Wie schaffen Sie zusätzlichen Wohnraum, ohne wertvolle Fläche auf dem Grundstück zu verbauen? Die Aufstockung der Garage bietet genau diese Möglichkeit. Doch bevor Sie mit der Planung beginnen, stehen wichtige Fragen im Raum: Benötigen Sie eine Baugenehmigung? Welche baurechtlichen Hürden erwarten Sie bei einer Grenzgarage? Und trägt Ihre Garage überhaupt die Last eines zusätzlichen Geschosses?
Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit durch den gesamten Genehmigungsprozess – von der Machbarkeitsprüfung bis zur Einreichung beim Bauamt.
Das Thema kurz und kompakt
- Baurechtliche Zulässigkeit prüfen: Für die Aufstockung einer Garage benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Die genauen Anforderungen variieren dabei je nach Bundesland und Bebauungsplan.
- Statische Tragfähigkeit sicherstellen: Nicht jede Garage eignet sich für eine Aufstockung. Massive Garagen aus Stahlbeton oder Mauerwerk tragen in der Regel ein weiteres Geschoss, während Fertiggaragen nicht geeignet sind.
- Professionelle Unterstützung nutzen: Planeco Building erstellt bundesweit vollständige Unterlagen für Ihre Garagenaufstockung. Mit einem festen Ansprechpartner und transparenten Preisen bringen wir Ihr Projekt schnell und zuverlässig zur Genehmigung.
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Wie kann man eine Garage aufstocken oder erweitern?
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück zusätzlichen Lebensraum schaffen wollen, bietet Ihre bestehende Garage ungenutztes Potenzial. Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die horizontale Erweiterung durch einen Garagenanbau oder die vertikale Aufstockung um ein zusätzliches Geschoss. Beim horizontalen Anbau verlängern Sie Ihre Garage nach hinten oder zur Seite – allerdings verbrauchen Sie dabei wertvolle Grundstücksfläche und müssen das Fundament erweitern.
Die vertikale Aufstockung schafft dagegen ein vollwertiges zusätzliches Geschoss, ohne weitere Fläche zu beanspruchen; das Dach Ihrer Garage dient dabei als Bodenplatte für den neuen Raum. Diese Lösung ermöglicht vielfältige Nutzungsmöglichkeiten: vom Homeoffice über ein Gästezimmer bis zur vollwertigen Einliegerwohnung oder Dachterrasse.
Experten-Tipp: Besonders effizient ist die Aufstockung in Holzbauweise – die leichte Konstruktion belastet den Bestand weniger als die Massivbauweise und lässt sich vergleichsweise schnell errichten.

Garage aufstocken: Wann benötige ich eine Baugenehmigung?
Für die Aufstockung einer Garage benötigen Sie in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Anders als beim Neubau einer Garage, der unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei ist, gilt die Aufstockung als wesentliche bauliche Veränderung.
In den meisten Fällen durchläuft Ihre Garagenaufstockung ein vereinfachtes oder normales Baugenehmigungsverfahren. Unabhängig davon benötigen Sie vollständige Planungsunterlagen von einem bauvorlageberechtigten Architekten. Dieser erstellt die notwendigen Bauzeichnungen und kümmert sich darum, dass alle erforderlichen Nachweise eingeholt werden und dem Antrag beiliegen. Anschließend reicht er den Bauantrag beim zuständigen Bauamt ein.
Worauf sollte man bei der Aufstockung einer Garage achten?
Die größte Stolperfalle bei der Garagenaufstockung liegt im Bauplanungsrecht. Eine zentrale Herausforderung: Die Aufstockung muss im regulären Baufenster des Bebauungsplans liegen – Garagen dürfen jedoch auch außerhalb des Baufensters oder in speziellen Garagenbaufenstern stehen. Für Wohnraum gilt dies nicht, sodass Sie möglicherweise eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB benötigen.
Folgende baurechtliche Aspekte müssen Sie bei Ihren Überlegungen daher grundsätzlich berücksichtigen:
- Lage im Baufenster: Prüfen Sie, ob die Garage im zulässigen Baufenster für Wohnnutzung liegt oder eine Befreiung erforderlich ist.
