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Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Bayern?

November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
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November 28, 2025
In Bayern benötigt jeder Wintergarten eine Baugenehmigung – ohne Ausnahme. Die Bayerische Bauordnung kennt keine Verfahrensfreiheit für Wintergärten. Planeco Building führt Sie sicher durch alle Vorschriften und das Genehmigungsverfahren.
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Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Bayern?

In Bayern benötigt jeder Wintergarten eine Baugenehmigung – ohne Ausnahme. Die Bayerische Bauordnung kennt keine Verfahrensfreiheit für Wintergärten. Planeco Building führt Sie sicher durch alle Vorschriften und das Genehmigungsverfahren.
Sebastian Rupp
November 28, 2025
5 Minuten

Träumen Sie von einem lichtdurchfluteten Wintergarten, der Ihr Zuhause in Bayern das ganze Jahr über bereichert? Ein Wintergarten schafft zusätzlichen Wohnraum und eine einzigartige Wohnatmosphäre. Doch bevor Sie Ihre Pläne verwirklichen können, ist eine wichtige Frage zu klären: Brauche ich eine Wintergarten Baugenehmigung in Bayern? Die klare Antwort lautet: Ja, in Bayern ist für jeden Wintergarten eine Baugenehmigung erforderlich – unabhängig von Größe, Heizung oder Nutzungsart.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?

Das bayerische Baurecht behandelt Wintergärten als genehmigungspflichtige bauliche Anlagen, die das Erscheinungsbild und die Nutzung eines Gebäudes dauerhaft verändern. Die rechtliche Grundlage bildet die Bayerische Bauordnung (BayBO), die in Artikel 57 alle verfahrensfreien Bauvorhaben auflistet. Wintergärten erscheinen in dieser Liste nicht, was bedeutet, dass sie ausnahmslos der Genehmigungspflicht unterliegen.

Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Bayern keine Größengrenzen oder Ausnahmen für unbeheizte Wintergärten. Die BayBO unterscheidet nicht zwischen:

  • Kaltwintergarten oder Warmwintergarten
  • Kleinen oder großen Wintergärten
  • Wintergärten zur Pflanzenüberwinterung oder als Wohnraumerweiterung
  • Einfachen oder aufwendigen Konstruktionen

Diese eindeutige Regelung macht Bayern zu einem der strengsten Bundesländer bei der Wintergarten Baugenehmigung.

Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?

Obwohl in Bayern alle Wintergärten genehmigungspflichtig sind, unterscheidet das Baurecht zwischen verschiedenen Nutzungsarten, die unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen:

Echter Wintergarten (unbeheizt)

  • Primär zur Pflanzenüberwinterung konzipiert
  • Keine oder nur Frostschutzheizung
  • Bauliche Abtrennung zum Wohnbereich bleibt bestehen
  • Weniger strenge energetische Anforderungen

Wohnraumerweiterung (beheizt)

  • Vollständig beheizt und als Wohnraum genutzt
  • Offene Verbindung zum bestehenden Wohnbereich
  • Muss den strengen GEG-Anforderungen entsprechen
  • Höhere statische und brandschutztechnische Anforderungen

Diese Unterscheidung beeinflusst zwar nicht die grundsätzliche Genehmigungspflicht, wohl aber die spezifischen Anforderungen und Nachweise, die für Ihren Wintergarten Bauantrag in Bayern erforderlich sind.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Bayern?

Die Antwort ist eindeutig: Immer. In Bayern gibt es keine Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für Wintergärten. Die Bayerische Bauordnung kennt keine Verfahrensfreiheit für diese Bauvorhaben.

Folgende Faktoren verstärken die Genehmigungspflicht zusätzlich:

  1. Überschreitung der Mindestabstandsflächen: Nach Artikel 6 BayBO sind mindestens 3 Meter Abstand zur Nachbargrenze einzuhalten
  2. Energetische Anforderungen: Bei beheizten Wintergärten über 50 m² gelten die strengen GEG-Grenzwerte für Neubauten
  3. Statische Nachweise: Jeder Wintergarten muss die Standsicherheit nachweisen
  4. Brandschutzbestimmungen: Besonders bei Anbauten an bestehende Gebäude

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau eines Wintergartens ohne die erforderliche Baugenehmigung in Bayern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die schwerwiegende Folgen haben kann:

  • Bußgelder bis zu 50.000,– €
  • Sofortiger Baustopp durch die Bauaufsichtsbehörde
  • Abrissanordnung bei Verstößen gegen Bauvorschriften
  • Ausschluss vom Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung
  • Probleme beim Hausverkauf durch fehlende Genehmigungen

Nach Artikel 76 BayBO kann die Bauaufsichtsbehörde eine Beseitigungsanordnung erlassen, selbst Jahre nach der rechtswidrigen Errichtung. Ein automatischer Bestandsschutz existiert nicht.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?

