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Baugenehmigung Celle: Was Bauherren wissen müssen

June 10, 2026
Update:
June 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
June 10, 2026
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June 10, 2026
Zwei Behörden, Denkmalschutz in der Altstadt, neue Verfahrenserleichterungen – wer in Celle baut, hat mehr zu beachten als anderswo. Hier erfahren Sie, was wirklich zählt.
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Baugenehmigung Celle: Was Bauherren wissen müssen

Zwei Behörden, Denkmalschutz in der Altstadt, neue Verfahrenserleichterungen – wer in Celle baut, hat mehr zu beachten als anderswo. Hier erfahren Sie, was wirklich zählt.
Sebastian Rupp
June 10, 2026

Wer in Celle bauen will, steht schnell vor einer entscheidenden Frage: Brauche ich überhaupt eine Baugenehmigung – und wenn ja, wo beantrage ich sie? Die Antwort hängt davon ab, ob das Grundstück im Stadtgebiet Celle oder im Landkreis liegt, welche Art von Bauvorhaben geplant ist und ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Hinzu kommen zwei aktuelle Novellen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die seit Juli 2024 und Juli 2025 in Kraft sind und viele Verfahren vereinfacht haben – von denen die meisten Bauherren noch nichts wissen.

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Wann brauchen Sie in Celle eine Baugenehmigung?

Grundsätzlich gilt: Wer in Niedersachsen baut, ändert oder abreißt, braucht eine Genehmigung – es sei denn, das Vorhaben ist ausdrücklich verfahrensfrei. Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) unterscheidet dabei drei Wege:

  • Verfahrensfreie Baumaßnahmen: Kein Bauantrag erforderlich – aber alle materiellen Vorschriften (Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz) gelten trotzdem.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Für die meisten Wohngebäude und Standardvorhaben. Die Behörde prüft nur bestimmte Aspekte; Architekt und Bauherr tragen die Verantwortung für die übrigen Vorschriften.
  • Reguläres Baugenehmigungsverfahren: Für Sonderbauten wie Schulen, Hotels oder größere Gewerbeobjekte. Vollständige behördliche Prüfung aller Anforderungen.

Was ist seit Juli 2025 verfahrensfrei?

Die NBauO-Novelle vom 1. Juli 2025 hat den Katalog verfahrensfreier Vorhaben deutlich erweitert. Für Bauherren in Celle bedeutet das konkret:

  • Garagen: Bis zu 60 m² Grundfläche je Baugrundstück und 3 m Höhe sind verfahrensfrei – auch mit integriertem Abstellraum. Die frühere Beschränkung auf zwei Garagen entfällt.
  • Terrassenüberdachungen: Bis zu 40 m² (bisher 30 m²) verfahrensfrei, wenn mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrundstücksgrenze eingehalten werden.
  • Wintergärten: Bis zu 30 m² Bruttogrundfläche und 5 m Höhe verfahrensfrei bei 3 m Grenzabstand.
  • Balkonverglasungen und Balkonüberdachungen: Bis zu 30 m² Grundfläche verfahrensfrei.
  • Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume: Bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt (bisher 40 m³) im Innenbereich verfahrensfrei.

Wichtig: Verfahrensfrei bedeutet nicht genehmigungsfrei im materiellen Sinne. Wer beispielsweise eine Garage in der Celler Altstadt plant, muss trotzdem Denkmalschutzauflagen und den Bebauungsplan beachten.

Zuständige Behörde: Stadt Celle oder Landkreis?

Celle hat eine Besonderheit, die viele Bauherren überrascht: Es gibt zwei unterschiedliche Bauaufsichtsbehörden.

  • Stadtgebiet Celle: Zuständig ist der Fachdienst Bauordnung (FD 63) der Stadt Celle. Die Stadt ist als große selbständige Stadt eine eigenständige Untere Bauaufsichtsbehörde – und nimmt gleichzeitig die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Bauanträge werden direkt bei der Stadt eingereicht.
  • Landkreis Celle (umliegende Gemeinden): Zuständig ist das Amt für Bauen und Kreisentwicklung des Landkreises Celle. Anträge werden über die jeweilige Gemeinde oder Samtgemeinde eingereicht, die eine Stellungnahme abgibt und den Antrag weiterleitet.

