Wer in Braunschweig einen Architekten sucht, findet schnell lange Verzeichnislisten – aber kaum Antworten auf die eigentlich entscheidenden Fragen: Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Baugenehmigung? Was kostet ein Architekt realistisch? Und muss er überhaupt aus Braunschweig kommen? Dieser Leitfaden beantwortet genau das – mit konkreten Zahlen, dem aktuellen Stand der Niedersächsischen Bauordnung und einem klaren Blick auf den Braunschweiger Genehmigungsprozess.
[[bauantrag]]Brauchen Sie für Ihr Vorhaben überhaupt einen Architekten?
Die erste Frage ist nicht „Welcher Architekt?", sondern „Welches Verfahren gilt für mein Vorhaben?" Die Antwort bestimmt, ob und wie intensiv Sie einen Architekten einbinden müssen.
Was seit Juli 2025 verfahrensfrei ist
Mit der NBauO-Novelle vom 1. Juli 2025 hat Niedersachsen den Katalog verfahrensfreier Baumaßnahmen deutlich erweitert. Für folgende Vorhaben brauchen Sie in Braunschweig keinen Bauantrag mehr zu stellen:
- Gebäude und Vorbauten mit bis zu 75 m³ Bruttorauminhalt (vorher: 40 m³)
- Garagen mit bis zu 60 m² Grundfläche je Baugrundstück und maximal 3 m Höhe
- Terrassenüberdachungen bis 40 m² (vorher: 30 m²)
- Wintergärten bis 30 m² Bruttogrundfläche
- Balkonverglasungen und Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche
Wichtig: Verfahrensfrei bedeutet nicht regellos. Abstandsflächen, Brandschutz, Bebauungsplan und Denkmalschutz gelten weiterhin vollständig. Wer diese Vorschriften ignoriert, riskiert Rückbau auf eigene Kosten. Für die Einhaltung aller Vorschriften sind Sie als Bauherr selbst verantwortlich.
Wann ein Architekt in Braunschweig Pflicht ist
Sobald Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, benötigen Sie eine bauvorlageberechtigte Person, die den Bauantrag einreicht. In der Praxis ist das fast immer ein eingetragener Architekt. Nur Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen dürfen die Berufsbezeichnung „Architekt" führen – das ist das erste Qualitätsmerkmal, das Sie bei der Suche prüfen sollten.
Für die meisten Wohn- und Gewerbebauvorhaben in Braunschweig gilt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO. Sonderbauten – etwa größere Gewerbeimmobilien, Schulen oder Pflegeeinrichtungen – durchlaufen das umfassendere Verfahren nach § 64 NBauO.
So finden Sie den richtigen Architekten in Braunschweig
In Braunschweig sind über 150 Architektenbüros aktiv. Die Herausforderung ist nicht, irgendeinen Architekten zu finden, sondern den richtigen für Ihr konkretes Vorhaben.
Die wichtigsten Suchwege im Überblick
- Architektenkammer Niedersachsen: Die offizielle Architektensuche der AKNDS listet ausschließlich eingetragene Kammermitglieder – gefiltert nach Fachrichtung, Leistungsangebot und Region. Das ist der verlässlichste Ausgangspunkt.
- Referenzprojekte prüfen: Büros, die ähnliche Vorhaben bereits realisiert haben, kennen die typischen Stolperstellen. Ein Büro mit Erfahrung in Denkmalschutzprojekten ist für ein historisches Gebäude in der Braunschweiger Innenstadt wertvoller als ein Spezialist für Gewerbeneubau.
- Mindestens drei Angebote einholen: Seit die HOAI kein verbindliches Preisrecht mehr ist, können Honorare frei vereinbart werden. Ohne Vergleichsangebote wissen Sie nicht, ob ein Honorar marktgerecht ist.
- Planeco Building: Als bundesweit tätiger Anbieter mit lokaler Expertise übernimmt Planeco Building die gesamte Planungs- und Genehmigungsabwicklung – von der Bauzeichnung bis zur Einreichung beim Braunschweiger Bauordnungsamt. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie schnell ein vollständiges Angebot aus einer Hand benötigen.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
- Kammermitgliedschaft: Nur eingetragene Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen dürfen Bauanträge einreichen.
- Spezialisierung: Neubau, Sanierung, Denkmalschutz und Nutzungsänderung erfordern unterschiedliche Erfahrung. Fragen Sie gezielt nach vergleichbaren Referenzprojekten.
- Schriftliche Honorarvereinbarung: Ohne schriftliche Vereinbarung gilt nach § 7 HOAI der Basishonorarsatz. Bestehen Sie auf einer klaren, schriftlichen Vereinbarung vor Auftragserteilung.
- Kommunikation und Erreichbarkeit: Genehmigungsverfahren erfordern schnelle Reaktionen auf Nachforderungen der Behörde. Klären Sie vorab, wer Ihr Ansprechpartner ist.
- Vollständige Bauvorlagen: Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen beim Braunschweiger Bauordnungsamt. Ein erfahrener Architekt kennt die lokalen Anforderungen.
Was kostet ein Architekt in Braunschweig?
Die HOAI ist seit 2021 kein verbindliches Preisrecht mehr – Honorare werden frei vereinbart. Die HOAI-Honorartafeln dienen aber weiterhin als Orientierung und werden von den meisten Büros als Kalkulationsbasis genutzt.
