Wer in Rheine ein Bestandsgebäude umbauen, erweitern oder umnutzen möchte, braucht dafür bauvorlagenfähige Bauzeichnungen. Ein einfacher Grundriss aus dem Internet oder ein Handyfoto der alten Baupläne reicht dafür nicht aus: Die BauPrüfVO NRW schreibt konkrete Anforderungen an Maßstab, Bemaßung und Darstellung vor, und nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen die Zeichnungen für den Bauantrag unterschreiben. Für Bauherren in Rheine kommt hinzu: Zuständig ist die Stadt Rheine selbst als Untere Bauaufsichtsbehörde, nicht der Kreis Steinfurt.
[[bauantrag]]Was Bauzeichnungen nach BauPrüfVO NRW konkret enthalten müssen
Bauzeichnungen bestehen aus drei Bestandteilen: Grundriss, Schnitt und Ansicht. Alle drei zusammen bilden die zeichnerische Bauvorlage, auf deren Basis das Bauamt Rheine Ihren Antrag prüft. Die formalen Vorgaben dazu liefert die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW), zuletzt novelliert am 26. November 2024.
Konkret gilt:
- Maßstab 1:100 für Grundrisse, Schnitte und Ansichten ist verbindlich vorgeschrieben.
- Grundrisse für alle Geschosse müssen angefertigt werden, inklusive Angaben zu Aufzugsschächten, Behältern für brennbare Flüssigkeiten und weiteren genehmigungsrelevanten Details.
- Ansichten müssen das vorhandene und künftige Gelände mit Höhenangaben zeigen, bei Bedarf ergänzt durch eine Umgebungsansicht im Maßstab 1:200 oder ein farbiges Foto.
- Farbkennzeichnung bei Umbauten: Abzubrechende Bauteile werden gelb, neue Bauteile rot dargestellt, entsprechend der Anlage zur BauPrüfVO NRW.
- Brandschutzangaben zu Baustoffen und Feuerwiderstandsfähigkeit, soweit dies aus Gründen des Brandschutzes gefordert ist.
Für Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen gelten reduzierte Anforderungen an Angaben und Einzeichnungen. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, klärt am besten ein Architekt, der die Bauzeichnungen ohnehin für Sie erstellt und die konkrete Situation mit dem Bauamt Rheine abstimmt.
Wer ist in Rheine zuständig: Stadt oder Kreis Steinfurt?
Ein häufiger Irrtum: Viele Bauherren in Rheine wenden sich zunächst an den Kreis Steinfurt, weil dieser online präsent ist und für viele umliegende Gemeinden die Bauaufsicht übernimmt. Für Rheine gilt das jedoch nicht. Die Stadt Rheine ist innerhalb ihrer Gemeindegrenzen selbst als Untere Bauaufsichtsbehörde tätig, während der Kreis Steinfurt hier nur die Funktion der Oberen Bauaufsichtsbehörde wahrnimmt. Das bestätigt der Kreis Steinfurt selbst auf seiner Bauamt-Seite: Baurechtliche Fragen zu Rheine sind direkt an die Stadt zu richten.
Das bedeutet für Sie in der Praxis: Bauantrag, Bauzeichnungen und alle weiteren Bauvorlagen reichen Sie beim Stadtbauamt Rheine ein, nicht beim Kreis. Für die Beschaffung von Bestandsplänen ist ebenfalls das Bauaktenarchiv der Stadt Rheine die richtige Anlaufstelle, sofern für Ihr Gebäude bereits ein genehmigter Plan existiert.
Alte Pläne nutzen oder neu erstellen lassen?
Nicht jedes Bauvorhaben erfordert eine komplette Neuerstellung. Ob Ihre vorhandenen Pläne noch brauchbar sind, lässt sich anhand einiger Kriterien prüfen:
- Entspricht der Plan dem letzten genehmigten Zustand? Entscheidend ist nicht der tatsächliche Ist-Zustand, sondern der zuletzt von der Behörde genehmigte Stand. Wurde zwischenzeitlich unerlaubt umgebaut, muss dies in der neuen Zeichnung korrekt dargestellt werden.
- Liegt der Plan im richtigen Maßstab und mit vollständiger Bemaßung vor? Eingescannte, verkleinerte oder vergrößerte Kopien sind formal meist unbrauchbar, da der Maßstab nicht mehr stimmt.
- Ist der Plan digital verfügbar oder nur als Papierdokument? Für die digitale Einreichung über das Bauportal NRW werden in der Regel maßstabsgerechte, digitale Zeichnungen benötigt.
- Handelt es sich um ein älteres Industrie- oder Gewerbegebäude? Gerade bei ehemaligen Textil- und Fabrikbauten, wie sie in Rheine typisch sind, fehlen häufig verwertbare Bestandspläne, weil frühere Umbauten ohne Genehmigung erfolgten.
Wenn Ihre Pläne mindestens einen dieser Punkte nicht erfüllen, führt in der Regel kein Weg an einem professionellen Bestandsaufmaß vorbei. Dabei wird das Gebäude vor Ort vermessen und die Bauzeichnungen werden komplett neu und normgerecht erstellt. [[banner-klein]]
Wer darf Bauzeichnungen für den Bauantrag erstellen?
