Ein Carport bietet praktischen Schutz für Ihr Fahrzeug und wertet Ihr Grundstück optisch auf. Doch bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie klären: Benötigen Sie eine Baugenehmigung? In Thüringen gelten seit dem 19. Juli 2024 neue Regelungen durch die überarbeitete Thüringer Bauordnung (ThürBO). Diese Neufassung bringt wichtige Änderungen mit sich, die Bauherren kennen sollten.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Carport?
Carports werden im deutschen Baurecht als bauliche Anlagen eingestuft und fallen damit grundsätzlich unter die Baugenehmigungspflicht. Die Thüringer Bauordnung kategorisiert Carports als überdachte Stellplätze für Kraftfahrzeuge und stellt sie rechtlich Garagen gleich. Diese Gleichstellung ist entscheidend, da beide Anlagen denselben baurechtlichen Bestimmungen unterliegen.
Die grundsätzliche Genehmigungspflicht nach § 62 ThürBO besagt, dass die Errichtung baulicher Anlagen der Baugenehmigung bedarf. Jedoch sieht das Gesetz in den §§ 63 und 64 ThürBO Ausnahmen für verfahrensfreie Bauvorhaben vor. Für Carport-Besitzer bedeutet dies: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Carport ohne aufwändiges Genehmigungsverfahren errichten.
Carport ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Thüringen?
In Thüringen können Sie Ihr Carport unter folgenden Bedingungen verfahrensfrei errichten:
- Brutto-Grundfläche: Maximal 40 m² (inklusive Dachüberstände)
- Mittlere Wandhöhe: Höchstens 3 m
- Standort: Nur im Innenbereich, nicht im Außenbereich
- Einhaltung der Abstandsflächen: Mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze oder privilegierte Grenzbebauung
Die Brutto-Grundfläche von 40 m² ist ein entscheidender Wert – sie umfasst nicht nur die reine Stellfläche, sondern auch alle Dachüberstände. Viele Bauherren unterschätzen dies und überschreiten ungewollt die Grenze zur Genehmigungspflicht. Die mittlere Wandhöhe wird als Durchschnitt der Außenwände gemessen, wodurch auch Carports mit geneigten Dächern möglich sind.
Wichtig: Auch verfahrensfreie Carports müssen bei der zuständigen Gemeinde angezeigt werden. Diese Bauanzeige muss innerhalb von vier Wochen bearbeitet werden – erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Vorhaben als genehmigt.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport in Thüringen?
Eine Carport-Baugenehmigung ist in Thüringen erforderlich, wenn Ihr Vorhaben die Kriterien der Verfahrensfreiheit überschreitet:
- Größe: Brutto-Grundfläche über 40 m²
- Höhe: Mittlere Wandhöhe über 3 m
- Standort: Errichtung im Außenbereich
- Abweichungen: Nichteinhaltung der Abstandsflächen ohne privilegierte Grenzbebauung
Für genehmigungspflichtige Carports müssen Sie einen vollständigen Bauantrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen. Diese Behörden sind in Thüringen die Landräte der Landkreise sowie die Bürgermeister der kreisfreien Städte.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert erhebliche Konsequenzen:
- Bußgelder: Zwischen 500,– € und 50.000,– €
- Baueinstellungsverfügung: Sofortiger Baustopp
- Rückbauverfügung: Abriss auf eigene Kosten
- Keine Verjährung: Auch Jahre später kann das Bauamt einschreiten
Eine nachträgliche Genehmigung ist nur möglich, wenn das Carport grundsätzlich den baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Planeco Building hilft Ihnen dabei, solche kostspieligen Fehler zu vermeiden.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Carports?
Für einen genehmigungspflichtigen Carport in Thüringen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Bauantragsformular mit Originalunterschrift
- Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Detaillierte Baubeschreibung mit Materialliste
- Vermaßter Lageplan mit Einzeichnung des geplanten Carports
- Standsicherheitsnachweis (Statik) von einem qualifizierten Tragwerksplaner
- Nachweise über Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften
Wichtig: Die Unterlagen müssen von einer bauvorlageberechtigen Person unterzeichnet werden – typischerweise einem Architekten oder Bauingenieur. Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Vollständigkeit innerhalb von zehn Arbeitstagen und teilt Ihnen mit, falls Ergänzungen erforderlich sind.
Schritt für Schritt zur Carport-Baugenehmigung in Thüringen
Der Weg zur Genehmigung erfolgt in fünf klar strukturierten Schritten:
- Vorabklärung: Prüfung der örtlichen Bauvorschriften und Bebauungsplan-Bestimmungen
- Planung: Erstellung der Bauzeichnungen durch einen qualifizierten Entwurfsverfasser
- Antragstellung: Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde
- Prüfverfahren: Bearbeitung durch die Bauaufsichtsbehörde und beteiligte Stellen
- Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung und Baubeginn
Die Bearbeitungszeit für das vereinfachte Genehmigungsverfahren beträgt gesetzlich drei Monate. In der Praxis dauert es in Thüringen jedoch oft länger – durchschnittlich etwa 100 Tage laut Architektenkammer Thüringen.
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