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Standsicherheitsnachweis in Baden-Württemberg vom Statiker

July 13, 2026
Update:
July 13, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
July 13, 2026
Update:
July 13, 2026
In Baden-Württemberg gelten beim Standsicherheitsnachweis Sonderregeln, die viele Bauherren erst beim Baubeginn überraschen. Wer hier den falschen Statiker beauftragt, zahlt doppelt. Was Sie wissen müssen – und wie Planeco Building den Prozess für Sie übernimmt.

Ein Wanddurchbruch, ein Dachausbau, eine Nutzungsänderung – und plötzlich steht die Frage im Raum: Brauche ich dafür einen Standsicherheitsnachweis, und was passiert, wenn ich ihn nicht rechtzeitig habe? In Baden-Württemberg ist die Antwort klarer als in vielen anderen Bundesländern – aber auch mit mehr Fallstricken verbunden, die im Baualltag regelmäßig für Verzögerungen und Mehrkosten sorgen.

Das Thema kurz und kompakt

  • Nachweis ist immer Pflicht: Der Standsicherheitsnachweis ist bei jedem Vorhaben mit tragenden Bauteilen erforderlich – unabhängig davon, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder nicht.
  • INGBW-Eintrag entscheidet über Mehrkosten: In Baden-Württemberg müssen Tragwerksplaner für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1–3 in der Nachweisberechtigtenliste der INGBW eingetragen sein – sonst wird ein zusätzlicher Prüfingenieur fällig.
  • Erdbebenzonen beachten: In Gemeinden wie Freiburg, Mannheim oder Karlsruhe gilt die Prüfbefreiung nur eingeschränkt – der Erdbebennachweis muss von Anfang an eingeplant werden.
  • Mit Planeco Building auf der sicheren Seite: Planeco Building erstellt den Standsicherheitsnachweis mit Tragwerksplanern, die in der INGBW-Liste eingetragen sind – für Gebäudeklassen 1–3 ohne zusätzlichen Prüfingenieur. Jetzt Angebot anfragen.

Wer in Baden-Württemberg baut oder umbaut, stößt früher oder später auf denselben Begriff: Standsicherheitsnachweis. Was viele Bauherren dabei nicht wissen: Die Pflicht zur Erstellung dieses Nachweises besteht unabhängig davon, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder nicht – und in Baden-Württemberg gelten zusätzlich Sonderregeln, die in keinem bundesweiten Ratgeber stehen.

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Was ist ein Standsicherheitsnachweis?

Der Standsicherheitsnachweis ist die rechnerische und zeichnerische Dokumentation, dass ein Bauwerk allen auf es einwirkenden Kräften standhält und keine unzulässigen Verformungen auftreten. Gemäß § 9 LBOVVO (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg) ist er einer von zwei bautechnischen Nachweisen – neben dem Schallschutznachweis.

Er besteht aus zwei Teilen, die zwingend übereinstimmen müssen:

  • Statische Berechnung: Erfasst alle Lasten (Eigengewicht, Nutzlasten, Wind, Schnee, ggf. Erdbeben) und weist nach, dass das Tragwerk diese sicher aufnehmen und in den Baugrund ableiten kann
  • Konstruktionszeichnungen: Schalpläne, Bewehrungspläne und Detailzeichnungen aller tragenden Bauteile – mit identischen Positionsangaben wie in der Berechnung

Umgangssprachlich wird der Nachweis auch als „Statik", „statische Berechnung", „Tragwerksnachweis" oder „Stabilitätsnachweis" bezeichnet. Alle Begriffe meinen im Wesentlichen dasselbe.

Wann ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich?

Die kurze Antwort: bei nahezu jedem Bauvorhaben, das tragende Bauteile betrifft. Die entscheidende Unterscheidung liegt nicht beim „ob", sondern beim „wie" – nämlich ob der Nachweis zusätzlich von einem Prüfingenieur kontrolliert werden muss.

Konkret wird ein Standsicherheitsnachweis benötigt bei:

  • Neubau: Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbebauten – ohne Ausnahme
  • Wanddurchbrüchen in tragenden Wänden: Auch wenn das Vorhaben selbst nach § 50 LBO BW verfahrensfrei ist, bleibt der Standsicherheitsnachweis Pflicht
  • Dachausbau und Aufstockung: Zusätzliche Lasten auf dem bestehenden Tragwerk müssen rechnerisch nachgewiesen werden
  • Nutzungsänderungen: Wer aus einer Lagerhalle ein Büro oder aus einem Büro ein Fitnessstudio macht, verändert die Nutzlasten – der Tragwerksplaner muss prüfen, ob das bestehende Tragwerk das aushält. Mehr dazu bei Nutzungsänderungen
  • Behördlich angeordneten Nachweisen: Das Bauamt kann jederzeit die Vorlage eines Standsicherheitsnachweises verlangen – auch für Bestandsgebäude

Häufiger Irrtum: „Prüfbefreit" bedeutet nicht, dass kein Nachweis erforderlich ist. Es bedeutet nur, dass kein externer Prüfingenieur den Nachweis kontrollieren muss. Der Nachweis selbst muss in jedem Fall erstellt und bis zur Beseitigung der baulichen Anlage aufbewahrt werden.

