Wer in Krefeld einen Bauantrag stellt, kommt an normgerechten Bauzeichnungen nicht vorbei: Grundriss, Schnitt und Ansicht müssen im Maßstab 1:100 vorliegen und exakt die Angaben enthalten, die die Bauaufsicht zur Prüfung benötigt. Für ein einfaches Einfamilienhaus liegen die Kosten für eine vollständige Neuerstellung bei rund 850,–€ netto, basierend auf einem Stundensatz von 85–120,–€ netto. Was viele Bauherren jedoch nicht wissen: Alte Bestandspläne müssen nicht zwangsläufig neu gezeichnet werden – und Krefeld hat bei der Einreichung einige Besonderheiten, die über Erfolg oder Nachforderung entscheiden.
[[bauantrag]]Grundriss, Schnitt und Ansicht: Was das Bauamt Krefeld braucht
Bauzeichnungen sind eine von mehreren gesetzlich vorgeschriebenen Bauvorlagen für den Bauantrag. Grundlage ist die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW), die landeseinheitlich für alle NRW-Kommunen gilt, also auch für Krefeld. Konkret verlangt sie:
- Grundrisse: für alle Geschosse, mit Raumnutzung, Türen, Fenstern, Treppen und Rettungswegen
- Schnitte: mit Geschosshöhen, Höhenlage des Erdgeschossfußbodens und Dachneigung
- Ansichten: je Himmelsrichtung, zur Beurteilung von Fassade und Höhenentwicklung
Bei Änderungen an Bestandsgebäuden müssen abzureißende und neue Bauteile zusätzlich farblich gekennzeichnet werden. Eine oft übersehene Erleichterung: Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit maximal zwei Wohnungen entfallen nach § 4 Abs. 6 BauPrüfVO einige Detailangaben, etwa zum Brandverhalten der Baustoffe. Das reduziert bei klassischen Einfamilienhäusern den Planungsaufwand spürbar.
Reichen Ihre vorhandenen Pläne noch aus?
Nicht jeder Bauherr braucht eine komplette Neuerstellung. Ob vorhandene Bestandspläne weiterverwendet werden können, hängt von fünf Faktoren ab:
- Aktualität: Zeigen die Pläne den zuletzt genehmigten Zustand oder nur den Zustand bei Bau/letztem Umbau?
- Vollständigkeit: Liegen Grundriss, Schnitt und Ansichten für alle relevanten Geschosse vor?
- Format: Krefeld nimmt Anlagen zum Bauantrag ausschließlich im PDF-Format an. Handyfotos oder minderwertige Scans führen zur Nachforderung.
- Genehmigter Stand: Weicht der tatsächliche Zustand vom letzten genehmigten Plan ab (z.B. durch nicht dokumentierte Umbauten früherer Eigentümer), muss dies vor der Antragstellung geklärt werden.
- Vorhabenumfang: Ein einfacher Anbau erfordert oft weniger Planänderungen als eine Nutzungsänderung mit baulichem Eingriff.
Fehlt die Aktualität oder ist der Bestand unklar, ist ein Vor-Ort-Aufmaß meist unumgänglich. Bei Krefelder Altbauten mit mehreren Eigentümerwechseln ist das in der Praxis häufiger der Fall, als viele erwarten.
[[banner-klein]]Was kostet die Erstellung neuer Bauzeichnungen?
Die Kosten hängen maßgeblich von drei Faktoren ab: der Notwendigkeit eines Aufmaßes vor Ort, der Anzahl der Geschosse und der Komplexität des Vorhabens. Für ein einfaches Einfamilienhaus mit Grundriss, Schnitt und Ansichten liegen die Gesamtkosten bei ca. 850,–€ netto. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Geschossen, umfangreicheren Umbaumaßnahmen oder notwendigem Neuaufmaß steigt der Aufwand entsprechend, da mehr Bestandsaufnahme und Detailplanung erforderlich werden.
Wird bei dem Vorhaben in tragende Bauteile eingegriffen, etwa beim Entfernen einer Wand für einen offenen Grundriss, kommt zusätzlich ein Standsicherheitsnachweis ins Spiel. Die Statiker-Kosten hierfür sind unabhängig von den Bauzeichnungen zu kalkulieren, da es sich um ein eigenständiges Gewerk handelt, das inhaltlich auf den Bauzeichnungen aufbaut.
