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Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
In Sachsen-Anhalt ist für jeden Wintergarten - unabhängig von Größe oder Beheizung - eine Baugenehmigung erforderlich. Planeco Building führt Sie sicher durch den strengen Genehmigungsprozess und sorgt für schnelle Umsetzung Ihres Wintergarten-Projekts.
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Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt ist für jeden Wintergarten - unabhängig von Größe oder Beheizung - eine Baugenehmigung erforderlich. Planeco Building führt Sie sicher durch den strengen Genehmigungsprozess und sorgt für schnelle Umsetzung Ihres Wintergarten-Projekts.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Träumen Sie von einem lichtdurchfluteten Wintergarten, der Ihrem Zuhause in Sachsen-Anhalt zusätzlichen Wohnraum schenkt? Ein Wintergarten schafft eine einzigartige Verbindung zwischen Innen- und Außenbereich und erweitert Ihr Eigenheim um wertvollen Raum. Doch bevor Sie mit der Verwirklichung beginnen können, müssen Sie eine wichtige Hürde nehmen: die Baugenehmigung. In Sachsen-Anhalt gelten besonders strenge Regelungen, die jeden Wintergarten - vom kleinen Kaltwintergarten bis zur großzügigen Wohnraumerweiterung - genehmigungspflichtig machen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alle Vorschriften und zeigt, wie Planeco Building Sie sicher durch den Genehmigungsprozess führt.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?

Die Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) behandelt Wintergärten als bauliche Anlagen, die das Erscheinungsbild und die städtebauliche Struktur eines Grundstücks verändern. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die Erleichterungen für kleine oder unbeheizte Wintergärten vorsehen, kennt Sachsen-Anhalt keine Ausnahmeregelungen. Jeder Wintergarten wird als genehmigungspflichtige bauliche Veränderung eingestuft.

Das Baurecht unterscheidet dabei nicht zwischen verschiedenen Wintergarten-Typen oder Größenklassen. Ob Sie einen 3 m² kleinen Kaltwintergarten oder eine 50 m² große beheizte Wohnraumerweiterung planen - beide Vorhaben erfordern einen vollständigen Bauantrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.

Diese strikte Regelung begründet sich darin, dass die BauO LSA jeden Wintergarten als bauliche Anlage klassifiziert, die der planerischen Kontrolle unterliegen muss. Selbst Terrassenüberdachungen sind nur unter sehr begrenzten Bedingungen genehmigungsfrei möglich.

Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?

Obwohl in Sachsen-Anhalt beide Varianten genehmigungspflichtig sind, macht das Baurecht einen wichtigen Unterschied zwischen "echten" Wintergärten und Wohnraumerweiterungen:

  • Echter Wintergarten: Unbeheizt, baulich vom Wohnbereich getrennt, primär für Pflanzenüberwinterung
  • Wohnraumerweiterung: Beheizt, offene Verbindung zum Wohnbereich, regelmäßige Nutzung als Aufenthaltsraum
  • Kaltwintergarten: Ohne Vollheizung, maximal Frostschutzheizung
  • Warmwintergarten: Vollständig beheizt, als Wohnraum konzipiert

Diese Unterscheidung beeinflusst die Anforderungen an Energieeffizienz, Brandschutz und Statik. Während ein unbeheizter Wintergarten weniger strenge energetische Auflagen erfüllen muss, unterliegt eine beheizte Wohnraumerweiterung den gleichen Standards wie ein klassischer Hausanbau.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Sachsen-Anhalt?

Die Antwort ist in Sachsen-Anhalt eindeutig: Immer. Die BauO LSA sieht keine Ausnahmen vor, unabhängig von:

  1. Größe des Wintergartens: Auch kleine Wintergärten unter 10 m² sind genehmigungspflichtig
  2. Bauart: Sowohl angebaute als auch freistehende Wintergärten benötigen eine Genehmigung
  3. Heizung: Kalte und warme Wintergärten unterliegen der Genehmigungspflicht
  4. Nutzung: Ob Pflanzenüberwinterung oder Wohnraumerweiterung - beide Varianten sind genehmigungspflichtig

Zusätzlich zur grundsätzlichen Genehmigungspflicht müssen Sie die Abstandsflächenregelungen beachten. Der Wintergarten muss mindestens 0,4-fache der Wandhöhe von der Nachbargrenze entfernt stehen, wobei ein Mindestabstand von 3 Metern nicht unterschritten werden darf.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau eines Wintergartens ohne erforderliche Baugenehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit mit erheblichen Folgen. Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder verhängen, einen sofortigen Baustopp anordnen oder im Extremfall den Abriss verlangen. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach dem Schweregrad des Verstoßes und kann mehrere tausend Euro betragen.

