Wer in Saarbrücken einen Architekten sucht, steht vor einer konkreten Entscheidung: Welcher Planer kennt nicht nur sein Handwerk, sondern auch die lokalen Besonderheiten – von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bis zu den Änderungen, die die neue Landesbauordnung Saarland (LBO) im April 2025 mit sich gebracht hat? Die Antwort auf diese Frage entscheidet oft darüber, ob ein Bauvorhaben reibungslos durch das Genehmigungsverfahren läuft oder monatelang ins Stocken gerät.
[[bauantrag]]Wann brauchen Sie in Saarbrücken überhaupt einen Architekten?
Für alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben im Saarland schreibt die Landesbauordnung vor, dass Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben sein müssen. Das sind in der Regel Architekten, die Mitglied der Architektenkammer des Saarlandes (AKS) sind, oder bauvorlageberechtigte Ingenieure. Ohne diese Unterschrift nimmt die Bauaufsichtsbehörde den Antrag gar nicht erst an.
Ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, hängt vom konkreten Bauvorhaben ab. Die LBO-Novelle 2025 hat den Katalog der verfahrensfreien Vorhaben erweitert – bestimmte Anbauten, Nebengebäude oder Dachaufbauten benötigen unter definierten Voraussetzungen keine Baugenehmigung mehr. Aber Vorsicht: Verfahrensfrei bedeutet nicht regellos. Standsicherheit, Brandschutz und Abstandsflächen müssen auch bei verfahrensfreien Vorhaben eingehalten werden. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder – bei unerlaubt errichteten Gebäuden ab 100 m³ umbautem Raum bis zu 50.000,–€.
Für Wintergärten bis 36 m² und bestimmte Dachaufbauten gilt zudem eine Kenntnispflicht: Das Vorhaben muss der Gemeinde angezeigt werden, und ein Tragwerksplaner muss die statische Unbedenklichkeit bestätigen. Hier empfiehlt sich die Zusammenarbeit von Architekt und Statiker von Anfang an.
Was die LBO-Novelle 2025 für Bauherren in Saarbrücken bedeutet
Die im April 2025 in Kraft getretene Novelle der saarländischen Landesbauordnung ist die umfangreichste Reform seit Jahren – und kein einziges Architekturbüro-Verzeichnis in den Suchergebnissen erklärt, was sie konkret für Bauherren bedeutet. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Erweiterte Verfahrensfreiheit: Mehr Vorhaben sind ohne Baugenehmigung realisierbar. Das betrifft vor allem kleinere Wohngebäude, Nebengebäude und bestimmte Umbauten.
- 4-Augen-Prinzip statt 6-Augen-Prinzip: Die Prüfung von Bauvorhaben wurde vereinfacht – weniger Stellen müssen zustimmen, was die Bearbeitungszeiten verkürzen soll.
- Solarpflicht für Gewerbebauten: Seit 2024 gilt für gewerbliche Neubauten und größere Dachsanierungen eine Solarpflicht – mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche müssen mit Photovoltaik ausgestattet werden. Ein Architekt muss das bei der Planung zwingend berücksichtigen.
- Erweiterte Bauvorlageberechtigung: Bestimmte Handwerksberufe dürfen nun ebenfalls Bauvorlagen einreichen – allerdings nur für klar definierte, einfache Vorhaben.
Für Bauherren in Saarbrücken bedeutet das: Ein Architekt, der diese Novelle kennt und anwendet, kann Ihr Vorhaben unter Umständen schneller und günstiger durch das Verfahren bringen als einer, der noch nach altem Stand plant.
Zwei Bauaufsichtsbehörden – der häufigste Fehler in Saarbrücken
Ein Praxisproblem, das in keinem Verzeichnis steht: In Saarbrücken gibt es zwei verschiedene Untere Bauaufsichtsbehörden. Die Bauaufsicht der Landeshauptstadt Saarbrücken ist ausschließlich für das Stadtgebiet zuständig. Für Bauvorhaben im Regionalverband Saarbrücken – also in den umliegenden Gemeinden wie Völklingen, Püttlingen oder Quierschied – ist die Untere Bauaufsicht des Regionalverbandes Saarbrücken zuständig.
Wer den Bauantrag bei der falschen Behörde einreicht, verliert Zeit. Ein erfahrener Planer weiß das und stellt den Antrag von Anfang an bei der richtigen Stelle ein. Positiv: Beide Behörden ermöglichen inzwischen die digitale Einreichung von Bauanträgen und bieten eine Online-Statusverfolgung an – ein echter Vorteil für die Zusammenarbeit mit einem Planer, der nicht zwingend vor Ort sitzen muss.
Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt im regulären Verfahren maximal 2 Monate, im vereinfachten Verfahren maximal 1 Monat. In der Praxis liegen die Bearbeitungszeiten bei 3–8 Wochen, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der aktuellen Auslastung der Behörde.
[[banner-klein]]Was kostet ein Architekt in Saarbrücken?
Seit der HOAI-Reform 2021 sind die Honorartafeln nicht mehr verbindlich – Architekten können ihr Honorar frei vereinbaren. Die HOAI dient aber weiterhin als Orientierungsrahmen, und die meisten Büros rechnen sich daran. Als grobe Faustregel: Architektenleistungen kosten 10–15 % der reinen Baukosten (ohne Grundstück).
