Architekt

Bauantrag mit Architekt stellen – Ihr Weg zur erfolgreichen Baugenehmigung

May 28, 2025
Update:
October 2, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Alexander Berwing
Alexander Berwing
May 28, 2025
Update:
October 2, 2025
Bauantrag erfolgreich stellen: Planeco Building führt Sie sicher durch Bestandteile, Ablauf, Dauer und Kosten – mit kostenloser Erstberatung.
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Bauantrag mit Architekt stellen – Ihr Weg zur erfolgreichen Baugenehmigung

Bauantrag erfolgreich stellen: Planeco Building führt Sie sicher durch Bestandteile, Ablauf, Dauer und Kosten – mit kostenloser Erstberatung.
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Alexander Berwing
October 2, 2025
Lesezeit: 5 Min.

Ein Bauantrag ist mehr als nur ein Formular – er ist Ihr Schlüssel zur rechtssicheren Umsetzung Ihres Bauvorhabens. Ob Neubau, Umbau oder Nutzungsänderung: Ohne die richtige fachliche Begleitung durch einen Architekten wird der Hausbau schnell ein kostspieliger Albtraum. Warum die Zusammenarbeit mit einem planvorlageberechtigten Architekten gesetzlich vorgeschrieben und die beste Investition in Ihr Bauprojekt ist, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

Das Thema kurz und kompakt

  • Bauantrag stellen – nur mit Berechtigung zur Bauvorlage: Bauanträge dürfen in Deutschland nur von bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieuren erstellt und unterschrieben werden. In bestimmten Bundesländern können bei kleineren Vorhaben – etwa Anbauten oder Dachgauben – auch Techniker oder Handwerksmeister mit begrenzt bauvorlageberechtigung zugelassen sein.
  • Professionelle Begleitung minimiert Risiken und Kosten: Erfahrene Architekten kennen alle Vorschriften und sorgen für vollständige, genehmigungsfähige Unterlagen – das schützt vor Ablehnungen und Verzögerungen.
  • Transparente Kosten und planbare Abläufe durch Expertise: Mit einem Festpreis und transparentem Ablauf behalten Sie jederzeit den Überblick – und kommen schneller zur Baugenehmigung.

Planeco Building – Ihr Architekt für den Bauantrag: Unsere bauvorlageberechtigten Architekten begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess – inklusive Entwurf, Unterlagen, Abstimmung mit Fachplanern und Einreichung bei der Behörde.

Wann Sie einen Bauantrag stellen – und wann reicht eine Bauanzeige?

Ob für Ihr Bauvorhaben ein Bauantrag, eine Bauanzeige oder gar keine Genehmigung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von der Art des Vorhabens, dem Bebauungsplan und den Landesvorschriften. Ein Bauantrag ist das klassische und umfangreiche Genehmigungsverfahren: Die zuständige Bauaufsichtsbehörde prüft alle eingereichten Unterlagen im Detail und erteilt bei positiver Bewertung eine schriftliche Baugenehmigung. Dieses Verfahren bietet maximale Rechtssicherheit und ist bei komplexeren Bauvorhaben Pflicht. Für bestimmte Vorhaben wie Neubauten der Gebäudeklassen 1 bis 3 ist jedoch in den meisten Bundesländern auch das vereinfachte Verfahren möglich. Hier prüft die Behörde nur ausgewählte Punkte, etwa Abstandsflächen und Nachbarrechte. 

Experten-Hinweis: Wer vom Bebauungsplan abweichen will, muss dafür einen separaten Antrag auf Abweichung oder Befreiung stellen. Das betrifft jedoch nicht automatisch das gewählte Genehmigungsverfahren, außer im Rahmen einer Verfahrensfreistellung (Bauanzeige) – dort sind Abweichungen meist ausgeschlossen.

Zuständig für die Prüfung Ihres Bauantrags ist oft das Landratsamt (Untere Baurechtsbehörde) oder das städtische Baurechtsamt, falls Sie in einer Kreisstadt oder größeren Kommune leben. Die Bearbeitungszeit hängt stark davon ab, ob alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden. Im klassischen Verfahren liegt die gesetzliche Frist bei 3 Monaten, im vereinfachten Verfahren meist bei 2 Monaten – gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Antrag vollständig vorliegt. Verzögerungen entstehen in der Praxis vor allem durch Nachforderungen, etwa bei fehlenden Fachnachweisen oder unklaren Planinhalten.

