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Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Bremen?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Sie planen einen Wintergarten in Bremen? Je nach Größe und Art können Sie von Verfahrensfreiheit profitieren oder benötigen eine vollständige Baugenehmigung. Planeco Building führt Sie sicher durch alle Bremer Vorschriften und sorgt für eine schnelle Genehmigung.
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Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Bremen?

Sie planen einen Wintergarten in Bremen? Je nach Größe und Art können Sie von Verfahrensfreiheit profitieren oder benötigen eine vollständige Baugenehmigung. Planeco Building führt Sie sicher durch alle Bremer Vorschriften und sorgt für eine schnelle Genehmigung.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Ein Wintergarten erweitert Ihren Wohnraum in Bremen und schafft eine lichtdurchflutete Oase – unabhängig von Wetter und Jahreszeit. Doch bevor Sie Ihre Pläne verwirklichen können, stellt sich eine entscheidende Frage: Benötigen Sie eine Wintergarten-Baugenehmigung in Bremen? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in der Bremischen Landesbauordnung klar geregelt sind. Dieser Ratgeber führt Sie durch alle Vorschriften und den gesamten Genehmigungsprozess in Bremen.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?

Das Bremer Baurecht behandelt Wintergärten differenziert und macht entscheidende Unterscheidungen, die über Ihr Genehmigungsverfahren bestimmen. Nach der Bremischen Landesbauordnung gelten Wintergärten grundsätzlich als bauliche Anlagen, die das Erscheinungsbild und die Nutzung eines Gebäudes verändern.

Die rechtliche Einordnung erfolgt dabei nach zwei Hauptkategorien: "Echte" Wintergärten dienen primär der Pflanzenüberwinterung und sind unbeheizt, während Wohnraumerweiterungen mit Glasfront als beheizte Aufenthaltsräume konzipiert sind. Diese Unterscheidung ist nicht nur begrifflich relevant, sondern bestimmt maßgeblich die Genehmigungsanforderungen.

  • Unbeheizte Wintergärten zur Pflanzenüberwinterung können von Verfahrenserleichterungen profitieren
  • Beheizte Wintergärten als Wohnraumerweiterung unterliegen strengeren Vorschriften
  • Die tatsächliche Nutzung ist entscheidender als die ursprüngliche Planung
  • Auch bei Verfahrensfreiheit müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden

Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?

Das Bremer Baurecht zieht eine klare Trennlinie zwischen "echten" Wintergärten und als Wintergarten beworbenen Wohnraumerweiterungen. Ein baurechtlicher Wintergarten in Bremen ist ein unbeheizter Bereich, der primär der Pflanzenhaltung dient und klar von den Wohnräumen abgetrennt ist.

Sobald jedoch ein offener Durchgang hergestellt, die Fenstertür entfernt oder eine Vollheizung installiert wird, entsteht rechtlich eine Wohnraumerweiterung – unabhängig davon, ob dort tatsächlich Pflanzen stehen. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen für das erforderliche Genehmigungsverfahren.

  1. Echter Wintergarten: Unbeheizt, baulich abgetrennt, primär für Pflanzen
  2. Wohnraumerweiterung: Beheizt, offene Verbindung, regelmäßige Nutzung als Aufenthaltsraum
  3. Rechtliche Folgen: Verschiedene Genehmigungsverfahren und Anforderungen

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Bremen?

In Bremen regelt § 62 der Bremischen Landesbauordnung die Genehmigungsfreistellung für bestimmte Wintergärten. Unbeheizte Wintergärten können unter folgenden Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden:

  • Maximale Grundfläche: 30 m²
  • Maximale Tiefe: 3,50 m von der Gebäudefassade
  • Mindestabstand: 3 m zur Nachbargrenze (Ausnahme: 2,50 m für untergeordnete eingeschossige Wintergärten)
  • Nutzung: Keine dauerhafte Aufenthaltsnutzung oder Wohnraumcharakter
  • Baulinien: Einhaltung der Festsetzungen im Bebauungsplan

Beheizte Wintergärten gelten in Bremen rechtlich als Wohnraumerweiterung und sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Sie müssen die strengen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen und durchlaufen ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wer einen Wintergarten ohne die erforderliche Genehmigung in Bremen errichtet, setzt sich erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aus. Die Bremer Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, die weit über einfache Verwarnungen hinausgehen.

Bußgelder bewegen sich in Bremen zwischen 500,– € und 50.000,– €, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Bei massiven Verletzungen der Bauvorschriften kann die Behörde einen sofortigen Baustopp anordnen oder im Extremfall den kompletten Abriss verlangen. Besonders problematisch wird es, wenn der ungenehmigt errichtete Wintergarten Mindestabstände unterschreitet oder über Baugrenzen hinausragt.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?

