Wer in Ratingen baut oder umbaut, steht früher oder später vor derselben Frage: Welcher Architekt ist der richtige für mein Vorhaben – und muss er überhaupt aus Ratingen kommen? Die Antwort auf die zweite Frage lautet meistens: nein. Die Antwort auf die erste hängt davon ab, was Sie planen, welche Genehmigungen Sie brauchen und wie viel Planungssicherheit Sie sich wünschen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf es bei der Architektensuche in Ratingen wirklich ankommt.
[[bauantrag]]Wann brauchen Sie in Ratingen überhaupt einen Architekten?
Nicht jedes Bauvorhaben in Ratingen ist genehmigungspflichtig – aber das bedeutet nicht, dass Sie ohne qualifizierten Planer auskommen. Die Landesbauordnung NRW (BauO NRW), die seit dem 1. Januar 2024 in einer umfassend novellierten Fassung gilt, hat die Genehmigungsfreistellung sogar ausgeweitet: Wohngebäude bis zur Gebäudeklasse 4 – also Häuser mit bis zu 13 Metern Höhe und maximal 400 m² pro Nutzungseinheit – können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Bauantrag errichtet werden, sofern ein Bebauungsplan vorliegt.
Was viele Bauherren dabei übersehen: Genehmigungsfrei bedeutet nicht regelungsfrei. Die Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften liegt dann vollständig beim Planer – nicht mehr bei der Behörde. Ein Fehler in der Planung fällt erst auf, wenn das Gebäude bereits steht. Genau deshalb ist ein erfahrener, bauvorlageberechtigter Architekt bei genehmigungsfreien Vorhaben mindestens genauso wichtig wie bei genehmigungspflichtigen.
Für alle anderen Vorhaben – Neubauten außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans, Nutzungsänderungen, Aufstockungen oder Umbauten mit Eingriffen in die Tragstruktur – ist ein Bauantrag beim Bauordnungsamt der Stadt Ratingen erforderlich. Zuständige Obere Bauaufsichtsbehörde ist der Kreis Mettmann.
Wer darf in NRW Bauvorlagen einreichen?
Nicht jeder, der sich „Planer" oder „Bauberater" nennt, darf in NRW einen Bauantrag einreichen. Die BauO NRW schreibt vor, dass Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterzeichnet werden müssen. In der Praxis sind das:
- Architekten mit Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer NRW (AKNW) – uneingeschränkt für alle Gebäudeklassen
- Bauingenieure mit Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer-Bau NRW (IK-Bau NRW)
- Handwerksmeister (Maurer, Betonbauer, Zimmerer) – seit dem 1. Januar 2024 mit eingeschränkter Bauvorlageberechtigung, jedoch nur für Gebäudeklassen 1 und 2 (bis 7 m Höhe, max. zwei Nutzungseinheiten)
Prüfen Sie vor der Beauftragung immer, ob Ihr Planer tatsächlich eingetragen ist. Die AKNW stellt dafür eine kostenfreie Online-Suche zur Verfügung.
Fünf Kriterien für die Architektenauswahl in Ratingen
In Ratingen und dem direkt angrenzenden Großraum Düsseldorf gibt es eine Vielzahl an Architekturbüros – von kleinen Einzelbüros bis hin zu größeren Planungsgesellschaften. Die schiere Anzahl hilft wenig, wenn Sie nicht wissen, worauf Sie achten sollen. Diese fünf Kriterien geben Ihnen Orientierung:
- Bauvorlageberechtigung: Ist der Architekt in der AKNW-Liste eingetragen? Ohne diesen Eintrag kann er keinen gültigen Bauantrag beim Bauamt Ratingen einreichen.
- Erfahrung mit Ihrem Projekttyp: Ein Architekt, der hauptsächlich Gewerbeobjekte plant, ist nicht automatisch die beste Wahl für Ihren Dachgeschossausbau. Fragen Sie gezielt nach vergleichbaren Projekten.
- Transparente Kostenstruktur: Seit der HOAI-Reform 2021 sind Architektenhonorare frei verhandelbar – die HOAI dient nur noch als Orientierungsrahmen. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Honorarvereinbarung, bevor Sie beauftragen.
- Koordination mit Fachplanern: Für viele Vorhaben in Ratingen brauchen Sie neben dem Architekten auch einen Tragwerksplaner (Statiker) und ggf. einen Brandschutzplaner. Klärt Ihr Architekt diese Schnittstellen aktiv – oder müssen Sie selbst koordinieren?
- Digitale Arbeitsfähigkeit: NRW hat mit der BauO-Novelle 2024 das Schriftformerfordernis aufgegeben – Bauanträge können per E-Mail eingereicht werden. Ein Architekt, der digital arbeitet, ist in diesem Umfeld effizienter und erreichbarer.
Muss Ihr Architekt aus Ratingen kommen?
Nein – und das ist ein häufiges Missverständnis. Das Baurecht in NRW ist landesweit einheitlich geregelt. Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften sind öffentlich zugänglich und können von jedem qualifizierten Architekten eingesehen werden. Für die Leistungsphasen 1 bis 7 – von der Grundlagenermittlung über die Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur Ausführungsplanung – ist physische Präsenz vor Ort nicht erforderlich.
Erst bei der Bauleitung (Leistungsphase 8) ist örtliche Nähe ein echter Vorteil. Wer jedoch „nur" eine Baugenehmigung benötigt oder eine Nutzungsänderung plant, kann problemlos mit einem Architekturbüro zusammenarbeiten, das nicht in Ratingen ansässig ist.
