Die Nutzungsänderung in Hessen auf einen Blick
- Eine Nutzungsänderung liegt dann vor, wenn durch die Veränderung einer Gebäudenutzung andere oder auch weitere Anforderungen an das Gebäude oder den Gebäudeteil entstehen.
- Grundsätzlich unterliegen auch Nutzungsänderungen der Genehmigungspflicht, so dass Sie einen Bauantrag stellen müssen.
- Fällt Ihre Nutzungsänderung in den Bereich der Genehmigungsfreistellung, brauchen Sie zwar keine rechtskräftige Genehmigung, müssen aber trotzdem Bauvorlagen bei der Behörde einreichen.
Was ist eine Nutzungsänderung?
Ändern Sie die Art oder die Intensität der Nutzung Ihres Gebäudes, spricht man ganz allgemein betrachtet von einer Nutzungsänderung. Baurechtlich wird diese Nutzungsänderung dann relevant, wenn durch diese Veränderungen andere oder sogar höhere Anforderungen an Ihr Gebäude entstehen.
Beispiele hierfür wären die Veränderung eines bestehenden nichtstörenden Gewerbes hin zu einem emissionsintensiven Gewerbebetrieb, oder aber ganz einfach der Ausbau Ihres Dachgeschosses vom bisher nur als Lager dienenden Dachraum hin zu vollwertiger Wohnfläche.
Baurecht in Hessen – Diese Regeln gelten
Die Regelung von „Art und Maß“ der Bebauung, also die Festlegung wo wovon wieviel gebaut werden darf, erfolgt in Bayern über das in ganz Deutschland verbindliche Baugesetzbuch. Ganz konkret können daraus individuelle, von den jeweiligen Gemeinden für bestimmte Gebiete aufgestellte Bebauungspläne entstehen.
Darüber hinaus besitzt Hessen eine eigene Landesbauordnung, die Hessische Bauordnung HBO. Sie definiert die Art und Weise, wie gebaut werden muss und formuliert klare Regeln zum Brandschutz, zur Barrierefreiheit und zu verschiedenen anderen Themen.
Wie ist der Ablauf einer Nutzungsänderung in Hessen?
Hilfreich sowohl für Ihre eigene Überlegung als auch den Erstkontakt mit einem Planer sind zunächst alle Unterlagen, die Sie zu Ihrem Gebäude besitzen. Dazu gehören Bestandspläne, etwaige frühere Genehmigungen, aber auch Grundbuchauszüge mit Informationen zu möglichen Baulasten.
Daraus können Sie selbst die grobe Idee Ihrer Nutzungsänderung aufstellen und dann mit Unterstützung eines Architekten als fachlcihem Ansprechpartner ausarbeiten. Dieser kennt sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die technischen Anforderungen und kann Ihnen eine belastbare Planung, einen soliden Kostenrahmen und auch einen großen Zeitplan erstellen. Ganz nach Ihren Wünschen haben Sie so vom ersten Gedanken bis zum finalen Einzug immer einen Profi an Ihrer Seite.
Ist für eine Nutzungsänderung in Hessen ein Bauantrag nötig?
Die HBO sieht für jede Veränderung eines Gebäudes zunächst den Bauantrag verpflichtend vor. Das betrifft neben Neu- und Umbaumaßahmen auch die Nutzungsänderung.
Eine Genehmigungsfreistellung können Sie dann für sich in Anspruch nehmen, wenn Ihre Nutzungsänderung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans erfolgen soll und auch inhaltlich allen Vorgaben dieses Bebauungsplans entspricht.
Die zuständige Behörde oder Ihr Architekt beraten Sie gerne, ob Ihr Vorhaben konkret von der Möglichkeit zur Freistellung von der Genehmigungspflicht erfasst ist.
Wichtig: Die Beantragung einer notwendigen Baugenehmigung für Ihre Nutzungsänderung liegt alleine in Ihrer Hand. Eine automatische Prüfung und Genehmigung bei erfolgter Nutzungsänderung findet dagegen nicht statt. Veränderte Nutzungen ohne erforderliche Genehmigung können im Extremfall sogar untersagt werden.
Wie stellt man den Antrag für eine Nutzungsänderung in Hessen?
Die Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde liegt in Hessen bei den Landkreisen, also den Landratsämtern, und den kreisfreien Städten. Dort reichen Sie den von einer bauvorlageberechtigten Person erstellten Bauantrag an. Meist ist das ein eingetragener Architekt, der über die nötige Fachkenntnis für Ihren Antrag verfügt.
Neben der eigentlichen Antragsbearbeitung bieten Ihnen die Unteren Bauaufsichtsbehörden außerdem einen gewissen Beratungsumfang zur Machbarkeit Ihrer Nutzungsänderung, sowie die Einsicht in die bisherige Bauakte zu Ihrem Gebäude. Damit spielen die Behörden auch für die Grundlagenermittlung ganz am Anfang Ihres Vorhabens eine wichtige Rolle.
Mittlerweile ermöglichen verschiedene hessische Behörden auch die digitale Abgabe Ihres Bauantrags. Im Verwaltungsportal Hessen finden Sie eine Übersicht, wo das schon heute möglich ist.
Im Falle der Genehmigungspflicht dürfen Sie Ihre Nutzungsänderung in Hessen aufnehmen, sobald Ihnen die Genehmigung vorliegt.
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Wie lange braucht die Genehmigung einer Nutzungsänderung in Hessen?
Die hessische Bauordnung sieht für alle Bauanträge außerhalb des Sonderbaus eine maximale Genehmigungsfrist von drei Monaten vor. Diese kann aus wichtigem Grund einmalig um bis zu zwei Monate verlängert werden.
Kommen Sie zu der Gelegenheit der Verfahrensfreistellung, müssen Sie lediglich ab Einreichung der Unterlagen einen Monat verstreichen lassen, bevor Sie Ihre Nutzungsänderung vollziehen dürfen.
Beispiel für eine Nutzungsänderung in Hessen
Immer wiederkehrend sind Nutzungsänderungen von Wohnraum zu kleineren gewerblichen Einheiten, wenn Sie beispielsweise in die Selbstständigkeit starten. Werden Wohnräume beispielsweise zu einer Physiotherapie-Praxis oder umgenutzt, entsteht zweifelsfrei die Verfahrenspflicht. Sie brauchen einen Bauantrag.
Aussicht auf Erfolg hat Ihr Vorhaben überall dort, wo außer Wohnen auch die Nutzungsart „Gesundheitliche Einrichtung“ nach dem Baugesetzbuch zulässig ist. Inhaltlich werden Sie sich dann mit der Frage befassen müssen, ob durch die Praxisnutzung im Detail Veränderungen der bisherigen Wohnräume, beispielsweise der Einbau einer Kundentoilette, erforderlich sind.
Die Mitwirkung eines Architekten ist damit nicht nur zwingend erforderlich, sondern auch inhaltlich definitiv sinnvoll.
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