Konkrete Beispiele auf Basis der HOAI-Orientierungswerte:
- Neubau Einfamilienhaus, Bausumme 300.000,–€: Das HOAI-Honorar für alle 9 Leistungsphasen liegt bei ca. 40.000,–€ netto. Wer nur die Leistungsphasen 1–4 (Planung bis Genehmigung) beauftragt, zahlt deutlich weniger – dieser Anteil macht ca. 27 % des Gesamthonorars aus.
- Umbau/Sanierung Bestandsimmobilie, Bausumme 150.000,–€: Das HOAI-Honorar liegt bei ca. 21.500,–€ bis 26.900,–€ netto. Hinzu kommt bei Bestandsimmobilien ein Umbauzuschlag von bis zu 20 % in Honorarzone III, der die mitzuverarbeitende Bausubstanz berücksichtigt.
Für Bauherren, die nur eine Genehmigungsplanung benötigen – also Bauzeichnungen und Bauantrag ohne Bauleitung – bieten spezialisierte Anbieter wie Planeco Building transparente Paketpreise an, die deutlich unter einem vollständigen HOAI-Honorar liegen. Das macht besonders dann Sinn, wenn Sie die Bauausführung selbst koordinieren oder bereits einen Generalunternehmer haben.
So wählen Sie den richtigen Architekten für Ihr Vorhaben
Die Architektensuche der AKS listet alle zugelassenen Architekten im Saarland mit Filtermöglichkeiten nach Schwerpunkt und Landkreis. Das ist ein guter Ausgangspunkt – aber die Einträge sagen wenig darüber aus, ob ein Büro zu Ihrem konkreten Vorhaben passt. Worauf es wirklich ankommt:
- Erfahrung mit Ihrem Projekttyp: Ein Architekt, der hauptsächlich Gewerbebau macht, ist nicht automatisch die beste Wahl für eine Dachgeschossausbauten oder eine Nutzungsänderung. Fragen Sie gezielt nach vergleichbaren Referenzprojekten.
- Bauvorlageberechtigung prüfen: Nur wer in der Architektenliste der AKS oder der Ingenieurkammer eingetragen ist, darf Bauanträge im Saarland einreichen. Das lässt sich über die AKS-Architektensuche verifizieren.
- Kenntnis der lokalen Genehmigungspraxis: Wer weiß, welche Behörde zuständig ist, wie vollständige Unterlagen aussehen und welche Prüfer bei der Bauaufsicht welche Schwerpunkte setzen, spart Ihnen Rückfragen und Nachforderungen.
- Transparente Kostenaufstellung: Fordern Sie vor der Beauftragung eine schriftliche Honorarvereinbarung ein – seit 2021 reicht Textform (auch E-Mail). Pauschalhonorare sind zulässig, müssen aber klar vereinbart sein.
- Klare Leistungsabgrenzung: Beauftragen Sie nur die Leistungsphasen, die Sie wirklich brauchen. Wer die Bauleitung weglässt, spart Honorar – muss aber selbst oder über einen anderen Dienstleister sicherstellen, dass die Ausführung baurechtskonform erfolgt.
Typische Bauvorhaben in Saarbrücken – was Sie vorab wissen sollten
Im Saarland überwiegt Sanierung und Umbau im Bestand gegenüber dem Neubau – besonders außerhalb des Stadtgebiets. In Saarbrücken selbst ist der Neubaubedarf höher, aber auch hier sind Dachausbauten, Anbauten und Nutzungsänderungen die häufigsten Vorhaben.
- Neubau Einfamilienhaus: Reguläres Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplan prüfen, Standsicherheitsnachweis und Wärmeschutznachweis erforderlich. Ein Statiker muss frühzeitig eingebunden werden.
- Anbau und Erweiterung: Oft im vereinfachten Verfahren möglich. Abstandsflächen zum Nachbargrundstück sind auch bei verfahrensfreien Anbauten einzuhalten. Mehr dazu unter Anbau am Haus.
- Dachausbau: Häufig genehmigungspflichtig, wenn die Wohnfläche verändert wird. Statischer Nachweis für Dachkonstruktion und neue Lasten ist Pflicht.
- Altbausanierung: Besondere Anforderungen durch mitzuverarbeitende Bausubstanz und mögliche Umbauzuschläge. Wer einen Architekten für die Altbausanierung sucht, sollte auf Erfahrung mit Bestandsgebäuden achten.
- Nutzungsänderung: Zum Beispiel Büro zu Wohnen, Gewerbe zu Gastronomie oder Lager zu Verkaufsfläche. Die Untere Bauaufsicht des Regionalverbandes Saarbrücken bietet hierfür das vereinfachte Verfahren an. Planeco Building bearbeitet Nutzungsänderungen bundesweit – vollständig digital und mit transparenter Preisgestaltung.
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder welches Verfahren greift, lohnt sich eine Bauvoranfrage in Saarbrücken, bevor Sie einen Architekten beauftragen. So klären Sie die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit, ohne bereits in vollständige Planungsleistungen investieren zu müssen.
Planeco Building begleitet Bauherren und Immobilieneigentümer bundesweit – mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauvorhaben, lokaler Kenntnis der saarländischen Genehmigungspraxis und einer Bearbeitungszeit von 14–21 Tagen für die Planungsunterlagen. Der Einstieg beginnt mit einer kostenlosen Erstberatung, in der Sie erfahren, welches Verfahren für Ihr Vorhaben greift und was es realistisch kosten wird – bevor Sie irgendeine Verpflichtung eingehen. Sprechen Sie uns an und finden Sie über Planeco Building den richtigen Architekten für Ihr Bauvorhaben in Saarbrücken.















