Wanddurchbruch geplant, Dachgeschoss ausbauen oder ein Gewerbe in Braunschweig umnutzen – und plötzlich steht die Frage im Raum: Wer erstellt die Statik, wie lange dauert das, und was passiert, wenn die Unterlagen unvollständig beim Bauamt landen? Dieser Artikel klärt, wann in Braunschweig welche Pflichten gelten und wie Sie den Prozess von Anfang an richtig aufsetzen.
Das Thema kurz und kompakt
- Nachweispflicht gilt immer: Jedes Bauvorhaben in Braunschweig braucht einen Standsicherheitsnachweis – auch Einfamilienhäuser. Was bei Gebäudeklasse 1–3 entfällt, ist nur die behördliche Prüfung, nicht der Nachweis selbst.
- Prüfpflicht hängt vom Tragwerksplaner ab: Erstellt eine Person ohne Eintrag in der Tragwerksplanerliste den Nachweis, wird er automatisch prüfpflichtig – das verursacht Zusatzkosten ab ca. 800 € aufwärts.
- Nachreichung ist möglich, aber riskant: In Niedersachsen darf die Statik nachgereicht werden, doch der Bau darf erst nach geprüftem Nachweis beginnen – und die Jahresfrist läuft.
- Planeco Building liefert in 14–21 Tagen: Standsicherheitsnachweis koordiniert mit Ihrem Architekten und abgestimmt auf die Bauaufsicht Braunschweig. Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen.
Standsicherheitsnachweis in Braunschweig: Wann er Pflicht ist, was er kostet und wie das Verfahren abläuft
Jedes Bauvorhaben in Braunschweig – ob Neubau, Wanddurchbruch oder Dachausbau – braucht einen Standsicherheitsnachweis. Die entscheidende Frage ist nicht ob, sondern ob die Stadt Braunschweig diesen Nachweis zusätzlich prüfen muss. Denn in Niedersachsen hängt die Prüfpflicht von der Gebäudeklasse ab, und wer hier falsch einschätzt, zahlt doppelt: einmal für die Erstellung und einmal für eine dann nachträglich angeordnete Prüfung.
[[statiker]]Nachweispflicht vs. Prüfpflicht: Der Unterschied, der in Braunschweig Geld spart
Das häufigste Missverständnis bei Bauherren: „Mein Einfamilienhaus braucht keine Statik." Falsch. Gemäß § 12 NBauO muss jede bauliche Anlage im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen dauerhaft standsicher sein – und das muss nachgewiesen werden. Was bei Gebäudeklasse 1–3 entfällt, ist lediglich die behördliche Prüfung durch einen Prüfingenieur.
Konkret bedeutet das für Ihr Vorhaben in Braunschweig:
- Gebäudeklasse 1–3 (z. B. Einfamilienhaus, Doppelhaus, kleineres Mehrfamilienhaus): Standsicherheitsnachweis ist Pflicht, wird aber nicht von der Stadt geprüft – vorausgesetzt, ein in der Tragwerksplanerliste der Ingenieurkammer Niedersachsen eingetragener Tragwerksplaner hat ihn erstellt.
- Gebäudeklasse 4–5 (z. B. größere Mehrfamilienhäuser, Gewerbebauten): Standsicherheitsnachweis ist Pflicht und wird im Vier-Augen-Prinzip durch einen Prüfingenieur geprüft.
- Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Hochhäuser): Immer prüfpflichtig, unabhängig von der Gebäudeklasse.
Die Kostenfalle: Wird der Nachweis von einer Person erstellt, die nicht in der Tragwerksplanerliste eingetragen ist, wird er gemäß § 65 Abs. 5 NBauO automatisch prüfpflichtig – auch bei Gebäudeklasse 1–3. Das verursacht zusätzliche Prüfgebühren ab ca. 800,–€ aufwärts.