Für einen Bauantrag in Bremen sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die eine vollständige Beurteilung des Vorhabens ermöglichen. Die genaue Liste richtet sich nach der Bremischen Bauvorlagenverordnung und umfasst folgende Dokumente:

  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 mit eingezeichnetem Wintergarten-Standort
  • Bauzeichnungen mit Grundrissen und Schnitten im Maßstab 1:100
  • Detaillierte Baubeschreibung mit Materialangaben und technischen Spezifikationen
  • Statische Berechnungen als Nachweis der Standsicherheit
  • Energieeffizienznachweis bei beheizten Wintergärten nach GEG-Anforderungen
  • Brandschutznachweis für beheizte Wintergärten
  • Nachweis der Erschließung für Wasser, Abwasser und Strom
  • Bebauungsplanauszug mit Legende zur Prüfung der städtebaulichen Zulässigkeit

Bei Grenzbebauung ist zusätzlich das schriftliche Einverständnis der Nachbarn sowie eine Sondergenehmigung beim Bremer Bauamt erforderlich.

Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung in Bremen

Der Genehmigungsprozess in Bremen folgt einem strukturierten Ablauf, der idealerweise mit einer Bauvoranfrage beginnt. Planeco Building begleitet Sie durch alle Phasen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

  1. Kostenfreie Erstberatung & Machbarkeitsprüfung (1–2 Tage): Analyse der baurechtlichen Rahmenbedingungen, Prüfung des Bebauungsplans und Klärung der erforderlichen Mindestabstände
  2. Professionelle Unterlagenerstellung (2–3 Wochen): Ein erfahrener Architekt erstellt alle erforderlichen Dokumente nach Bremer Standards
  3. Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde: Vollständige Antragsunterlagen werden bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung eingereicht
  4. Behördliche Prüfung (12 Wochen laut BremLBO): Die Bauaufsichtsbehörde prüft alle eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Regelkonformität
  5. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung für Ihren Wintergarten

Baugenehmigung für Wintergarten in Bremen beantragen – mit Planeco Building

Sie möchten einen Wintergarten in Bremen errichten und sind unsicher bei den Genehmigungsanforderungen? Planeco Building nimmt Ihnen diese Sorgen ab und begleitet Sie von der kostenlosen Erstberatung bis zur erteilten Baugenehmigung. Unsere spezialisierten Architekten kennen die Bremer Vorschriften genau und sorgen für reibungslose Abläufe.

Unser digitaler Rundum-Service für Bremen:

  • Kostenlose Erstberatung mit individueller Machbarkeitsprüfung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Bremen

Profitieren Sie von unserer Expertise und vermeiden Sie teure Verzögerungen oder Ablehnungen durch fehlerhafte Anträge. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung zu Ihrem Wintergarten-Vorhaben in Bremen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf ein Wintergarten in Bremen ohne Baugenehmigung sein?

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In Bremen dürfen unbeheizte Wintergärten zur Pflanzenüberwinterung bis zu einer Grundfläche von 30 m² und einer maximalen Tiefe von 3,50 m verfahrensfrei errichtet werden. Diese Regelung gilt nach § 62 der Bremischen Landesbauordnung, sofern alle weiteren Vorschriften wie Mindestabstände zur Nachbargrenze (3 m bzw. 2,50 m bei untergeordneten Wintergärten) eingehalten werden. Beheizte Wintergärten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, unabhängig von ihrer Größe.

Welche Behörde ist für Wintergarten-Baugenehmigungen in Bremen zuständig?

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Zuständig ist die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung mit Sitz an der Contrescarpe 72 in 28195 Bremen. Für Bremen-Nord ist das Bauamt Bremen-Nord im Stadthaus Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 62, zuständig. Die zentrale Telefonnummer lautet +49 421 361-0. Für eine erste Orientierung steht auch das Bürgertelefon unter der Nummer 115 zur Verfügung.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren für einen Wintergarten in Bremen?

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Nach § 69 der Bremischen Landesbauordnung soll die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zwölf Wochen über einen Bauantrag entscheiden. In der Praxis beträgt die Bearbeitungszeit meist 3 bis 8 Wochen, abhängig von der Komplexität des Vorhabens. Diese Frist beginnt erst nach der Vollständigkeitsprüfung des Antrags. Unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen von 1 bis 2 Wochen führen.