Anbauen

Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Niedersachsen?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Seit dem 1. Juli 2025 gelten in Niedersachsen neue Regelungen: Kleinere Wintergärten bis 30 m² sind nun verfahrensfrei, größere Anbauten benötigen weiterhin eine Baugenehmigung. Planeco Building führt Sie sicher durch alle aktuellen Vorschriften und begleitet Sie zum Erfolg.
Anbauen

Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Niedersachsen?

Seit dem 1. Juli 2025 gelten in Niedersachsen neue Regelungen: Kleinere Wintergärten bis 30 m² sind nun verfahrensfrei, größere Anbauten benötigen weiterhin eine Baugenehmigung. Planeco Building führt Sie sicher durch alle aktuellen Vorschriften und begleitet Sie zum Erfolg.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Sie träumen von einem lichtdurchfluteten Wintergarten, der Ihr Zuhause in Niedersachsen bereichert? Die gute Nachricht: Seit der Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vom 1. Juli 2025 sind kleinere Wintergärten deutlich einfacher zu realisieren. Doch welche Regelungen gelten genau für Ihr Vorhaben? Dieser Ratgeber klärt alle wichtigen Fragen zur Wintergarten Baugenehmigung in Niedersachsen und zeigt Ihnen den sicheren Weg zu Ihrem Traumwintergarten.

Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) bildet die rechtliche Grundlage für alle Baumaßnahmen in Niedersachsen. Wintergärten gelten grundsätzlich als bauliche Anlagen, die das Erscheinungsbild eines Gebäudes verändern und daher der behördlichen Überwachung unterliegen. Die NBauO unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Verfahrensarten:

  • Verfahrensfreie Baumaßnahmen: Keine behördliche Genehmigung erforderlich
  • Genehmigungspflichtige Vorhaben: Formeller Bauantrag beim zuständigen Bauamt
  • Vereinfachte Verfahren: Reduzierte Prüfungstiefe bei bestimmten Vorhaben

Entscheidend für die Einordnung Ihres Wintergartens sind Größe, Nutzungsart und Standort. Die revolutionären Änderungen seit Juli 2025 haben die Situation für Bauherren erheblich vereinfacht.

Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?

Das Baurecht unterscheidet streng zwischen einem "echten" Wintergarten und einer als Wintergarten beworbenen Wohnraumerweiterung. Diese Unterscheidung entscheidet maßgeblich über die Genehmigungsanforderungen:

Echter Wintergarten (unbeheizt):

  • Primär zur Pflanzenüberwinterung genutzt
  • Baulich vom Wohnbereich abgetrennt (Tür vorhanden)
  • Keine oder nur Frostschutzheizung
  • Kann von Genehmigungserleichterungen profitieren

Wohnraumerweiterung (beheizt):

  • Mit Vollheizung ausgestattet
  • Offene Verbindung zum Wohnbereich
  • Regelmäßige Nutzung als Aufenthaltsraum
  • Unterliegt strengeren Genehmigungsanforderungen

Wichtig: Sobald Sie eine Vollheizung installieren oder die Trennwand zum Wohnbereich entfernen, gilt Ihr Wintergarten rechtlich als Wohnraumerweiterung – unabhängig davon, ob dort Pflanzen stehen.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Niedersachsen?

Die revolutionären Änderungen der NBauO seit dem 1. Juli 2025 haben die Genehmigungslandschaft grundlegend verändert. Nach der neuen Ziffer 1.8 des Anhangs zu § 60 Abs. 1 NBauO gelten Wintergärten unter bestimmten Voraussetzungen als verfahrensfrei:

  1. Maximale Grundfläche: 30 m²
  2. Maximale Höhe: 5 m
  3. Mindestabstand zur Nachbargrenze: 3 m
  4. Keine Beheizung (echter Wintergarten)

Erfüllt Ihr geplanter Wintergarten alle diese Kriterien, benötigen Sie keine Baugenehmigung und können ohne behördliches Verfahren bauen. Dennoch müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Eine Wintergarten-Baugenehmigung ist in Niedersachsen zwingend erforderlich bei:

  • Grundfläche über 30 m²
  • Höhe über 5 m
  • Abstand zur Nachbargrenze unter 3 m
  • Beheizten Wintergärten (Wohnraumerweiterung)
  • Standort außerhalb des Baufensters
  • Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ)

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wer einen genehmigungspflichtigen Wintergarten ohne Baugenehmigung errichtet, setzt sich erheblichen Risiken aus. Die NBauO sieht Bußgelder zwischen 100,– € und 12.500,– € vor. Zusätzlich kann die Bauaufsichtsbehörde folgende Maßnahmen anordnen:

  • Sofortiger Baustopp
  • Nutzungsuntersagung
  • Rückbau oder Beseitigung des Wintergartens
  • Nachträgliche Genehmigungsverfahren mit zusätzlichen Kosten

Wichtig: Bauverstöße verjähren nicht und können auch Jahre später noch geahndet werden. Der Versicherungsschutz ist bei ungenehmigten Anbauten oft ausgeschlossen.