Orientierungswerte nach Vorhabenstyp
Als grober Richtwert gilt: Bei Vollbeauftragung aller neun Leistungsphasen beträgt das Architektenhonorar etwa 10 % der Gesamtbaukosten. Konkret bedeutet das:
- Neubau Einfamilienhaus, Bausumme 300.000 €: Honorar nach HOAI-Basishonorarsatz ca. 40.000 € brutto für alle neun Leistungsphasen
- Nur Planung und Genehmigung (Leistungsphasen 1–4): Entspricht ca. 27 % des Gesamthonorars – beim obigen Beispiel also rund 10.800 € brutto
- Sanierung und Umbau: Zuschläge von bis zu 20 % auf das Grundhonorar sind üblich, da der Planungsaufwand bei Bestandsgebäuden höher ist
Wenn Sie nur die Baugenehmigung benötigen und die Bauleitung selbst koordinieren, ist eine Teilbeauftragung der Leistungsphasen 1–4 oft die wirtschaftlichere Lösung. Planeco Building bietet genau diese Leistung – Planung, Bauzeichnungen und Genehmigungseinreichung – als klar kalkuliertes Paket an, ohne dass Sie alle neun Leistungsphasen beauftragen müssen.
[[banner-klein]]Zusatzkosten, die viele Bauherren unterschätzen
- Tragwerksplanung / Statik: Für genehmigungspflichtige Vorhaben ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich. Ein einfacher Nachweis kostet ab 500,–€ netto. Die Kosten für einen Statiker hängen vom Umfang des Vorhabens ab – mehr dazu auf der Seite zu den Statikerkosten.
- Baugenehmigungsgebühren: Die Stadt Braunschweig erhebt Gebühren nach dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz – abhängig von den Baukosten.
- Energieberatung: Bei Sanierungen und Neubauten zunehmend relevant, insbesondere für Fördermittelbeantragung.
Baugenehmigung in Braunschweig: Was Ihr Architekt wissen muss
Die Stadt Braunschweig hat die digitale Bauantragstellung über die Plattform ITeBAU eingeführt. Seit dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Antragstellung in Niedersachsen vorgesehen. Für die Einreichung benötigen Sie eine BundID-Registrierung; Fachplaner müssen ihre Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Die Genehmigungsfiktion – ein Zeitvorteil, den kaum jemand kennt
Seit der NBauO-Novelle 2025 gilt für den Wohnungsbau im vereinfachten Genehmigungsverfahren eine Genehmigungsfiktion von drei Monaten: Entscheidet die Behörde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Genehmigung als erteilt. Diese Regelung ist befristet bis 2026 und gilt nur für vollständige Anträge – unvollständige Unterlagen setzen die Frist nicht in Gang.
Das unterstreicht, warum vollständige Bauvorlagen beim ersten Einreichen entscheidend sind. Nachforderungen der Bauaufsicht unterbrechen den Verfahrensablauf und kosten Zeit. Wer die Frist zur Nachreichung versäumt, riskiert eine kostenpflichtige Rückgabe des Antrags.
Besonderheiten für Braunschweiger Bauvorhaben
- Denkmalschutz: Braunschweig hat einen bedeutenden historischen Baubestand. Für denkmalgeschützte Gebäude ist neben der Baugenehmigung eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. Nicht jeder Architekt hat hier die nötige Erfahrung.
- Dachgeschossausbau: Die NBauO-Novelle 2025 erleichtert nachträgliche Dachgauben und Dachgeschossausbauten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden diese nicht mehr auf die im Bebauungsplan festgelegte Anzahl der Vollgeschosse angerechnet.
- Nutzungsänderungen: Der Umbau von Gewerbe- zu Wohnfläche oder die Umnutzung von Bestandsgebäuden ist in Braunschweig ein häufiges Vorhaben. Mehr dazu auf der Seite zur Nutzungsänderung.
- PV-Pflicht bei Gewerbeneubau: Seit dem 1. Januar 2025 gilt nach § 32a NBauO eine Pflicht zur Installation von Solarenergieanlagen bei bestimmten Neubauten und Parkplätzen.
Muss Ihr Architekt aus Braunschweig kommen?
Nein – zumindest nicht für die Planungsleistungen. Für die Leistungsphasen 1 bis 7 (Grundlagenermittlung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) ist digitale Zusammenarbeit problemlos möglich. Bauzeichnungen, Berechnungen und Bauantragsunterlagen werden heute vollständig digital erstellt und können elektronisch beim Braunschweiger Bauordnungsamt eingereicht werden.
Planeco Building arbeitet bundesweit und hat über 1.400 Bauanträge erfolgreich abgewickelt – auch in Niedersachsen. Die lokale Expertise zu NBauO, den Anforderungen der Braunschweiger Bauaufsicht und den geltenden Bebauungsplänen ist dabei entscheidend, nicht die Postleitzahl des Büros.
Erst bei der Bauleitung (Leistungsphase 8) ist regelmäßige Präsenz auf der Baustelle erforderlich. Wer nur Planung und Genehmigung benötigt, ist an keinen lokalen Anbieter gebunden. Mehr zu den Leistungen und dem Ablauf finden Sie auf der Architekten-Übersichtsseite von Planeco Building sowie auf der Seite zum Architekten finden.
Wenn Sie wissen möchten, was für Ihr konkretes Vorhaben in Braunschweig gilt – ob Neubau, Anbau, Dachausbau oder Nutzungsänderung – können Sie bei Planeco Building eine kostenlose Erstberatung anfragen. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 14 bis 21 Tagen ein vollständiges Angebot mit transparenter Preisstruktur.