Für eine Wintergarten Baugenehmigung in Bayern müssen umfangreiche Unterlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt werden. Die Bayerische Bauordnung schreibt folgende Dokumente vor:

Grundlegende Antragsunterlagen

  • Ausgefülltes Bauantragsformular (verfügbar auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums)
  • Amtlich anerkannter Lageplan im Maßstab 1:500
  • Detaillierte Bauzeichnungen mit Grundrissen und Schnitten (Maßstab 1:100)
  • Umfassende Baubeschreibung mit Materialangaben
  • Nachweis der Abstandsflächen nach Artikel 6 BayBO

Technische Nachweise

  • Statische Berechnungen zur Standsicherheit
  • Wärmeschutznachweis (bei beheizten Wintergärten nach GEG)
  • Brandschutznachweis bei Anbauten
  • Berechnung des umbauten Raumes
  • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung

Je nach örtlichen Gegebenheiten können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie Entwässerungspläne, Nachweise über Ver- und Entsorgung oder die schriftliche Zustimmung der Nachbarn bei Unterschreitung der Abstandsflächen.

Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung in Bayern

Der Weg zur Baugenehmigung für Ihren Wintergarten in Bayern folgt einem strukturierten Ablauf, den Planeco Building für Sie optimiert hat:

  1. Kostenfreie Erstberatung (1–2 Tage): Wir prüfen Ihre individuelle Situation, analysieren den Bebauungsplan und klären die baurechtlichen Rahmenbedingungen für Ihr Grundstück.
  2. Professionelle Unterlagenerstellung (2–3 Wochen): Unsere spezialisierten Architekten erstellen alle erforderlichen Pläne, Nachweise und die detaillierte Baubeschreibung gemäß den Anforderungen der BayBO.
  3. Einreichung bei der zuständigen Behörde: Seit Januar 2025 erfolgt die Einreichung direkt bei den unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter oder kreisfreie Städte), nicht mehr bei den Gemeinden.
  4. Behördliche Prüfung (maximal 3 Monate): Die Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Genehmigungsfähigkeit. Wir übernehmen die komplette Behördenkommunikation.
  5. Genehmigungserteilung: Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung und können mit dem Bau Ihres Wintergartens beginnen.

Baugenehmigung für Wintergarten in Bayern beantragen – mit Planeco Building

Sie möchten einen Wintergarten in Bayern errichten und suchen professionelle Unterstützung beim Genehmigungsverfahren? Planeco Building ist Ihr erfahrener Partner für Wintergarten Baugenehmigungen in Bayern und begleitet Sie von der ersten Idee bis zur erteilten Genehmigung.

Ihre Vorteile mit Planeco Building

  • Kostenlose Erstberatung mit individueller Machbarkeitsprüfung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Bayern

Unsere spezialisierten Architekten kennen die Besonderheiten der Wintergarten-Baugenehmigung in Bayern genau und sorgen für reibungslose Abläufe. Wir übernehmen die komplette Behördenkommunikation und informieren Sie regelmäßig über den Bearbeitungsstand.

Profitieren Sie von unserer Expertise und vermeiden Sie teure Verzögerungen oder Ablehnungen durch fehlerhafte Anträge. Als erfahrener Architekt für Baugenehmigungen stellen wir sicher, dass Ihr Bauantrag alle Anforderungen der Bayerischen Bauordnung erfüllt.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Gibt es in Bayern genehmigungsfreie Wintergärten?

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Nein, in Bayern gibt es keine genehmigungsfreien Wintergärten. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) kennt keine Verfahrensfreiheit für Wintergärten, unabhängig von ihrer Größe, Heizung oder Nutzungsart. Während andere Bundesländer Erleichterungen für kleine oder unbeheizte Wintergärten vorsehen, ist in Bayern für jeden Wintergarten eine vollständige Baugenehmigung erforderlich. Diese strenge Regelung macht Bayern zu einem der restriktivsten Bundesländer bei Wintergarten-Genehmigungen.

Wie lange dauert eine Wintergarten-Baugenehmigung in Bayern?

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Die maximale Bearbeitungsfrist für eine Wintergarten-Baugenehmigung in Bayern beträgt drei Monate nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen. Die Frist beginnt jedoch erst drei Wochen nach der formalen Vollständigkeitsprüfung durch die Bauaufsichtsbehörde. In der Praxis können die Bearbeitungszeiten zwischen vier Wochen und zehn Monaten variieren, abhängig von der Auslastung des zuständigen Bauamtes. Durch vollständige und fachgerecht erstellte Unterlagen lassen sich Verzögerungen durch Nachforderungen vermeiden.

Welche Behörde ist für die Wintergarten-Genehmigung in Bayern zuständig?

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Seit Januar 2025 müssen Bauanträge für Wintergärten in Bayern direkt bei den unteren Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden – nicht mehr bei den Gemeinden. Zuständig sind je nach Standort die Landratsämter, kreisfreien Städte oder Großen Kreisstädte. Die genaue zuständige Behörde richtet sich nach der Gemeinde, in der sich Ihr Baugrundstück befindet. Eine vollständige Liste aller Ansprechpartner finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.