[[banner-klein]]

Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?

Für einen genehmigungspflichtigen Wintergarten in Niedersachsen müssen umfangreiche Unterlagen eingereicht werden. Die vollständige Dokumentation umfasst:

Grundlegende Antragsunterlagen:

  • Bauantragsformular der zuständigen Behörde
  • Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate)
  • Bauzeichnungen (Maßstab 1:100) mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten
  • Detaillierte Baubeschreibung mit Materialangaben
  • Auszug aus dem Grundbuch

Fachspezifische Nachweise:

  • Statische Nachweise durch anerkannten Tragwerksplaner
  • Wärmeschutznachweis bei beheizten Wintergärten
  • Brandschutznachweis bei Wohnraumerweiterungen
  • Nachweis der Abstandsflächen
  • Nachbarschaftliche Zustimmung bei Grenzunterschreitung

Die Unterlagen müssen von einem planvorlageberechtigten Architekten erstellt werden. Planeco Building übernimmt die komplette Erstellung aller erforderlichen Dokumente und sorgt für vollständige, fehlerfreie Anträge.

Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung in Niedersachsen

Der Weg zur Baugenehmigung folgt einem strukturierten Prozess, den Planeco Building für Sie optimiert hat:

  1. Kostenlose Erstberatung & Machbarkeitsprüfung (1–2 Tage): Analyse Ihrer individuellen Situation, Prüfung der baurechtlichen Rahmenbedingungen und Bebauungsplan-Kontrolle
  2. Bauvoranfrage (optional, 4–12 Wochen): Verbindliche Vorabentscheidung bei rechtlichen Unsicherheiten, Kosten: 100,– € bis 400,– €
  3. Professionelle Unterlagenerstellung (2–3 Wochen): Erstellung aller erforderlichen Pläne und Nachweise durch qualifizierte Architekten
  4. Einreichung beim Bauamt: Vollständige Antragstellung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
  5. Behördliche Prüfung & Genehmigung (2–3 Monate): Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 3 Wochen, anschließend fachliche Prüfung

Planeco Building begleitet Sie durch alle Phasen und übernimmt die komplette Behördenkommunikation bis zur erteilten Baugenehmigung.

Baugenehmigung für Wintergarten in Niedersachsen beantragen – mit Planeco Building

Sie möchten Ihren Wintergarten schnell und ohne Verzögerungen realisieren? Planeco Building ist Ihr spezialisierter Partner für Wintergarten-Baugenehmigungen in Niedersachsen und deutschlandweit.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung mit individueller Machbarkeitsprüfung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge – bewährte Expertise
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Niedersachsen

Unsere erfahrenen Architekten kennen die aktuellen Regelungen der NBauO und sorgen für optimierte Abläufe. Von der ersten Beratung bis zur erteilten Baugenehmigung haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Sie über jeden Bearbeitungsstand informiert.

Die zuständigen Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen finden Sie über das Serviceportal Niedersachsen. Die oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Klimaschutz in Hannover.

Starten Sie jetzt Ihr Wintergarten-Projekt! Kontaktieren Sie Planeco Building für eine unverbindliche Erstberatung und profitieren Sie von unserer Expertise bei der Wintergarten Baugenehmigung in Niedersachsen.

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sind kleine Wintergärten in Niedersachsen wirklich genehmigungsfrei?

arrow icon

Ja, seit dem 1. Juli 2025 sind Wintergärten mit maximal 30 m² Grundfläche, 5 m Höhe und 3 m Abstand zur Nachbargrenze verfahrensfrei. Das bedeutet, Sie benötigen keine behördliche Genehmigung. Wichtig: Alle baurechtlichen Vorschriften müssen dennoch eingehalten werden, und beheizte Wintergärten gelten immer als genehmigungspflichtige Wohnraumerweiterung.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Wintergarten-Baugenehmigung in Niedersachsen?

arrow icon

Die Bauaufsichtsbehörde hat drei Wochen Zeit für die Vollständigkeitsprüfung Ihres Antrags. Die anschließende fachliche Prüfung dauert in der Regel 2–3 Monate. Bei unvollständigen Unterlagen kann sich das Verfahren durch Nachforderungen erheblich verlängern. Planeco Building sorgt durch vollständige, fehlerfreie Anträge für optimale Bearbeitungszeiten.

Welche Behörde ist für die Wintergarten-Baugenehmigung zuständig?

arrow icon

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden – meist die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der sich Ihr Grundstück befindet. Die genaue Bezeichnung variiert (Bauamt, Bauordnungsamt, Amt für Bauwesen). Über das Serviceportal Niedersachsen können Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl die zuständige Behörde ermitteln.