Anbauen

Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Schleswig-Holstein?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
In Schleswig-Holstein ist für alle Wintergärten ohne Ausnahme eine Baugenehmigung erforderlich – unabhängig von Größe oder Beheizung. Planeco Building begleitet Sie sicher durch das Genehmigungsverfahren und sorgt für schnelle Umsetzung Ihres Wintergarten-Projekts.
Anbauen

Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein ist für alle Wintergärten ohne Ausnahme eine Baugenehmigung erforderlich – unabhängig von Größe oder Beheizung. Planeco Building begleitet Sie sicher durch das Genehmigungsverfahren und sorgt für schnelle Umsetzung Ihres Wintergarten-Projekts.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern mit den klarsten Regelungen beim Wintergartenbau: Hier benötigen Sie für jeden Wintergarten eine Baugenehmigung – unabhängig davon, ob er beheizt oder unbeheizt ist, groß oder klein. Diese eindeutige Rechtslage schafft Klarheit, erfordert aber eine sorgfältige Planung und professionelle Begleitung durch das Genehmigungsverfahren.

[[bauantrag]]

Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?

Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH) behandelt Wintergärten als bauliche Anlagen, die das Erscheinungsbild und die Nutzung eines Gebäudes verändern. Gemäß § 62 LBO SH sind alle Wintergärten grundsätzlich genehmigungsbedürftig, da sie als geschlossene Anbauten oder freistehende Konstruktionen klassifiziert werden, bei denen mindestens eine Wandfläche und ein Großteil der Dachfläche aus lichtdurchlässigen Baustoffen bestehen.

Besonders wichtig: Die Landesbauordnung unterscheidet nicht zwischen beheizten und unbeheizten Wintergärten bei der Genehmigungspflicht. Beide gelten als potenzielle Aufenthaltsräume und unterliegen daher den gleichen Genehmigungsanforderungen. Diese konsequente Anwendung macht Schleswig-Holstein zu einem Bundesland mit vollständiger Genehmigungspflicht für alle Wintergarten-Projekte.

Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?

Obwohl in Schleswig-Holstein alle Wintergärten genehmigungspflichtig sind, unterscheidet das Baurecht dennoch zwischen verschiedenen Wintergarten-Typen – mit wichtigen Auswirkungen auf die energetischen Anforderungen:

  • Kaltwintergarten (unbeheizter Wintergarten): Dient primär der Pflanzenüberwinterung, bleibt unbeheizt oder hat nur eine Frostschutzheizung. Gehört nicht zur Wohnfläche und muss keine speziellen Dämmvorgaben erfüllen.
  • Warmwintergarten (beheizter Wintergarten): Wird als Wohnraum genutzt, ist vollständig beheizt und gilt als Wohnraumerweiterung. Muss den Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen.
  • Wohnwintergarten: Besitzt eine direkte, offene Verbindung zum bestehenden Wohnbereich ohne bauliche Abtrennung und wird regelmäßig als Aufenthaltsraum genutzt.

Diese Unterscheidung ist entscheidend für die energetischen Anforderungen: Während Kaltwintergärten lediglich den Mindestwärmeschutz einhalten müssen, unterliegen beheizte Wintergärten den strengen GEG-Vorgaben mit U-Werten von maximal 1,3 W/(m²·K) für Fenster bei Wintergärten bis 50 m².

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein ist die Antwort eindeutig: Immer. Die Landesbauordnung kennt keine Ausnahmen für kleine oder unbeheizte Wintergärten. Folgende Wintergarten-Typen sind alle genehmigungspflichtig:

  1. Angebaute Wintergärten jeder Größe – sowohl an Wohnhäuser als auch an Nebengebäude
  2. Freistehende Wintergärten – auch wenn sie nicht direkt mit dem Hauptgebäude verbunden sind
  3. Kaltwintergärten zur Pflanzenüberwinterung – unabhängig von der Nutzung
  4. Beheizte Wohnwintergärten – mit vollständigen energetischen Nachweisen

Diese strenge Regelung unterscheidet Schleswig-Holstein von Bundesländern wie Bremen oder Brandenburg, die für kleinere Wintergärten Ausnahmen zulassen. Der Grund: Jeder Wintergarten wird als Aufenthaltsraum im Sinne der Landesbauordnung betrachtet und darf deshalb nicht verfahrensfrei errichtet werden.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wer in Schleswig-Holstein einen Wintergarten ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet, setzt sich erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aus. Die Bauaufsichtsbehörde kann folgende Maßnahmen anordnen:

  • Sofortiger Baustopp: Alle Arbeiten müssen eingestellt werden
  • Bußgelder: Zwischen 500,– € und 50.000,– € je nach Schwere des Verstoßes
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht: Mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen
  • Abrissanordnung: Bei nicht genehmigungsfähigen Wintergärten im Extremfall

Besonders problematisch: Im Baurecht gibt es keine Verjährung. Selbst Jahre nach der Fertigstellung kann die Behörde noch den Abriss eines ungenehmigt errichteten Wintergartens anordnen. Eine professionelle Planung von Anfang an ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wirtschaftlich die bessere Entscheidung.

