Der Katasterauszug bildet die amtliche Grundlage für den Lageplan und gehört zur formalen Vollständigkeit der meisten Bauanträge. Er zeigt Grundstücksgrenzen, Gebäudelage und Flurstücksnummern auf Basis amtlicher Vermessungsdaten. Dieser Beitrag erklärt, was ein Katasterauszug enthält, wann er benötigt wird, wie man ihn beantragt und was er kostet.
Das Thema kurz und kompakt
- Grundlage für Bauvorhaben: Der Katasterauszug enthält amtliche Informationen zu Grundstücksgrenzen, Gebäudelage und Flurstücken und bildet die Basis für den Lageplan Ihres Bauantrags.
- Online verfügbar: Zuständig sind in der Regel die Vermessungsämter der Landkreise. Je nach Bundesland stehen zusätzlich zentrale Online-Plattformen zur Verfügung.
- Kosten und Bereitstellungszeit: Die Gebühren variieren je nach Bundesland zwischen 15 und 60,–€, die Bereitstellungszeit beträgt typischerweise 1 bis 7 Werktage.
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Was ist ein Katasterauszug?
Der Katasterauszug ist ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster, das von den Vermessungsämtern der Landkreise geführt wird. Es erfasst alle Grundstücke und Gebäude in Deutschland auf Basis präziser Messdaten und bildet sie als Kartenansicht ab. Der Auszug bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück und wird in der Regel im Maßstab 1:500 oder 1:1000 als PDF bereitgestellt.
Was beinhaltet das Liegenschaftskataster?
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Informationssystem für Grundstücke und Gebäude in Deutschland. Es wird von den Vermessungsämtern der Landkreise geführt und erfasst alle Liegenschaften auf Basis aktueller Messdaten. In modernen Systemen läuft dies über ALKIS, das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem, das Kataster und Grundbuch digital verknüpft.
In der Liegenschaftskarte werden folgende Informationen dargestellt:
- Grundstücksgrenzen als Liniendarstellungen
- Bebauung mit Lage und Ausdehnung sowie grober Einordnung der Nutzungsart
- Flurstücksnummer und Straßenname
- Grundstücksfläche
Wichtig zu wissen: Das Liegenschaftskataster gibt keine Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse oder die tatsächliche Nutzung eines Gebäudes. Es zeigt ausschließlich den Grundriss der Bebauung von oben.

Wann benötigt man einen Katasterauszug?
Der Katasterauszug wird benötigt, wenn ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben vorliegt, also bei Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen. Er dient als Grundlage für den Lageplan, der zur formalen Vollständigkeit eines Bauantrags gehört. Je nach Bundesland fordern die Behörden den Katasterauszug zusätzlich als eigenständiges Dokument an.
Bei verfahrensfreien Vorhaben nach der jeweiligen Landesbauordnung entfällt die Pflicht zur Einreichung. Welche Vorhaben verfahrensfrei sind, regelt jedes Bundesland eigenständig. Im Zweifelsfall lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der zuständigen Baurechtsbehörde.
Wie kann man einen Katasterauszug anfordern?
Die Beantragung eines Katasterauszugs ist dank der flächendeckend digitalen Führung des Liegenschaftskatasters unkompliziert. Das Vermessungsrecht ist Länderrecht, weshalb die Zuständigkeiten je nach Bundesland variieren. Grundsätzlich gibt es drei Wege:
- Vermessungsamt des Landkreises (Katasteramt): Die verlässlichste Anlaufstelle in allen Bundesländern. Eine kurze E-Mail mit Angabe der Flurstücksnummer oder Adresse genügt in den meisten Fällen. Den Auszug erhalten Sie als PDF gegen eine geringe Gebühr.
- Zentrales Online-Portal des Bundeslandes: Einige Bundesländer bieten eine landesweite Plattform an, über die Sie den Auszug mit Eingabe der Anschrift direkt selbst erstellen können.
- BürgerGIS-Plattformen: Viele Landkreise stellen Katasterdaten auch über öffentlich zugängliche Geoinformationssysteme bereit.
Ein Nachweis eines berechtigten Interesses ist dabei in den meisten Fällen nicht erforderlich, da es sich um weitgehend öffentlich zugängliche Daten handelt.
Katasterauszug online beantragen: Anlaufstellen der Bundesländer
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Anlaufstellen für die Beantragung eines Katasterauszugs. Die folgende Übersicht zeigt die zuständigen Stellen für alle 16 Bundesländer.