So unterscheiden sich Bauantrag und Bauanzeige voneinander

Die Bauanzeige, auch Genehmigungsfreistellungsverfahren genannt, kann bei Regelbauten im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zum Einsatz kommen. Achtung, dieses Verfahren sollten Sie nicht mit dem vereinfachten Genehmigungsverfahren verwechseln!  Stimmen alle Planungen mit den Festsetzungen überein, gilt die Genehmigung nach vier Wochen als erteilt, wenn das Bauamt Ihrem Entwurf nicht widerspricht. Eine explizite Baugenehmigung erhalten Sie hier nicht.

Genehmigungsfreie Bauvorhaben sind meist kleinere Projekte wie Gartenhäuser unter bestimmten Größengrenzen, Carports, Garagen oder Solaranlagen und Terrassen bzw. Terrassenüberdachungen. Diese Regelungen variieren jedoch stark zwischen den Bundesländern. In Bayern sind beispielsweise Garagen bis zu einer Größe von 50 Quadratmeter genehmigungsfrei, während andere Länder strengere Vorgaben haben und beispielsweise eine Begrenzung von 30 Quadratmeter oder eine Höhenbeschränkung von bis zu 3,50 Metern vorgeben.

Unsere Architekten von Planeco Building sind deutschlandweit tätig und kennen die unterschiedlichen Landesbauordnungen aller Bundesländer genau. Wir beraten Sie, welches Verfahren für Ihren Bau optimal ist und begleiten Sie sicher durch den gesamten Genehmigungsprozess – unabhängig davon, ob Sie in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland Ihr Bauvorhaben in die Realität umsetzen möchten.

Was brauchen Sie – Bauantrag oder Bauanzeige?

Die Rolle des Architekten im Bauantragsprozess

In Deutschland dürfen Bauanträge nur von bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieuren unterschrieben und bei der Baubehörde eingereicht werden. Diese Qualifikation setzt eine Eintragung in einer deutschen Architekten- oder Ingenieurkammer voraus – unabhängig vom Bundesland. Dies stellt sicher, dass alle Anforderungen an Fachkompetenz und rechtliche Verantwortung erfüllt sind.

Als Bauherr dürfen Sie den Antrag nicht selbst einreichen – das ist ausschließlich bauvorlageberechtigten Personen wie Architekten oder Bauingenieuren vorbehalten. Im digitalen Verfahren erfolgt die Legitimation nicht mehr über eine klassische Unterschrift, sondern z. B. über ein Elster-Zertifikat oder einen digitalen Ausweis. Daher wird für jedes Bauvorhaben ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Architekten geschlossen – egal ob es sich um einen Neubau oder eine Erweiterung handelt.

Planeco Building: Ihre Architekten für den Bauantrag

Bei Planeco Building arbeiten ausschließlich bauvorlageberechtigte Architekten, die mit den aktuellen Landesbauordnungen und kommunalen Vorgaben vertraut sind. Wir stellen Ihnen nicht nur einen Experten zur Seite – wir begleiten Sie vollständig durch das Genehmigungsverfahren und übernehmen die fachgerechte Erstellung aller Unterlagen.

Unsere Architekten übernehmen konkret die Verantwortung für die …

  • Vollständigkeit und Richtigkeit aller Bauvorlagen
  • korrekte Darstellung im richtigen Maßstab (Lageplan, Ansichten, Schnitte)
  • Einhaltung der Landesbauordnung und anderer Vorschriften
  • baurechtliche Plausibilität Ihres Entwurfs

Sie brauchen einen Architekten für Ihren Bauantrag?
Planeco Building bietet Ihnen genau dasplanungssicher, erfahren und bundesweit verfügbar.

