Aufstockung

Eine Garage aufstocken? Das ist Wichtig!

Genehmigung, Vorschriften, Kosten und Machbarkeit einer Garagenaufstockung.
Planeco Building
August 14, 2024
Lesezeit: 11 Min.

Kann man aus baurechtlicher Sicht einfach seine Garage aufstocken?

Wie jede andere bauliche Erweiterung ist auch die Aufstockung Ihrer Garage zunächst einmal nicht ausgeschlossen. Ihr Vorhaben muss aber – wie jede andere Baumaßnahme auch – den rechtlichen Vorgaben entsprechen. 

Sie unterscheidet sich von der Aufstockung eines Hauses. Prüfen Sie daher vorab die Rahmenbedingungen, um sich so der Zulässigkeit des weiteren Geschosses Schritt für Schritt zu nähern.

Welche Nutzung für die aufgestockte Garage?

Stellen Sie sich zuerst die Frage, für welche Nutzung Sie Ihre Garage aufstocken. Ist diese Art der Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig? 

Wollen Sie beispielsweise auf der Garage zu einem Wohnhaus zusätzlichen Wohnraum schaffen, entsteht keine neue Nutzungsart und die Zulässigkeit ist sicher gegeben. 

Wollen Sie dagegen ein Büro oder eine Physiotherapie-Praxis einrichten, die es vorher auf dem Grundstück nicht gab, sollten Sie sich bei einem fachkundigen Architekten oder der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit informieren.

Das zusätzliche Geschoss – Ein Problem?

Entweder ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan oder – bei dessen Fehlen – die umliegende Bebauung legen fest, wie viel Bebauung auf einem Grundstück geschehen darf. 

Die Anzahl der Geschosse und die Gebäudehöhe sind hier immer wieder ein relevantes Thema. Insbesondere die Anzahl der zulässigen Geschosse wird rasch zum KO-Kriterium, wenn Sie diese überschreiten. 

In einem Wohngebiet mit eingeschossigen Flachdach-Bungalows wird das Geschoss auf der Garage damit recht sicher zum Problem. Die Aufstockung der Garage im „normalen“ Wohngebiet mit ein oder zwei Geschossen und Steildach sollte hingegen weniger ins Gewicht fallen.

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Sonderfall Grenzgarage – Die Aufstockung der Garage ohne Abstandsflächen

Jedes Gebäude muss zur Grundstücksgrenze und zu anderen Gebäuden auf demselben Grundstück Abstandsflächen einhalten. Diese dienen der Belichtung und Belüftung der Gebäude sowie dem Brandschutz. 

Garagen nehmen hier eine Sonderstellung ein. Denn sie dürfen in einem gewissen Rahmen tatsächlich ohne Abstandsflächen und sogar in den Abstandsflächen anderer Gebäude unmittelbar an der Grenze stehen. 

Errichten Sie nun ein zweites Geschoss mit anderer Nutzung auf Ihrer Garage, entfällt diese „Privilegierung“ und Ihr neuer Baukörper muss die Abstandsflächenvorschriften einhalten. 

Zwar gibt es Möglichkeiten, ein weiteres Geschoss unter gewissen Voraussetzungen trotzdem an der Grenze zuzulassen. Allerdings haben Sie darauf keinen Rechtsanspruch und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Wenden Sie sich beim Garage Aufstocken als Grenzbebauung frühzeitig an einen erfahrenen Architekten, der Ihnen bei der Klärung der Machbarkeit fachkundig unter die Arme greift.

Ist für die Aufstockung einer Garage eine Baugenehmigung notwendig?

Ja, für die Errichtung eines neuen Geschosses auf Ihrer Garage brauchen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie je nach Bundesland auch eine Genehmigungsfreistellung für sich in Anspruch nehmen.

In allen Fällen sind Sie aber auf die Erstellung einer belastbaren Planung durch eine planvorlageberechtigte Person angewiesen, die diese Planung dann als Antrag oder eben nur zur Kenntnis beim Amt vorlegt. 

Üblicherweise erfüllt ein Architekt diese Funktion und wird damit zum wertvollen Partner über das gesamte Projekt hinweg.

Lässt sich jede Garage aufstocken?

Nun interessiert natürlich nicht nur das „dürfen“, sondern auch das „können“, wenn es um Ihre Überlegungen beim Aufstocken einer Garage geht. Einige zentrale Fragen sollten Sie sich im Vorfeld bereits stellen.

Die Statik – Welche Garage trägt ein weiteres Geschoss?

