Sie träumen von einem lichtdurchfluteten Wintergarten, der Ihr Zuhause in Niedersachsen bereichert? Die gute Nachricht: Seit der Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vom 1. Juli 2025 sind kleinere Wintergärten deutlich einfacher zu realisieren. Doch welche Regelungen gelten genau für Ihr Vorhaben? Dieser Ratgeber klärt alle wichtigen Fragen zur Wintergarten Baugenehmigung in Niedersachsen und zeigt Ihnen den sicheren Weg zu Ihrem Traumwintergarten.
Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) bildet die rechtliche Grundlage für alle Baumaßnahmen in Niedersachsen. Wintergärten gelten grundsätzlich als bauliche Anlagen, die das Erscheinungsbild eines Gebäudes verändern und daher der behördlichen Überwachung unterliegen. Die NBauO unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Verfahrensarten:
- Verfahrensfreie Baumaßnahmen: Keine behördliche Genehmigung erforderlich
- Genehmigungspflichtige Vorhaben: Formeller Bauantrag beim zuständigen Bauamt
- Vereinfachte Verfahren: Reduzierte Prüfungstiefe bei bestimmten Vorhaben
Entscheidend für die Einordnung Ihres Wintergartens sind Größe, Nutzungsart und Standort. Die revolutionären Änderungen seit Juli 2025 haben die Situation für Bauherren erheblich vereinfacht.
Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?
Das Baurecht unterscheidet streng zwischen einem "echten" Wintergarten und einer als Wintergarten beworbenen Wohnraumerweiterung. Diese Unterscheidung entscheidet maßgeblich über die Genehmigungsanforderungen:
Echter Wintergarten (unbeheizt):
- Primär zur Pflanzenüberwinterung genutzt
- Baulich vom Wohnbereich abgetrennt (Tür vorhanden)
- Keine oder nur Frostschutzheizung
- Kann von Genehmigungserleichterungen profitieren
Wohnraumerweiterung (beheizt):
- Mit Vollheizung ausgestattet
- Offene Verbindung zum Wohnbereich
- Regelmäßige Nutzung als Aufenthaltsraum
- Unterliegt strengeren Genehmigungsanforderungen
Wichtig: Sobald Sie eine Vollheizung installieren oder die Trennwand zum Wohnbereich entfernen, gilt Ihr Wintergarten rechtlich als Wohnraumerweiterung – unabhängig davon, ob dort Pflanzen stehen.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Niedersachsen?
Die revolutionären Änderungen der NBauO seit dem 1. Juli 2025 haben die Genehmigungslandschaft grundlegend verändert. Nach der neuen Ziffer 1.8 des Anhangs zu § 60 Abs. 1 NBauO gelten Wintergärten unter bestimmten Voraussetzungen als verfahrensfrei:
- Maximale Grundfläche: 30 m²
- Maximale Höhe: 5 m
- Mindestabstand zur Nachbargrenze: 3 m
- Keine Beheizung (echter Wintergarten)
Erfüllt Ihr geplanter Wintergarten alle diese Kriterien, benötigen Sie keine Baugenehmigung und können ohne behördliches Verfahren bauen. Dennoch müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Eine Wintergarten-Baugenehmigung ist in Niedersachsen zwingend erforderlich bei:
- Grundfläche über 30 m²
- Höhe über 5 m
- Abstand zur Nachbargrenze unter 3 m
- Beheizten Wintergärten (Wohnraumerweiterung)
- Standort außerhalb des Baufensters
- Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ)
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer einen genehmigungspflichtigen Wintergarten ohne Baugenehmigung errichtet, setzt sich erheblichen Risiken aus. Die NBauO sieht Bußgelder zwischen 100,– € und 12.500,– € vor. Zusätzlich kann die Bauaufsichtsbehörde folgende Maßnahmen anordnen:
- Sofortiger Baustopp
- Nutzungsuntersagung
- Rückbau oder Beseitigung des Wintergartens
- Nachträgliche Genehmigungsverfahren mit zusätzlichen Kosten
Wichtig: Bauverstöße verjähren nicht und können auch Jahre später noch geahndet werden. Der Versicherungsschutz ist bei ungenehmigten Anbauten oft ausgeschlossen.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?
Für einen genehmigungspflichtigen Wintergarten in Niedersachsen müssen umfangreiche Unterlagen eingereicht werden. Die vollständige Dokumentation umfasst:
Grundlegende Antragsunterlagen:
- Bauantragsformular der zuständigen Behörde
- Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen (Maßstab 1:100) mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten
- Detaillierte Baubeschreibung mit Materialangaben
- Auszug aus dem Grundbuch
Fachspezifische Nachweise:
- Statische Nachweise durch anerkannten Tragwerksplaner
- Wärmeschutznachweis bei beheizten Wintergärten
- Brandschutznachweis bei Wohnraumerweiterungen
- Nachweis der Abstandsflächen
- Nachbarschaftliche Zustimmung bei Grenzunterschreitung
Die Unterlagen müssen von einem planvorlageberechtigten Architekten erstellt werden. Planeco Building übernimmt die komplette Erstellung aller erforderlichen Dokumente und sorgt für vollständige, fehlerfreie Anträge.
Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung in Niedersachsen
Der Weg zur Baugenehmigung folgt einem strukturierten Prozess, den Planeco Building für Sie optimiert hat:
- Kostenlose Erstberatung & Machbarkeitsprüfung (1–2 Tage): Analyse Ihrer individuellen Situation, Prüfung der baurechtlichen Rahmenbedingungen und Bebauungsplan-Kontrolle
- Bauvoranfrage (optional, 4–12 Wochen): Verbindliche Vorabentscheidung bei rechtlichen Unsicherheiten, Kosten: 100,– € bis 400,– €
- Professionelle Unterlagenerstellung (2–3 Wochen): Erstellung aller erforderlichen Pläne und Nachweise durch qualifizierte Architekten
- Einreichung beim Bauamt: Vollständige Antragstellung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
- Behördliche Prüfung & Genehmigung (2–3 Monate): Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 3 Wochen, anschließend fachliche Prüfung
Planeco Building begleitet Sie durch alle Phasen und übernimmt die komplette Behördenkommunikation bis zur erteilten Baugenehmigung.
Baugenehmigung für Wintergarten in Niedersachsen beantragen – mit Planeco Building
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Ihre Vorteile mit Planeco Building:
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- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
- Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Niedersachsen
Unsere erfahrenen Architekten kennen die aktuellen Regelungen der NBauO und sorgen für optimierte Abläufe. Von der ersten Beratung bis zur erteilten Baugenehmigung haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Sie über jeden Bearbeitungsstand informiert.
Die zuständigen Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen finden Sie über das Serviceportal Niedersachsen. Die oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Klimaschutz in Hannover.
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