Leistungsphasen und Verantwortlichkeiten

Die Leistungen des Architekten im Rahmen der Bauantragsvorbereitung sind in mehrere Phasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegliedert. Diese sind: 

Phase 1: Grundlagenermittlung
Analyse Ihrer Wünsche, des Gebäudes, des Grundstücks, der örtlichen Gegebenheiten sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Phase 2: Vorplanung
Entwicklung erster Entwurfsskizzen, Flächenberechnungen und Prüfung der Realisierbarkeit. Erste Gespräche mit dem Bauamt sind hier oft sinnvoll.

Phase 3: Entwurfsplanung
Ausarbeitung eines konkreten architektonischen Konzepts mit detaillierten Grundrissen, Schnitten und Ansichten – abgestimmt auf Ihre Vorstellungen und die baurechtlichen Vorgaben. Sollten Sie bisher keinen Bestandsplan besitzen, unterstützt Ihr Architekt bei Planeco Building Sie bei der Beschaffung. Wenn Sie neue Baupläne entwerfen müssen, übernehmen unsere Experten auch das Aufmaß sowie die Hausvermessung.

Phase 4: Genehmigungsplanung
Unsere Architekten erstellen alle notwendigen Unterlagen für den Bauantrag:

  • Maßstabsgetreue Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung mit Konstruktions- und Materialangaben
  • Berechnungen zu Wohn-, Nutzfläche und umbautem Raum
  • Koordination mit Fachplanern für Statik, Brandschutz und Energieeffizienz
  • Zusammenstellung aller Anlagen für die digitale Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde
  • Weitere projektabhängige Nachweise, z. B.:
    • Stellplatznachweis oder Stellplatzberechnung
    • Nachweis zur Anzahl der Vollgeschosse
    • Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Vorhaben
    • Formulare für besondere Bauvorhaben (z. B. Landwirtschaft, Freizeitnutzung)

Wir kommunizieren in Ihrem Auftrag direkt mit dem Bauamt, beantworten Rückfragen und begleiten Sie bis zur Erteilung Ihrer Baugenehmigung, auf dessen Grundlage der Baubeginn starten darf. Mehr zu den Aufgaben und Tätigkeiten eines Architekten. Bei Planeco Building erhalten Sie diesen kompletten Rundum-Service aus einer Hand: Unsere erfahrenen Architekten übernehmen alle Aspekte Ihres Bauantrags und arbeiten deutschlandweit mit transparenten Preisen.

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Schritt für Schritt zum Bauantrag – der typische Ablauf mit Architekt

Der Weg zum erfolgreichen Bauantrag beginnt mit einer gründlichen Erstberatung und Machbarkeitsprüfung. Ihr Architekt analysiert das Grundstück, prüft die baurechtlichen Rahmenbedingungen und klärt mit Ihnen die konkreten Bauabsichten. In diesem ersten Schritt wird bereits deutlich, wie komplex das Projekt ist. Die Grundlagenermittlung umfasst die Beschaffung aller relevanten Dokumente wie Flurkarten, Bebauungspläne und eventuell vorhandene Altgenehmigungen.

Die Analyse des Grundstücks ist ein wichtiger Teil für die Vorbereitung Ihres Bauantrags oder Bauanzeige

Im zweiten Schritt erfolgt die detaillierte Entwurfs- und Genehmigungsplanung – hier wird Ihr Bauvorhaben erstmals vollständig auf seine baurechtliche Genehmigungsfähigkeit geprüft und entsprechend ausgearbeitet. Hier entstehen alle erforderlichen Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten im korrekten Maßstab. Parallel koordiniert der Architekt die Erbringung der technischen Nachweise durch Fachplaner: Statiker für die Tragwerksplanung, Brandschutzplaner für die Sicherheitskonzepte und Energieberater für den Wärmeschutznachweis. Die Baubeschreibung enthält Angaben zur Bauweise, den Bauteilqualitäten und zur technischen Gebäudeausstattung.

Der dritte Schritt betrifft die Beteiligung Ihrer Nachbarschaft – falls diese in Ihrem Bundesland vorgesehen ist. Die formelle Beteiligung erfolgt durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde und umfasst z. B. die Anhörung angrenzender Grundstückseigentümer bei bestimmten Vorhaben. Ihr Architekt prüft vorab, ob Ihr Bau überhaupt nachbarrelevant ist, und sorgt dafür, dass die Unterlagen alle nötigen Angaben enthalten – damit das Verfahren reibungslos ablaufen kann.