Nicht jeder, der einen Grundriss zeichnen kann, darf diesen auch rechtsgültig als Bauvorlage einreichen. Nach § 67 der Bauordnung NRW braucht es dafür die sogenannte Bauvorlageberechtigung. Diese besitzen in erster Linie Architekten mit Kammermitgliedschaft und Bauingenieure, die von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen entsprechend eingetragen wurden.
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es zusätzlich eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister. Diese gilt laut Ingenieurkammer-Bau NRW nur für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, also für Gebäude bis 7 m Höhe mit maximal zwei Nutzungseinheiten und bis zu 400 m² Gesamtfläche. Für sämtliche genehmigungspflichtigen Vorhaben werden zusätzlich bautechnische Nachweise wie ein Standsicherheitsnachweis benötigt, den ein Handwerksmeister nicht selbst erstellen darf.
Wichtig zur Einordnung: Online-Grundriss-Dienste, wie sie häufig für Immobilienexposés bei Verkauf oder Vermietung genutzt werden, sind in aller Regel nicht bauantragsfähig. Sie erstellen Grundrisse zur Visualisierung, nicht als formgerechte Bauvorlage nach BauPrüfVO NRW. Wer solche Dienste für einen Bauantrag nutzt, riskiert eine Ablehnung durch das Bauamt Rheine und muss die Zeichnungen anschließend ohnehin neu erstellen lassen.
Was kostet die Erstellung von Bauzeichnungen in Rheine?
Die Kosten hängen vom Umfang des Bauvorhabens, der Anzahl der Geschosse und davon ab, ob ein Bestandsaufmaß vor Ort nötig ist. Als Orientierung:
- Einfache Bauzeichnungen für ein Einfamilienhaus liegen bei Planeco Building bei ab 850,–€ netto, abhängig von Größe und Komplexität des Gebäudes.
- Bei individueller Abrechnung nach Aufwand kalkulieren Architekturbüros in der Regel mit Stundensätzen von 85,–€ bis 120,–€ netto.
- Bei Gewerbeimmobilien oder ehemaligen Industriegebäuden mit fehlenden Bestandsunterlagen steigt der Aufwand durch das notwendige Vor-Ort-Aufmaß entsprechend an.
Bauzeichnungen sind dabei nur ein Baustein der Gesamtkosten für einen Bauantrag. Je nach Vorhaben kommen weitere Positionen hinzu, etwa für den Statiker oder für die Baubeschreibung. Planeco Building bietet dazu volle Preistransparenz ohne versteckte Zusatzkosten und eine kostenlose Erstberatung, in der Sie eine konkrete Einschätzung für Ihr Vorhaben erhalten.
Typische Fehler bei Bauzeichnungen
Bei über 1.400 begleiteten Bauanträgen zeigen sich immer wieder dieselben Stolperfallen, die zu Verzögerungen bei der Vollständigkeitsprüfung führen:
- Falscher oder fehlender Maßstab: Kopien oder Scans ohne exakten 1:100-Maßstab werden vom Bauamt zurückgewiesen.
- Veralteter Planstand: Die Zeichnung entspricht nicht dem zuletzt genehmigten Zustand, sondern einem zwischenzeitlich unerlaubt veränderten Ist-Zustand.
- Fehlende Bauvorlageberechtigung: Die Pläne wurden von einer Person erstellt, die nicht zur rechtsgültigen Unterzeichnung berechtigt ist.
- Unvollständige Farbkennzeichnung: Bei Umbauten fehlt die vorgeschriebene Unterscheidung zwischen abzubrechenden und neuen Bauteilen.
- Fehlende Geschossvollständigkeit: Es werden nicht alle Geschosse dargestellt, obwohl dies für die Prüfung erforderlich ist.
Da NRW keine Genehmigungsfiktion kennt, verzögert jede Nachforderung durch das Bauamt die tatsächliche Wartezeit unmittelbar, ohne dass dem Bauherrn dadurch ein rechtlicher Vorteil entsteht.
So läuft die Erstellung Ihrer Bauzeichnungen bei Planeco Building ab
- Erstberatung: Klärung des Vorhabens, Prüfung vorhandener Bestandspläne und der Zuständigkeit beim Bauamt Rheine.
- Bestandsaufmaß: Falls nötig, Vermessung des Gebäudes vor Ort durch einen bauvorlageberechtigten Architekten.
- Zeichnung: Erstellung von Grundriss, Schnitt und Ansicht nach BauPrüfVO NRW, inklusive korrekter Farbkennzeichnung.
- Prüfung und Abstimmung: Interne Qualitätskontrolle sowie bei Bedarf Abstimmung mit dem Stadtbauamt Rheine zu Sonderfällen.
- Einreichung: Digitale Übergabe der vollständigen Bauvorlagen für Ihren Bauantrag.
Von der Erstberatung bis zur fertigen, einreichfähigen Unterlage kalkuliert Planeco Building in der Regel mit 14 bis 21 Tagen Bearbeitungszeit, abhängig davon, ob ein Bestandsaufmaß erforderlich ist. Für Bauvorhaben mit Nutzungsänderung, etwa bei der Umwandlung ehemaliger Gewerbeflächen in Wohnraum, sind die Bauzeichnungen zusätzlich Grundlage für die Nutzungsänderung, die separat bei der Stadt Rheine anzuzeigen oder zu genehmigen ist.














