Wer in Bochum einen Architekten sucht, stößt schnell auf Verzeichnisse mit Hunderten von Einträgen – aber kaum auf Antworten zu den Fragen, die wirklich zählen: Wer darf überhaupt Bauanträge einreichen? Was kostet ein Architekt für meinen Anbau? Und muss der Planer überhaupt aus Bochum kommen? Dieser Ratgeber beantwortet genau das – mit konkreten Zahlen, aktuellem Baurecht und einem klaren Blick auf das, was Ihr Bauvorhaben in Bochum wirklich braucht.
[[bauantrag]]Bauvorlageberechtigung: Das K.O.-Kriterium bei der Architektensuche
Nicht jeder, der sich „Planer", „Baudesigner" oder „Bausachverständiger" nennt, darf in NRW einen Bauantrag beim Bauordnungsamt Bochum einreichen. Die sogenannte Bauvorlageberechtigung ist an die Mitgliedschaft in der Architektenkammer NRW (AKNW) oder der Ingenieurkammer Bau NRW geknüpft. Nur wer dort eingetragen ist, darf die Berufsbezeichnung „Architekt" führen und Bauvorlagen rechtsgültig unterzeichnen.
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es in NRW eine Neuerung: Die sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung" erlaubt es auch bestimmten Handwerksmeistern – konkret Maurern, Betonbauern und Zimmerleuten – einfache Bauvorlagen einzureichen. Das ändert jedoch nichts daran, dass für komplexere Vorhaben wie Nutzungsänderungen, Aufstockungen oder Neubauten ab einer bestimmten Gebäudeklasse ein vollständig bauvorlagenberechtigter Architekt oder Bauingenieur zwingend erforderlich ist.
Praktische Konsequenz: Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob Ihr Wunschplaner in der Online-Architektenliste der AKNW eingetragen ist. Das ist der einfachste Weg, um sicherzustellen, dass Ihr Bauantrag beim Bauordnungsamt Bochum überhaupt angenommen wird.
Was ein Architekt für Ihr Bauvorhaben in Bochum leistet
Die Architektenleistung ist in neun Leistungsphasen (LP 1–9) gegliedert – von der ersten Idee bis zur Begleitung nach Fertigstellung. Für die meisten Bauherren in Bochum sind nicht alle neun Phasen relevant. Entscheidend ist, welche Leistungen Sie tatsächlich beauftragen:
- LP 1–2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung): Klärung der Machbarkeit, erste Entwurfsideen, Abstimmung mit dem Bebauungsplan
- LP 3–4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung): Ausgearbeiteter Entwurf und vollständige Bauvorlagen für den Bauantrag beim Bauordnungsamt Bochum
- LP 5–7 (Ausführungsplanung und Vergabe): Detailpläne für die Ausführung, Ausschreibung und Vergabe an Handwerker
- LP 8–9 (Bauleitung und Objektbetreuung): Überwachung der Bauausführung vor Ort, Abnahme, Mängelmanagement
Für viele Vorhaben – insbesondere Nutzungsänderungen, Anbauten oder Dachausbauten – werden nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Das reduziert die Kosten erheblich und ist oft ausreichend, wenn Sie die Bauleitung selbst koordinieren oder an einen Generalunternehmer übergeben. Mehr zu den konkreten Aufgaben eines Architekten finden Sie auf der Übersichtsseite zu Architektenaufgaben.
Muss der Architekt aus Bochum sein?
Die kurze Antwort: Für die Planungs- und Genehmigungsphase (LP 1–7) nein. Entscheidend ist nicht der Standort des Büros, sondern die Kenntnis der lokalen Bebauungspläne, der Anforderungen des Bauordnungsamts Bochum und der aktuellen NRW-Bauordnung. Ein erfahrener Planer mit regionaler Projekterfahrung kann diese Leistungen vollständig digital erbringen.
Anders sieht es bei der Bauleitung (LP 8) aus: Wer die Bauausführung vor Ort überwacht, muss physisch erreichbar sein. Wenn Sie also eine Vollbetreuung bis zur Schlüsselübergabe suchen, ist ein Büro mit regionaler Präsenz sinnvoll. Für reine Genehmigungsvorhaben oder Projekte, bei denen Sie selbst die Bauleitung koordinieren, ist lokale Nähe kein Auswahlkriterium.
