Wer in Hessen baut oder umbaut, stößt früher oder später auf eine Frage, die viele überrascht: Wer prüft eigentlich meinen Standsicherheitsnachweis – und muss er überhaupt geprüft werden? Anders als in vielen anderen Bundesländern liegt die Verantwortung in Hessen nicht beim Bauamt, sondern beim beauftragten Fachmann. Wer das nicht weiß, riskiert Verzögerungen und unnötige Mehrkosten – noch bevor der erste Spatenstich erfolgt.
Das Thema kurz und kompakt
- Prüfpflicht hängt vom Einzelfall ab: In Hessen entscheidet der sogenannte Kriterienkatalog (Anlage 1 NBVO), ob ein Nachweisberechtigter eigenverantwortlich arbeiten darf oder ein Prüfsachverständiger hinzugezogen werden muss – das beeinflusst Kosten und Zeitplan direkt.
- Nicht nur Neubauten sind betroffen: Auch genehmigungsfreie Vorhaben wie ein Wanddurchbruch oder eine Nutzungsänderung erfordern einen Standsicherheitsnachweis – sobald in die Tragstruktur eingegriffen wird.
- Bauüberwachung ist keine Option: Wer einen Nachweisberechtigten beauftragt, beauftragt automatisch auch die gesetzlich vorgeschriebene Bauüberwachung bis zur Rohbaubescheinigung – das ist kein Zusatz, sondern Pflicht nach § 83 Abs. 2 HBO.
- Mit Planeco Building planbar: Planeco Building erstellt Standsicherheitsnachweise in Hessen in 14–21 Werktagen, klärt vorab die Prüfpflicht und koordiniert alle Beteiligten. Jetzt unverbindlich Angebot anfragen.
Was ein Standsicherheitsnachweis in Hessen wirklich bedeutet – und warum das hessische System besonders ist
In Hessen prüft die Bauaufsichtsbehörde den Standsicherheitsnachweis in der Regel nicht selbst. Hessen hat die Prüfung bautechnischer Nachweise weitgehend privatisiert – die Verantwortung liegt beim beauftragten Tragwerksplaner oder einem zugelassenen Prüfsachverständigen. Das klingt zunächst wie eine Vereinfachung, hat aber eine direkte Konsequenz: Wer den falschen Fachmann beauftragt oder die hessischen Qualifikationsanforderungen nicht kennt, riskiert Verzögerungen, Nachprüfungen und Mehrkosten.
Der Standsicherheitsnachweis ist die rechnerische und dokumentarische Bestätigung, dass ein Bauwerk – im Ganzen und in seinen einzelnen Teilen – allen einwirkenden Belastungen standhält. Grundlage in Hessen ist § 68 der Hessischen Bauordnung (HBO), der bautechnische Nachweise regelt. Zum Nachweis gehören: die Darstellung des statischen Systems, die Berechnungen für alle maßgebenden Lastfälle sowie Konstruktionszeichnungen. Ergänzend sind Angaben zur Baugrundqualität, zum Grundwasserstand und zur Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile erforderlich.
[[statiker]]
Wann ist ein Standsicherheitsnachweis in Hessen erforderlich?
Die Pflicht zum Standsicherheitsnachweis besteht immer dann, wenn in die Tragstruktur eines Gebäudes eingegriffen wird – unabhängig davon, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder nicht. Das ist einer der häufigsten Irrtümer in der Praxis.
- Neubau: Jedes neue Gebäude, vom Einfamilienhaus bis zur Gewerbehalle
- Wanddurchbrüche: Sobald eine tragende Wand geöffnet wird, ist ein Nachweis für den Sturz und die Lastableitung erforderlich
- Dachgeschossausbau: Nachweis der Tragfähigkeit der bestehenden Decke und des Dachstuhls unter neuen Lasten
- Aufstockungen und Anbauten: Neue Lasten auf bestehende Tragstrukturen erfordern eine Neuberechnung
- Nutzungsänderungen: Wenn sich die Nutzlasten ändern – etwa von Büro zu Lager oder von Wohnen zu Gastronomie – ist ein neuer Standsicherheitsnachweis für die betroffenen Bauteile nötig. Mehr dazu unter Nutzungsänderung
Wichtig: Genehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 HBO sind nicht automatisch nachweisfrei. Eine Terrassenüberdachung oder ein Carport kann genehmigungsfrei sein – die statische Unbedenklichkeit muss trotzdem durch eine nachweisberechtigte Person bestätigt werden.
Das hessische Zwei-Säulen-System: Wer darf den Nachweis erstellen?
Hessen unterscheidet zwei Kategorien von qualifizierten Fachleuten – und diese Unterscheidung bestimmt direkt, ob Ihr Nachweis zusätzlich geprüft werden muss oder nicht.
Säule 1: Nachweisberechtigte für Standsicherheit
Nachweisberechtigte sind Architekten und Bauingenieure, die aufgrund ihrer Berufserfahrung und Referenzen in die Listen der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) oder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) eingetragen sind. Sie dürfen Standsicherheitsnachweise für Gebäude der Gebäudeklassen 1–3 eigenverantwortlich aufstellen – ohne dass eine zusätzliche Prüfung erforderlich ist. Voraussetzung: Das Vorhaben erfüllt keines der 11 Kriterien des Kriterienkatalogs (Anlage 1 der Nachweisberechtigten-Verordnung, NBVO).
