Wer in Schweinfurt einen Architekten sucht, stößt schnell auf zwei Probleme: Die Auswahl lokaler Büros ist überschaubar, und viele sind ausgelastet. Gleichzeitig hat die Reform der Bayerischen Bauordnung seit Januar 2025 grundlegend verändert, wann überhaupt ein Genehmigungsverfahren nötig ist – und damit auch, was Sie von einem Architekten konkret brauchen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie den richtigen Partner für Ihr Bauvorhaben in Schweinfurt finden, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten und was das Ganze realistisch kostet.
[[bauantrag]]Wann brauchen Sie in Schweinfurt überhaupt einen Architekten?
Die Antwort hängt seit 2025 stärker vom Einzelfall ab als früher. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde durch mehrere Modernisierungsgesetze grundlegend reformiert. Viele Vorhaben, für die früher eine Baugenehmigung nötig war, sind heute verfahrensfrei – darunter bestimmte Dachgeschossausbauten, Instandsetzungsarbeiten und unter bestimmten Voraussetzungen sogar Nutzungsänderungen.
Verfahrensfrei bedeutet aber nicht regellos. Die Verantwortung, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten, liegt beim Bauherrn – nicht mehr bei der Behörde, die das Vorhaben prüft. Das macht einen erfahrenen Architekten in vielen Fällen wichtiger als zuvor, nicht unwichtiger.
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben in Bayern gilt: Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser eingereicht werden. Das ist in der Regel ein eingetragener Architekt. Bei kleineren Vorhaben können auch Bauingenieure, staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik oder Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs bauvorlageberechtigt sein.
Typische Vorhaben, die in Schweinfurt weiterhin genehmigungspflichtig sind:
- Neubau eines Wohn- oder Gewerbegebäudes
- Anbau an ein bestehendes Gebäude
- Aufstockung (je nach Umfang und Bestandsschutz)
- Nutzungsänderungen, bei denen Sonderbautatbestände berührt werden oder keine Plankonformität vorliegt
- Wesentliche Änderungen der Gebäudestruktur
Vorhaben, die seit 2025 unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei sein können:
- Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken (mit Anzeigepflicht zwei Wochen vor Baubeginn)
- Nutzungsänderungen ohne Sonderbautatbestand, wenn die neue Nutzung im jeweiligen Gebiet allgemein zulässig ist und bautechnische Nachweise vorliegen
- Instandsetzungsarbeiten an bestandsgeschützten Gebäuden
Auch bei verfahrensfreien Vorhaben sollten Sie prüfen, ob ein Standsicherheitsnachweis oder ein Brandschutznachweis erforderlich ist – das ist unabhängig vom Genehmigungsverfahren. Ein Statiker ist bei baulichen Eingriffen in die Tragstruktur in aller Regel unverzichtbar.
Zuständige Behörden für Bauanträge in Schweinfurt
Seit 2025 hat sich auch der Verfahrensweg geändert. Bauanträge gehen nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt an die zuständige Bauaufsichtsbehörde:
- Stadt Schweinfurt (kreisfrei): Bauanträge gehen direkt an das Stadtentwicklungs- und Hochbauamt der Stadt Schweinfurt.
- Landkreis Schweinfurt: Bauanträge – ob digital oder in Papierform – sind direkt beim Landratsamt Schweinfurt, Bauamt SG 40, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt einzureichen. Die bisherige Antragstellung bei der Gemeinde entfällt.
Das Landratsamt Schweinfurt bietet bereits den digitalen Bauantrag an. Das verkürzt in der Praxis die Bearbeitungszeit, weil Unterlagen nicht mehr postalisch übermittelt werden müssen. Einen erfahrenen Architekten oder Planungsdienstleister, der mit dem digitalen Einreichungsverfahren vertraut ist, sollten Sie bei der Auswahl bevorzugen.
So finden Sie den passenden Architekten in Schweinfurt
Bayerische Architektenkammer als erste Anlaufstelle
Die Berufsbezeichnung „Architekt" ist in Bayern gesetzlich geschützt. Nur wer in der Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer (ByAK) eingetragen ist, darf sich so nennen. Die ByAK bietet eine öffentliche Architektensuche nach Name, Ort und PLZ sowie ein freiwilliges Büroverzeichnis mit Angaben zu Bürogröße, Spezialisierung und Kontaktdaten. Das ist der sicherste Ausgangspunkt für Ihre Suche – Sie können sicher sein, dass alle dort gelisteten Personen die notwendige Qualifikation besitzen.
Lokale Büros vs. überregionale Anbieter
Schweinfurt ist als Oberzentrum in Unterfranken groß genug, um über mehrere lokale Architekturbüros zu verfügen – aber klein genug, dass Kapazitätsengpässe in Phasen hoher Bautätigkeit keine Seltenheit sind. Wenn ein lokales Büro Ihnen eine Wartezeit von mehreren Monaten nennt, ist das kein Einzelfall.
Wichtig zu wissen: Für die Leistungsphasen 1 bis 7 – also von der Grundlagenermittlung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe – ist keine physische Präsenz vor Ort erforderlich. Planung, Bauantragsstellung und Koordination laufen heute vollständig digital. Erst bei der Bauüberwachung (Leistungsphase 8) ist Ortsnähe ein echtes Argument. Planeco Building bearbeitet Bauvorhaben in Schweinfurt und dem gesamten Landkreis vollständig digital – von der ersten Abstimmung bis zur Einreichung beim Bauamt.
