Brandenburg gehört zu den bauherrenfreundlichsten Bundesländern Deutschlands, wenn es um den Bau von Carports geht. Seit der Bauordnungsnovelle von 2016 können Carports bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe unter bestimmten Bedingungen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Doch Vorsicht: Auch verfahrensfreie Bauvorhaben müssen alle baurechtlichen Vorschriften einhalten.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Carport?
Carports gelten baurechtlich als "bauliche Anlagen" und unterliegen damit grundsätzlich den Bestimmungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Anders als bei reinen Überdachungen handelt es sich um genehmigungspflichtige Bauwerke, für die jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenserleichterungen gelten.
Die BbgBO unterscheidet zwischen verschiedenen Verfahrensarten:
- Verfahrensfreie Bauvorhaben: Keine Genehmigung erforderlich, aber Einhaltung aller Bauvorschriften
- Genehmigungsfreistellung: Vereinfachtes Anzeigeverfahren
- Reguläres Baugenehmigungsverfahren: Vollständige Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Entscheidend ist dabei nicht nur die Größe des Carports, sondern auch der Standort auf dem Grundstück und die Einhaltung aller Abstandsvorschriften.
Carport ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Brandenburg?
Nach § 61 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d der BbgBO sind bestimmte Carports ohne Baugenehmigung zulässig. Die konkreten Bedingungen hängen jedoch vom Standort des Grundstücks ab:
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
Hier dürfen Carports bis zu 100 m² Grundfläche verfahrensfrei errichtet werden, sofern sie eingeschossig sind und die mittlere Wandhöhe 3 m nicht überschreitet.
Im unbeplanten Innenbereich
Außerhalb von Bebauungsplänen reduziert sich die maximale verfahrensfreie Grundfläche auf 50 m² bei ebenfalls maximal 3 m mittlerer Wandhöhe.
Im Außenbereich
Hier ist grundsätzlich immer eine Baugenehmigung erforderlich, mit Ausnahme von Carports für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe.
Zusätzlich muss der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche mindestens 3 m betragen. Bei Grenzbebauungen gelten besondere Regelungen zur Länge und Höhe des Bauwerks.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport in Brandenburg?
Eine Carport-Baugenehmigung wird in Brandenburg erforderlich, wenn Ihr Vorhaben die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet:
- Überschreitung der Grundfläche: Mehr als 50 m² (unbeplanter Innenbereich) bzw. 100 m² (Bebauungsplan-Gebiet)
- Überschreitung der Wandhöhe: Mehr als 3 m mittlere Wandhöhe
- Standort im Außenbereich: Grundsätzlich genehmigungspflichtig
- Nichteinhaltung der Abstandsvorschriften: Weniger als 3 m zur öffentlichen Verkehrsfläche
- Überschreitung der Grenzbebauungsregeln: Mehr als 9 m Länge an einer Grenze oder insgesamt mehr als 15 m
Auch wenn Ihr Carport grundsätzlich verfahrensfrei wäre, können örtliche Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen strengere Anforderungen stellen und eine Genehmigung erforderlich machen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Ein Carport ohne erforderliche Genehmigung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben:
- Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– €
- Nutzungsuntersagung bis zur nachträglichen Genehmigung
- Abrissverfügung bei nicht genehmigungsfähigen Bauwerken
- Rückbaukosten auf eigene Rechnung
Besonders problematisch: Schwarzbauten verjähren nicht und können auch Jahre später beim Immobilienverkauf zu Problemen führen.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Carports?
Für die Antragstellung einer Baugenehmigung in Brandenburg sind nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) folgende Unterlagen erforderlich:
- Bauantrag in dreifacher Ausfertigung plus elektronisches Exemplar
- Baubeschreibung mit technischen Angaben zum Carport
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundriss, Schnitte, Ansichten)
- Amtlicher Lageplan mit Einzeichnung des geplanten Carports
- Flurkarte (nicht älter als sechs Monate, Maßstab 1:500)
- Nachbarverzeichnis mit Flurstücknummern, Namen und Anschriften
- Statische Berechnungen bei erforderlicher Standsicherheitsprüfung
Bei Bauvorhaben mit statischen Anforderungen muss der Bauantrag von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) unterzeichnet werden.
Schritt für Schritt zur Carport-Baugenehmigung in Brandenburg
Der Weg zur Baugenehmigung folgt in Brandenburg einem standardisierten Ablauf:
- Vorabklärung: Prüfung der örtlichen Bauvorschriften und Bebauungsplan-Bestimmungen
- Unterlagenerstellung: Zusammenstellung aller erforderlichen Bauvorlagen durch einen Fachplaner
- Antragstellung: Einreichung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
- Vollständigkeitsprüfung: Die Behörde prüft innerhalb von zwei Wochen die Unterlagen
- Genehmigungserteilung: Nach etwa vier Monaten erhalten Sie den Baugenehmigungsbescheid
Seit Juli 2024 können Anträge auch über das neue Virtuelle Bauamt Brandenburg (VBA) digital eingereicht werden, was den Prozess erheblich beschleunigt und vereinfacht.
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