Nicht jeder Bauingenieur ist automatisch als Nachweisberechtigter eingetragen. Wer einen Tragwerksplaner beauftragt, sollte dessen Eintragungsstatus vorab prüfen – andernfalls wird ein Prüfsachverständiger zusätzlich erforderlich, was Zeit und Kosten erhöht.
Säule 2: Prüfsachverständige und Prüfberechtigte
Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie alle Sonderbauten ist eine Prüfung durch einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit zwingend. Gleiches gilt, wenn einer der 11 Kriterien des Kriterienkatalogs bei GK 1–3 zutrifft. Die Zulassung dieser Prüfsachverständigen liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Ein wesentlicher Punkt: Die Prüfgebühren nach der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem anrechenbaren Bauwert und der Bauwerksklasse. Ein Nachlass ist ausdrücklich unzulässig – diese Kosten sind nicht verhandelbar.
Der Kriterienkatalog: Wann wird Ihr Vorhaben prüfpflichtig?
Der Kriterienkatalog nach Anlage 1 NBVO ist die zentrale hessische Besonderheit. Er bestimmt, ob ein Nachweisberechtigter bei GK 1–3 eigenverantwortlich arbeiten darf oder ob zusätzlich ein Prüfsachverständiger eingeschaltet werden muss. Die Anwendung erfolgt eigenverantwortlich durch den Nachweisberechtigten – er muss schriftlich bestätigen, dass kein Kriterium zutrifft.
Die praxisrelevantesten Kriterien, die eine Prüfpflicht auslösen:
- Baugrundverhältnisse: Nicht eindeutige Tragfähigkeit, Setzungsempfindlichkeit oder Auffüllungen – im Rhein-Main-Gebiet (Frankfurt, Offenbach, Darmstadt) besonders häufig relevant
- Erd- oder Wasserdruck: Kellergeschosse mit erhöhtem Grundwasserstand oder Hanglage
- Nachbarbauten und Baugrubensicherung: Unterfangungen oder Baugruben in Grenznähe
- Gebäudehöhe über 10 m: Betrifft auch viele dreigeschossige Wohngebäude
- Besondere Berechnungsverfahren: Wenn Nachweise nicht mit Standardverfahren geführt werden können
- Außergewöhnliche Beanspruchungen: Erdbeben – in Teilen Südhessens (Erdbebenzone 1 am Oberrheingraben) relevant
Praxis-Tipp: Wenn Baugrubenverbau oder Unterfangungen erforderlich sind, kann eine Trennung dieser Tiefbau-Nachweise vom eigentlichen Hochbau-Tragwerk sinnvoll sein. Werden die Tiefbaunachweise separat durch einen Sachverständigen geprüft, kann das Hochbau-Tragwerk bei Einhaltung aller übrigen Kriterien ohne zusätzliche Prüfung auskommen. Das ist ein Optimierungsansatz, den Planeco Building bei der Projektplanung frühzeitig prüft.
[[statiker-klein]]
Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Hessen?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Vorhabens sowie danach, ob eine Prüfung durch einen Prüfsachverständigen erforderlich wird. Planeco Building arbeitet mit transparenten Preisspannen:
- Einfacher Wanddurchbruch: ab 500,–€ netto
- Einfamilienhaus-Neubau (GK 1–2): 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
- Mehrfamilienhaus (GK 4–5): ab 9.500,–€ netto
- Gewerbe- und Lagerhallen: ab 9.500,–€ netto
Hinzu kommen bei Prüfpflicht die Prüfgebühren nach HPPVO sowie – bei schwierigen Baugrundverhältnissen – die Kosten für ein Baugrundgutachten. Gerade im Rhein-Main-Gebiet ist ein Baugrundgutachten aufgrund von Auffüllungen und hohem Grundwasserstand häufig keine Option, sondern Voraussetzung für einen vollständigen Nachweis. Mehr zu den Gesamtkosten finden Sie unter Statiker Kosten.