Besonders problematisch wird es, wenn der ungenehmigt errichtete Wintergarten auch gegen baurechtliche Vorschriften verstößt - etwa Mindestabstände unterschreitet oder die Grundflächenzahl überschreitet. In solchen Fällen droht nicht nur ein Bußgeld, sondern möglicherweise der komplette Rückbau auf Kosten des Bauherrn.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?

Für einen vollständigen Bauantrag in Sachsen-Anhalt benötigen Sie umfangreiche Unterlagen, die von qualifizierten Fachplanern erstellt werden müssen:

  • Ausgefülltes Antragsformular der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster zur genauen Grundstücksidentifikation
  • Amtlicher Lageplan (1:500) mit maßstabsgetreuer Darstellung der Wintergarten-Position
  • Detaillierte Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten (1:100)
  • Ausführliche Baubeschreibung mit Angaben zu Materialien und Konstruktion

Je nach Wintergarten-Typ kommen weitere Nachweise hinzu: Für beheizte Wintergärten ist ein Wärmeschutznachweis nach GEG sowie ein Brandschutznachweis erforderlich. Ein Standsicherheitsnachweis (Statik) von einem staatlich anerkannten Prüfingenieur ist in jedem Fall notwendig.

Bei Grenzbebauung oder geringen Abständen zum Nachbarn sollten Sie zusätzlich eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn vorlegen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt

  1. Machbarkeitsprüfung und Beratung: Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, Bebauungsplan-Analyse und Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen
  2. Planung und Unterlagenerstellung: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt alle erforderlichen Pläne, Nachweise und die Baubeschreibung
  3. Antragstellung: Einreichung des vollständigen Bauantrags bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt
  4. Behördliche Prüfung: Die Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag innerhalb von drei Monaten ab bestätigtem Eingangsdatum
  5. Genehmigungserteilung: Bei positivem Bescheid erhalten Sie die Baugenehmigung und können mit dem Bau beginnen

Wichtig: Die Baugenehmigung ist drei Jahre gültig. Sie müssen innerhalb dieser Frist mit dem Bau beginnen, sonst erlischt die Genehmigung. Baupausen dürfen nicht länger als zwei Jahre dauern.

Baugenehmigung für Wintergarten in Sachsen-Anhalt beantragen – mit Planeco Building

Die strengen Regelungen in Sachsen-Anhalt machen eine professionelle Begleitung besonders wertvoll. Planeco Building bringt die nötige Expertise mit und führt Sie sicher durch den komplexen Genehmigungsprozess:

  • Kostenlose Erstberatung mit individueller Machbarkeitsprüfung für Ihr Grundstück
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit - auch in Sachsen-Anhalt
  • Volle Preistransparenz - keine versteckten Kosten oder Nachforderungen
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung durch unsere Experten
  • Rundum-Service - Architektur, Statik, Brandschutz und Energieberatung aus einer Hand
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Sachsen-Anhalt

Unsere spezialisierten Architekten kennen die Besonderheiten der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt und wissen, worauf die örtlichen Bauämter besonderen Wert legen. Wir übernehmen die komplette Behördenkommunikation und halten Sie über den Bearbeitungsstand auf dem Laufenden.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und vermeiden Sie kostspielige Verzögerungen durch unvollständige Anträge. Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre kostenlose Erstberatung zu Ihrem Wintergarten-Projekt in Sachsen-Anhalt.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Gibt es in Sachsen-Anhalt Ausnahmen für kleine Wintergärten?

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Nein, in Sachsen-Anhalt gibt es keine Ausnahmen für kleine Wintergärten. Anders als in anderen Bundesländern ist hier jeder Wintergarten - unabhängig von Größe, Beheizung oder Nutzung - genehmigungspflichtig. Auch ein nur 5 m² großer Kaltwintergarten benötigt eine vollständige Baugenehmigung. Diese strenge Regelung macht Sachsen-Anhalt zu einem der restriktivsten Bundesländer beim Wintergartenbau.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren in Sachsen-Anhalt?

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Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet grundsätzlich innerhalb von drei Monaten über einen vollständig eingereichten Bauantrag. Diese Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum. Bei wichtigen Gründen kann die Behörde die Frist um bis zu zwei Monate verlängern und informiert Sie schriftlich über die Verlängerung und den voraussichtlichen Entscheidungszeitpunkt.

Welche Behörde ist für meinen Wintergarten-Antrag zuständig?

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Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt. Die genaue zuständige Behörde für Ihren Wohnort finden Sie über das zentrale Informationsportal buerger.sachsen-anhalt.de. Dort können Sie durch Eingabe Ihrer Adresse automatisch die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde ermitteln lassen.