Wer in Brandenburg an der Havel einen Bauantrag stellen will, braucht mehr als eine hübsche Grundrissgrafik: Die Stadtverwaltung verlangt prüffähige Bauzeichnungen nach den Vorgaben der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung – mit korrektem Maßstab, vollständigen Maßketten und allen Angaben, die eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter zur Prüfung benötigt. Ob Sie einen Altbau in der Neustadt sanieren, eine Nutzungsänderung in Görden planen oder einen Anbau in Kirchmöser realisieren: Die Qualität Ihrer Bauzeichnungen entscheidet direkt darüber, ob Ihr Antrag zügig bearbeitet wird oder mit einer Nachforderung ins Stocken gerät.
[[bauantrag]]Bauzeichnung fürs Bauamt oder Grundriss fürs Exposé? Der entscheidende Unterschied
Viele Suchanfragen zu „Grundriss erstellen lassen" zielen auf verkaufsoptimierte Grafiken für Immobilienexposés ab: farbige 2D- oder 3D-Darstellungen, die eine Wohnung bei Maklerportalen ansprechend präsentieren. Für einen Bauantrag bei der Stadt Brandenburg an der Havel sind solche Grafiken wertlos. Die untere Bauaufsichtsbehörde verlangt technische Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundriss, Schnitt und Ansichten, die exakt bemaßt und nach den Vorgaben der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung aufgebaut sind.
Wenn Sie also ein konkretes Bauvorhaben, eine Nutzungsänderung oder einen Bauvorbescheid planen, benötigen Sie von Beginn an genehmigungsfähige Bauzeichnungen und keine Marketinggrafik. Das spart Ihnen einen zusätzlichen Beauftragungsschritt und verhindert, dass Unterlagen beim Bauamt als unvollständig zurückgewiesen werden.
Was Ihre Bauzeichnungen für den Bauantrag enthalten müssen
Bereits beim einfacheren Bauvorbescheid verlangt die Stadt Brandenburg an der Havel denselben Kernsatz an Bauzeichnungen wie beim vollständigen Bauantrag: Gründung, Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100, ergänzt um einen Auszug der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1.000 und einen Lageplan im Maßstab 1:200 mit vorhandener und geplanter Bebauung, Nutzung, Bauhöhe und Dachform.
Pflichtbestandteile nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung
- Grundrisse: alle Geschosse mit Raumbezeichnungen, Wandstärken, Türen, Fenstern und festen Einbauten
- Schnitte: mindestens ein aussagekräftiger Schnitt zur Darstellung von Geschosshöhen und Dachaufbau
- Ansichten: alle Gebäudeseiten, bei Fassadenänderungen inklusive Bestand und Planung
- Baubeschreibung: textliche Ergänzung zu Konstruktion, Materialien und Nutzung
- Flächen- und Kubaturberechnung: nach DIN 277 für die Ermittlung von Wohn- und Nutzfläche
Bei Gewerbenutzungen kommt eine Betriebsbeschreibung hinzu, bei größeren Vorhaben zusätzlich ein rechnerischer Nachweis der notwendigen Stellplätze. Details zu den vollständigen Bauvorlagen listet das Serviceportal der Stadt Brandenburg an der Havel auf.
Maßstab und Maßketten korrekt darstellen
Ein häufiger Grund für Rückfragen der Bauaufsicht: fehlende oder unvollständige Maßketten. Innen- und Außenmaße, Fenster- und Türöffnungen sowie Deckenhöhen müssen lückenlos bemaßt sein, damit die Sachbearbeitung die Flächenberechnung nachvollziehen kann. Wird eine tragende Wand verändert oder entfernt, ist zusätzlich ein Standsicherheitsnachweis erforderlich, der parallel zu den Bauzeichnungen bei einem Statiker beauftragt wird.
Bestehende Pläne nutzen oder neu zeichnen lassen?
Bei Bestandsimmobilien in Brandenburg an der Havel stellt sich fast immer dieselbe Frage: Reichen die alten Pläne aus dem Bauaktenarchiv der Stadt aus, oder muss neu aufgemessen werden? Gerade bei Gebäuden mit jahrzehntelanger Nutzungsgeschichte, Kriegsschäden oder DDR-Umbauten weicht der genehmigte Planstand häufig vom tatsächlichen Zustand ab.
- Liegt der letzte genehmigte Plan im Bauaktenarchiv vor und stimmt er mit dem heutigen Zustand überein?
- Wurden seit der letzten Genehmigung bauliche Änderungen vorgenommen, die nicht dokumentiert sind?
- Ist der Maßstab des Archivplans lesbar und für eine digitale Aufbereitung geeignet?
- Liegt das Gebäude in einem Erhaltungssatzungsgebiet, das zusätzliche Bestandsdokumentation verlangt?
Wenn eine dieser Fragen mit „Nein" oder „Unsicher" beantwortet wird, empfiehlt sich ein Vor-Ort-Aufmaß, bevor Bauzeichnungen erstellt werden. Planeco Building prüft im Rahmen der Bestandsplan-Recherche zunächst, welche Unterlagen bereits existieren, bevor unnötig neu aufgemessen wird.
[[banner-klein]]Zuständigkeiten und Ablauf in Brandenburg an der Havel
Zuständig für Baugenehmigungsverfahren ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel in der Klosterstraße 14. Liegenschaftskarten und Lagepläne stellt das dort ansässige Kataster- und Vermessungsamt aus. Bauanträge inklusive Bauzeichnungen können zusätzlich über das Virtuelle Bauamt Brandenburg digital eingereicht werden, was Papieranträge in vielen Fällen ersetzt.
