Wer in Krefeld ein Haus umbauen, einen Anbau errichten oder eine Nutzungsänderung beantragen möchte, steht schnell vor der gleichen Frage: Welcher Architekt ist der richtige – und muss er überhaupt aus Krefeld kommen? Die kurze Antwort: Entscheidend ist nicht die Postleitzahl, sondern ob der Architekt die lokalen Spielregeln kennt. Krefeld hat in den letzten Jahren gleich mehrere neue Satzungen eingeführt, die viele Bauherren schlicht nicht auf dem Radar haben – und die bei einem unvorbereiteten Bauantrag direkt zu Verzögerungen führen.
[[bauantrag]]Wann brauchen Sie in Krefeld zwingend einen Architekten?
Nicht jedes Bauvorhaben erfordert einen Architekten – aber deutlich mehr als die meisten Bauherren annehmen. In Nordrhein-Westfalen gilt seit der Novellierung der Landesbauordnung NRW zum 01.01.2024 eine erweiterte Genehmigungsfreistellung: Wohngebäude bis Gebäudeklasse 4 (bis 13 Meter Höhe, max. 400 m² pro Nutzungseinheit) können unter bestimmten Voraussetzungen ohne formellen Genehmigungsbescheid gebaut werden – sofern ein gültiger Bebauungsplan vorliegt.
Was dabei oft missverstanden wird: Genehmigungsfreistellung bedeutet nicht, dass keine Regeln gelten. Die Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften liegt dann vollständig beim beauftragten Planer. Das macht die Wahl eines qualifizierten Architekten bei freigestellten Vorhaben sogar wichtiger als bei genehmigungspflichtigen – denn die Behörde prüft nicht mehr mit.
Für alle Vorhaben ab Gebäudeklasse 3 und für Sonderbauten, Nutzungsänderungen und Aufstockungen ist weiterhin ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser Pflicht – in der Regel ein in der Architektenkammer NRW (AKNW) eingetragener Architekt. Seit 2024 gibt es zwar eine „kleine Bauvorlageberechtigung" für Handwerksmeister bestimmter Gewerke, diese gilt aber ausschließlich für Gebäudeklassen 1 und 2.
Was ein Architekt für Ihr Krefelder Bauvorhaben übernimmt
Die Leistungen eines Architekten sind in neun Phasen gegliedert – von der ersten Skizze bis zur Abnahme nach Fertigstellung. Für die meisten Bauherren ist es sinnvoll, nicht alle neun Phasen zu beauftragen, sondern gezielt nach Vorhabentyp zu wählen:
- Nur Genehmigungsplanung (LP 1–4): Sinnvoll bei Nutzungsänderungen, einfachen Anbauten oder wenn Sie die Bauleitung selbst koordinieren. Kosten orientieren sich an ca. 27 % des Gesamthonorars.
- Planung und Ausführungsvorbereitung (LP 1–7): Typisch für Neubauten, bei denen Sie die Bauleitung einem Generalunternehmer überlassen.
- Vollbeauftragung (LP 1–9): Empfehlenswert bei komplexen Vorhaben, Sanierungen im Denkmalbereich oder wenn Sie maximale Kostenkontrolle wünschen. Das Honorar beträgt bei Vollbeauftragung erfahrungsgemäß ca. 10–15 % der Bausumme.
Planeco Building bietet für viele Vorhaben eine gezielte Beauftragung einzelner Leistungspakete an – insbesondere für Genehmigungsplanung, Bauanträge und Nutzungsänderungen. Das ermöglicht Kostentransparenz, ohne auf Vollständigkeit zu verzichten.
Was kostet ein Architekt in Krefeld?
Seit der HOAI-Novelle 2021 sind Architektenhonorare frei verhandelbar – die HOAI-Tabellenwerte dienen nur noch als Orientierung. In der Praxis bedeutet das: Honorare variieren erheblich, und ein Vergleich lohnt sich.