Planeco Building arbeitet bundesweit und betreut Bauvorhaben in Ratingen vollständig digital – von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur Einreichung beim Bauamt. Die Kommunikation mit der Behörde, die Koordination mit Fachplanern und die Zusammenstellung der Bauvorlagen laufen strukturiert und transparent ab.
Was kostet ein Architekt für Ihr Vorhaben in Ratingen?
Die HOAI liefert seit 2021 keine verbindlichen Honorarsätze mehr, sondern Orientierungswerte. In der Praxis werden häufig Pauschalvereinbarungen getroffen. Als grobe Einordnung für typische Projekte in Ratingen:
- Einfamilienhaus-Neubau (Bausumme ca. 400.000,–€): Für die Leistungsphasen 1–4 (bis zur Baugenehmigung) liegen die HOAI-Orientierungswerte bei ca. 13.500,–€ bis 17.000,–€ netto. Für die Komplettbetreuung (LP 1–9) sind ca. 50.000,–€ bis 62.000,–€ netto realistisch.
- Dachgeschossausbau (Bausumme ca. 80.000,–€ bis 150.000,–€): Architektenhonorar für LP 1–4 typischerweise ab 5.000,–€ netto, abhängig von Komplexität und Statikaufwand.
- Nutzungsänderung (z. B. Büro zu Wohnung oder Gewerbe zu Gastronomie): Der Planungsaufwand ist oft höher als die Bausumme vermuten lässt. Planeco Building bietet für Nutzungsänderungen transparente Preise ab 1.490,–€ netto an.
Wichtig: Neben dem Architektenhonorar fallen bei genehmigungspflichtigen Vorhaben in der Regel auch Kosten für den Standsicherheitsnachweis an, den ein eingetragener Tragwerksplaner erstellen muss. Die Kosten für den Statiker beginnen bei einfachen Nachweisen ab ca. 500,–€ netto und steigen je nach Projektumfang.
Typische Bauvorhaben in Ratingen – was Sie jeweils brauchen
Einfamilienhaus-Neubau
Ratingen hat aktive Wohnbaugebiete, insbesondere in den Stadtteilen Lintorf, Hösel und Tiefenbroich. Bei Neubauten ab Bauantragstellung 1. Januar 2025 gilt in NRW die Solardachpflicht: Mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche müssen mit einer Photovoltaikanlage belegt werden. Ihr Architekt muss das von Beginn an in die Dachplanung einbeziehen – nicht erst als Nachgedanken. Lesen Sie dazu mehr auf unserer Seite zu Architektenleistungen.
Dachgeschossausbau und Aufstockung
Gerade in Bestandsimmobilien in Ratingen-Zentrum und den gewachsenen Wohnlagen ist der Dachgeschossausbau ein häufiges Vorhaben. Sobald tragende Bauteile verändert werden oder neue Nutzungseinheiten entstehen, ist ein Statiker zwingend erforderlich. Die Zusammenarbeit zwischen Architekt und Statiker sollte frühzeitig koordiniert werden – nicht erst nach der Genehmigungsplanung.
Nutzungsänderung
Ratingen hat bedeutende Gewerbegebiete in Ratingen-West und Tiefenbroich. Nutzungsänderungen – etwa von Büro zu Wohnen, von Lager zu Gastronomie oder von Einzelhandel zu Praxis – sind dort häufig und fast immer genehmigungspflichtig. Wer glaubt, eine Nutzungsänderung sei eine Kleinigkeit, unterschätzt den Aufwand: Brandschutz, Stellplatznachweise und Abstandsflächen werden neu bewertet. Planeco Building hat über 1.400 solcher Verfahren erfolgreich abgewickelt und kennt die typischen Stolperstellen.
Anbau und Erweiterung
Anbauten an Bestandsgebäude sind in Ratingen häufig genehmigungspflichtig, auch wenn sie klein wirken. Entscheidend ist, ob die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden und ob der Bebauungsplan die Erweiterung zulässt. Ein Blick in den B-Plan vor der Planung spart Zeit und Kosten. Mehr dazu auf unserer Seite zum Hausanbau.
Checkliste: Das sollten Sie vor dem Erstgespräch mit einem Architekten klären
- Bebauungsplan einsehen: Gibt es einen B-Plan für Ihr Grundstück? Was lässt er zu (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Traufhöhe)?
- Vorhaben konkretisieren: Was genau wollen Sie bauen oder ändern? Je präziser Ihre Vorstellung, desto verlässlicher die erste Kostenschätzung.
- Genehmigungspflicht klären: Ist Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig, genehmigungsfreigestellt oder verfahrensfrei? Im Zweifel hilft eine Bauvoranfrage beim Bauamt Ratingen.
- Leistungsumfang definieren: Brauchen Sie nur die Planung bis zur Baugenehmigung (LP 1–4) oder auch die Bauleitung (LP 8)?
- Eintragung prüfen: Ist der Architekt in der AKNW-Liste eingetragen?
- Honorarvereinbarung schriftlich: Bestehen Sie auf einer klaren schriftlichen Vereinbarung über Leistungsumfang und Honorar – vor Beginn der Planung.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben in Ratingen genehmigungspflichtig ist oder welche Unterlagen Sie benötigen, können Sie bei Planeco Building eine unverbindliche Erstberatung anfragen. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 14 bis 21 Tagen nach vollständiger Unterlagenübergabe eine fertige Planung zur Einreichung beim Bauamt.