Behörden und digitale Einreichung
Der Antrag umfasst die Bauvorlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung in dreifacher Ausfertigung, ergänzt um eine digitale Fassung. Wer nur unscharfe Scans oder handschriftliche Skizzen einreicht, riskiert, dass die Vollständigkeitsprüfung ins Stocken gerät, da die Bauaufsicht prüffähige PDF- oder DWG-Dateien erwartet.
Bearbeitungsfristen und Verfahrensdauer
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang, ob die Bauvorlagen vollständig sind, und bestätigt den Eingang schriftlich. Sind Unterlagen unvollständig, wird bereits mit der Eingangsbestätigung eine Nachreichungsfrist mitgeteilt. Nach § 69 Abs. 6 der Brandenburgischen Bauordnung hat die Behörde anschließend eine Entscheidungsfrist von einem Monat, sodass das gesamte Verfahren in der Praxis häufig rund vier Monate dauert. Diese Angaben stammen direkt vom Serviceportal der Stadt Brandenburg an der Havel und sind wertfrei als Orientierung zu verstehen, nicht als Zusage im Einzelfall.
Das Land Brandenburg arbeitet aktuell an einer Novelle der Bauordnung, die verbindlichere Bearbeitungsfristen, eine durchgängig digitale Antragstellung und mehr verfahrensfreie Vorhaben vorsieht. Diese Änderungen sind zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht in Kraft und für Ihr laufendes Bauvorhaben nicht relevant.
Besonderheiten bei Altbauten in der historischen Innenstadt
Das rund 94 Hektar große Sanierungsgebiet der Brandenburger Innenstadt umfasst Altstadt, Neustadt und Dominsel mit etwa 400 Baudenkmalen. Wer hier baut, muss Bauordnungsrecht und Denkmalrecht gleichzeitig beachten. Bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen wird die untere Denkmalschutzbehörde automatisch über das Bauaufsichtsamt beteiligt, sodass die Baugenehmigung eine denkmalrechtliche Erlaubnis mit einschließt, wie die Stadt Brandenburg an der Havel bestätigt.
- Erhaltungssatzungsgebiete: Innenstadt, Görden, Kirchmöser West und Plaue Gartenstadt unterliegen zusätzlichen städtebaulichen Prüfungen bei baulichen Veränderungen
- Auch genehmigungsfreie Vorhaben: können bei Denkmalen oder in deren unmittelbarer Umgebung eine gesonderte denkmalrechtliche Erlaubnis erfordern
- Bestandsdokumentation: bei Denkmalen verlangen Bauzeichnungen oft eine detailliertere Darstellung historischer Fassaden- und Konstruktionsdetails
Als ehemaliger Rüstungs- und Industriestandort verlangt die Stadt bei bestimmten Grundstücken zudem eine Munitionsfreiheitsbescheinigung als Teil der Bauvorlagen. Wer sich vorab beim Amt für Stadtentwicklung und Denkmalschutz erkundigt, vermeidet doppelte Planungsschritte und unnötige Verzögerungen.
Was kostet die Erstellung von Bauzeichnungen?
Die Kosten für Bauzeichnungen richten sich nach Aufwand, Gebäudegröße und Komplexität des Vorhabens. Ein üblicher Stundensatz für die Erstellung genehmigungsfähiger Bauzeichnungen liegt bei 85 bis 120,–€ netto. Für ein Einfamilienhaus mit Grundriss, Schnitt und Ansichten ist bei einfachen Verhältnissen mit Kosten ab 850,–€ netto zu rechnen. Bei denkmalgeschützten Objekten, aufwendigen Aufmaßen oder größeren Mehrfamilienhäusern liegen die Kosten entsprechend höher, da mehr Geschosse, mehr Bestandsdokumentation und zusätzliche Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erforderlich sind.
Wird im Zuge des Vorhabens auch eine tragende Wand verändert, kommen die Kosten für die statische Berechnung hinzu. Eine Übersicht realistischer Preisspannen für Standsicherheitsnachweise und Tragwerksplanung finden Sie unter Statiker Kosten.
So arbeitet Planeco Building für Ihr Vorhaben in Brandenburg an der Havel
Planeco Building erstellt Bauzeichnungen als Teil eines vollständigen, genehmigungsfähigen Bauantrags, nicht als isolierte Grafikleistung. Nach über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen kennt das Team den Ablauf bei der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, die Anforderungen an digitale Bauvorlagen für das Virtuelle Bauamt und die Besonderheiten der Erhaltungssatzungsgebiete in der Innenstadt.
Der Ablauf gliedert sich in klare Schritte: Zunächst wird geprüft, ob verwertbare Bestandspläne vorliegen oder ein Aufmaß nötig ist. Anschließend entstehen die Bauzeichnungen in Abstimmung mit den erforderlichen Nachweisen, etwa einem Statiker für tragende Änderungen oder einem Architekten für die Bauvorlageberechtigung. Innerhalb von 14 bis 21 Tagen liegt in der Regel ein einreichfertiges Paket vor, das direkt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden kann. Volle Preistransparenz von der ersten Anfrage an sorgt dafür, dass Bauherren in Brandenburg an der Havel von Beginn an wissen, welche Kosten auf sie zukommen.














