Sie planen ein Bauvorhaben in Krefeld und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Krefeld und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Krefeld
Die Bauvoranfrage in Krefeld unterliegt der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), die seit dem 01.01.2019 in Kraft ist. Diese Landesbauordnung bildet die rechtliche Grundlage für alle bauaufsichtlichen Verfahren in der Stadt.
Eine wichtige Besonderheit in Krefeld ist die neue Baumschutzsatzung, die am 07.05.2025 verabschiedet wurde. Diese Satzung schützt Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm oder mehr, gemessen in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden. Im Bestandsplan/Lageplan müssen daher alle geschützten Bäume mit Standort, Baumart, Stammumfang und Kronendurchmesser eingetragen werden.
Zusätzlich tritt im Januar 2026 eine Wohnraumschutzsatzung in Kraft, die bestimmt, dass Wohnraum nur mit behördlicher Genehmigung anderen Zwecken zugeführt werden darf. Dies ist besonders bei Nutzungsänderungen zu Ferienwohnungen relevant.
Die digitale Abwicklung erfolgt über das Bauportal.NRW, wobei digitale Bauanträge und Bauvoranfragen ausschließlich über diese Plattform eingereicht werden können. Für Beratungen steht das Bauinfo-Büro zur Verfügung, das sich bereits im Vorfeld der Antragstellung als zentrale Anlaufstelle etabliert hat.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Hauptseite zur Bauvoranfrage sowie bei der Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Krefeld
Die erforderlichen Unterlagen für eine Bauvoranfrage in Krefeld richten sich nach der Komplexität Ihrer Fragestellungen und werden durch die BauPrüfVO konkretisiert.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular (vorgeschriebenes Formular der Stadt Krefeld)
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als sechs Monate, nur bei § 34/35 BauGB)
- Lageplan oder amtlicher Lageplan im Maßstab mindestens 1:500
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100
- Berechnungen und Kostenermittlung
- Bei Baumschutz: Einzeichnung aller geschützten Bäume mit Standort, Baumart und Stammumfang
Die Bauvorlagen sind zur Beschleunigung des Verfahrens in fünffacher Ausfertigung vorzulegen. Das Formular muss von allen Antragsstellern und vom bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser eigenhändig unterschrieben werden.
Kosten einer Bauvoranfrage in Krefeld
Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Krefeld sind transparent strukturiert und orientieren sich an der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW).
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren (Mindestgebühr) | 50,– € |
Behördengebühren (je nach Komplexität) | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Wichtiger Hinweis: Die Gebühr für den Vorbescheid kann zur Hälfte auf die Gebühr des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens angerechnet werden, wenn die eingereichten Bauvorlagen im Wesentlichen dem Inhalt des Vorbescheids entsprechen.
Die Abrechnung der Behördengebühren erfolgt oft nach Zeitaufwand, da bei Bauvoranfragen meist keine Bausumme als Berechnungsgrundlage vorliegt. Die Obergrenze kann bis zu 100 % der regulären Baugenehmigungsgebühr betragen.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Krefeld
Das Verfahren der Bauvoranfrage in Krefeld folgt einem klar strukturierten Ablauf, der durch die BauO NRW 2018 geregelt ist.
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Nach der Einreichung über das Bauportal.NRW prüft der Fachbereich 63 - Bauaufsicht innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob die Bauvoranfrage vollständig ist. Gleichzeitig wird ermittelt, welche anderen Behörden beteiligt werden müssen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss beispielsweise die Gemeinde förmlich Stellung nehmen. Andere Behörden haben zwei Monate Zeit für ihre Äußerung.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die fachliche Prüfung Ihrer konkreten Fragen erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt sechs Wochen bis vier Monate, sofern die Antragsunterlagen vollständig sind.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Dieser Bescheid ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Krefeld
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Krefeld
In Krefeld werden Bauvoranfragen besonders häufig für folgende Vorhaben gestellt:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung, Gewerbe in Wohnraum oder Wohnraum in Gewerbe
- Aufstockungen und Erweiterungen: Haus aufstocken oder Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbau: Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken
- Büroumwandlungen: Büro in Wohnraum umwandeln
- Bauplanungsrechtliche Befreiungen: Überschreitung von Baufenstern, Höhen oder Abstandsflächen
Besonders bei Vorhaben im Bereich der §§ 34 und 35 BauGB ist eine Bauvoranfrage empfehlenswert, da die Beurteilung der Zulässigkeit oft komplex ist und eine individuelle Bewertung erfordert.
Zuständige Behörden in Krefeld
Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen in Krefeld liegt beim Fachbereich 63 - Bauaufsicht der Stadt Krefeld.
Kontaktdaten:
- Adresse: Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld (Zugang über Kimplerstraße)
- Telefon Bauinfo-Büro: 0 21 51 / 86-3999
- E-Mail: bauinfo@krefeld.de
- Öffnungszeiten: Dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:30 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung
Das Bau-Infobüro befindet sich zusätzlich in der Parkstraße 10, 47829 Krefeld und ist dienstags von 08:30 bis 12:30 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr geöffnet. Termine können online über das System TEVIS vereinbart werden.
Wichtiger Hinweis: Aus rechtlichen Gründen sollten Sie von formlosen schriftlichen Anfragen absehen. Diese können nur über eine formelle Bauvoranfrage oder einen Bauantrag rechtssicher geprüft und beantwortet werden.
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Durch unsere langjährige Erfahrung mit verschiedenen Verfahrensarten und unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen können wir Ihnen eine realistische Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit geben und Ihre Bauvoranfrage optimal vorbereiten.
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