[[banner-klein]]

Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?

Für einen vollständigen Bauantrag in Schleswig-Holstein müssen Sie folgende Unterlagen beim zuständigen Bauamt einreichen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein
  • Amtlicher Lageplan vom Katasteramt (nicht älter als 6 Monate) im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100
  • Detaillierte Baubeschreibung zu Ausführung und verwendeten Materialien
  • Statischer Nachweis durch einen qualifizierten Tragwerksplaner
  • Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Nachweis der Bebauungsplan-Einhaltung (falls vorhanden)

Bei beheizten Wintergärten sind zusätzlich erforderlich:

  • Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Energienachweise bei Wintergärten über 50 m² Fläche
  • Schriftliches Nachbareinverständnis bei Unterschreitung der Mindestabstände

Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung in Schleswig-Holstein

Das Genehmigungsverfahren folgt in Schleswig-Holstein einem strukturierten Ablauf, der sich in fünf wesentliche Schritte gliedert:

  1. Bauvoranfrage (optional, aber empfehlenswert): Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit und örtlichen Besonderheiten beim zuständigen Bauamt
  2. Planung und Unterlagenerstellung: Ein bauvorlageberechtigter Architekt oder spezialisierter Fachbetrieb erstellt alle erforderlichen Dokumente
  3. Antragseinreichung: Vollständige Unterlagen werden bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht
  4. Behördliche Prüfung: Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Unterlagen und kann Nachforderungen stellen
  5. Genehmigungserteilung: Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung mit eventuellen Auflagen

Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt in Schleswig-Holstein maximal drei Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen. Durch professionell erstellte Anträge lassen sich zeitraubende Nachforderungen vermeiden.

Baugenehmigung für Wintergarten in Schleswig-Holstein beantragen – mit Planeco Building

Sie planen einen Wintergarten in Schleswig-Holstein und möchten sicher durch das Genehmigungsverfahren? Planeco Building begleitet Sie als erfahrener Partner von der ersten Beratung bis zur erteilten Baugenehmigung. Unsere spezialisierten Architekten kennen die Besonderheiten der schleswig-holsteinischen Bauordnung und sorgen für reibungslose Abläufe.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung mit individueller Machbarkeitsprüfung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Schleswig-Holstein

Profitieren Sie von unserer Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen in Schleswig-Holstein – von der Einhaltung der 3-Meter-Abstandsregel bis zu den besonderen Schneelastanforderungen im nördlichsten Bundesland. Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre unverbindliche Erstberatung zur Wintergarten-Baugenehmigung.

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sind in Schleswig-Holstein auch kleine Wintergärten genehmigungspflichtig?

arrow icon

Ja, in Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahmen für kleine oder unbeheizte Wintergärten. Alle Wintergärten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig – unabhängig von Größe, Beheizung oder Nutzungsart. Diese strenge Regelung unterscheidet Schleswig-Holstein von anderen Bundesländern wie Bremen oder Brandenburg, die für kleinere Wintergärten Verfahrenserleichterungen vorsehen. Grund ist die Klassifizierung jedes Wintergartens als potenzieller Aufenthaltsraum im Sinne der Landesbauordnung.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein?

arrow icon

Die gesetzliche Bearbeitungszeit für einen Wintergarten-Bauantrag beträgt in Schleswig-Holstein maximal drei Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen. Diese Frist gilt sowohl für das vereinfachte als auch für das normale Genehmigungsverfahren. In der Praxis wird diese Frist oft bis zur letzten Minute ausgeschöpft. Durch professionell erstellte und vollständige Antragsunterlagen lassen sich jedoch zeitraubende Nachforderungen vermeiden, die das Verfahren verlängern würden.

Welche Mindestabstände muss mein Wintergarten in Schleswig-Holstein einhalten?

arrow icon

In Schleswig-Holstein beträgt die Mindest-Abstandsfläche zur Nachbargrenze grundsätzlich 0,4 × Wandhöhe, jedoch mindestens 3 Meter. Bei einem 5 Meter hohen Wintergarten wären das 2 Meter – es gilt aber die absolute Mindestgrenze von 3 Metern. Wird dieser Abstand unterschritten, ist das schriftliche Einverständnis der betroffenen Nachbarn erforderlich, und die grenzseitige Wand muss möglicherweise als Brandwand mit Feuerwiderstandsklasse F90 ausgeführt werden. Dies führt zu erheblichen Mehrkosten und konstruktiven Herausforderungen.