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Carport: Brauche ich eine Baugenehmigung in Thüringen?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
In Thüringen sind Carports bis 40 m² und 3 m Höhe verfahrensfrei – doch viele Bauherren übersehen wichtige Details der neuen Thüringer Bauordnung. Planeco Building sorgt für einfache Planung und schnelle Genehmigung.
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Carport: Brauche ich eine Baugenehmigung in Thüringen?

In Thüringen sind Carports bis 40 m² und 3 m Höhe verfahrensfrei – doch viele Bauherren übersehen wichtige Details der neuen Thüringer Bauordnung. Planeco Building sorgt für einfache Planung und schnelle Genehmigung.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Ein Carport bietet praktischen Schutz für Ihr Fahrzeug und wertet Ihr Grundstück optisch auf. Doch bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie klären: Benötigen Sie eine Baugenehmigung? In Thüringen gelten seit dem 19. Juli 2024 neue Regelungen durch die überarbeitete Thüringer Bauordnung (ThürBO). Diese Neufassung bringt wichtige Änderungen mit sich, die Bauherren kennen sollten.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Carport?

Carports werden im deutschen Baurecht als bauliche Anlagen eingestuft und fallen damit grundsätzlich unter die Baugenehmigungspflicht. Die Thüringer Bauordnung kategorisiert Carports als überdachte Stellplätze für Kraftfahrzeuge und stellt sie rechtlich Garagen gleich. Diese Gleichstellung ist entscheidend, da beide Anlagen denselben baurechtlichen Bestimmungen unterliegen.

Die grundsätzliche Genehmigungspflicht nach § 62 ThürBO besagt, dass die Errichtung baulicher Anlagen der Baugenehmigung bedarf. Jedoch sieht das Gesetz in den §§ 63 und 64 ThürBO Ausnahmen für verfahrensfreie Bauvorhaben vor. Für Carport-Besitzer bedeutet dies: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Carport ohne aufwändiges Genehmigungsverfahren errichten.

Carport ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Thüringen?

In Thüringen können Sie Ihr Carport unter folgenden Bedingungen verfahrensfrei errichten:

  • Brutto-Grundfläche: Maximal 40 m² (inklusive Dachüberstände)
  • Mittlere Wandhöhe: Höchstens 3 m
  • Standort: Nur im Innenbereich, nicht im Außenbereich
  • Einhaltung der Abstandsflächen: Mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze oder privilegierte Grenzbebauung

Die Brutto-Grundfläche von 40 m² ist ein entscheidender Wert – sie umfasst nicht nur die reine Stellfläche, sondern auch alle Dachüberstände. Viele Bauherren unterschätzen dies und überschreiten ungewollt die Grenze zur Genehmigungspflicht. Die mittlere Wandhöhe wird als Durchschnitt der Außenwände gemessen, wodurch auch Carports mit geneigten Dächern möglich sind.

Wichtig: Auch verfahrensfreie Carports müssen bei der zuständigen Gemeinde angezeigt werden. Diese Bauanzeige muss innerhalb von vier Wochen bearbeitet werden – erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Vorhaben als genehmigt.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport in Thüringen?

Eine Carport-Baugenehmigung ist in Thüringen erforderlich, wenn Ihr Vorhaben die Kriterien der Verfahrensfreiheit überschreitet:

  1. Größe: Brutto-Grundfläche über 40 m²
  2. Höhe: Mittlere Wandhöhe über 3 m
  3. Standort: Errichtung im Außenbereich
  4. Abweichungen: Nichteinhaltung der Abstandsflächen ohne privilegierte Grenzbebauung

Für genehmigungspflichtige Carports müssen Sie einen vollständigen Bauantrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen. Diese Behörden sind in Thüringen die Landräte der Landkreise sowie die Bürgermeister der kreisfreien Städte.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert erhebliche Konsequenzen:

  • Bußgelder: Zwischen 500,– € und 50.000,– €
  • Baueinstellungsverfügung: Sofortiger Baustopp
  • Rückbauverfügung: Abriss auf eigene Kosten
  • Keine Verjährung: Auch Jahre später kann das Bauamt einschreiten

Eine nachträgliche Genehmigung ist nur möglich, wenn das Carport grundsätzlich den baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Planeco Building hilft Ihnen dabei, solche kostspieligen Fehler zu vermeiden.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Carports?

Für einen genehmigungspflichtigen Carport in Thüringen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Bauantragsformular mit Originalunterschrift
  • Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Detaillierte Baubeschreibung mit Materialliste
  • Vermaßter Lageplan mit Einzeichnung des geplanten Carports
  • Standsicherheitsnachweis (Statik) von einem qualifizierten Tragwerksplaner
  • Nachweise über Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften

Wichtig: Die Unterlagen müssen von einer bauvorlageberechtigen Person unterzeichnet werden – typischerweise einem Architekten oder Bauingenieur. Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Vollständigkeit innerhalb von zehn Arbeitstagen und teilt Ihnen mit, falls Ergänzungen erforderlich sind.

Schritt für Schritt zur Carport-Baugenehmigung in Thüringen

Der Weg zur Genehmigung erfolgt in fünf klar strukturierten Schritten:

  1. Vorabklärung: Prüfung der örtlichen Bauvorschriften und Bebauungsplan-Bestimmungen
  2. Planung: Erstellung der Bauzeichnungen durch einen qualifizierten Entwurfsverfasser
  3. Antragstellung: Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde
  4. Prüfverfahren: Bearbeitung durch die Bauaufsichtsbehörde und beteiligte Stellen
  5. Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung und Baubeginn

Die Bearbeitungszeit für das vereinfachte Genehmigungsverfahren beträgt gesetzlich drei Monate. In der Praxis dauert es in Thüringen jedoch oft länger – durchschnittlich etwa 100 Tage laut Architektenkammer Thüringen.

Baugenehmigung für Carport in Thüringen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr zuverlässiger Partner für Carport-Baugenehmigungen in Thüringen. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Ihr Projekt sicher und schnell umgesetzt wird:

  • Kostenlose Erstberatung zu Ihrem Carport-Vorhaben
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  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Erstellung Ihrer Unterlagen
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Thüringen

Unsere erfahrenen Architekten und Ingenieure kennen die spezifischen Anforderungen der Thüringer Bauordnung und arbeiten eng mit den örtlichen Bauämtern zusammen. So vermeiden Sie kostspielige Verzögerungen und erhalten Ihre Genehmigung schnellstmöglich.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihr Carport-Projekt in Thüringen!

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf ein Carport in Thüringen ohne Baugenehmigung sein?

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In Thüringen darf ein Carport ohne Baugenehmigung maximal 40 m² Brutto-Grundfläche haben und eine mittlere Wandhöhe von 3 m nicht überschreiten. Diese Werte gelten nur im Innenbereich und bei Einhaltung der Abstandsflächen.

Muss ich auch für ein verfahrensfreies Carport etwas bei der Behörde melden?

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Ja, auch für verfahrensfreie Carports ist eine Bauanzeige bei der zuständigen Gemeinde erforderlich. Die Behörde hat vier Wochen Zeit für eine Rückmeldung – erfolgt keine Antwort, gilt das Vorhaben als genehmigt.

Wie lange dauert eine Carport-Baugenehmigung in Thüringen?

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Das vereinfachte Genehmigungsverfahren dauert gesetzlich maximal drei Monate. In der Praxis beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit in Thüringen etwa 100 Tage, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung der Behörde.