Planeco Building betreut Bauvorhaben in Bochum und im gesamten Ruhrgebiet bundesweit digital – von der Entwurfsplanung bis zur eingereichten Baugenehmigung. Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge belegen, dass dieser Ansatz funktioniert. Mehr dazu auf der Hauptseite für Architektenleistungen.
Was kostet ein Architekt in Bochum? Honorare und Orientierungswerte
Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) nicht mehr als verbindliches Preisrecht. Seit Januar 2021 sind Honorare frei verhandelbar – die HOAI-Tabellen dienen nur noch als Orientierung. Das bedeutet: Pauschalpreise unterhalb der früheren Mindestsätze sind zulässig, und ein schriftlich vereinbartes Honorar ist bindend.
Als Orientierung für typische Bauvorhaben in Bochum gelten folgende Spannen (auf Basis der HOAI-Honorartafeln, Honorarzone III, alle Leistungsphasen):
- Kleiner Anbau oder Umbau (anrechenbare Kosten 50.000–100.000 €): ca. 8.000,–€ bis 15.000,–€ netto
- Einfamilienhaus Neubau (anrechenbare Kosten 300.000–500.000 €): ca. 30.000,–€ bis 60.000,–€ netto
- Dachausbau (anrechenbare Kosten 80.000–150.000 €): ca. 10.000,–€ bis 20.000,–€ netto
- Nutzungsänderung (nur LP 1–4): ab ca. 3.000,–€ netto, je nach Komplexität
Wichtig: Bei Bestandsmaßnahmen (Umbau, Sanierung, Nutzungsänderung) kommt ein Umbauzuschlag von bis zu 33 % auf das Grundhonorar hinzu. Dieser Zuschlag ist berechtigt, weil Bestandsaufnahmen, Abstimmungen mit dem Denkmalschutz oder unvorhergesehene Planungsänderungen den Aufwand erhöhen. Lassen Sie sich diesen Zuschlag vorab schriftlich bestätigen.
Eine aktuelle HOAI-Novellierung ist in Vorbereitung: Ein Gutachten empfiehlt Honorarerhöhungen von bis zu 67 %. Ob und wann diese Anpassung in Kraft tritt, ist noch offen – das Deutsche Architektenblatt berichtet über den aktuellen Stand. Für laufende Beauftragungen gilt: Honorar schriftlich fixieren, bevor die Novelle greift.
[[banner-klein]]Baugenehmigung in Bochum: Was Sie und Ihr Architekt wissen müssen
Das Bauordnungsamt Bochum (Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum) unterscheidet grundsätzlich zwischen dem vereinfachten Genehmigungsverfahren und dem normalen Genehmigungsverfahren. Für die meisten Wohnbauten und kleinere Vorhaben gilt das vereinfachte Verfahren mit reduziertem Prüfumfang.
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt im vereinfachten Verfahren 2–3 Monate, im normalen Verfahren 3–6 Monate – jeweils ab Eingang vollständiger Unterlagen. In der Praxis verlängern sich diese Fristen häufig, weil Bauämter unter hoher Auslastung arbeiten. Der entscheidende Hebel: Unvollständige Unterlagen stoppen die Frist vollständig. Jede Nachforderung des Bauordnungsamts kann Wochen kosten.
Planeco Building legt deshalb besonderen Wert auf vollständige Einreichungen beim ersten Anlauf – das ist der wichtigste Faktor für eine schnelle Genehmigung. Mehr zur Verfahrensdauer lesen Sie im Artikel zum Thema Anbau und Baugenehmigung.
Was seit 2024 in NRW genehmigungsfrei ist
Die BauO NRW wurde zum 1. Januar 2024 erheblich geändert. Folgende Bauvorhaben sind seitdem ohne Baugenehmigung möglich:
- Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe
- Balkonverglasungen und Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche
- Wintergärten bis 30 m² bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1–3, Mindestabstand 3 m zur Nachbargrenze
- Gebäudeunabhängige Solaranlagen bis 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche
Außerdem wurde die Genehmigungsfreistellung auf Wohngebäude bis zur Gebäudeklasse 4 (bis 13 m Höhe, max. 400 m² pro Nutzungseinheit) ausgeweitet. Das bedeutet: Unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere bei Einhaltung des Bebauungsplans – können Sie ohne Bauantrag bauen. Die Verantwortung für die Einhaltung aller materiellen Anforderungen (Statik, Brandschutz, Abstandsflächen) liegt dann vollständig beim Bauherrn und dem beauftragten Architekten.