Diese Doppelzuständigkeit im Stadtgebiet – Bauaufsicht und Denkmalschutz aus einer Hand – kann Verfahren vereinfachen, wenn beide Prüfungen koordiniert ablaufen. Sie kann aber auch zu Zielkonflikten führen, wenn Denkmalschutzauflagen mit bauordnungsrechtlichen Anforderungen kollidieren.

Bauantrag in Celle: Der Ablauf in sechs Schritten

  1. Machbarkeitsprüfung: Prüfen Sie, ob Ihr Grundstück in einem Bebauungsplangebiet liegt oder ob die Zulässigkeit nach § 34 BauGB (Einfügen in die Umgebungsbebauung) beurteilt wird. Bei unklarer Rechtslage empfiehlt sich eine Bauvoranfrage, bevor Sie in Planung investieren.
  2. Bauvorlageberechtigten Architekten beauftragen: Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur unterschrieben und eingereicht werden. Ohne diese Unterschrift nimmt die Behörde den Antrag nicht an.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Flächenberechnungen, Standsicherheitsnachweis und ggf. Brandschutznachweis. Der amtliche Lageplan wird über das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) bezogen.
  4. Digitale Einreichung: Seit dem 1. Januar 2022 ist das digitale Verfahren in Niedersachsen das Regelverfahren. Bauvorlagen werden als PDF eingereicht, idealerweise mit qualifizierter elektronischer Signatur. Alternativ kann der Bauherr eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
  5. Behördliche Prüfung und Beteiligung: Die Bauaufsicht prüft den Antrag, beteiligt ggf. weitere Stellen (Denkmalschutz, Naturschutz, Nachbarn) und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen nach. Unvollständige Unterlagen sind die häufigste Ursache für Verzögerungen.
  6. Genehmigungserteilung: Nach Erteilung der Baugenehmigung darf mit dem Bau begonnen werden. Die Genehmigung gilt drei Jahre – wenn in dieser Zeit nicht mit dem Bau begonnen wird oder die Arbeiten länger als drei Jahre unterbrochen werden, erlischt sie.
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Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bauantrag?

Die Niedersächsische Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) legt fest, welche Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind. Für ein Standardvorhaben im vereinfachten Verfahren sind das in der Regel:

  • Amtliches Antragsformular: Vollständig ausgefüllt und von Bauherr sowie Entwurfsverfasser unterschrieben.
  • Amtlicher Lageplan: Vom LGLN oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, mit eingezeichnetem Bauvorhaben und Grundstückszufahrt.
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten aller Geschosse im Maßstab 1:100, mit konkreten Höhenangaben.
  • Baubeschreibung: Beschreibung des Vorhabens, der verwendeten Materialien und der Nutzung.
  • Flächenberechnungen: Wohnfläche, Brutto-Grundfläche, Brutto-Rauminhalt.
  • Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnung durch einen Statiker. Bei einfachen Vorhaben ohne statische Nachweispflicht kann dieser entfallen.
  • Brandschutznachweis: Bei Mehrfamilienhäusern, Sonderbauten und bestimmten Gebäudeklassen erforderlich.
  • Nachweise zu Abstandsflächen und Erschließung: Darstellung der eingehaltenen Grenzabstände (seit 2024: 0,4 H statt 0,5 H in Niedersachsen).

Bei Vorhaben in der Celler Altstadt kommen in der Regel weitere Unterlagen hinzu – dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Besonderheit Celle: Denkmalschutz und Sanierungsgebiet Altstadt

Celle ist eine der am besten erhaltenen Fachwerkstädte Deutschlands – und genau das macht Bauvorhaben in der Altstadt komplexer als anderswo. Seit 2010 ist die Celler Altstadt als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt, zunächst im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz", seit 2020 im Bundesprogramm „Lebendige Zentren". Die Durchführungsdauer läuft bis zum 31. Dezember 2027.

