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Bauvoranfrage in Braunschweig: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Braunschweig genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Braunschweig verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Braunschweig und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Braunschweig und begleitet Sie sicher durch den Prozess.


Bauvoranfrage Braunschweig



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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Braunschweig

In Braunschweig unterliegt die Bauvoranfrage der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die am 1. Juli 2024 bedeutende Änderungen erfahren hat. Diese als "Umbauordnung" bezeichnete Gesetzesnovelle zielt darauf ab, das Bauen in Niedersachsen zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Die zuständige Behörde ist die Abteilung Bauordnung im Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle der Stadt Braunschweig. Diese fungiert als Untere Bauaufsichtsbehörde und ist zentrale Anlaufstelle für alle baurechtlichen Angelegenheiten in der Stadt.

Wichtige Neuerungen der NBauO 2024 für Bauvoranfragen:

Seit dem 1. Januar 2024 besteht in Braunschweig die Pflicht zur digitalen Antragstellung über das ITeBAU-System. Alle Unterlagen müssen im PDF-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Bauvoranfrage finden Sie auf unserer Hauptseite.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Braunschweig

Für eine Bauvoranfrage in Braunschweig sind spezifische Unterlagen erforderlich, die sich nach der Art und dem Umfang der zu klärenden Fragen richten. Alle Dokumente müssen digital im PDF-Format eingereicht werden.

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

Die Stadt Braunschweig stellt eine detaillierte Übersicht der erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Alle eingereichten Dokumente müssen mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden.

Kosten einer Bauvoranfrage in Braunschweig

Die Gebührenerhebung für Bauvoranfragen in Braunschweig richtet sich nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO), die zuletzt am 10. Oktober 2024 aktualisiert wurde.

KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Gebührenberechnung: Bei Baumaßnahmen mit ermittelbarem Rohbauwert beträgt die Gebühr bis zu 90 % der entsprechenden Genehmigungsgebühr, mindestens jedoch 90,– €. In anderen Fällen erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zum aktuellen Stundensatz von 151,13 € brutto (127,– € netto zzgl. 19 % MwSt.).

Kostenersparnis: Die Gebühren für den Bauvorbescheid werden bis zur Hälfte auf die spätere Genehmigungsgebühr angerechnet, wenn der Prüfaufwand dadurch vermindert ist.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Braunschweig

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt über das digitale ITeBAU-System. Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Bei fehlenden Unterlagen erfolgt eine Nachforderung.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt die Anfrage und fasst einen Beschluss.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die Abteilung Bauordnung prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Bearbeitungszeit: 3 Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Diese Frist orientiert sich an den landesweit üblichen Bearbeitungszeiten.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit Antworten auf Ihre konkreten Fragen. Gültigkeit: 3 Jahre, Verlängerung um weitere 3 Jahre möglich.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Braunschweig


Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.


Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.


Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.


Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.


Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Braunschweig

Typische Bauvoranfragen in Braunschweig betreffen:

Besonders in der dichten Innenstadt von Braunschweig sind Fragen zu Abstandsflächen, Stellplätzen und der Einfügung in die Umgebungsbebauung häufig.

Zuständige Behörden in Braunschweig


Abteilung Bauordnung

Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle

Langer Hof 8, 38100 Braunschweig

Telefon: 0531 470-2651

E-Mail: bauordnung@braunschweig.de


5. Obergeschoss, Langer Hof 8

Bauberatung nach Terminvereinbarung:

Karin Schoen: 0531 470-2186

Dagmar Streichert: 0531 470-4016


Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8:30–13:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich: 14:30–18:00 Uhr

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Braunschweig?

Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen kennen wir die spezifischen Anforderungen der Braunschweiger Bauämter genau. Unsere Vorteile:

Unsere Architekten sind nicht nur bauvorlageberechtigt, sondern kennen die digitalen Antragsverfahren in Braunschweig und die Besonderheiten der Niedersächsischen Bauordnung. Wir formulieren Ihre Fragen strategisch richtig und stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Die Beratungsstelle der Stadt Braunschweig empfiehlt bei komplexeren Vorhaben die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachplanern. Genau hier setzen wir an: Mit fundierter Kenntnis der lokalen Gegebenheiten und direktem Draht zu den Behörden sorgen wir für reibungslose Abläufe.



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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Braunschweig?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Braunschweig setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten zusammen. Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 800,– € und 2.500,– €. Die Behördengebühren werden nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung berechnet und können bis zur Hälfte auf die spätere Genehmigungsgebühr angerechnet werden.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Braunschweig?

Die Bearbeitungszeit für eine Bauvoranfrage in Braunschweig beträgt durchschnittlich 3 Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Diese Frist kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen oder andere Stellen beteiligt werden. Mit Planeco Building stellen wir sicher, dass Ihr Antrag bereits beim ersten Eingang vollständig ist.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Braunschweig?

Grundsätzlich benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen hinzu: Bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte. Seit 2024 müssen alle Unterlagen digital im PDF-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Braunschweig sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Braunschweig lohnt sich bei rechtlich unsicheren Vorhaben, geplanten Nutzungsänderungen oder wenn Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich sind. Besonders vor größeren Investitionen oder Grundstückskäufen verschafft sie Planungssicherheit. Die Behörde empfiehlt oft selbst eine Bauvoranfrage, wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht eindeutig ist.

Ist der Bauvorbescheid in Braunschweig rechtlich bindend?

Ja, ein förmlicher Bauvorbescheid ist in Braunschweig drei Jahre gültig und rechtlich bindend – sowohl für die Behörde als auch für den Bauherrn. Er schafft verbindliche Planungssicherheit für die explizit gestellten Fragen. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist auf Antrag möglich. Wichtig: Nur die konkret abgefragten Aspekte sind rechtlich gesichert.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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