Wer in Ingolstadt einen Anbau plant, ein Dachgeschoss ausbauen oder eine Nutzungsänderung beantragen möchte, braucht zuerst eines: bauamtstaugliche Bauzeichnungen. Nicht jeder vorhandene Grundriss erfüllt diese Anforderung, und nicht jeder darf ihn rechtsgültig erstellen. Wer hier den falschen Weg wählt, etwa mit einer eingescannten Skizze aus den 1980er-Jahren oder einem Marketing-Grundriss vom Immobilienportal, riskiert Nachforderungen des Bauordnungsamts Ingolstadt und damit Wochen an Verzögerung, bevor das eigentliche Bauvorhaben überhaupt beginnen kann.
[[bauantrag]]Was gehört zu vollständigen Bauzeichnungen für den Bauantrag?
Für einen Bauantrag in Bayern reicht keine einzelne Zeichnung. Die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) legt fest, welche Unterlagen mindestens einzureichen sind. Für ein typisches Wohngebäude gehören dazu:
- Grundriss für jedes Geschoss: mit vollständiger Maßkette (Innenmaße, Außenmaße, Fenster- und Türöffnungen)
- Mindestens ein Schnitt: zeigt Geschosshöhen, Dachneigung und Bauteilaufbau
- Ansichten aus allen Himmelsrichtungen: zur Beurteilung der äußeren Gestalt
- Amtlicher Lageplan bzw. Katasterauszug: als Nachweis der Grundstücksgrenzen und der Bestandsbebauung
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Marketing-Grundriss, wie ihn Maklerportale für Exposés nutzen, und einer bauamtstauglichen Bauzeichnung. Ersterer ist meist ohne exakte Bemaßung und ohne Bezug zum letzten genehmigten Zustand erstellt, reicht für einen Bauantrag also nicht aus. Für das Bauordnungsamt zählt zudem nicht der aktuelle Ist-Zustand des Gebäudes, sondern der letzte legal genehmigte Planstand, auf dem die geplante Änderung aufbaut.
Welche Stellen in Ingolstadt sind zuständig?
Zuständige untere Bauaufsichtsbehörde ist das Bauordnungsamt im Technischen Rathaus, Spitalstraße 3. Vor Antragstellung lohnt sich der Bürgerservice Bauen, der eine Vorabberatung anbietet und zugleich als zentrale Planannahmestelle fungiert. Den amtlichen Lageplan bzw. Katasterauszug, der jedem Bauantrag beiliegen muss, stellt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aus. Wer bereits weiß, dass eine Nutzungsänderung ansteht, findet spezifische Hinweise zum Ingolstädter Verfahren in unserem Leitfaden zur Bauvoranfrage in Ingolstadt.
Wer darf Ihre Bauzeichnungen erstellen?
Für genehmigungspflichtige Vorhaben ist nicht jeder berechtigt, Bauvorlagen zu unterschreiben. Nach Art. 61 BayBO gilt eine gestufte Bauvorlageberechtigung:
- Uneingeschränkt bauvorlageberechtigt: eingetragene Architekten und Bauingenieure für alle Gebäudeklassen und Vorhabenarten
- „Kleine" Bauvorlageberechtigung: staatlich geprüfte Bautechniker sowie Handwerksmeister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererfachs, allerdings nur für freistehende oder einseitig angebaute Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit maximal drei Wohnungen
Für Mehrfamilienhäuser, gewerbliche Nutzungen oder Sonderbauten braucht es also zwingend einen Architekten oder Bauingenieur. Details zur Zusammenarbeit und den Leistungen eines Architekten bei der Bauantragstellung finden Sie in unserer Übersicht.
[[banner-klein]]Reichen Ihre vorhandenen Pläne noch aus?