Wann Sie in Braunschweig einen Standsicherheitsnachweis brauchen
Ein Standsicherheitsnachweis ist bei jedem Eingriff in die Tragstruktur eines Gebäudes erforderlich. Die häufigsten Anlässe in der Praxis:
- Neubau: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbegebäude – der Nachweis ist immer Bestandteil des Bauantrags.
- Wanddurchbruch oder Entfernung tragender Wände: Der mit Abstand häufigste Einzelanlass bei Bestandsimmobilien. Ohne Nachweis darf kein Durchbruch erfolgen.
- Dachausbau und Aufstockung: Besonders relevant bei Nachverdichtungsprojekten – die bestehende Tragstruktur muss die zusätzlichen Lasten aufnehmen können.
- Anbau und Erweiterung: Der Anschluss an das bestehende Tragwerk muss statisch nachgewiesen werden.
- Nutzungsänderung: Wenn sich die Nutzlasten ändern (z. B. von Büro zu Gastronomie oder Gewerbe zu Wohnen), ist ein neuer Nachweis erforderlich.
- Behördliche Aufforderung: Bei Schwarzbauten oder Bestandsüberprüfungen kann die Bauaufsicht Braunschweig den Nachweis nachfordern.
So läuft das Verfahren in Braunschweig ab
Die Abteilung Bauordnung der Stadt Braunschweig betreibt eine eigene statische Prüfstelle. Der Ablauf von der Beauftragung bis zum Baubeginn folgt einem klaren Schema:
- Tragwerksplaner beauftragen: Idealerweise parallel zur Entwurfsplanung durch den Architekten, nicht erst kurz vor dem Bauantrag. Planeco Building erstellt Standsicherheitsnachweise bundesweit innerhalb von 14–21 Tagen und koordiniert die Abstimmung mit dem Architekten.
- Baugrundgutachten einholen (bei Bedarf): In Braunschweig besonders relevant in der Okerniederung, wo wechselnde Grundwasserstände die Gründung beeinflussen können.
- Statische Berechnung erstellen lassen: Umfasst Lastannahmen, Bemessung aller tragenden Bauteile, Positionspläne und Konstruktionszeichnungen.
- Einreichung beim Bauamt: Seit 2022 erfolgt die Einreichung in Braunschweig digital über das ITeBAU-System. Bei prüfpflichtigen Vorhaben kann die Prüfstelle zusätzlich ein Papierexemplar als Arbeitsunterlage verlangen.
- Prüfung (bei GK 4–5 und Sonderbauten): Durch die städtische Prüfstelle oder einen externen Prüfingenieur. Die Prüfgebühren werden nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung berechnet.
- Freigabe und Baubeginn: Erst nach abgeschlossener Prüfung darf mit der Baumaßnahme begonnen werden.
Wichtig zur Vollständigkeit: Die Annahmestelle der Stadt Braunschweig weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Unterlagen zu Fristsetzungen führen – und bei Nichterfüllung zur kostenpflichtigen Rücksendung des gesamten Antrags.
[[statiker-klein]]Nachreichung der Statik: Niedersachsen-Spezifikum mit Risiko
In Niedersachsen können Sie den Standsicherheitsnachweis gemäß § 67 Abs. 3 NBauO nachreichen. Das klingt zunächst praktisch – die Baugenehmigung kann erteilt werden, bevor die Statik vorliegt. In der Praxis birgt das allerdings Risiken:
- Die Genehmigung ergeht unter aufschiebender Bedingung: Mit dem Bau dürfen Sie erst beginnen, wenn der geprüfte Nachweis vorliegt.
- Es gilt eine Jahresfrist nach Genehmigungserteilung. Wird diese versäumt, kann die Genehmigung erlöschen.
- Ergeben sich bei der späteren Statik Änderungen am Tragwerk, kann das den gesamten Entwurf betreffen.
Die bessere Strategie: Statik und Bauantrag parallel erarbeiten lassen. Bei Planeco Building ist das Standard – der Standsicherheitsnachweis wird so erstellt, dass er zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden kann.