Ablauf: Von der Beauftragung bis zur Rohbaubescheinigung
- Erstberatung und Gebäudeklassen-Einstufung: Klärung, welche Gebäudeklasse vorliegt und ob der Kriterienkatalog eine Prüfpflicht auslöst – das beeinflusst Kosten und Zeitplan erheblich
- Unterlagen zusammenstellen: Bauzeichnungen, Bestandspläne (bei Umbauten), Grundstücksdaten, ggf. vorhandene Statiken und Baugenehmigungen
- Erstellung des Standsicherheitsnachweises: Planeco Building erstellt den Nachweis in 14–21 Werktagen – inklusive statischem System, Berechnungen und Konstruktionszeichnungen
- Prüfung durch Prüfsachverständigen (wenn erforderlich): Bei GK 4–5 oder Sonderbauten zusätzliche Prüfphase; Dauer abhängig von der Auslastung des Prüfsachverständigen
- Einreichung über das Bauportal Hessen: Seit dem 1. April 2025 können Bauanträge in Hessen digital eingereicht werden – der Standsicherheitsnachweis wird als digitale Bauvorlage beigefügt
- Bauüberwachung und Rohbaubescheinigung: Der Nachweisberechtigte ist nach § 83 Abs. 2 HBO verpflichtet, die ordnungsgemäße Bauausführung zu überwachen und nach Fertigstellung des Rohbaus zu bescheinigen. Die Überwachung erfordert keine ständige Anwesenheit – Stichprobenkontrollen der wesentlichen Bauteile genügen
Die Bauüberwachungspflicht wird in der Praxis häufig übersehen: Wer einen Nachweisberechtigten beauftragt, beauftragt damit automatisch auch die Bauüberwachung. Das ist gesetzlich verankert und kein optionaler Zusatz. Einen qualifizierten Statiker finden Sie über Planeco Building bundesweit.
HBO-Novelle Oktober 2025: Was sich für Standsicherheitsnachweise geändert hat
Die Hessische Bauordnung wurde am 14. Oktober 2025 novelliert. Für Standsicherheitsnachweise sind folgende Änderungen direkt relevant:
- Erweiterter Dachgeschossausbau: Die Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO wurde auf die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken außerhalb eines Bebauungsplans ausgeweitet – der Standsicherheitsnachweis für Decke und Dachstuhl bleibt dennoch erforderlich
- Sonderbauten-Neubewertung: Großgaragen mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und unkritische Büro- und Verwaltungsgebäude werden künftig als Regelbauten eingestuft. Das kann die Prüfpflicht für den Standsicherheitsnachweis reduzieren – relevant vor allem für Wohnungsbauvorhaben mit größeren Tiefgaragen
- Digitaler Bauantrag: Seit April 2025 über das Bauportal Hessen verpflichtend – Standsicherheitsnachweise werden digital eingereicht
- Innovationsklausel / Gebäudetyp E: Die neue Innovationsklausel ermöglicht Abweichungen von technischen Baubestimmungen – das kann in Einzelfällen Auswirkungen auf die Anforderungen an Standsicherheitsnachweise haben
Typische Szenarien und was sie kosten
Einfamilienhaus-Neubau in Kassel (GK 2)
Ein Nachweisberechtigter erstellt den Standsicherheitsnachweis eigenverantwortlich, sofern kein Kriterium des Kriterienkatalogs zutrifft. Kosten: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto, keine zusätzlichen Prüfgebühren. Bearbeitungszeit bei Planeco Building: 14–21 Werktage.
Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen in Frankfurt (GK 4)
Prüfpflicht durch Prüfsachverständigen. Im Rhein-Main-Gebiet ist zudem ein Baugrundgutachten aufgrund der Bodenverhältnisse häufig erforderlich. Gesamtkosten aus Statik, Prüfstatik und Baugrundgutachten können deutlich über dem Basispreis von ab 9.500,–€ netto liegen.
Wanddurchbruch im Bestandsgebäude
Auch bei einem einzelnen Wanddurchbruch ist ein Standsicherheitsnachweis für Sturz und Lastableitung erforderlich. Kosten: ab 500,–€ netto. Ein Nachweisberechtigter kann das eigenverantwortlich erledigen – vorausgesetzt, die Bestandsunterlagen (Bauzeichnungen, vorhandene Statik) liegen vor. Mehr dazu unter Standsicherheitsnachweis.
Nutzungsänderung von Büro zu Lager
Nutzlasten für Lagerflächen liegen deutlich über denen für Büros – ein neuer Standsicherheitsnachweis für die betroffenen Decken ist erforderlich. Die Nutzungsänderung selbst erfordert zudem eine Baugenehmigung. Planeco Building bearbeitet beides aus einer Hand. Details zur Nutzungsänderung in Hessen.
Was Ihr Tragwerksplaner von Ihnen braucht
Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller kann der Standsicherheitsnachweis erstellt werden. Für ein reibungsloses Verfahren sollten Sie bereitstellen:
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten – aktueller Stand mit Datum
- Bestandsunterlagen (bei Umbauten): Vorhandene Statiken, Baugenehmigungen, Bestandspläne
- Grundstücksdaten: Lageplan, Katasterauszug, Angaben zur Geländesituation
- Baugrundangaben: Baugrundgutachten, falls bereits vorhanden; Angaben zu bekannten Besonderheiten (Altlasten, Auffüllungen, Hangwasser)
- Nutzungsangaben: Geplante Nutzung aller Geschosse und Bereiche (relevant für die Lastannahmen)
Planeco Building übernimmt die Koordination zwischen Architekt, Tragwerksplaner und Bauaufsicht – von der Erstberatung über die Erstellung des Standsicherheitsnachweises bis zur Einreichung über das Bauportal Hessen. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und einer Bearbeitungszeit von 14–21 Werktagen ist das Verfahren planbar. Einen ersten Überblick über Ihr Vorhaben erhalten Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen als Statiker.








