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Baugenehmigung Herne: Ablauf, Kosten & Besonderheiten

June 9, 2026
Update:
June 9, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
June 9, 2026
Update:
June 9, 2026
In Herne gilt seit 2024 ein Klima-Check für Bauanträge – wer ihn vergisst, riskiert Verzögerungen. Hier erfahren Sie, was Sie wirklich brauchen, was es kostet und wie Planeco Building Sie durch den Prozess begleitet.
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Baugenehmigung Herne: Ablauf, Kosten & Besonderheiten

In Herne gilt seit 2024 ein Klima-Check für Bauanträge – wer ihn vergisst, riskiert Verzögerungen. Hier erfahren Sie, was Sie wirklich brauchen, was es kostet und wie Planeco Building Sie durch den Prozess begleitet.
Sebastian Rupp
June 9, 2026

Wer in Herne baut, bekommt es mit einer Besonderheit zu tun, die in keinem überregionalen Ratgeber steht: Seit dem 1. Januar 2024 ist in Herne ein Klima-Check für private Bauvorhaben Pflicht – und wer ihn vergisst, riskiert eine unvollständige Einreichung. Dazu kommen die Änderungen der Landesbauordnung NRW, die seit Anfang 2024 gelten und für viele Bauherren in Herne bedeuten, dass ihr Vorhaben unter Umständen gar kein klassisches Genehmigungsverfahren mehr durchlaufen muss. Was das konkret heißt, welche Unterlagen Sie trotzdem brauchen, was die Baugenehmigung in Herne kostet und wie der Ablauf Schritt für Schritt aussieht – das erfahren Sie hier.

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Wann brauchen Sie in Herne eine Baugenehmigung?

Nicht jedes Bauvorhaben in Herne ist automatisch genehmigungspflichtig. Die Bauordnung NRW (BauO NRW 2018) unterscheidet drei Kategorien:

  • Verfahrensfreie Vorhaben: Kleinere Maßnahmen wie bestimmte Garagen bis 50 m², Carports oder Nebengebäude bis zu definierten Größen benötigen keine Genehmigung – müssen aber trotzdem alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten.
  • Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW): Wohngebäude bis Gebäudeklasse 4 (bis 13 m Höhe, max. 400 m² je Nutzungseinheit) können im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans ohne klassisches Genehmigungsverfahren errichtet werden – sofern alle Festsetzungen eingehalten werden. Seit der Novelle vom 1. Januar 2024 gilt diese Erleichterung auch für Gebäudeklasse 4, bisher war bei Gebäudeklasse 3 Schluss.
  • Genehmigungspflicht: Alle anderen Vorhaben – Neubauten außerhalb qualifizierter Bebauungspläne, Nutzungsänderungen, Sonderbauten, größere Umbauten – benötigen eine Baugenehmigung.

Ein wichtiger Hinweis zur Genehmigungsfreistellung: Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, liegt die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften vollständig beim beauftragten Planer. „Freigestellt" bedeutet nicht „regellos".

Viele Grundstücke in Herne liegen im sogenannten unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB – also ohne qualifizierten Bebauungsplan. Dort gelten andere Maßstäbe für die Genehmigungsfähigkeit, und die Freistellung greift nicht. Ob Ihr Grundstück einen B-Plan hat, können Sie über das GIS-System der Stadt Herne prüfen.

Der Ablauf: So beantragen Sie eine Baugenehmigung in Herne

Zuständig für Baugenehmigungen in Herne ist der Fachbereich 54 – Bauordnung im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, 44652 Herne. Die Bauberatung findet dienstags statt – ausschließlich mit Termin, erreichbar unter 02323 / 16-3054 oder 02323 / 16-3039.

  1. Bauberatung nutzen: Bevor Sie Unterlagen erstellen lassen, empfiehlt sich ein Beratungstermin beim Fachbereich Bauordnung. In vielen Fällen lässt sich dort klären, ob eine Bauvoranfrage überhaupt nötig ist – und welche Anforderungen auf Sie zukommen. Dieser Schritt spart Zeit und Geld.
  2. Bauvorlageberechtigten beauftragen: Bauvorlagen dürfen nur von bauvorlageberechtigten Personen erstellt und eingereicht werden – in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur. Seit der BauO NRW Novelle 2024 dürfen auch Handwerksmeister (Maurer, Betonbauer, Zimmerer) für Gebäude der Klassen 1 und 2 Bauvorlagen einreichen – die sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung". Für komplexere Vorhaben bleibt der Architekt Pflicht.
  3. Unterlagen erstellen lassen: Der Umfang der Unterlagen hängt vom Vorhaben ab. Planeco Building erstellt alle erforderlichen Bauvorlagen – von den Bauzeichnungen über die Baubeschreibung bis zu den statischen Nachweisen.
  4. Klima-Check ausfüllen: Seit dem 1. Januar 2024 muss jedem Bauantrag in Herne ein ausgefüllter Klima-Check beigelegt werden. Dieser Schritt wird weiter unten ausführlich erklärt.
  5. Antrag einreichen: Der vollständige Antrag wird beim Fachbereich 54 eingereicht. Die Behörde kann jederzeit weitere Unterlagen nachfordern – unvollständige Einreichungen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
  6. Genehmigung erhalten: Die erteilte Baugenehmigung ist drei Jahre gültig. Sie erlischt, wenn die Bauarbeiten nach Beginn länger als ein Jahr unterbrochen werden. Eine Verlängerung um jeweils ein Jahr ist auf Antrag möglich.