Die drei Baden-Württemberg-Besonderheiten, die Bauherren kennen müssen

1. Prüfpflicht nach Gebäudeklassen

Baden-Württemberg unterscheidet klar, welche Vorhaben einer zusätzlichen bautechnischen Prüfung bedürfen:

  • Gebäudeklassen 1–3 (Wohngebäude bis 7 m Höhe, max. 2 Nutzungseinheiten bis 400 m²): Grundsätzlich prüfbefreit nach § 18 LBOVVO – der Nachweis muss erstellt, aber nicht von einem Prüfingenieur kontrolliert werden
  • Gebäudeklasse 4 (Gebäude bis 13 m Höhe): Prüfpflichtig – das Vier-Augen-Prinzip greift
  • Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten: Immer prüfpflichtig mit vollständiger bautechnischer Prüfung

Bei prüfpflichtigen Vorhaben prüft ein wirtschaftlich und fachlich unabhängiger Prüfingenieur für Bautechnik den Standsicherheitsnachweis und überwacht die Ausführung in konstruktiver Hinsicht. Seine Prüfbestätigung muss vor Baubeginn bei der Baurechtsbehörde vorliegen – andernfalls ist der Baubeginn eine Ordnungswidrigkeit nach der LBOVVO.

2. Die Nachweisberechtigtenliste der INGBW

Seit dem 1. Februar 2022 gilt in Baden-Württemberg eine Sonderregelung: Standsicherheitsnachweise für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1–3 müssen von einer Person verfasst sein, die in die Nachweisberechtigtenliste der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) eingetragen ist.

Was das in der Praxis bedeutet: Wer einen Tragwerksplaner ohne diesen Eintrag beauftragt, verliert die Prüfbefreiung nicht – muss aber zusätzlich einen Prüfingenieur beauftragen. Das verursacht Mehrkosten von ab 800,–€ netto und verzögert den Ablauf. Prüfen Sie daher vor der Beauftragung, ob Ihr Statiker in der INGBW-Liste eingetragen ist. Die Tragwerksplaner von Planeco Building erfüllen diese Voraussetzung.

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3. Erdbebenzonen: Eingeschränkte Prüfbefreiung im Oberrheingraben und Schwarzwald

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland neben Bayern mit signifikanter Erdbebenproblematik. In den in der Anlage zur LBOVVO aufgeführten besonders erdbebengefährdeten Gemeinden – darunter Freiburg, Mannheim, Karlsruhe und Offenburg – gilt die Prüfbefreiung nur eingeschränkt. Dort beschränkt sich die bautechnische Prüfung auf den Standsicherheitsnachweis und die Überwachung der Ausführung.

Für Bauherren in diesen Regionen bedeutet das: Der Erdbebennachweis nach DIN 4149 muss von Anfang an eingeplant werden – sowohl zeitlich als auch kostenseitig. Ein Tragwerksplaner ohne Kenntnis der lokalen Verhältnisse unterschätzt diesen Aufwand regelmäßig.

Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Baden-Württemberg?

Die Kosten hängen von Bauvorhabentyp, Komplexität und – in Baden-Württemberg besonders relevant – von der Frage ab, ob ein Prüfingenieur hinzugezogen werden muss. Typische Spannen:

  • Wanddurchbruch im Bestand: ab 500,–€ netto
  • Einfamilienhaus-Neubau (GK 1–3): 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
  • Mehrfamilienhaus oder Gewerbe: ab 9.500,–€ netto
  • Prüfingenieur (bei Prüfpflicht oder fehlendem INGBW-Eintrag): ab 800,–€ netto zusätzlich
  • Baugrundgutachten (sofern erforderlich): 500,–€ bis 2.000,–€

Für ein Einfamilienhaus in einer erdbebengefährdeten Gemeinde – beispielsweise in Freiburg oder Mannheim – sollten Sie für den Standsicherheitsnachweis inkl. Erdbebennachweis mit 3.500,–€ bis 6.500,–€ netto kalkulieren, zuzüglich ggf. Prüfingenieur-Kosten, da die Prüfbefreiung dort eingeschränkt ist. Detaillierte Informationen zu den Kosten finden Sie auf der Seite Statiker Kosten.