Was das für Bauherren bedeutet:

  • Zusätzliche Genehmigungspflicht nach BauGB: Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen auch Maßnahmen einer sanierungsrechtlichen Genehmigung, die außerhalb des Gebiets nicht genehmigungspflichtig wären. Das betrifft auch vermeintlich kleine Eingriffe.
  • Denkmalrechtliche Genehmigung: Bei Baudenkmälern ist neben der Baugenehmigung eine separate denkmalrechtliche Genehmigung nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) erforderlich. Instandhaltungs- und Umbaumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden sind genehmigungspflichtig.
  • Auflagen zu Materialien und Gestaltung: Fensterformate, Fassadengestaltung, Dachdeckung – die Denkmalschutzbehörde kann konkrete Vorgaben machen, die die Planungskosten erhöhen.
  • Frühzeitige Abstimmung ist entscheidend: Die Stadt Celle empfiehlt ausdrücklich, vor Beginn der Planung Kontakt mit der Bauaufsicht und der Denkmalschutzbehörde aufzunehmen. Da beide Stellen beim Fachdienst Bauordnung (FD 63) angesiedelt sind, ist das in einem Gespräch möglich.

Wer ein Fachwerkhaus in der Celler Altstadt kauft und umbaut oder eine Nutzungsänderung plant, sollte realistisch mit einer Bearbeitungsdauer von drei bis sechs Monaten rechnen – und die Planungskosten entsprechend höher ansetzen als bei einem Standardvorhaben außerhalb des Sanierungsgebiets.

Was kostet eine Baugenehmigung in Celle?

Die Gesamtkosten eines Bauantrags setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Die Behördengebühren sind dabei oft der kleinste Posten:

  • Behördengebühren: Berechnet nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO) auf Basis des Rohbauwerts des Vorhabens – nicht der Gesamtbaukosten. Bei einem Einfamilienhaus mit 300.000 ,–€ Baukosten sind das erfahrungsgemäß rund 1.500 ,–€.
  • Architekten- und Planungsleistungen: ca. 6.000 ,–€ bis 8.000 ,–€ netto für einen Standardbauantrag.
  • Amtlicher Lageplan und Vermessung: ca. 500 ,–€ bis 1.000 ,–€ netto.
  • Statik und bautechnische Nachweise: Ein Standsicherheitsnachweis kostet ab 500 ,–€ netto; für ein Einfamilienhaus sind insgesamt 1.500 ,–€ bis 2.500 ,–€ netto realistisch. Mehr dazu auf der Seite zu den Statiker-Kosten.

Für ein Einfamilienhaus mit 300.000 ,–€ Baukosten ergeben sich damit Gesamtkosten von ca. 9.500 ,–€ bis 14.000 ,–€ netto – abhängig von Komplexität, Lage und ob zusätzliche Nachweise wie ein Brandschutzkonzept erforderlich sind. Bei Vorhaben im Sanierungsgebiet Altstadt können Denkmalschutzgutachten und erhöhte Planungskosten hinzukommen.

Wie lange dauert die Baugenehmigung in Celle?

Die NBauO setzt gesetzliche Fristen, die in der Praxis als Orientierung dienen:

  • Vereinfachtes Verfahren: Die Behörde soll innerhalb von einem Monat nach vollständigen Unterlagen entscheiden.
  • Reguläres Verfahren: Frist von zwei Monaten.
  • Genehmigungsfiktion (§ 70a NBauO): Bei Wohnbauvorhaben gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten entschieden hat. Diese Regelung gilt ausschließlich für Wohnbau – bei gewerblichen Bauvorhaben gibt es keine Genehmigungsfiktion.

Realistisch betrachtet sollten Bauherren in Celle – wie in den meisten deutschen Städten – mit zwei bis vier Monaten für ein Standardvorhaben rechnen. Bei Vorhaben in der Altstadt mit Denkmalschutzbeteiligung sind vier bis sechs Monate keine Ausnahme. Unvollständige Unterlagen bei der Ersteinreichung sind der häufigste Grund für Verzögerungen – jede Nachforderung verlängert das Verfahren um Wochen.

