Sie planen einen Container in Bremen? Ob als praktisches Büro, zusätzlicher Wohnraum oder Lagercontainer – die rechtlichen Vorschriften der Bremischen Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 sind komplex und variieren je nach Nutzungsart und Größe. Dieser Ratgeber von Planeco Building zeigt Ihnen, wann eine Baugenehmigung erforderlich ist und wie Sie vorgehen.
Wie blickt das Baurecht auf das Thema Container?
Die Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 klassifiziert Container eindeutig als bauliche Anlagen gemäß § 2 Absatz 1 BremLBO. Diese Einordnung erfolgt unabhängig davon, ob Container auf einem Fundament stehen oder lediglich durch ihr Eigengewicht auf dem Boden ruhen.
Entscheidend für die rechtliche Bewertung sind drei Hauptkriterien:
- Verwendungszweck: Wohn-, Büro- oder Lagernutzung bestimmt die Genehmigungsanforderungen
- Aufstellungsdauer: Temporäre Nutzung bis 3 Monate gilt als "fliegender Bau"
- Gebäudeklasse: Größe und Nutzung bestimmen das erforderliche Genehmigungsverfahren
- Standort: Bebauungsplan und Abstandsflächen beeinflussen die Zulässigkeit
Die Neufassung der BremLBO, die am 1. Juli 2024 in Kraft trat, implementiert den Bund-Länder-Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Dies führt zu optimierten Verfahren bei gleichbleibend hohen Sicherheitsstandards für Containeranlagen.
Container ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Bremen?
Nach der aktuellen BremLBO 2024 können bestimmte Container unter spezifischen Voraussetzungen ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Die Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO ermöglicht vereinfachte Verfahren für kleinere Anlagen.
- Kleine Nebenanlagen: Lagercontainer ohne Aufenthaltsräume bis zu bestimmten Größengrenzen
- Temporäre Aufstellung: Container für maximal 3 Monate als fliegender Bau
- Genehmigungsfreistellung: Vereinfachtes Verfahren für qualifizierte Containeranlagen
Wichtig: Auch bei genehmigungsfreien Containern müssen Abstandsflächen und Bebauungsplan-Festsetzungen eingehalten werden. Die Genehmigungsfreistellung ist gebührenpflichtig und wird vom Ordnungsamt Bremen bearbeitet.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Container in Bremen?
Die Genehmigungspflicht für Container in Bremen richtet sich nach § 63 (vereinfachtes Verfahren) oder § 64 BremLBO (vollständiges Verfahren). Eine Container-Baugenehmigung ist erforderlich, wenn der Container dauerhaft als bauliche Anlage genutzt wird.
Grundsätzlich genehmigungspflichtig sind:
- Alle Wohncontainer bei dauerhafter Nutzung über 3 Monate
- Bürocontainer als Arbeitsplätze oder gewerbliche Nutzung
- Sanitärcontainer mit Wasseranschluss bei dauerhafter Aufstellung
- Containeranlagen ab zwei verbundenen Containern
Die Bearbeitungszeit beträgt nach § 69 Absatz 3 BremLBO maximal 12 Wochen, in der Praxis jedoch oft nur 3–8 Wochen bei vollständigen Unterlagen.
Wohncontainer (dauerhafter Aufenthalt)
Wohncontainer unterliegen in Bremen strengen Anforderungen und sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Sie müssen die Standards für Wohngebäude erfüllen, einschließlich Raumhöhe (mindestens 2,30 m), Belichtung und Energieeffizienz nach dem Gebäudeenergiegesetz.
Besondere Anforderungen umfassen:
- Vollständige Wärmeschutznachweise
- Brandschutzkonzept bei größeren Anlagen
- Anschluss an öffentliche Versorgung
- Einhaltung der Abstandsflächen (typisch 3 Meter zur Grundstücksgrenze)
Bürocontainer (gewerbliche Nutzung)
Bürocontainer erfordern eine Baugenehmigung, da sie als Aufenthaltsräume gelten. Bei gewerblicher Nutzung mit Angestellten gelten zusätzlich die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung für Beleuchtung, Belüftung und Sicherheit.
Die Nutzungsart muss mit der Gebietsausweisung übereinstimmen – Bürocontainer in reinen Wohngebieten können problematisch werden.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Die Aufstellung genehmigungspflichtiger Container ohne Baugenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000,– € geahndet werden. Zusätzlich drohen:
- Nutzungsuntersagung und Abrissanordnung
- Versicherungsausschluss im Schadensfall
- Probleme beim Verkauf des Grundstücks
- Nachträgliche Genehmigungsverfahren mit erhöhten Kosten
Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Containers?
Für die Container-Baugenehmigung in Bremen sind nach § 3 der Bremischen Bauvorlagenverordnung umfangreiche Unterlagen erforderlich. Die Einreichung muss durch eine bauvorlageberechtigte Person erfolgen.
Erforderliche Unterlagen umfassen:
- Lageplan mit Einmessung des Containers
- Bebauungsplan-Auszug einschließlich Legende
- Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
- Baubeschreibung mit technischen Berechnungen
- Standsicherheitsnachweis (Statik) vom qualifizierten Statiker
- Brandschutznachweis oder Brandschutzkonzept
- Wärmeschutznachweis und Energieeffizienz-Berechnung
Die Koordination zwischen Containerherstellern und Planungsunterlagen ist entscheidend – anderenfalls besteht die Gefahr, dass eine nicht realisierbare Containeranlage genehmigt wird.
Schritt für Schritt zur Container-Baugenehmigung in Bremen
Planeco Building führt Sie systematisch durch den Genehmigungsprozess in Bremen und sorgt für eine effiziente Abwicklung mit der Bauaufsichtsbehörde Bremen.
- Machbarkeitsprüfung: Kostenlose Analyse Ihres Containervorhabens und Standorts nach der aktuellen BremLBO
- Unterlagenerstellung: Professionelle Planung durch unsere Architekten mit Berücksichtigung der Herstellerspezifikationen
- Behördengang: Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Contrescarpe 72 für Bremen-Stadt oder Gerhard-Rohlfs-Straße 62 für Bremen-Nord)
- Prüfung: Behördliche Bearbeitung innerhalb von 12 Wochen (meist 3–8 Wochen)
- Genehmigung: Erhalt der rechtskräftigen Baugenehmigung mit 3-jähriger Gültigkeit
Die Containerfertigung kann parallel zum Genehmigungsverfahren erfolgen, wodurch keine Zeit verloren geht. Bei spezialisierten Planern wie Planeco Building verkürzt sich die Bearbeitungszeit oft erheblich.
Baugenehmigung für Container in Bremen beantragen – mit Planeco Building
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Ihre Vorteile mit Planeco Building:
- Kostenlose Erstberatung zur Genehmigungspflicht Ihres Containers
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- Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
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