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Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern?

November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
In Mecklenburg-Vorpommern sind alle Wintergärten grundsätzlich genehmigungspflichtig – unabhängig von Größe oder Heizungsart. Planeco Building führt Sie sicher durch alle Anforderungen und den Genehmigungsprozess.
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Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern sind alle Wintergärten grundsätzlich genehmigungspflichtig – unabhängig von Größe oder Heizungsart. Planeco Building führt Sie sicher durch alle Anforderungen und den Genehmigungsprozess.
Sebastian Rupp
November 28, 2025
5 Minuten

Ein Wintergarten erweitert Ihren Wohnraum um eine lichtdurchflutete Oase und schafft eine einzigartige Verbindung zwischen Innen- und Außenbereich. Doch bevor Sie Ihre Pläne verwirklichen können, ist eine wichtige Frage zu klären: Brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Mecklenburg-Vorpommern? Die Antwort ist eindeutig: Ja, in Mecklenburg-Vorpommern benötigen Sie für jeden Wintergarten eine Baugenehmigung – unabhängig von Größe, Bauart oder Heizungsart. Diese strikte Regelung unterscheidet das Bundesland deutlich von anderen Ländern, in denen kleinere oder unbeheizte Wintergärten oft verfahrensfrei errichtet werden können.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?

Das Baurecht in Mecklenburg-Vorpommern behandelt Wintergärten als bauliche Anlagen mit Aufenthaltscharakter, die einer vollständigen baurechtlichen Prüfung bedürfen. Nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) gelten Wintergärten als Aufenthaltsräume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Diese Klassifizierung hat weitreichende Konsequenzen:

  • Vollständige Genehmigungspflicht für alle geschlossenen Wintergärten
  • Einhaltung aller Bauvorschriften für Aufenthaltsräume
  • Keine Sonderregelungen für kleinere oder unbeheizte Varianten
  • Gleichbehandlung von angebauten und freistehenden Wintergärten

Die strikte Regelung stellt sicher, dass alle Wintergärten sachgerecht überprüft werden, bevor mit den Bauarbeiten begonnen wird. Dies dient dem Schutz der Bauherren und Nachbarn gleichermaßen.

Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?

In Mecklenburg-Vorpommern spielt die Unterscheidung zwischen einem "echten" Wintergarten und einer Wohnraumerweiterung eine untergeordnete Rolle, da beide Varianten grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Dennoch beeinflusst diese Unterscheidung die technischen Anforderungen:

  1. Kaltwintergarten (unbeheizt): Dient primär der Pflanzenüberwinterung, benötigt aber trotzdem eine vollständige Baugenehmigung
  2. Warmwintergarten (beheizt): Gilt als Wohnraumerweiterung mit strengeren energetischen Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die praktische Nutzung entscheidet über die Anforderungen: Ein beheizter Wintergarten muss die gleichen Standards erfüllen wie ein normaler Wohnraum, während unbeheizte Varianten geringere energetische Anforderungen haben.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Antwort ist eindeutig: Immer! Mecklenburg-Vorpommern kennt keine Ausnahmen für Wintergärten. Nach der LBauO M-V sind alle geschlossenen Wintergärten genehmigungspflichtig, unabhängig von:

  • Größe oder Grundfläche des geplanten Wintergartens
  • Bautiefe (auch bei weniger als 3 Metern Tiefe)
  • Heizungsart (beheizt oder unbeheizt)
  • Standort (angebaut oder freistehend)
  • Nutzungsart (Pflanzenhaltung oder Wohnraum)

Eine Ausnahme gibt es nur für offene Sommergärten: Diese dürfen bis 30 m² Grundfläche und 3 Meter Tiefe genehmigungsfrei errichtet werden, sofern sie nicht vollständig geschlossen sind. Sobald jedoch Seitenwände oder zusätzliche Verglasungen die Struktur zu einem geschlossenen Raum machen, wird eine Wintergarten-Baugenehmigung erforderlich.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau eines Wintergartens ohne erforderliche Genehmigung in Mecklenburg-Vorpommern hat ernste rechtliche und finanzielle Folgen:

  1. Sofortiger Baustopp: Das Bauamt kann alle Arbeiten umgehend einstellen lassen
  2. Bußgelder bis zu 50.000,– €: Die Strafen sind erheblich und dienen als Abschreckung
  3. Abrissanordnung: Im schlimmsten Fall muss der Wintergarten auf Kosten des Bauherrn zurückgebaut werden
  4. Versicherungsschutz gefährdet: Schäden an ungenehmigten Bauten werden oft nicht erstattet
  5. Finanzierungsprobleme: Banken können Darlehen versagen oder einfordern

Diese Risiken lassen sich durch eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Beantragung der Baugenehmigung vollständig vermeiden.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?

Für einen vollständigen Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern benötigen Sie umfangreiche Unterlagen, die von einem bauvorlageberechtigen Entwurfsverfasser erstellt werden müssen:

  • Bauantragsformular der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
  • Aktueller Lageplan (Maßstab 1:500 oder 1:1000)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte (nicht älter als 3 Monate)
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten (Maßstab 1:100)
  • Standsicherheitsnachweis (statische Berechnung)
  • Wärmeschutznachweis bei beheizten Wintergärten
  • Brandschutznachweis je nach Lage und Größe
  • Abstandsflächennachweis
  • Detaillierte Baubeschreibung
  • Grundbuchauszug
  • Erschließungsnachweis

Alle Unterlagen müssen in mindestens dreifacher Ausfertigung eingereicht werden und von einem qualifizierten Fachmann unterzeichnet sein.

Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

Der Genehmigungsprozess folgt einem strukturierten Ablauf, der bei ordnungsgemäßer Vorbereitung planbar ist:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Analyse der örtlichen Gegebenheiten und baurechtlichen Rahmenbedingungen
  2. Planung und Unterlagenerstellung: Ein qualifizierter Architekt erstellt alle erforderlichen Dokumente
  3. Bauantrag einreichen: Vollständige Einreichung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
  4. Behördliche Prüfung: Das Bauamt prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Regelkonformität
  5. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate nach Eingang des vollständigen Bauantrags. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen – unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen.

Baugenehmigung für Wintergarten in Mecklenburg-Vorpommern beantragen – mit Planeco Building

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  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Mecklenburg-Vorpommern

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sind alle Wintergärten in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungspflichtig?

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Ja, in Mecklenburg-Vorpommern benötigen alle geschlossenen Wintergärten eine Baugenehmigung – unabhängig von Größe, Heizungsart oder Nutzung. Dies unterscheidet das Bundesland von anderen Ländern, die Erleichterungen für kleinere oder unbeheizte Wintergärten bieten. Nur offene Sommergärten bis 30 m² Grundfläche und 3 Meter Tiefe können unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei errichtet werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Wintergarten-Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern?

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Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt drei Monate nach Eingang des vollständigen Bauantrags. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Unvollständige Anträge führen zu Nachforderungen und verlängern das Verfahren entsprechend. Mit professionell erstellten Unterlagen lassen sich Verzögerungen vermeiden.

Welche Mindestabstände muss mein Wintergarten in Mecklenburg-Vorpommern einhalten?

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Wintergärten müssen grundsätzlich mindestens 2 Meter Abstand zur Nachbargrenze einhalten. Soll dieser Abstand unterschritten werden, ist die schriftliche Zustimmung der betroffenen Nachbarn erforderlich. Ohne diese Zustimmung kann die Baugenehmigung versagt werden oder es drohen nachträgliche Beseitigungsanordnungen.