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Bauvoranfrage in Saarbrücken: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Saarbrücken genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Saarbrücken verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Saarbrücken und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Saarbrücken und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Saarbrücken



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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Saarbrücken

Die Bauvoranfrage in Saarbrücken unterliegt der saarländischen Landesbauordnung (LBO), die 2025 grundlegend modernisiert wurde. Diese Reform bringt wichtige Verbesserungen für Bauherren mit sich: kürzere Bearbeitungszeiten, weniger bürokratische Hürden und eine verstärkte Förderung nachhaltiger Bauweisen. Besonders relevant ist die neue Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und größere Dachsanierungen.

Das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken in der Gerberstraße 29 ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle bauaufsichtlichen Angelegenheiten. Die Behörde ist montags und mittwochs von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr für persönliche Beratung geöffnet. Zusätzlich steht ein spezieller Bauservice unter bauberatung@saarbruecken.de zur Verfügung.

Eine Besonderheit in Saarbrücken ist die klare Abgrenzung der Zuständigkeiten: Während das Bauaufsichtsamt der Stadt für das Stadtgebiet zuständig ist, fallen Bauvorhaben in anderen Gemeinden des Regionalverbands in die Zuständigkeit der Unteren Bauaufsicht des Regionalverbands Saarbrücken. Diese Unterscheidung ist wichtig für die korrekte Antragstellung.

Für detaillierte Informationen zum bundesweiten Bauvoranfrageverfahren besuchen Sie unsere Hauptseite Bauvoranfrage.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Saarbrücken

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

Der Lageplan muss mindestens im Maßstab 1:500 erstellt werden und sowohl bestehende als auch geplante bauliche Anlagen darstellen. Besondere Bedeutung kommt der Darstellung der Abstände zum Nachbargrundstück zu, da Abstandsflächenregelungen häufig Gegenstand von Bauvoranfragen sind.

Die Einreichung erfolgt grundsätzlich in dreifacher Ausführung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Bauherren können Anträge selbst einreichen, ohne dass zwingend ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser beteiligt sein muss.

Kosten einer Bauvoranfrage in Saarbrücken

Die Gebührenstruktur in Saarbrücken folgt dem besonderen Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes. Die Kosten variieren erheblich je nach Komplexität der Fragestellung:

KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Ein wichtiger Vorteil: Die Gebühr für die Erteilung eines Vorbescheides kann im späteren Baugenehmigungsverfahren bis zu 30 % auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden, sofern die Baugenehmigung während der Gültigkeit des Vorbescheides beantragt wird.

Die Gebührenberechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand. Bei Rahmengebühren orientiert sich die konkrete Höhe an der Anzahl und Art der geprüften Einzelfragen sowie dem Umfang der beteiligten Behörden und Stellen.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Saarbrücken

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Nach der Einreichung beim Bauaufsichtsamt Saarbrücken prüft die Behörde zunächst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Dieser Prozess dauert in der Regel 1–2 Wochen. Bei fehlenden Dokumenten erhalten Sie eine Nachforderung.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen oder die Gemeinde beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss beispielsweise der Gemeinderat förmlich Stellung nehmen und einen Beschluss fassen.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die Behörde prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Anders als bei regulären Baugenehmigungsverfahren ist für Bauvoranfragen keine spezifische Bearbeitungszeit gesetzlich festgelegt. Die praktische Bearbeitungszeit beträgt 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität und der Anzahl der beteiligten Stellen.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Am Ende erhalten Sie einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der drei Jahre gültig ist. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Saarbrücken

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Saarbrücken

Typische Bauvoranfragen in Saarbrücken betreffen:

Diese Vorhaben erfordern oft Befreiungen vom Bebauungsplan oder Klärung der Einfügung in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB.

Zuständige Behörden in Saarbrücken


Gerberstraße 29

66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-1629

E-Mail: bauaufsicht@saarbruecken.de

Fax: +49 681 905-1351


Montag und Mittwoch: 9:00–12:00 Uhr

Donnerstag: 8:00–18:00 Uhr

Dienstag und Freitag: Geschlossen (telefonische Erreichbarkeit)


E-Mail: bauberatung@saarbruecken.de

Gleiche Öffnungszeiten wie das Hauptamt

Für eine effiziente Bearbeitung wird empfohlen, vor der Antragstellung Kontakt mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde aufzunehmen und die spezifischen Anforderungen für Ihre konkrete Fragestellung zu klären.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Saarbrücken?

Planeco Building bietet Ihnen entscheidende Vorteile bei Ihrer Bauvoranfrage in Saarbrücken:

Unsere erfahrenen Architekten kennen die Besonderheiten der saarländischen Landesbauordnung und die Anforderungen des Bauaufsichtsamts Saarbrücken. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen Ihre Chancen auf eine positive Entscheidung erheblich.

Besonders bei komplexen Nutzungsänderungen oder wenn mehrere Verfahrensarten in Frage kommen, zahlt sich unsere Expertise aus. Wir prüfen bereits im Vorfeld die Erfolgsaussichten und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Vorhaben.



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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Saarbrücken?

Die Kosten einer Bauvoranfrage in Saarbrücken setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Insgesamt müssen Sie mit 800,– € bis 2.500,– € rechnen. Ein Vorteil: Bis zu 30 % der Vorbescheidgebühr können später auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Saarbrücken?

Die Bearbeitungszeit beträgt in Saarbrücken 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung und der Anzahl der beteiligten Stellen. Anders als bei regulären Bauanträgen gibt es für Bauvoranfragen keine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Saarbrücken?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben können zusätzlich Ansichten, Grundrisse, alte Baugenehmigungen oder Brandschutzkonzepte erforderlich werden. Die Einreichung erfolgt in dreifacher Ausführung.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Saarbrücken sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich besonders bei Nutzungsänderungen, Befreiungen vom Bebauungsplan oder wenn Sie sich in rechtlichen Grauzonen bewegen. Auch vor größeren Investitionen oder Grundstückskäufen verschafft sie wichtige Planungssicherheit über die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens.

Ist der Bauvorbescheid in Saarbrücken rechtlich bindend?

Ja, ein förmlicher Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig und rechtlich bindend – sowohl für Sie als auch für die Bauaufsichtsbehörde. Er kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden. Wichtig: Die Bindungswirkung bezieht sich nur auf die explizit gestellten Fragen, nicht auf andere Aspekte des Bauvorhabens.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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