Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern mit den klarsten Regelungen beim Wintergartenbau: Hier benötigen Sie für jeden Wintergarten eine Baugenehmigung – unabhängig davon, ob er beheizt oder unbeheizt ist, groß oder klein. Diese eindeutige Rechtslage schafft Klarheit, erfordert aber eine sorgfältige Planung und professionelle Begleitung durch das Genehmigungsverfahren.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?
Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH) behandelt Wintergärten als bauliche Anlagen, die das Erscheinungsbild und die Nutzung eines Gebäudes verändern. Gemäß § 62 LBO SH sind alle Wintergärten grundsätzlich genehmigungsbedürftig, da sie als geschlossene Anbauten oder freistehende Konstruktionen klassifiziert werden, bei denen mindestens eine Wandfläche und ein Großteil der Dachfläche aus lichtdurchlässigen Baustoffen bestehen.
Besonders wichtig: Die Landesbauordnung unterscheidet nicht zwischen beheizten und unbeheizten Wintergärten bei der Genehmigungspflicht. Beide gelten als potenzielle Aufenthaltsräume und unterliegen daher den gleichen Genehmigungsanforderungen. Diese konsequente Anwendung macht Schleswig-Holstein zu einem Bundesland mit vollständiger Genehmigungspflicht für alle Wintergarten-Projekte.
Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?
Obwohl in Schleswig-Holstein alle Wintergärten genehmigungspflichtig sind, unterscheidet das Baurecht dennoch zwischen verschiedenen Wintergarten-Typen – mit wichtigen Auswirkungen auf die energetischen Anforderungen:
- Kaltwintergarten (unbeheizter Wintergarten): Dient primär der Pflanzenüberwinterung, bleibt unbeheizt oder hat nur eine Frostschutzheizung. Gehört nicht zur Wohnfläche und muss keine speziellen Dämmvorgaben erfüllen.
- Warmwintergarten (beheizter Wintergarten): Wird als Wohnraum genutzt, ist vollständig beheizt und gilt als Wohnraumerweiterung. Muss den Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen.
- Wohnwintergarten: Besitzt eine direkte, offene Verbindung zum bestehenden Wohnbereich ohne bauliche Abtrennung und wird regelmäßig als Aufenthaltsraum genutzt.
Diese Unterscheidung ist entscheidend für die energetischen Anforderungen: Während Kaltwintergärten lediglich den Mindestwärmeschutz einhalten müssen, unterliegen beheizte Wintergärten den strengen GEG-Vorgaben mit U-Werten von maximal 1,3 W/(m²·K) für Fenster bei Wintergärten bis 50 m².
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein ist die Antwort eindeutig: Immer. Die Landesbauordnung kennt keine Ausnahmen für kleine oder unbeheizte Wintergärten. Folgende Wintergarten-Typen sind alle genehmigungspflichtig:
- Angebaute Wintergärten jeder Größe – sowohl an Wohnhäuser als auch an Nebengebäude
- Freistehende Wintergärten – auch wenn sie nicht direkt mit dem Hauptgebäude verbunden sind
- Kaltwintergärten zur Pflanzenüberwinterung – unabhängig von der Nutzung
- Beheizte Wohnwintergärten – mit vollständigen energetischen Nachweisen
Diese strenge Regelung unterscheidet Schleswig-Holstein von Bundesländern wie Bremen oder Brandenburg, die für kleinere Wintergärten Ausnahmen zulassen. Der Grund: Jeder Wintergarten wird als Aufenthaltsraum im Sinne der Landesbauordnung betrachtet und darf deshalb nicht verfahrensfrei errichtet werden.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer in Schleswig-Holstein einen Wintergarten ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet, setzt sich erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aus. Die Bauaufsichtsbehörde kann folgende Maßnahmen anordnen:
- Sofortiger Baustopp: Alle Arbeiten müssen eingestellt werden
- Bußgelder: Zwischen 500,– € und 50.000,– € je nach Schwere des Verstoßes
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen
- Abrissanordnung: Bei nicht genehmigungsfähigen Wintergärten im Extremfall
Besonders problematisch: Im Baurecht gibt es keine Verjährung. Selbst Jahre nach der Fertigstellung kann die Behörde noch den Abriss eines ungenehmigt errichteten Wintergartens anordnen. Eine professionelle Planung von Anfang an ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wirtschaftlich die bessere Entscheidung.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?
Für einen vollständigen Bauantrag in Schleswig-Holstein müssen Sie folgende Unterlagen beim zuständigen Bauamt einreichen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein
- Amtlicher Lageplan vom Katasteramt (nicht älter als 6 Monate) im Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100
- Detaillierte Baubeschreibung zu Ausführung und verwendeten Materialien
- Statischer Nachweis durch einen qualifizierten Tragwerksplaner
- Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)
- Nachweis der Bebauungsplan-Einhaltung (falls vorhanden)
Bei beheizten Wintergärten sind zusätzlich erforderlich:
- Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Energienachweise bei Wintergärten über 50 m² Fläche
- Schriftliches Nachbareinverständnis bei Unterschreitung der Mindestabstände
Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung in Schleswig-Holstein
Das Genehmigungsverfahren folgt in Schleswig-Holstein einem strukturierten Ablauf, der sich in fünf wesentliche Schritte gliedert:
- Bauvoranfrage (optional, aber empfehlenswert): Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit und örtlichen Besonderheiten beim zuständigen Bauamt
- Planung und Unterlagenerstellung: Ein bauvorlageberechtigter Architekt oder spezialisierter Fachbetrieb erstellt alle erforderlichen Dokumente
- Antragseinreichung: Vollständige Unterlagen werden bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht
- Behördliche Prüfung: Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Unterlagen und kann Nachforderungen stellen
- Genehmigungserteilung: Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung mit eventuellen Auflagen
Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt in Schleswig-Holstein maximal drei Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen. Durch professionell erstellte Anträge lassen sich zeitraubende Nachforderungen vermeiden.
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