Als grobe Orientierung für typische Krefelder Vorhaben:
- Einfamilienhaus Neubau (Bausumme ca. 300.000 €): Genehmigungsplanung (LP 1–4) ab ca. 7.000–13.000 € netto; Vollbeauftragung ca. 40.000–50.000 € netto
- Anbau oder Aufstockung (Bausumme ca. 80.000 €): Genehmigungsplanung ab ca. 3.000–6.000 € netto
- Nutzungsänderung (LP 1–4): ab ca. 2.000–5.000 € netto, je nach Komplexität
Hinzu kommen Kosten für Fachplaner: Ein Statiker ist bei den meisten genehmigungspflichtigen Vorhaben Pflicht, ebenso wie ein Brandschutznachweis bei Sonderbauten. Diese Kosten sollten frühzeitig eingeplant werden – idealerweise bereits in der Vorplanungsphase, nicht erst beim Bauantrag. Mehr zu den Kosten eines Statikers finden Sie auf der Seite Statiker Kosten.
Bei Bestandsgebäuden kann ein Architekt außerdem einen Schwierigkeitszuschlag von bis zu 80 % auf das Grundhonorar ansetzen, wenn die Planung im Bestand besonders komplex ist. Das sollte vor Vertragsabschluss schriftlich geklärt werden.
[[banner-klein]]Krefeld-spezifische Besonderheiten, die Ihr Architekt kennen muss
Generische Architektensuche-Portale liefern keine Informationen zu dem, was in Krefeld wirklich relevant ist. Folgende lokale Besonderheiten haben direkten Einfluss auf Ihren Bauantrag:
Baumschutzsatzung (seit Mai 2025)
Krefeld hat im Mai 2025 eine neue Baumschutzsatzung verabschiedet. Sie schützt Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einem Meter Höhe. Im Lageplan müssen alle geschützten Bäume mit Standort, Baumart, Stammumfang und Kronendurchmesser eingetragen werden. Wer das übersieht, riskiert eine Nachforderung der Behörde – und damit Verzögerungen von mehreren Wochen.
Wohnraumschutzsatzung (ab Januar 2026)
Ab Januar 2026 gilt in Krefeld eine Wohnraumschutzsatzung: Wohnraum darf nur noch mit behördlicher Genehmigung anderen Zwecken zugeführt werden. Das betrifft insbesondere die Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen. Wer eine Nutzungsänderung in diesem Bereich plant, sollte den Antrag noch vor Inkrafttreten stellen oder die neue Genehmigungspflicht von Anfang an einkalkulieren.
Denkmalbereiche Linn, Uerdingen und Am Steinacker
In Krefeld gibt es drei ausgewiesene Denkmalbereiche: den historischen Stadtkern Linn, den Bereich „Am Steinacker" in Krefeld-Linn sowie den Denkmalbereich Uerdingen. Alle sichtbaren Veränderungen in diesen Bereichen sind erlaubnispflichtig und erfordern die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde. Wer hier baut oder umbaut, braucht zwingend einen Architekten mit nachweisbarer Erfahrung in der Denkmalpflege – nicht nur jemanden, der einen Bauantrag ausfüllen kann.
Solardachpflicht in NRW
Seit dem 01.01.2025 gilt in NRW für neue Wohngebäude eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage. Ab 2026 greift die Pflicht auch bei umfassenden Dachsanierungen. Ein Architekt, der das nicht in die Planung einbezieht, liefert einen unvollständigen Bauantrag.
Digitale Antragstellung über Bauportal.NRW
Bauanträge in Krefeld werden digital über das Bauportal.NRW eingereicht. Die Vollständigkeitsprüfung erfolgt innerhalb von zehn Arbeitstagen; die Gesamtbearbeitungszeit beträgt je nach Komplexität und Beteiligung weiterer Behörden zwischen sechs Wochen und vier Monaten. Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen – ein Architekt mit Erfahrung im digitalen NRW-Verfahren spart hier erheblich Zeit.
So finden Sie den richtigen Architekten für Krefeld
Die Frage ist nicht, ob Sie einen Architekten in Krefeld finden – das Örtliche listet über 90 Büros. Die Frage ist, ob der Architekt die richtigen Kompetenzen für Ihr konkretes Vorhaben mitbringt. Folgende Kriterien helfen bei der Auswahl:
- Bauvorlageberechtigung in NRW: Prüfen Sie, ob der Architekt in der AKNW eingetragen ist. Nur dann darf er Bauanträge in NRW einreichen.
- Erfahrung mit dem Vorhabentyp: Nutzungsänderung, Denkmalschutz und Neubau erfordern unterschiedliche Spezialkenntnisse. Referenzprojekte sind aussagekräftiger als allgemeine Beschreibungen.