Was ein Standsicherheitsnachweis in Braunschweig kostet
Die Kosten richten sich nach Art und Komplexität des Bauvorhabens. Orientierungswerte bei Planeco Building:
- Wanddurchbruch / kleine Wandöffnung: ab 500,–€ netto
- Einfamilienhaus-Neubau: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
- Mehrfamilienhaus-Neubau: ab 9.500,–€ netto
- Gewerbebauten / Lagerhallen: ab 9.500,–€ netto
Dazu kommen bei prüfpflichtigen Vorhaben die Prüfgebühren der Stadt Braunschweig bzw. des beauftragten Prüfingenieurs. Abhängig von Gebäudeart und Prüfumfang beginnen diese bei ca. 800,–€ und können bei komplexen Projekten deutlich höher ausfallen. Einen Überblick über die Kostenfaktoren bei der Tragwerksplanung finden Sie auf unserer Seite zu Statiker-Kosten.
Ein Hinweis aus der Praxis: Der günstigste Anbieter ist nicht immer der wirtschaftlichste. Fehlen in einem billig erstellten Nachweis Angaben zur Auflagerung eines Trägers oder zur Belastbarkeit tragender Wände, entstehen Nachforderungen durch die Prüfstelle – und damit Verzögerungen und Mehrkosten, die den ursprünglichen Preisvorteil zunichtemachen.
Fünf Fehler, die Bauherren in Braunschweig vermeiden sollten
- Tragwerksplaner zu spät einbinden: Wird der Statiker erst beim Bauantrag hinzugezogen, fehlt die Abstimmung mit dem Entwurf. Das führt zu Umplanungen. Idealerweise erfolgt die Beauftragung parallel zur Entwurfsplanung.
- Prüfpflicht falsch einschätzen: Wer glaubt, für ein Einfamilienhaus „keine Statik zu brauchen", verwechselt Nachweispflicht mit Prüfpflicht. Der Nachweis ist immer erforderlich.
- Unvollständige Unterlagen einreichen: Die Bauvorlagen müssen laut Stadt Braunschweig so umfassend sein, dass keine mündlichen Erläuterungen nötig sind. Fehlende Positionspläne oder Konstruktionszeichnungen führen zu Rückfragen und Fristsetzungen.
- Nachreichungsfrist versäumen: Wer die Statik nachreicht, hat ein Jahr Zeit. Danach droht der Verlust der Baugenehmigung.
- Auf das Baugrundgutachten verzichten: Ohne Bodenkennwerte kann der Tragwerksplaner die Gründung nicht berechnen. In Braunschweig ist das besonders in Lagen mit wechselnden Grundwasserverhältnissen relevant.
Checkliste: Diese Unterlagen braucht Ihr Tragwerksplaner
Damit die Erstellung des Standsicherheitsnachweises reibungslos läuft, sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Aktuelle Entwurfsplanung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) vom Architekten
- Baugrundgutachten (falls vorhanden oder beauftragt)
- Bei Bestandsbauten: alte Baugenehmigung, vorhandene Statik, Bestandszeichnungen
- Angaben zur geplanten Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Lager – bestimmt die Nutzlasten)
- Informationen zu geplanten Sonderlasten (z. B. Photovoltaikanlage, Dachbegrünung, schwere Maschinen)
Sie haben ein Bauvorhaben in Braunschweig und benötigen einen Standsicherheitsnachweis? Planeco Building bietet eine kostenlose Erstberatung, in der geklärt wird, welchen Umfang Ihr Nachweis haben muss und ob eine Prüfpflicht besteht. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und einem eingespielten Netzwerk aus eingetragenen Tragwerksplanern erhalten Sie den Nachweis innerhalb von 14–21 Tagen – koordiniert mit Ihrem Architekten und abgestimmt auf die Anforderungen der Bauaufsicht Braunschweig. Wenn Sie vorab klären möchten, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist, kann eine Bauvoranfrage in Braunschweig der richtige erste Schritt sein.