Experten-Hinweis: Eine frühzeitige und transparente Kommunikation mit der Nachbarschaft kann Fragen schneller beantworten sowie spätere Einsprüche und Verzögerungen vermeiden. Dies gilt auch für Bauvorhaben, die lediglich eine Bauanzeige benötigen. 

Einreichung und Begleitung des Bauantrags

Nach Fertigstellung aller Unterlagen wird der Bauantrag digital bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Ihr Architekt stellt sicher, dass die Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen – inklusive aller Bauzeichnungen, Fachnachweise und Formulare. Im digitalen Verfahren erfolgt die Einreichung über zertifizierte Plattformen, die Legitimation der Beteiligten ersetzt die klassische Unterschrift. Die genauen Anforderungen richten sich nach dem Bundesland und der jeweiligen Behörde. Ihr Architekt von Planeco Building übernimmt die fachgerechte Zusammenstellung und sorgt dafür, dass keine wichtigen Dokumente fehlen.

Als Bauherr müssen Sie in der Regel nicht direkt mit der Baubehörde kommunizieren – dies übernimmt Ihr Architekt.

Während der Bearbeitungsphase steht unser Architekt von Planeco Building in Ihrem Auftrag in direktem Kontakt mit der Baubehörde. Bei Rückfragen oder Nachforderungen zusätzlicher Unterlagen reagiert er schnell und kompetent. Häufig sind kleinere Anpassungen oder Ergänzungen erforderlich, die ein erfahrener Planer routiniert abwickelt. Die Kommunikation mit den Behörden erfordert Fachwissen über baurechtliche Begriffe und Verfahrensabläufe, die für Laien oft schwer verständlich sind.

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Der finale Schritt im Baugenehmigungsverfahren ist die Entscheidung der Behörde und die Übergabe der Baugenehmigung an Sie. Ihr Architekt prüft den Genehmigungsbescheid auf eventuelle Auflagen oder Bedingungen und erklärt Ihnen alle relevanten Punkte. Erst nach Erteilung der Baufreigabe darf mit dem Bau begonnen werden. Diese Freigabe erfolgt in der Regel nach Vorlage aller noch ausstehenden Unterlagen, z. B. der Benennung des verantwortlichen Bauleiters oder zusätzlicher statischer Nachweise. Ihr Architekt von Planeco Building informiert Sie genau, welche Unterlagen noch erforderlich sind – und begleitet Sie bis zur offiziellen Baufreigabe.

Welche Dokumente benötigt der Architekt für den Bauantrag?

Für einen erfolgreichen Bauantrag muss Ihr Architekt eine Vielzahl spezifischer Unterlagen erstellen und einreichen. Besonders wichtig sind:

  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab – sie zeigen der Baubehörde exakt, wie das geplante Gebäude aussehen und funktionieren soll.
  • Lageplan und Berechnungen zu Kenngrößen: Zeigt die genaue Position des Gebäudes auf dem Grundstück inklusive Abständen zu Nachbargrenzen und vorhandener Bebauung. Die Kenngrößen zur baulichen Nutzung beinhalten beispielsweise Grundflächenzahl sowie Geschossflächenzahl.
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster: Dient dem Nachweis von Grundstücksgrenzen, Flurstücksnummern und Eigentumsverhältnissen.
  • Baubeschreibung: Erläutert Materialien, Bauweise, technische Ausführung und enthält Flächenberechnungen (Wohn-, Nutzfläche, umbauter Raum) – Grundlage für die Gebührenberechnung.

Planeco Building übernimmt für Sie die vollständige Erstellung aller Pläne und Unterlagen – inklusive digitaler Vermessung Ihres Grundstücks und individueller Zeichnungen. Unsere erfahrenen Architekten sorgen dafür, dass Ihr Bauantrag fachgerecht, vollständig und genehmigungsfähig bei der Baubehörde eingeht.