Baden-Württemberg
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können über das Serviceportal Baden-Württemberg beim zuständigen Vermessungsamt beantragt werden.
Bayern
Katasterauszüge können direkt über das BayernPortal beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragt werden. Für einen direkten Download steht außerdem GeodatenOnline bereit.
Hinweis: In Bayern kann die Bauaufsichtsbehörde zusätzlich Flurstücks- und Eigentumsnachweise aus ALKIS anfordern.
Berlin
Über das ServicePortal Berlin kann der Auszug aus dem Liegenschaftskataster direkt online beantragt werden.
Brandenburg
In Brandenburg steht das Digitale Auskunfts- und Katasterportal Brandenburg (DAKAPO) für die Online-Beantragung zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über das Nutzerkonto BundID.
Bremen
Über das Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen sind die zuständigen Stellen je nach Standort abrufbar.
Hamburg
Über das Serviceportal der Stadt Hamburg können Auszüge aus dem Liegenschaftskataster direkt online beantragt werden.
Hessen
Die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation stellt über Geodaten Online einen direkten Online-Service bereit. Alternativ ist die Beantragung über das Verwaltungsportal Hessen möglich.
Mecklenburg-Vorpommern
Über das MV-Serviceportal kann nach Eingabe des Objektstandorts das zuständige Katasteramt ermittelt und der Auszug beantragt werden.
Niedersachsen
Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen stellt über Katasterkarten-online einen direkten Online-Service bereit. Weitere Informationen zu verfügbaren Produkten finden Sie auf der LGLN-Übersichtsseite.
Nordrhein-Westfalen
Über das GEOportal NRW können Flurstücke und Liegenschaftskatasterdaten direkt eingesehen werden. Für die formale Beantragung eines amtlichen Katasterauszugs wenden Sie sich an das zuständige Katasteramt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Rheinland-Pfalz
Auszüge aus der Liegenschaftskarte können direkt über den GeoShop des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz online bestellt werden. Das Flurstück lässt sich dabei direkt in der integrierten Kartenanwendung auswählen.
Saarland
Katasterauszüge können direkt über den Onlineshop des Landesamts für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) bestellt werden. Der Auszug wird nach Bestellung als PDF zum Download bereitgestellt.
Sachsen
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen stellt über den Online-Service für Liegenschaftskarten Katasterauszüge bereit.
Sachsen-Anhalt
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt bietet einen Online-Service für Katasterauszüge an.
Schleswig-Holstein
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können direkt beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein bestellt werden.
Thüringen
Über das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation erhalten Sie eine Übersicht zum Liegenschaftskataster des Freistaates Thüringen. Außerdem können Sie über deren Serviceangebot Auszüge aus dem Thüringer Liegenschaftskataster online erstellen und herunterladen.
Was kostet ein Katasterauszug?
Die Kosten für einen Katasterauszug variieren je nach Bundesland und liegen in der Regel zwischen 15 und 60,–€. Bei einer Onlinebestellung über das zuständige Vermessungs- bzw. Katasteramt werden die genauen Gebühren vor Abschluss des Auftrags angezeigt.
Die Bearbeitungszeit beträgt in den meisten Fällen 1 bis 7 Werktage. Bei digitalen Portalen, über die der Auszug direkt selbst erstellt werden kann, ist der Download häufig unmittelbar nach Bezahlung möglich.
Hinweis: Private Anbieter im Internet stellen Katasterauszüge ebenfalls bereit, erheben jedoch oft zusätzliche Gebühren. Der direkte Bezug beim zuständigen Katasteramt ist in der Regel günstiger.
Wie alt darf ein Katasterauszug sein?
Für die Bearbeitung eines Bauantrags verlangen die Baurechtsbehörden in der Regel einen Katasterauszug, der nicht älter als sechs Monate ist. Das gilt sowohl für das eigene Baugrundstück als auch für die umliegenden Grundstücke, die im Auszug abgebildet sind.
Wie streng diese Vorgabe gehandhabt wird, hängt vom jeweiligen Vorhaben und der zuständigen Behörde ab. Bei einem Neubau wird das Katasteramt in der Regel auf einen aktuellen Auszug bestehen. Bei kleineren Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, etwa dem Anbau einer Garage, zeigen sich viele Behörden kulanter, sofern sich die Umgebungsbebauung seit der letzten Vermessung nicht verändert hat.
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