- Abstandsflächen: Garagen genießen eine baurechtliche Privilegierung und dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Abstandsflächen an der Grundstücksgrenze stehen. Je nach Bundesland kann diese Privilegierung erhalten bleiben, sofern die Aufstockung selbst die vorgeschriebenen Grenzabstände einhält.
- Geschossflächenzahl: Prüfen Sie, ob durch die Aufstockung die im Bebauungsplan festgelegte maximale Geschossfläche überschritten wird.
- Infrastruktur und Anbindung: Klären Sie, wie die Verbindung zum Haus hergestellt wird und ob Strom, Wasser und Heizung verlegt werden müssen. Besonders die Abwasserleitungen sind hierbei entscheidend.
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Garagenaufstockung bei Grenzbebauung – geht das?
Garagen genießen eine baurechtliche Sonderstellung: Sie dürfen in einem gewissen Rahmen ohne Abstandsflächen und sogar in den Abstandsflächen anderer Gebäude stehen. Diese Privilegierung gilt jedoch nur für die Garage selbst. Sobald Sie ein zweites Geschoss mit einer anderen Art der Nutzung – etwa als Wohnraum, Büro oder Dachterrasse – auf dem Garagendach errichten, muss dieses die regulären Abstandsflächenvorschriften einhalten.
Das bedeutet: Das aufgestockte Geschoss darf nicht mehr direkt an der Grundstücksgrenze stehen, sondern muss je nach Bundesland und Gebäudehöhe einen Abstand von min. 2,5 bis 3 Metern zur Grenze einhalten. In der Praxis führt dies oft dazu, dass die Aufstockung kleiner ausfallen muss als die darunterliegende Garage.
Kann ich mich von den Abstandsflächenvorschriften befreien lassen?
Grundsätzlich kann die Bauaufsichtsbehörde eine Befreiung von den geltenden Vorschriften erteilen, allerdings haben Sie darauf kein allgemeines Recht. Voraussetzung ist meist, dass die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und öffentliche Belange sowie die Interessen der Nachbarschaft nicht beeinträchtigt werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Nachbarn kann hier helfen – wenn diese Ihr Vorhaben vorab unterstützen und die Bauantragsunterlagen gegenzeichnen, erhöhen sich Ihre Erfolgschancen deutlich.
Planeco Building kennt die Herausforderungen der Garagenaufstockung aus zahlreichen Projekten und unterstützt Sie dabei, die Machbarkeit realistisch einzuschätzen und Ihren Antrag fachgerecht vorzubereiten. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
Statik-Check: Lässt sich jede Garage aufstocken?
Nicht nur das Baurecht, sondern auch die Statik entscheidet darüber, ob Ihre Garage ein zusätzliches Geschoss tragen kann. Massiv errichtete Garagen aus Stahlbeton oder Mauerwerk sind in aller Regel für eine Aufstockung geeignet – ihre Tragfähigkeit reicht oft aus, um die zusätzliche Last aufzunehmen und sicher in den Untergrund abzuleiten. Leichte Holzbauten oder Fertiggaragen stoßen dagegen häufig an ihre Belastungsgrenze und benötigen umfangreiche statische Verstärkungen, die das Projekt verteuern können.

Vor jeder Planung ist daher eine professionelle Statikprüfung unverzichtbar. Ein Statiker analysiert die vorhandene Konstruktion und berechnet, ob die bestehenden Wände, Stützen und das Fundament die zusätzliche Last tragen können.
Garage aufstocken mit Planeco Building – schnell und digital zur Baugenehmigung
Die Aufstockung einer Garage ist nur im Rahmen der baurechtlichen Vorgaben möglich, die sich je nach Bebauungsplan und Bundesland unterscheiden. Eine zentrale Herausforderung ist dabei die Lage der Garage auf dem Grundstück – steht sie außerhalb des zulässigen Baufensters für Wohnraum, benötigen Sie in der Regel eine Befreiung. Darüber hinaus kann das Fehlen von Abstandsflächen bei Grenzgaragen zur rechtlichen Herausforderung werden.
Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit bei allen Schritten Ihrer Garagenaufstockung – von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur finalen Baugenehmigung. Sie profitieren von einem festen Ansprechpartner, transparenten Preisen und einem vollständig digitalen Prozess. Gerne erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot für eine Machbarkeitsprüfung oder die Genehmigungsplanung Ihrer Garagenaufstockung. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.