Pflichtunterlage in Herne: Der Klima-Check für private Bauvorhaben

Der Rat der Stadt Herne hat am 12. Dezember 2023 beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2024 ein Klima-Check für private Bauvorhaben verpflichtend ist. Diese Pflicht gilt stadtweit und ist in dieser Form nicht in allen NRW-Kommunen vorhanden.

Was bedeutet das konkret? Sobald durch Ihr Vorhaben Fläche versiegelt wird – also bei Neubau, Anbau, Garage oder Stellplatz – wird die Klimaangepasstheit des Vorhabens bewertet. Wer Fläche versiegelt, startet mit einem Minuspunkt. Ausgleichsmaßnahmen können diesen Punkt kompensieren, zum Beispiel:

  • Dachbegrünung (Extensiv- oder Intensivbegrünung)
  • Regenwasserversickerung auf dem Grundstück
  • Entsiegelung anderer Flächen
  • Pflanzung von Bäumen oder Sträuchern

Der Klima-Check ist keine reine Formalität: Er wird tatsächlich geprüft und kann zu konkreten Auflagen führen. Planen Sie die Klimaanpassungsmaßnahmen daher von Anfang an mit – nicht als letzten Schritt kurz vor Einreichung.

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Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bauantrag in Herne?

Die vollständige Unterlagenliste hängt vom Vorhaben ab. Für ein typisches Einfamilienhaus oder einen Anbau gehören dazu:

  • Ausgefülltes Antragsformblatt (vom Bauherrn zu unterzeichnen)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) – erstellt vom Bauvorlageberechtigten
  • Lageplan auf Grundlage der amtlichen Flurkarte
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen zu Wohn- und Nutzflächen sowie Baumassen
  • Klima-Check für private Bauvorhaben (Herne-spezifisch, Pflicht seit 01.01.2024)
  • Standsicherheitsnachweis (Statik) – je nach Gebäudeklasse und Verfahren
  • Brandschutznachweis – je nach Gebäudeklasse und Nutzung
  • Nachweis über Stellplätze

Bei Nutzungsänderungen – etwa wenn Sie eine Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln oder umgekehrt – kommen zusätzliche Nachweise hinzu, zum Beispiel zum Schallschutz oder zur Barrierefreiheit.

Was kostet eine Baugenehmigung in Herne?

Die Behördengebühren der Stadt Herne betragen 6 bis 13 Promille der Rohbau- bzw. Herstellungssumme, mindestens jedoch 50,–€. Das ist aber nur ein Teil der Gesamtkosten. Für ein Einfamilienhaus mit Baukosten von 300.000,–€ sieht eine realistische Gesamtrechnung so aus:

  • Behördengebühren: ca. 1.800,–€ bis 3.900,–€ netto
  • Architekten- und Planungsleistungen: ab ca. 5.000,–€ netto
  • Vermessung und Lageplan: ca. 500,–€ bis 1.000,–€ netto
  • Statik und Standsicherheitsnachweis: ab ca. 1.500,–€ netto (mehr dazu unter Statiker Kosten)

Wer eine Bauvoranfrage stellen möchte, um die planungsrechtliche Zulässigkeit vorab zu klären, zahlt mindestens 50,–€ – der Betrag kann bis zu 100 % der späteren Baugenehmigungsgebühr betragen. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre und ist um ein weiteres Jahr verlängerbar.

Bei Nutzungsänderungen liegen die Behördengebühren zwischen 50,–€ und 5.000,–€, zuzüglich etwaiger Baugenehmigungsgebühren, wenn bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.

Wie lange dauert das Verfahren in Herne?

Die gesetzlichen Fristen nach BauO NRW sind das eine – die Praxis das andere. Realistisch sollten Sie in Herne mit 3 bis 6 Monaten Bearbeitungszeit rechnen. Das ist kein Herner Sonderfall, sondern ein Wert, der für viele Ruhrgebietsstädte gilt und von Personalausstattung und aktuellem Antragsvolumen abhängt.

Was die Dauer maßgeblich beeinflusst:

  • Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen – unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und Verzögerungen
  • Komplexität des Vorhabens (Sonderbau, Denkmalschutz, fehlender Bebauungsplan)
  • Notwendigkeit von Nachbarbeteiligungen oder Abweichungsanträgen
  • Ob der Klima-Check korrekt ausgefüllt und mit eingereicht wurde

Wer die Bauberatung vorab nutzt und vollständige Unterlagen einreicht, hat die besten Chancen auf einen reibungslosen Ablauf.