Technische Nachweise und Fachgutachten

Neben den Planungsunterlagen sind verschiedene technische Nachweise zwingend erforderlich. Der Standsicherheitsnachweis bestätigt, dass das geplante Gebäude den statischen Anforderungen genügt. Bei einfachen Vorhaben genügt häufig eine Erklärung zum Standsicherheitsnachweis, also die Benennung eines qualifizierten Tragwerksplaners – die eigentliche Berechnung muss in diesem Fall nicht mit dem Bauantrag eingereicht werden. Ein optionaler Brandschutznachweis dokumentiert alle Maßnahmen zur Brandsicherheit, von Rettungswegen bis zu Feuerwiderstandsklassen der Bauteile. Planeco Building stimmt für Sie ab, welche Form des Nachweises in Ihrem Fall notwendig ist und sorgt für die fristgerechte Einreichung.

Der Brandschutz kann eine wichtige Rolle für Ihre Baugenehmigung - beispielsweise bei einem gewerblichen Gebäude und Sie sollten ihn bei der Finanzierung berücksichtigen.

Der Wärmeschutznachweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist für alle Neubauten und größeren Umbauten Pflicht. Bei lärmbelasteten Standorten ist zusätzlich ein Schallschutznachweis erforderlich. Je nach Bauvorhaben können weitere Fachgutachten notwendig werden, um ein erfolgreiches Baugenehmigungsverfahren zu beschreiten: 

  • Bodengutachten bei schwierigen Baugrundverhältnissen
  • Entwässerungskonzepte bei besonderen Grundstückssituationen oder 
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen in sensiblen Bereichen.

Als Bauherr müssen Sie Ihrem Architekten alle verfügbaren Bestandsunterlagen zur Verfügung stellen: vorhandene Genehmigungen, Altpläne und Grundbuchauszüge. Bei Nutzungsänderungen sind oft zusätzliche Nachweise zur bisherigen und geplanten Nutzung erforderlich. Fehlende Dokumente können die Bearbeitungszeit erheblich verlängern. Planeco Building unterstützt Sie als Bauherr aktiv bei der Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen für Ihren Bau. Unsere erfahrenen Architekten wissen genau, welche Dokumente für Ihr spezifisches Projekt benötigt werden und helfen bei der Koordination mit Fachplanern und Baubehörde. Durch unsere bundesweite Erfahrung kennen wir die unterschiedlichen Anforderungen aller Bauämter und sorgen dafür, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird.

Kosten für den Bauantrag mit Architekt – und wie Sie sparen können

Die Gesamtkosten für einen Bauantrag setzen sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen: den Behördengebühren und dem Architektenhonorar. Das Bauamt berechnet ihre Gebühren in der Regel nach einer Formel, die 0,5 bis 1 % der Bausumme entspricht. Bei einem Haus mit Baukosten von 300.000,– € fallen somit etwa 1.500,– bis 3.000,– € an Behördengebühren an. Eine Mindestgebühr von 100,– bis 200,– € wird auch bei kleineren Projekten erhoben.

Das Architektenhonorar orientiert sich traditionell an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), ist aber seit der Liberalisierung frei verhandelbar.

Für die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) sieht die HOAI einen Anteil von 3 % des Gesamthonorars vor. Rechnet man die vorangehenden Phasen – Grundlagenermittlung (LP1), Vorplanung (LP2) und Entwurfsplanung (LP3) – hinzu, ergibt sich ein Gesamtanteil von 27 % des Architektenhonorars. Diese Phasen bilden die Grundlage für einen rechtssicheren Bauantrag – inklusive Planung, Abstimmung mit Fachplanern und Erstellung aller Unterlagen für die Einreichung.

Transparente Preisgestaltung vs. versteckte Kosten

Scheinbar günstige Angebote können schnell teuer werden, wenn der Leistungsumfang unklar bleibt. Nicht enthaltene Leistungen wie Fachplanungen oder notwendige Nachbesserungen führen dann oft zu nachträglichen Zusatzkosten – nicht, weil sie bewusst verschwiegen wurden, sondern weil sie von Anfang an nicht berücksichtigt wurden. Ein bauvorlageberechtigter Architekt plant von Beginn an realistisch und kalkuliert alle baurechtlich sowie technisch relevanten Leistungen mit ein. So vermeiden Sie spätere Überraschungen und stellen sicher, dass die Abwicklung Ihres Antrags schnell und reibungslos vonstattengehen kann und das Bauamt wahrscheinlich nicht weitere Informationen anfordern muss.