Planeco Building bearbeitet Bauanträge intern in 14 bis 21 Tagen, sodass vollständige Unterlagen ohne Verzögerung bei der Behörde eingehen.

Erleichterungen für Umbau und Bestandsgebäude

Die NBauO-Novelle 2024 hat mit dem neuen § 85a NBauO eine wichtige Erleichterung für Umbauvorhaben eingeführt: Wer ein bestehendes Gebäude durch Aufstockung, Umbau oder Ausbau verändert, muss an den betroffenen Bauteilen keine höheren Anforderungen erfüllen, als im Bestand bereits vorhanden sind. Das senkt den Planungs- und Kostenaufwand bei Sanierungen erheblich.

Wichtige Einschränkungen: Die Erleichterung gilt nicht für Anbauten, Hochhäuser und Sonderbauten. Die Statik muss in jedem Fall gewährleistet bleiben – alle Bauteile müssen geeignet sein, zusätzlich entstehende Lasten aufzunehmen. Wer einen Statiker findet, der Erfahrung mit Bestandsgebäuden hat, spart hier oft erhebliche Planungskosten.

Für Nutzungsänderungen in Bestandsgebäuden – etwa von Gewerbe zu Wohnen oder umgekehrt – gelten ebenfalls vereinfachte Anforderungen nach § 85a NBauO, solange keine Sonderbautatbestände vorliegen.

Bauvoranfrage: Wann lohnt sie sich in Celle?

Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist – ohne dass bereits vollständige Bauvorlagen eingereicht werden müssen. In Celle ist sie besonders sinnvoll in drei Situationen:

  • Grundstück ohne qualifizierten Bebauungsplan: Wenn die Zulässigkeit nach § 34 BauGB beurteilt wird (Einfügen in die Umgebungsbebauung), ist die Rechtslage oft unklar. Eine Bauvoranfrage schafft Sicherheit, bevor teure Planung beginnt.
  • Vorhaben in der Celler Altstadt: Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder im Sanierungsgebiet empfiehlt sich die frühzeitige Abstimmung mit Bauaufsicht und Denkmalschutzbehörde – idealerweise bevor ein Architekt beauftragt wird.
  • Abweichungen vom Bebauungsplan: Wenn das geplante Vorhaben von den Festsetzungen des B-Plans abweicht und eine Befreiung nach § 31 BauGB erforderlich ist, klärt die Bauvoranfrage die Erfolgsaussichten.
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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Behörde ist in Celle für meinen Bauantrag zuständig?

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Das kommt auf die Lage Ihres Grundstücks an. Im Stadtgebiet Celle ist der Fachdienst Bauordnung (FD 63) der Stadt Celle zuständig – er übernimmt gleichzeitig die Aufgaben der Denkmalschutzbehörde. Liegt Ihr Grundstück im Landkreis Celle, wenden Sie sich an das Amt für Bauen und Kreisentwicklung des Landkreises.

Brauche ich für mein Vorhaben in der Celler Altstadt eine zusätzliche Genehmigung?

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Ja, in den meisten Fällen. Die Celler Altstadt ist als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Das bedeutet: Neben der Baugenehmigung kann eine sanierungsrechtliche Genehmigung nach BauGB erforderlich sein – und bei denkmalgeschützten Gebäuden zusätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung. Stimmen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit dem Fachdienst Bauordnung ab, bevor Sie in die Planung investieren.

Wie lange dauert die Baugenehmigung in Celle realistisch?

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Für ein Standardvorhaben sollten Sie zwei bis vier Monate einplanen. Bei Projekten in der Altstadt mit Denkmalschutzbeteiligung sind vier bis sechs Monate keine Ausnahme. Der häufigste Grund für Verzögerungen: unvollständige Unterlagen bei der Ersteinreichung. Wer vollständige Bauvorlagen einreicht, vermeidet Nachforderungen und hält den Zeitplan.