Viele Eigentümer besitzen bereits Pläne, oft Jahrzehnte alt, teils handgezeichnet oder nur als Fotokopie vorhanden. Ob diese weiterverwendbar sind, lässt sich anhand weniger Kriterien prüfen:
- Entspricht der Plan dem letzten genehmigten Zustand? Nachträgliche, nicht genehmigte Umbauten machen eine Aktualisierung nötig
- Ist der Maßstab noch korrekt? Kopiervorgänge verzerren häufig die Originalgröße, wodurch Maße nicht mehr stimmen
- Sind vollständige Maßketten vorhanden? Fehlen Innen- oder Außenmaße, fordert das Bauamt in der Regel nach
- Liegt der Plan als sauberes PDF vor? Handyfotos werden von Bauämtern regelmäßig zurückgewiesen
Ist auch nur eines dieser Kriterien nicht erfüllt, ist eine Überarbeitung oder Neuerstellung meist unumgänglich. In der Praxis prüfen wir bei Planeco Building vorhandene Bestandspläne zunächst auf Verwendbarkeit, bevor ein vollständiges Neuaufmaß beauftragt wird, das ist häufig günstiger und schneller als eine komplette Neuerstellung.
Was kostet die Erstellung von Bauzeichnungen in Ingolstadt?
Die Kosten hängen davon ab, ob vorhandene Pläne aufbereitet werden können oder ein komplettes Aufmaß vor Ort nötig ist. Als Orientierung:
- Stundensatz: 85,–€ bis 120,–€ netto, je nach Komplexität und Umfang der Bemaßung
- Einfaches Einfamilienhaus: Grundriss, Schnitt und Ansichten liegen bei einer Neuerstellung bei rund 850,–€ netto
- Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeeinheiten: entsprechend höher, da mehr Geschossflächen, Nutzungseinheiten und oft ein aufwändigeres Vor-Ort-Aufmaß einzuplanen sind
Muss zusätzlich ein Standsicherheitsnachweis erbracht werden, etwa weil tragende Wände verändert werden, kommen weitere Kosten hinzu. Eine Übersicht zu typischen Kostenfaktoren finden Sie unter Statiker Kosten.
Aktuelle Änderungen der Bayerischen Bauordnung
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Bayern eine umfassend novellierte BayBO. Für Bauherren in Ingolstadt relevant sind vor allem:
- Bauanträge werden künftig direkt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht, nicht mehr zwingend über die Gemeinde
- Dachgeschossausbau und Aufstockung zu Wohnzwecken sind unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei geworden, sofern keine äußere Gestaltänderung erfolgt
- Zum 1. Oktober 2025 entfiel die generelle Stellplatzpflicht nach BayBO, kommunale Satzungen wie die Ingolstädter Stellplatzsatzung können jedoch eigene Regelungen enthalten
Diese Änderungen betreffen den Umfang der benötigten Bauvorlagen unmittelbar, wer verfahrensfrei bauen darf, benötigt zwar oft keine vollständige Baugenehmigung, in vielen Fällen aber weiterhin saubere Bauzeichnungen für Statik, Nachbarschaftsabstimmung oder spätere Nachweise. Details zu den Ingolstädter Planungsgrundlagen finden sich auf der Seite des Stadtplanungsamts.
Typische Bauvorhaben, bei denen Bauzeichnungen neu erstellt werden müssen
In der Praxis begegnen uns bei Planeco Building immer wieder ähnliche Ausgangslagen: ein Gewerbetreibender möchte eine ehemalige Bürofläche als Ladengeschäft nutzen und stellt fest, dass keine aktuellen Pläne vorliegen. Ein Eigentümer will das Dachgeschoss zu Wohnraum ausbauen, besitzt aber nur den Rohbauplan von vor 30 Jahren. In beiden Fällen ist die Nutzungsänderung oder der Umbau ohne aktuelle, bauamtstaugliche Zeichnungen schlicht nicht einreichbar. Wer plant, eine Fläche anders zu nutzen als genehmigt, findet weiterführende Informationen zum Ablauf unter Nutzungsänderung.
Wann zusätzlich ein Standsicherheitsnachweis nötig wird
Sobald tragende Wände entfernt, Deckenöffnungen geschaffen oder zusätzliche Geschosse aufgesetzt werden, reicht die reine Bauzeichnung nicht aus. Für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 muss dann ein qualifizierter Tragwerksplaner die Standsicherheit nachweisen. Mehr dazu, welche Fälle einen Standsicherheitsnachweis erfordern und wie Sie einen geeigneten Statiker finden, erfahren Sie in unseren weiterführenden Beiträgen. Bei Planeco Building werden Bauzeichnung, Statik und Genehmigungsplanung aus einer Hand koordiniert, sodass Nachforderungen durch fehlende Schnittstellen zwischen Architekt und Statiker von vornherein vermieden werden.