Besonderheiten für Bauvorhaben in Herne

Gestaltungssatzung Innenstadt Herne-Mitte

Wer im Bereich der Innenstadt Herne-Mitte baut, muss die Gestaltungssatzung beachten. Sie macht Vorgaben zu Fassadengestaltung, Dacheindeckung (unglasierte Ziegel oder Betondachsteine in rot, schwarz, grau oder braun) und Dachüberständen. Vorhaben, die sonst verfahrensfrei wären, können im Satzungsbereich genehmigungspflichtig werden.

Denkmalschutz

Herne hat als ehemalige Bergbaustadt eine besondere Denkmallandschaft mit industriekulturellen Objekten. Alle Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden – von der Fassadenrenovierung bis zur Dachsanierung – sind erlaubnispflichtig nach dem Denkmalschutzgesetz NRW. Zuständig ist die Untere Denkmalbehörde, ebenfalls im Technischen Rathaus angesiedelt.

Solarpflicht ab 2025

Für Wohngebäude, deren Bauantrag ab dem 1. Januar 2025 gestellt wird, gilt die Solarpflicht nach § 42a BauO NRW: Auf mindestens 30 % der Dachfläche muss eine Solaranlage installiert werden. Ausgenommen sind Gebäude mit einer Dachfläche bis 50 m². Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht auch bei vollständiger Dacherneuerung von Bestandsgebäuden. Kalkulieren Sie die Kosten für die PV-Anlage von Anfang an ein.

Aufstockung und Dachausbau

Wer aufstockt oder das Dachgeschoss ausbaut, profitiert seit der BauO NRW Novelle 2024 von einer Erleichterung: Die Pflicht zur Nachrüstung eines Aufzugs entfällt bei Aufstockungen um bis zu zwei Geschosse sowie bei nachträglichem Ausbau des obersten Geschosses. Das macht Aufstockungsprojekte in Herne wirtschaftlich attraktiver. Einen passenden Statiker für Ihr Vorhaben zu finden, ist dabei ein früher Schritt – denn der Standsicherheitsnachweis ist bei Aufstockungen immer erforderlich.

Typische Fehler beim Bauantrag in Herne

  • Klima-Check vergessen: Die häufigste Herner Besonderheit, die überregionale Ratgeber nicht erwähnen. Ohne ihn ist der Antrag unvollständig.
  • Keine Bauberatung vorab: Wer direkt einreicht, ohne den Dienstagstermin beim Fachbereich 54 genutzt zu haben, riskiert Rückfragen, die das Verfahren um Wochen verzögern.
  • Gestaltungssatzung übersehen: Bauherren in der Innenstadt Herne-Mitte unterschätzen regelmäßig, welche Zusatzanforderungen die Satzung auslöst.
  • Solarpflicht zu spät berücksichtigt: Wer die PV-Anlage erst nach Einreichung des Bauantrags einplant, muss Unterlagen nachreichen oder umplanen.
  • Bebauungsplan nicht geprüft: Ob ein qualifizierter B-Plan vorliegt, entscheidet über das Verfahren. Ohne B-Plan greift die Genehmigungsfreistellung nicht.
  • Statik nicht beauftragt: Der Standsicherheitsnachweis ist für die meisten genehmigungspflichtigen Vorhaben Pflicht – und braucht Vorlaufzeit.

Planeco Building begleitet Bauherren in Herne durch den gesamten Prozess: von der ersten Einschätzung der Genehmigungspflicht über die Erstellung aller Bauvorlagen inklusive Klima-Check bis zur Einreichung beim Fachbereich 54. Mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauanträgen und einem Team aus Architekten, Ingenieuren und Fachplanern ist Planeco Building bundesweit aktiv – mit lokaler Kenntnis der Herner Besonderheiten.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was ist der Klima-Check in Herne und wer braucht ihn?

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Seit dem 1. Januar 2024 muss jedem Bauantrag in Herne ein ausgefüllter Klima-Check beigelegt werden. Er bewertet, ob Ihr Vorhaben klimaangepasst ist – etwa durch Dachbegrünung oder Regenwasserversickerung. Ohne diesen Check ist Ihr Antrag unvollständig und wird nicht bearbeitet.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung in Herne?

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Realistisch sollten Sie in Herne mit 3 bis 6 Monaten Bearbeitungszeit rechnen. Die größten Verzögerungen entstehen durch unvollständige Unterlagen oder einen fehlenden Klima-Check. Wer vorab die Bauberatung beim Fachbereich 54 nutzt und vollständig einreicht, hat die besten Chancen auf einen zügigen Ablauf.

Brauche ich in Herne immer eine Baugenehmigung?

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Nicht zwingend. Kleinere Vorhaben wie bestimmte Garagen oder Carports sind verfahrensfrei. Wohngebäude bis Gebäudeklasse 4 können im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans genehmigungsfrei gestellt werden. Liegt kein B-Plan vor, gilt diese Erleichterung nicht – dann ist eine vollständige Baugenehmigung erforderlich.