Wer darf Bauzeichnungen für den Bauantrag erstellen?
Nicht jeder, der einen Grundriss zeichnen kann, darf diesen auch rechtsgültig bei der Bauaufsicht einreichen. Für Bauanträge in NRW braucht es einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, in der Regel einen Architekten oder einen entsprechend qualifizierten Ingenieur. Reine Online-Grundrissdienste, die primär für Immobilienexposés oder Bankfinanzierungen gedacht sind, erfüllen diese Anforderung nicht und liefern in der Regel auch nicht die für den Bauantrag notwendigen Detailangaben wie Maßketten, Rettungswege oder Höhenbezugspunkte.
Ein Architekt übernimmt bei Planeco Building nicht nur die Zeichnung selbst, sondern auch die inhaltliche Abstimmung mit den weiteren Bauvorlagen wie Lageplan, Baubeschreibung und gegebenenfalls Standsicherheitsnachweis. Welche Aufgaben ein Architekt im Genehmigungsverfahren konkret übernimmt, hängt vom jeweiligen Vorhaben ab. Wer unabhängig von einer Beauftragung zunächst selbst vergleichen möchte, findet Orientierung dazu, wie man einen Statiker findet, der ebenfalls bauvorlageberechtigt für den Standsicherheitsnachweis ist.
Krefelder Besonderheiten bei der Einreichung
Neben der landesweiten BauPrüfVO gelten in Krefeld einige lokale Besonderheiten, die direkten Einfluss auf die Bauvorlagen haben:
- Digitale Einreichung: Bauanträge und Bauvoranfragen werden ausschließlich über das Bauportal.NRW eingereicht, Anlagen nur im PDF-Format akzeptiert, wie das Serviceportal der Stadt Krefeld bestätigt.
- Zuständige Behörde: Bauanträge in Krefeld laufen über den Fachbereich 63, Bauaufsicht.
- Baumschutzsatzung (seit Mai 2025): Bäume ab 80 cm Stammumfang sind geschützt und müssen im Lageplan mit Standort und Kronendurchmesser eingetragen werden, nicht in der Bauzeichnung selbst. Wer diese Trennung nicht kennt, liefert häufig unvollständige Unterlagensätze.
- Wohnraumschutzsatzung (ab Januar 2026): Betrifft insbesondere geplante Nutzungsänderungen zu Ferienwohnungen oder gewerblicher Nutzung. Details dazu finden sich auf unserer Seite zur Nutzungsänderung.
- Stellplatzsatzung: Regelt die Zahl notwendiger Stellplätze, mit Reduktionsmöglichkeiten bei guter ÖPNV- oder Bahnanbindung, dargestellt ebenfalls im Lageplan.
Typische Fehler, die Bauanträge in Krefeld verzögern
Unvollständige oder formal mangelhafte Bauzeichnungen setzen die Bearbeitungsfrist des Bauamts nicht in Gang, da zunächst ein Nachforderungsschreiben statt einer Sachprüfung erfolgt. In der Praxis begegnen uns bei Krefelder Projekten immer wieder dieselben Stolpersteine:
- Einreichung als Foto oder minderwertiger Scan statt durchsuchbares PDF
- Fehlende oder unvollständige Maßketten in Grundriss und Schnitt
- Verwendung des Ist-Zustands statt des zuletzt genehmigten Planstands
- Fehlende farbliche Kennzeichnung von Abbruch- und Neubauteilen bei Änderungen
- Fehlende Eintragung geschützter Bäume im Lageplan nach der neuen Baumschutzsatzung
Wer diese Punkte vorab klärt, spart in der Regel mehrere Wochen Verfahrenszeit. Bei Planeco Building liegt die Bearbeitungszeit für vollständige Bauzeichnungen und Bauantragsunterlagen bei 14–21 Tagen, da Bestandsprüfung, Aufmaß und Abstimmung mit weiteren Bauvorlagen aus einer Hand erfolgen und typische Nachforderungsschleifen so von vornherein vermieden werden.