Wenn Sie nur einen Architekten für den Bauantrag benötigen und die Bauausführung selbst koordinieren möchten, ist ein überregionaler Anbieter mit digitalem Workflow oft die schnellere und transparentere Lösung.
Empfehlungen und Bewertungsportale richtig einordnen
Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld sind wertvoll, aber begrenzt: Wer ein Einfamilienhaus gebaut hat, hat nicht zwingend Erfahrung mit Nutzungsänderungen oder gewerblichen Umbauten. Achten Sie darauf, dass die Referenz zum Typ Ihres Vorhabens passt.
Bewertungsportale geben Orientierung, aber keine Garantie. Entscheidender als die Sternebewertung ist die Frage: Hat dieses Büro Erfahrung mit genau dem, was Sie vorhaben?
[[banner-klein]]Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Qualifikation und Kammermitgliedschaft
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob der Architekt in der Architektenliste der ByAK eingetragen ist. Das ist Voraussetzung für die Bauvorlageberechtigung in Bayern und damit für die Einreichung eines Bauantrags. Kein seriöser Architekt wird Ihnen diese Information verweigern.
Erfahrung mit Ihrem Vorhabentyp
Ein Architekt, der hauptsächlich Neubauten plant, ist nicht automatisch der beste Partner für eine Nutzungsänderung oder eine Sanierung im Bestand. Fragen Sie konkret nach vergleichbaren Projekten – idealerweise in Schweinfurt oder der Region Unterfranken, damit der Architekt die lokalen Bebauungspläne und die Erwartungen der Bauaufsichtsbehörde kennt.
Kostenmodell: HOAI-Abrechnung oder Pauschalpreis
Seit dem EuGH-Urteil 2019 sind die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht mehr verbindlich – sie dienen nur noch als Orientierung. Architekten können ihr Honorar frei vereinbaren, auch als Pauschalpreis. Ein Pauschalpreis ist für Bauherren in der Regel transparenter, weil er nicht mit den anrechenbaren Kosten steigt, wenn sich das Projekt verteuert. Fragen Sie bei jedem Angebot explizit, ob es sich um einen Pauschalpreis oder eine HOAI-basierte Abrechnung handelt – und was im Falle von Mehraufwand gilt.
Was kostet ein Architekt in Schweinfurt? – Konkrete Einordnung
Architektenkosten hängen vom Vorhabentyp, dem Leistungsumfang und dem vereinbarten Honorarmodell ab. Als grobe Orientierung:
- Neubau Einfamilienhaus (alle Leistungsphasen 1–9): Bei anrechenbaren Baukosten von 300.000,–€ bewegt sich das Architektenhonorar nach HOAI-Tabelle im Bereich von rund 35.000,–€ bis 50.000,–€ netto – je nach Honorarzone und vereinbartem Tabellensatz. Für die Gesamtplanung gilt als Faustformel: 12 bis 15 % der Baukosten.
- Nur Bauantrag (Leistungsphasen 1–4): Diese Phasen machen etwa 25 % des Gesamthonorars aus. Für einen Anbau oder Dachausbau mit überschaubarem Umfang sind Kosten ab 3.000,–€ netto realistisch – nach oben offen je nach Komplexität.
- Nutzungsänderung: Stark projektabhängig. Planeco Building bietet für Nutzungsänderungen transparente Preismodelle an – die konkreten Kosten hängen vom Umfang der erforderlichen Nachweise ab.
Beim Bauen im Bestand kommt ein weiterer Faktor hinzu: Die mitzuverarbeitende Bausubstanz erhöht die anrechenbaren Kosten, und es kann ein Umbau- und Modernisierungszuschlag anfallen. Das wird bei der Kostenplanung häufig unterschätzt. Mehr dazu finden Sie auf der Seite zu den Architektenkosten im Detail.
In 5 Schritten zum richtigen Architekten in Schweinfurt
- Vorhaben konkretisieren: Definieren Sie, was genau geplant ist – Neubau, Umbau, Anbau, Nutzungsänderung – und ob eine Baugenehmigung nach BayBO 2025 noch erforderlich ist oder das Vorhaben verfahrensfrei ist.
- Zuständige Behörde klären: Liegt Ihr Grundstück im Stadtgebiet Schweinfurt oder im Landkreis? Das bestimmt, an welche Behörde der Bauantrag geht. Ein kurzer Anruf beim Bauamt schafft Klarheit über Genehmigungspflicht und Verfahrensart.
- Bebauungsplan einsehen: Die Bebauungspläne für das Stadtgebiet Schweinfurt können beim Stadtentwicklungs- und Hochbauamt eingesehen werden. Das gibt Ihnen und Ihrem Architekten die Grundlage für die Planung.
- Architekten nach Vorhabentyp auswählen: Nutzen Sie die Architektensuche der ByAK als Ausgangspunkt. Fragen Sie gezielt nach Referenzprojekten, die Ihrem Vorhaben entsprechen – und nach dem Kostenmodell.
- Leistungsumfang klar vereinbaren: Sie müssen nicht alle 9 Leistungsphasen beauftragen. Wenn Sie nur einen Bauantrag brauchen, reichen LP 1–4. Legen Sie schriftlich fest, was der Architekt übernimmt – und was nicht.
Wenn Sie unsicher sind, welche Leistungen Sie für Ihr konkretes Vorhaben in Schweinfurt benötigen, hilft eine unverbindliche Erstberatung weiter. Planeco Building begleitet Bauherren in Schweinfurt und dem gesamten Landkreis – von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Einreichung beim Bauamt. Mehr dazu finden Sie auf der Seite Architekt finden.