Damit die Aufstockung überhaupt funktioniert, muss Ihre bestehende Garage in der Lage sein, das zusätzliche Geschoss zu tragen. Massiv errichtete Bauwerke sind in aller Regel auch mit einem zweiten Geschoss nicht überfordert. Leichte Holzbauten oder Fertiggaragen stoßen dagegen rasch an ihre Belastungsgrenzen. 

Wichtig ist, im Vorfeld konkret anhand Ihrer individuellen Garage die Statik zu prüfen. Entweder hilft hier ein Statiker weiter, oder aber der Hersteller einer Fertiggarage stellt Ihnen Unterlagen der Typenstatik  zur weiteren Verwendung zur Verfügung.

Gut zu wissen: Oft gelingt die Aufstockung der Garage in einer Holzrahmenbauweise besonders gut. Der leichtgewichtige Holzbau stellt im Vergleich zu Mauerwerk und Beton eine geringere Last dar, die der Bestand gut aufnehmen und in den Untergrund ableiten kann. Die leichte Konstruktion ist damit vorteilhaft aus statischer Sicht. Der natürliche Baustoff Holz kann individuell gestaltet, vergleichsweise schnell gefertigt und in der Praxis rasch montiert werden.

Die Kosten – Orientierungswerte für die Garagenaufstockung

Natürlich fallen auch beim Garage Aufstocken Kosten an. Diese sind aber im Vergleich zu einem Anbau zu ebener Erde meist deutlich niedriger. Denn Sie „verbauen“ weder zusätzliche Grundstücksfläche, noch müssen Sie sich um eine Baugrube oder Fundamente bemühen. Selbst die Bodenplatte ist in Form des Dachs Ihrer bestehende Garage bereits da. 

Neben den Kosten für die Baumaßnahmen sollten auch Kosten für den Architekten und Statiker ins Budget eingeplant werden. Die Kosten der Aufstockung einer Garage können im Einzelfall stark variieren.

Als Faustregel kann man insgesamt mit grob 20 Prozent niedrigeren Kosten rechnen, als es beim ebenerdigen Pendant der Fall wäre. Immer vorausgesetzt, Ihre Garage ist für das weitere Geschoss geeignet.

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Fazit für die Garagenaufstockung

  1. Die Aufstockung einer Garage ist nur im Rahmen der baurechtlichen Vorgaben möglich, die sich je nach Bebauungsplan und Bundesland unterscheiden können.
  2. Wenn Sie eine Grenzgarage aufstocken wollen, kann das Fehlen der Abstandsflächen zur rechtlichen Herausforderung werden, die Sie im Einzelfall trotzdem auf dem Wege einer Befreiung meistern können.
  3. Ein weiteres Geschoss auf einer Garage ist eine günstige Möglichkeit, weitere Nutzfläche zu schaffen, sofern die Garage stabil genug ist, das Geschoss zu tragen.

Die Garage aufstocken mit Planeco Building

Mit Statikern und spezialisierten Architekten für Aufstockungen ist Planeco Building ein starker Partner für die Planung und Umsetzung von Erweiterungen bestehender Gebäude. 

Mit einem Netzwerk erfahrener Fachplaner und vielen bereits realisierten Projekten bieten wir Ihnen die Expertise, die es für einen erfolgreichen Ablauf Ihres Vorhabens erfordert. Dabei können wir Sie einfach, zuverlässig und ganzheitlich in jedem Schritt Ihres Vorhabens begleiten.

Gerne erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein Angebot zum Festpreis für eine Machbarkeitsprüfung oder Genehmigungsplanung der Aufstockung Ihrer Garage.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Darf eine Garage aufgestockt werden?

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Grundsätzlich darf jedes Bauwerk um ein Geschoss erweitert werden, sofern sie baurechtliche Vorgaben einhalten. Zur Zulässigkeit im Einzelfall können Architekten oder die zuständigen Behörden Auskunft geben.

Braucht man eine Baugenehmigung, um eine Garage aufzustocken?

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Das Aufstocken einer Garage ist nur mit einer rechtskräftigen Baugenehmigung zulässig. In einigen Bundesländern kann dieses Vorhaben unter die Genehmigungsfreistellung fallen, wobei auch dann aussagekräftige Pläne bei der Behörde vorgelegt werden müssen.

Wer darf den Bauantrag für eine Garagenaufstockung stellen?

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Bauanträge müssen immer von so genannten Planvorlageberechtigten, allen voran Architekten, erstellt und eingereicht werden.