Bei Planeco Building kalkulieren wir Ihre Kosten von Anfang an transparent und vollständig – auf Basis von über 1.400 Projekten und eingespielten Prozessen. So wissen Sie genau, welche Leistungen Sie bekommen – und das Bauamt bekommt genau die Unterlagen, die es braucht. Achten Sie darauf, dass Rückfragen und Überarbeitungen mit im Preis enthalten sind.

Kostenposition Beispiel EFH (300.000,– €) Anteil
Behördengebühren 1.500– 3.000,– € 0,5 –1,0 %
Architektenhonorar (Planung) 12.000–18.000,– € 4,0–6,0 %
Fachplanungen (Statik, Brandschutz) 3.000–5.000,– € 1,0–1,7 %
Experten-Hinweis: Gerade bei der Umsetzung von komplexen Bauvorhaben gilt es, alle relevanten Informationen zu Ihrem Bau genau zu dokumentieren. Informieren Sie sich auch, wie Sie durch eine Bauvoranfrage frühzeitig Klarheit über Ihr Projekt erhalten und Kosten sparen.

Wie lange dauert die Genehmigung eines Bauantrags?

Die Bearbeitungsdauer für einen Bauantrag variiert deutschlandweit, liegt in der Praxis aber meist zwischen 4 und 12 Wochen. Entscheidend ist dabei, ob es sich um das reguläre oder das vereinfachte Genehmigungsverfahren handelt:

  • Im regulären Verfahren beträgt die gesetzliche Frist 3 Monate
  • Im vereinfachten Verfahren liegt sie bei 2 Monaten

Wichtig: Diese Fristen gelten erst ab vollständigem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen. Werden Unterlagen nachgefordert – etwa wegen fehlender Pläne, unvollständiger Nachweise oder Formfehler – beginnt die Frist nicht oder wird unterbrochen. Die Komplexität spielt eine zentrale Rolle für Ihre Baugenehmigung – während ein einfaches Einfamilienhaus im Bebauungsplan meist zügig bearbeitet wird, benötigen Sonderbauten wie Padel-Hallen, Hotels oder Projekte mit Abweichungen deutlich mehr Zeit.

Planeco Building sorgt dafür, dass Ihr Antrag von Anfang an vollständig, formal korrekt und prüffähig eingereicht wird – damit keine unnötigen Verzögerungen entstehen.

Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt zusätzlich von der Auslastung der örtlichen Bauaufsichtsbehörde ab. In städtischen Regionen mit hoher Bautätigkeit kann es zu Verzögerungen kommen, während ländliche Behörden meist schneller reagieren.

Beschleunigung durch professionelle Vorbereitung

Ein erfahrener Architekt von Planeco Building kann die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen. Durch vollständige und korrekte Antragsunterlagen vermeiden wirNachforderungen der Behörde.Unsere Experten kennen die spezifischen Anforderungen der örtlichen Bauämterund können damit gezielt auf deren Erwartungen eingehen.

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Was tun, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung des Bauantrags ist zwar ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind Verstöße gegen Abstandsregelungen, Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl, unzureichende Stellplätze oder Konflikte mit dem Bebauungsplan. Auch fehlende oder unvollständige technische Nachweise für Statik, Brandschutz oder Energieeffizienz führen regelmäßig zur Zurückweisung. Unsere erfahrenen Architekten können diese Probleme durch gezielte Planungsanpassungen schneller lösen. Dabei analysieren wir in diesem Zuge die Rückmeldung des Bauamts präzise, prüfen alle Anforderungen erneut und überarbeiten die Planung gezielt. Wir kennen die typischen Stolperfallen bis ins Detail – und entwickeln auf Basis der Vorgaben eine genehmigungsfähige Lösung und entscheiden, ob wir Widerspruch oder einen Neueintrag einreichen.

Der Unterschied zwischen Widerspruch und Neuantrag ist entscheidend für Ihr weiteres Vorgehen:  Ein Widerspruch gegen einen abgelehnten Bauantrag ist grundsätzlich nur möglich, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Entscheidung der Behörde rechtlich nicht haltbar ist – etwa weil alle Unterlagen vollständig vorlagen und keine sachlichen Ablehnungsgründe bestehen.

Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Zurückweisung schriftlich begründet werden.

Experten-Hinweis: In einigen Bundesländern – z. B. in Baden-Württemberg seit Juni 2025 – ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. In diesen Fällen bleibt nur die direkte Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Ihr Architekt von Planeco Building unterstützt Sie bei der Prüfung der Entscheidung und kann gemeinsam mit einem Fachanwalt das weitere Vorgehen abstimmen.

Ein Neuantrag ist dagegen erforderlich, wenn Sie die Planung an Ihrem Haus grundlegend ändern müssen, um den baurechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Hier entstehen erneut Gebühren, aber Sie haben die Chance auf eine erfolgreiche Genehmigung.

Strategischer Umgang mit Behördenrückfragen

Nicht jede kritische Rückmeldung der Bauaufsichtsbehörde führt automatisch zur Ablehnung. Oft fordern die Ämter zunächst Nachbesserungen oder zusätzliche Unterlagen für das Haus oder das Grundstück an. In diesem Fall reagieren wir schnell auf die Rückfragen und liefern die Ergänzungen nach.

Mitunter müssen auch Baugegebenheiten auf dem Grundstück Ihres Nachbarn berücksichtigt werden, um Ihre Wohnträume zu verwirklichen.

Auch die Nachbarbeteiligung spielt dabei eine wichtige Rolle: Nachbarn haben das Recht, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Einwendungen gegen das Bauvorhaben vorzubringen. Diese Einwendungen werden von der Behörde geprüft, jedoch nur berücksichtigt, wenn sie sich auf baurechtlich relevante Aspekte beziehen – etwa Abstandsflächen, Belichtung, Immissionen oder Baugrenzen. In vielen Fällen lassen sich solche Bedenken durch frühzeitige Gespräche und kleinere Planungsanpassungen ausräumen.

Die Risiken beim Schwarzbau – das Bauamt könnte verfügen, dass Sie Ihr die Veränderungen am Haus zurückbauen müssen.

Besonders wichtig ist die Vermeidung von Schwarzbau-Konsequenzen: Beginnen Sie niemals mit dem Bau ohne gültige Genehmigung. Die rechtlichen Folgen können drastisch sein – von Bußgeldern bis zu 500.000,– € bis hin zur Rückbauverfügung Ihres Hauses. Ihr Architekt sollte Sie über alle Risiken aufklären und alternative Lösungswege aufzeigen. Bei komplexen Fällen kann eine Bauvoranfrage im Vorfeld Klarheit über die Genehmigungsfähigkeit schaffen.

Planeco Building – Ihr Partner für Bauantrag und Genehmigung

Planeco Building optimiert den Bauantragsprozess durch digitale Abläufe und effiziente Planung. Als spezialisiertes Architekturbüro für Nutzungsänderungen und Baugenehmigungen bündeln wir technische Kompetenz mit prozesssicherem Projektmanagement. Während herkömmliche Büros oft mehrere Wochen benötigen, um Unterlagen zusammenzustellen, ermöglichen unsere eingespielten Strukturen und digitalen Tools eine Antragseinreichung in 2–3 Wochen – sofern alle Planungsgrundlagen vorliegen.

Der entscheidende Vorteil liegt in der vollständigen und fehlerfreien Antragstellung: Durch strukturierte Checklisten und digitale Prüfroutinen vermeiden wir typische Nachforderungen der Behörden – und beschleunigen so die Bearbeitung. Unsere transparente Kalkulation ohne versteckte Kosten sorgt dabei für maximale Planungssicherheit – bundesweit und unabhängig von der Größe Ihres Bauvorhabens.

Über 1.400 erfolgreiche Projekte

Mit mehr als 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen verfügen wir über eine einzigartige Erfahrungsbreite in allen Bundesländern und Projekttypen. Diese Expertise zeigt sich besonders bei komplexeren Vorhaben wie Nutzungsänderungen, wo viele Architekten weniger effizient und effektiv arbeiten. Unsere Erfolgsquote von über 95 % bei Erstanträgen spricht für die hohe Qualität unserer Planungsleistungen und die professionelle Vorbereitung aller Unterlagen. Besonders stolz sind wir auf unsere Kundenzufriedenheit: Die meisten unserer Bauherren kommen durch Weiterempfehlungen zu uns, weil sie die Kombination aus fachlicher Kompetenz, transparenter Kommunikation und verlässlichen Terminen schätzen.