- Kenntnis der lokalen Satzungen: Fragen Sie konkret nach der Baumschutzsatzung und der Wohnraumschutzsatzung – wer diese nicht kennt, kennt Krefeld nicht gut genug.
- Transparenz bei Honorar und Leistungsumfang: Schriftliche Vereinbarung ist seit der HOAI 2021 besonders wichtig, da keine verbindlichen Tafelwerte mehr gelten.
- Einbindung von Fachplanern: Statik, Brandschutz und Energieberatung sollten frühzeitig koordiniert werden. Ein Architekt, der diese Schnittstellen nicht aktiv managt, verursacht Mehrkosten in späteren Phasen. Mehr zur Zusammenarbeit zwischen Architekt und Statiker finden Sie hier.
Muss der Architekt aus Krefeld kommen?
Für die Planungsphasen 1–7 ist physische Präsenz in Krefeld nicht erforderlich. Bebauungspläne, Lagepläne und Behördenkommunikation lassen sich digital abwickeln – das Bauportal.NRW ist dafür ausgelegt. Entscheidend ist, dass der Architekt die lokalen Vorschriften und Satzungen kennt und Erfahrung mit der Krefelder Bauaufsicht hat. Planeco Building arbeitet bundesweit digital und hat über 1.400 Bauvorhaben erfolgreich begleitet – darunter zahlreiche Projekte in NRW mit den dort geltenden Besonderheiten.
Für die Bauleitung (Leistungsphase 8) ist regelmäßige Präsenz auf der Baustelle sinnvoll. Hier sollte die Entfernung in die Planung einfließen.
Typische Vorhaben in Krefeld – was Sie vorab wissen sollten
Anbau und Aufstockung
Die BauO NRW 2024 hat Aufstockungen erleichtert: Die Aufzugspflicht entfällt bei nachträglichem Ausbau oder Aufstockung um bis zu zwei Geschosse. Dennoch bleibt die Genehmigungspflicht bestehen, und Abstandsflächen sowie Stellplatznachweise müssen neu berechnet werden. Mehr dazu auf der Seite Anbau Haus.
Nutzungsänderung
Ob Gewerbe zu Wohnen, Einliegerwohnung oder Ferienwohnung – Nutzungsänderungen in Krefeld werden durch die ab 2026 geltende Wohnraumschutzsatzung komplexer. Eine Bauvoranfrage in Krefeld ist hier besonders sinnvoll: Die Gebühr kann zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden, und Sie erhalten vorab Planungssicherheit.
Sanierung im Denkmalbereich
Wer in Linn, Uerdingen oder Am Steinacker saniert, braucht neben dem Architekten auch die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde. Alle sichtbaren Veränderungen sind erlaubnispflichtig. Ein Architekt ohne Denkmalschutz-Erfahrung kann hier mehr Schaden anrichten als nutzen. Mehr zum Thema Architekt für Altbausanierung finden Sie hier.
Häufige Fehler bei der Architektensuche in Krefeld
- Nur nach Preis entscheiden: Ein günstiger Bauantrag, der nachgebessert werden muss, kostet am Ende mehr als ein sorgfältig vorbereiteter.
- Lokale Satzungen ignorieren: Baumschutzsatzung und Wohnraumschutzsatzung sind Krefeld-spezifisch – wer sie nicht kennt, liefert unvollständige Unterlagen.
- Fachplaner zu spät einbinden: Statik und Brandschutz sollten nicht erst in der Genehmigungsplanung beauftragt werden. Wer einen Statiker finden möchte, sollte das parallel zur Entwurfsplanung tun.
- Bauvoranfrage überspringen: Gerade bei Nutzungsänderungen oder unklarer Bebaubarkeit ist die Bauvoranfrage kein optionaler Schritt, sondern Risikominimierung.
- Honorarvereinbarung nicht schriftlich fixieren: Seit der HOAI 2021 gibt es keine verbindlichen Mindestsätze mehr. Ohne schriftliche Vereinbarung fehlt die Grundlage für spätere Auseinandersetzungen.
Wenn Sie wissen möchten, welche Leistungen für Ihr konkretes Vorhaben in Krefeld sinnvoll sind und was Sie realistisch einplanen sollten, können Sie bei Planeco Building eine kostenlose Erstberatung anfragen – ohne Verpflichtung, mit konkreter Einschätzung zu Ihrem Projekt.















