Ein Wintergarten erweitert Ihren Wohnraum in Bremen und schafft eine lichtdurchflutete Oase – unabhängig von Wetter und Jahreszeit. Doch bevor Sie Ihre Pläne verwirklichen können, stellt sich eine entscheidende Frage: Benötigen Sie eine Wintergarten-Baugenehmigung in Bremen? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in der Bremischen Landesbauordnung klar geregelt sind. Dieser Ratgeber führt Sie durch alle Vorschriften und den gesamten Genehmigungsprozess in Bremen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?
Das Bremer Baurecht behandelt Wintergärten differenziert und macht entscheidende Unterscheidungen, die über Ihr Genehmigungsverfahren bestimmen. Nach der Bremischen Landesbauordnung gelten Wintergärten grundsätzlich als bauliche Anlagen, die das Erscheinungsbild und die Nutzung eines Gebäudes verändern.
Die rechtliche Einordnung erfolgt dabei nach zwei Hauptkategorien: "Echte" Wintergärten dienen primär der Pflanzenüberwinterung und sind unbeheizt, während Wohnraumerweiterungen mit Glasfront als beheizte Aufenthaltsräume konzipiert sind. Diese Unterscheidung ist nicht nur begrifflich relevant, sondern bestimmt maßgeblich die Genehmigungsanforderungen.
- Unbeheizte Wintergärten zur Pflanzenüberwinterung können von Verfahrenserleichterungen profitieren
- Beheizte Wintergärten als Wohnraumerweiterung unterliegen strengeren Vorschriften
- Die tatsächliche Nutzung ist entscheidender als die ursprüngliche Planung
- Auch bei Verfahrensfreiheit müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden
Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?
Das Bremer Baurecht zieht eine klare Trennlinie zwischen "echten" Wintergärten und als Wintergarten beworbenen Wohnraumerweiterungen. Ein baurechtlicher Wintergarten in Bremen ist ein unbeheizter Bereich, der primär der Pflanzenhaltung dient und klar von den Wohnräumen abgetrennt ist.
Sobald jedoch ein offener Durchgang hergestellt, die Fenstertür entfernt oder eine Vollheizung installiert wird, entsteht rechtlich eine Wohnraumerweiterung – unabhängig davon, ob dort tatsächlich Pflanzen stehen. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen für das erforderliche Genehmigungsverfahren.
- Echter Wintergarten: Unbeheizt, baulich abgetrennt, primär für Pflanzen
- Wohnraumerweiterung: Beheizt, offene Verbindung, regelmäßige Nutzung als Aufenthaltsraum
- Rechtliche Folgen: Verschiedene Genehmigungsverfahren und Anforderungen
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Bremen?
In Bremen regelt § 62 der Bremischen Landesbauordnung die Genehmigungsfreistellung für bestimmte Wintergärten. Unbeheizte Wintergärten können unter folgenden Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden:
- Maximale Grundfläche: 30 m²
- Maximale Tiefe: 3,50 m von der Gebäudefassade
- Mindestabstand: 3 m zur Nachbargrenze (Ausnahme: 2,50 m für untergeordnete eingeschossige Wintergärten)
- Nutzung: Keine dauerhafte Aufenthaltsnutzung oder Wohnraumcharakter
- Baulinien: Einhaltung der Festsetzungen im Bebauungsplan
Beheizte Wintergärten gelten in Bremen rechtlich als Wohnraumerweiterung und sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Sie müssen die strengen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen und durchlaufen ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer einen Wintergarten ohne die erforderliche Genehmigung in Bremen errichtet, setzt sich erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aus. Die Bremer Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, die weit über einfache Verwarnungen hinausgehen.
Bußgelder bewegen sich in Bremen zwischen 500,– € und 50.000,– €, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Bei massiven Verletzungen der Bauvorschriften kann die Behörde einen sofortigen Baustopp anordnen oder im Extremfall den kompletten Abriss verlangen. Besonders problematisch wird es, wenn der ungenehmigt errichtete Wintergarten Mindestabstände unterschreitet oder über Baugrenzen hinausragt.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?
Für einen Bauantrag in Bremen sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die eine vollständige Beurteilung des Vorhabens ermöglichen. Die genaue Liste richtet sich nach der Bremischen Bauvorlagenverordnung und umfasst folgende Dokumente:
- Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 mit eingezeichnetem Wintergarten-Standort
- Bauzeichnungen mit Grundrissen und Schnitten im Maßstab 1:100
- Detaillierte Baubeschreibung mit Materialangaben und technischen Spezifikationen
- Statische Berechnungen als Nachweis der Standsicherheit
- Energieeffizienznachweis bei beheizten Wintergärten nach GEG-Anforderungen
- Brandschutznachweis für beheizte Wintergärten
- Nachweis der Erschließung für Wasser, Abwasser und Strom
- Bebauungsplanauszug mit Legende zur Prüfung der städtebaulichen Zulässigkeit
Bei Grenzbebauung ist zusätzlich das schriftliche Einverständnis der Nachbarn sowie eine Sondergenehmigung beim Bremer Bauamt erforderlich.
Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung in Bremen
Der Genehmigungsprozess in Bremen folgt einem strukturierten Ablauf, der idealerweise mit einer Bauvoranfrage beginnt. Planeco Building begleitet Sie durch alle Phasen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
- Kostenfreie Erstberatung & Machbarkeitsprüfung (1–2 Tage): Analyse der baurechtlichen Rahmenbedingungen, Prüfung des Bebauungsplans und Klärung der erforderlichen Mindestabstände
- Professionelle Unterlagenerstellung (2–3 Wochen): Ein erfahrener Architekt erstellt alle erforderlichen Dokumente nach Bremer Standards
- Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde: Vollständige Antragsunterlagen werden bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung eingereicht
- Behördliche Prüfung (12 Wochen laut BremLBO): Die Bauaufsichtsbehörde prüft alle eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Regelkonformität
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung für Ihren Wintergarten
Baugenehmigung für Wintergarten in Bremen beantragen – mit Planeco Building
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