Ablauf: So funktioniert der Standsicherheitsnachweis in der Praxis

In Baden-Württemberg hängt der konkrete Ablauf vom Genehmigungsverfahren ab:

  1. Tragwerksplaner frühzeitig einbinden: Bereits in der Entwurfsphase – nicht erst beim Bauantrag. Nachträgliche Planungsänderungen kosten Zeit und Geld. Der Architekt und der Tragwerksplaner arbeiten idealerweise von Beginn an zusammen
  2. Unterlagen bereitstellen: Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibung und – bei Bestandsgebäuden – vorhandene Baupläne. Bei Neubauten liefert der Architekt diese Unterlagen. Ein Baugrundgutachten ist bei unbekannten Bodenverhältnissen zwingend erforderlich
  3. Erstellung des Nachweises: Bei vollständigen Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit bei Planeco Building in der Regel 14 bis 21 Tage. Verzögerungen entstehen fast immer durch fehlende Bestandspläne oder ein noch ausstehendes Baugrundgutachten
  4. Einreichung oder Aufbewahrung: Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird beim Bauamt nur die Erklärung zum Standsicherheitsnachweis nach § 10 LBOVVO eingereicht – der vollständige Nachweis selbst muss vor Baubeginn erstellt sein und auf der Baustelle vorliegen. Im vollumfänglichen Verfahren werden die bautechnischen Nachweise vollständig eingereicht und geprüft. Mehr zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
  5. Bautechnische Prüfung (bei Prüfpflicht): Bei prüfpflichtigen Vorhaben muss die Prüfbestätigung des Prüfingenieurs vor Baubeginn bei der Baurechtsbehörde vorliegen

Wichtig für 2025: Die LBO-Reform „Schnelleres Bauen" hat zum 28. Juni 2025 die Genehmigungsfiktion nach § 58 Abs. 1a LBO BW eingeführt: Liegt nach drei Monaten kein Bescheid vor, gilt die Genehmigung im vereinfachten Verfahren als erteilt. Der Standsicherheitsnachweis bleibt davon unberührt – er muss weiterhin vor Baubeginn erstellt sein.

Die häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Statiker ohne INGBW-Eintrag beauftragen: Führt zu Mehrkosten durch den zusätzlich notwendigen Prüfingenieur. Vor der Beauftragung prüfen, ob der Tragwerksplaner in der Nachweisberechtigtenliste eingetragen ist
  • Baubeginn ohne gültigen Nachweis: Ordnungswidrigkeit nach LBOVVO – unabhängig davon, ob das Vorhaben prüfbefreit ist
  • Kein Baugrundgutachten: Ohne belastbare Bodendaten arbeitet die Statik mit Annahmen. Nachbesserungen an der Gründung im laufenden Bau sind teuer
  • Erdbebenzone nicht berücksichtigt: In betroffenen Gemeinden entfällt die Prüfbefreiung teilweise, und der Erdbebennachweis erhöht den Planungsaufwand. Diesen Punkt vor Projektstart mit dem Tragwerksplaner klären
  • Nachweis nicht aufbewahrt: Der Bauherr und seine Rechtsnachfolger sind verpflichtet, den Standsicherheitsnachweis bis zur Beseitigung der baulichen Anlage aufzubewahren

Planeco Building begleitet Bauherren in Baden-Württemberg durch den gesamten Prozess – von der ersten Einschätzung über die Erstellung des Standsicherheitsnachweises bis zur Koordination mit Prüfingenieur und Bauamt. Mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauanträgen und Tragwerksplanern, die in der INGBW-Nachweisberechtigtenliste eingetragen sind, ist sichergestellt, dass die Prüfbefreiung für Ihr Vorhaben greift – ohne böse Überraschungen beim Baubeginn.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Standsicherheitsnachweis, wenn mein Vorhaben in Baden-Württemberg verfahrensfrei ist?

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Ja. Verfahrensfreiheit bedeutet nur, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird – nicht, dass kein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben wie einem Wanddurchbruch in einer tragenden Wand muss der Nachweis vor Baubeginn erstellt und auf der Baustelle vorliegen. Wer damit wartet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Baden-Württemberg?

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Das hängt von Bauvorhabentyp und Komplexität ab. Für einen Wanddurchbruch im Bestand beginnen die Kosten bei rund 500 Euro netto, für ein Einfamilienhaus liegen sie typischerweise zwischen 2.500 und 5.500 Euro netto. In Erdbebenzonen wie Freiburg oder Mannheim sollten Sie aufgrund des zusätzlichen Erdbebennachweises mit 3.500 bis 6.500 Euro netto rechnen. Muss zusätzlich ein Prüfingenieur beauftragt werden, kommen ab 800 Euro netto hinzu.

Was passiert, wenn mein Statiker nicht in der INGBW-Nachweisberechtigtenliste eingetragen ist?

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Dann verlieren Sie die Prüfbefreiung für Ihr Vorhaben nicht automatisch – müssen aber zusätzlich einen unabhängigen Prüfingenieur beauftragen, der den Nachweis kontrolliert. Das verursacht Mehrkosten von mindestens 800 Euro netto und kann den Ablauf verzögern. Prüfen Sie daher vor der Beauftragung, ob Ihr Tragwerksplaner in der INGBW-Liste eingetragen ist.