Starten Sie jetzt mit Ihrer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung bei Planeco Building. Unsere Experten prüfen Ihr Bauvorhaben, klären alle genehmigungsrelevanten Fragen und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot. Profitieren Sie von unserer deutschlandweiten Expertise und digitalen Effizienz – für eine schnelle, sichere und kostengünstige Baugenehmigung. Kontaktieren Sie uns noch heute und machen Sie den ersten Schritt zu Ihrem erfolgreichen Bauprojekt.

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Fazit – Bauantrag stellen mit Architekt: Sicher. Schnell. Rechtssicher.

Ein Bauantrag mit Architekt ist keine lästige Pflicht, sondern Ihre wichtigste Investition in ein erfolgreiches Bauprojekt. Die Zusammenarbeit mit einem bauvorlageberechtigten Experten garantiert nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Rechtssicherheit, sondern minimiert auch kostspielige Fehler und Verzögerungen. Während die Behördengebühren unvermeidbar sind, zahlt sich die Investition in qualifizierte Fachkompetenz durch reibungslose Abläufe und planbare Kosten aus.

Die Wahl des richtigen Architekten entscheidet über Erfolg oder Misserfolg Ihres Bauvorhabens. Erfahrene Planer mit Spezialisierung auf Baugenehmigungen kennen die Fallstricke des Baurechts und können durch vollständige, korrekte Antragsunterlagen die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen. Transparente Preise ohne versteckte Kosten geben Ihnen die notwendige Planungssicherheit, während digitale Prozesse und bundesweite Expertise auch bei komplexeren Projekten wie Nutzungsänderungen zum Erfolg führen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wer darf einen Bauantrag stellen?

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Bauanträge dürfen in Deutschland nur von bauvorlageberechtigten Personen erstellt und eingereicht werden. Dazu zählen in der Regel Architekten und Bauingenieure, die in einer deutschen Architekten- oder Ingenieurkammer eingetragen sind – unabhängig vom Bundesland. In einigen Bundesländern besteht zudem eine begrenzte Bauvorlageberechtigung für Bautechniker oder Handwerksmeister aus dem Bauhauptgewerbe, z. B. bei kleinen Anbauten oder Dachgauben. Bei einfachen Nutzungsänderungen ohne bauliche Veränderungen kann es in Ausnahmefällen zulässig sein, dass der Bauherr den Antrag selbst stellt – abhängig von den jeweiligen Landesvorschriften und der Auslegung durch die zuständige Baubehörde.

Was ist der Unterschied zwischen Bauantrag und Bauanzeige?

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Ein Bauantrag ist ein formelles Genehmigungsverfahren, bei dem die Behörde alle Unterlagen prüft und eine schriftliche Baugenehmigung erteilt. Die Bauanzeige (auch Genehmigungsfreistellung genannt) ist nur bei Vorliegen eines Bebauungsplans möglich. Hier erfolgt keine behördliche Prüfung – die Planung wird lediglich angezeigt. Nach vier Wochen ohne Widerspruch darf gebaut werden. Das vereinfachte Verfahren ist eine eigene Verfahrensform, bei der die Behörde nur ausgewählte Punkte prüft (z. B. Abstandsflächen). Es ist nicht mit der Bauanzeige gleichzusetzen.

Wie viel kostet ein Bauantrag mit Architekt?

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Die Kosten setzen sich aus Behördengebühren (0,5–1 % der Bausumme) und dem Architektenhonorar zusammen. Bei einem Einfamilienhaus mit 300.000,– € Baukosten fallen etwa 1.500–3.000,– € Behördengebühren an. Das Architektenhonorar für die komplette Planung bis zur Baugenehmigung beträgt etwa 4–6 % der Bausumme, also 12.000–18.000,– €. Hinzu kommen Kosten für Fachplanungen wie Statik und Brandschutz von 3.000–5.000,– €. Details zu den Kosten eines Architekten finden Sie hier in unserem Kostenüberblick.