Wichtig: Genehmigungsfrei bedeutet nicht regelungsfrei. Alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen gelten weiterhin – sie werden nur nicht mehr behördlich geprüft.
Solarpflicht NRW: Neuer Planungsfaktor ab 2025
Für Neubauten mit Antragstellung ab dem 1. Januar 2025 gilt in NRW eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf mindestens 30 % der Dachfläche. Ab dem 1. Januar 2026 greift diese Pflicht auch bei Bestandsgebäuden, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird. Ausgenommen sind Gebäude mit einer Dachfläche bis zu 50 m².
Das hat direkte Konsequenzen für die Architektenplanung: Wer eine Dachsanierung oder einen Neubau plant, muss die Solarpflicht in die Planung einbeziehen. Ein Architekt, der diese Anforderung nicht kennt, riskiert Nachbesserungen und Verzögerungen im Genehmigungsverfahren.
Typische Bauvorhaben in Bochum: Worauf Sie achten müssen
Nutzungsänderung
Bochum befindet sich im Strukturwandel des Ruhrgebiets – Gewerbeimmobilien werden zu Wohnraum, Büroflächen zu Gastronomie, Lagerhallen zu Ateliers. Jede dieser Umnutzungen ist baugenehmigungspflichtig, auch wenn das Gebäude selbst nicht verändert wird. Nutzungsänderungen sind oft komplex, weil Brandschutz, Stellplatznachweis und Immissionsschutz neu bewertet werden müssen. Planeco Building hat umfangreiche Erfahrung mit Nutzungsänderungen in NRW und begleitet den gesamten Prozess bis zur Genehmigung.
Anbau und Erweiterung
Für Anbauten an Einfamilienhäuser in Bochumer Vororten gilt in der Regel das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Kritisch sind die Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW: Bei Bestandsgebäuden sind Abweichungen möglich, wenn der Abstand zur Nachbargrenze mindestens 2,50 m beträgt und Länge und Höhe der angrenzenden Wände nicht verändert werden. Mehr dazu im Artikel Anbau am Haus.
Dachausbau und Aufstockung
Dachausbauten sind in Bochums verdichteten Wohngebieten beliebt. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt davon ab, ob die Nutzung geändert wird (z.B. von ungenutztem Dachraum zu Wohnraum) und ob die Gebäudeklasse sich verändert. Hinzu kommt: Bei vollständiger Dacherneuerung greift ab 2026 die Solarpflicht. Ein erfahrener Architekt plant diese Anforderung von Anfang an mit ein.
Altbausanierung
Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden endet der Bestandsschutz, sobald bauliche Änderungen vorgenommen werden. Das bedeutet: Aktuelle Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit und Energieeffizienz können relevant werden. Gleichzeitig ermöglicht § 69 BauO NRW Abweichungen von gesetzlichen Anforderungen bei Umbauten zur Schaffung von Wohnraum oder bei Denkmälern. Mehr dazu im Artikel Architekt für Altbausanierung.
In 5 Schritten zum richtigen Architekten in Bochum
- Leistungsumfang klären: Brauchen Sie nur die Genehmigungsplanung (LP 1–4) oder eine Vollbetreuung bis zur Bauleitung (LP 1–9)? Das bestimmt, ob lokale Präsenz notwendig ist.
- Bauvorlageberechtigung prüfen: Suchen Sie den Planer in der Online-Architektenliste der AKNW. Ohne Eintrag kein gültiger Bauantrag.
- Referenzen für vergleichbare Projekte anfragen: Hat der Architekt Erfahrung mit Ihrem Projekttyp (Nutzungsänderung, Anbau, Neubau) und mit dem Bauordnungsamt Bochum?
- Honorarvereinbarung schriftlich fixieren: Seit 2021 ist die HOAI nicht mehr verbindlich. Lassen Sie sich Leistungsumfang, Honorar und Zahlungsplan schriftlich bestätigen – inklusive etwaiger Umbauzuschläge.
- Bei unklarer Genehmigungslage Bauvoranfrage stellen: Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist, klärt eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt Bochum die Situation vorab – das Amt hat dafür eine gesetzliche Frist von maximal sechs Wochen.
Wenn Sie einen erfahrenen Partner suchen, der Bauvorhaben in Bochum von der Planung bis zur Genehmigung begleitet, können Sie bei Planeco Building direkt ein unverbindliches Angebot anfragen. Die Erstberatung ist kostenlos, die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 14–21 Tage.















