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Standsicherheitsnachweis in Niedersachsen vom Statiker

July 13, 2026
Update:
July 13, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
July 13, 2026
Update:
July 13, 2026
Nachweispflicht und Prüfpflicht sind in Niedersachsen zwei verschiedene Dinge – und genau diese Unterscheidung entscheidet über Ihren Zeitplan und Ihre Kosten. Planeco Building koordiniert den Standsicherheitsnachweis für Ihr Vorhaben – von der Beauftragung bis zur Einreichung.

Sie planen einen Umbau, einen Neubau oder eine Nutzungsänderung in Niedersachsen – und fragen sich, wann der Standsicherheitsnachweis wirklich Pflicht ist, wer ihn prüfen muss und was er kostet? Die Antwort hängt weniger von der Gebäudegröße ab als von einer Unterscheidung, die viele Bauherren erst im laufenden Verfahren kennenlernen: Nachweispflicht ist nicht dasselbe wie Prüfpflicht. Was das für Ihr Vorhaben konkret bedeutet, zeigt dieser Artikel.

Das Thema kurz und kompakt

  • Nachweispflicht gilt fast immer: Der Standsicherheitsnachweis ist in Niedersachsen bei nahezu jedem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erforderlich – auch für Einfamilienhäuser. Was bei kleineren Vorhaben entfällt, ist die behördliche Prüfpflicht, nicht der Nachweis selbst.
  • Prüfpflicht ab Gebäudeklasse 4: Erst ab Gebäudeklasse 4 (Wandhöhe über 7 m) und bei Sonderbauten wird der Nachweis durch einen unabhängigen Prüfingenieur geprüft. Dieser wird von der Bauaufsichtsbehörde beauftragt – nicht vom Bauherrn.
  • Neue NBauO-Regeln seit 2024/2025: Die novellierte Niedersächsische Bauordnung bringt zwei relevante Änderungen: Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 75 m³ sind jetzt verfahrensfrei, und bei prüfpflichtigen Vorhaben kann der Nachweis unter Bedingungen nachgereicht werden – mit einer Frist von einem Jahr.
  • Planeco Building koordiniert den gesamten Prozess: Von der Beauftragung des Tragwerksplaners über die Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde bis zur digitalen Einreichung – Planeco Building übernimmt die Koordination. Jetzt kostenlos Angebot anfragen.

Standsicherheitsnachweis in Niedersachsen: Was Bauherren wirklich wissen müssen

Der Standsicherheitsnachweis ist in Niedersachsen bei nahezu jedem Bauvorhaben Pflicht – unabhängig davon, ob Sie ein Einfamilienhaus neu bauen, eine tragende Wand entfernen oder ein Dachgeschoss ausbauen. Entscheidend ist dabei nicht nur, ob der Nachweis vorliegen muss, sondern ob er auch behördlich geprüft werden muss. Diese Unterscheidung – Nachweispflicht vs. Prüfpflicht – bestimmt Ihren Aufwand, Ihre Kosten und Ihren Zeitplan erheblich.

Seit dem 1. Juli 2025 gilt die novellierte Niedersächsische Bauordnung (§ 65 NBauO), die unter anderem den Katalog verfahrensfreier Baumaßnahmen erweitert und eine neue Nachreichungsmöglichkeit für den Standsicherheitsnachweis einführt. Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, lesen Sie hier.

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Was ist ein Standsicherheitsnachweis?

Der Standsicherheitsnachweis ist die rechnerische Bestätigung durch einen qualifizierten Tragwerksplaner, dass Ihr Gebäude allen statischen und dynamischen Belastungen dauerhaft standhält. Die Grundlage dafür schafft § 12 NBauO: Jede bauliche Anlage muss im Ganzen, in ihren einzelnen Teilen und für sich allein dem Zweck entsprechend dauerhaft standsicher sein.

In der Praxis besteht der Nachweis aus drei Kernbereichen:

  • Lastannahmen: Alle Belastungen werden ermittelt – Eigengewicht der Konstruktion, Nutzlasten, Wind- und Schneelasten nach Standort und Dachneigung
  • Systembildung: Der Tragwerksplaner definiert, wie Lasten durch das Gebäude in den Baugrund abgeleitet werden – Decken, Wände, Stützen, Fundamente
  • Bemessungsergebnisse: Auf Basis der Eurocodes wird rechnerisch nachgewiesen, dass kein Bauteil überlastet wird und das Gebäude gebrauchstauglich bleibt

Umgangssprachlich wird der Nachweis oft als „Statik" oder „statische Berechnung" bezeichnet. Der Unterschied: Die Statik ist der Oberbegriff für die gesamte Tragwerksplanung, der Standsicherheitsnachweis ist das formelle Dokument, das bei der Behörde eingereicht wird.

Wann ist der Standsicherheitsnachweis Pflicht?

Die Nachweispflicht gilt grundsätzlich für alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben in Niedersachsen. Konkret betrifft das:

  • Neubau von Wohn- und Gewerbegebäuden
  • Eingriffe in tragende Bauteile (Wanddurchbrüche, Deckenöffnungen, Abbruch tragender Wände)
  • Aufstockungen und Anbauten, die das bestehende Tragwerk belasten
  • Dachgeschossausbauten mit Laständerungen
  • Nutzungsänderungen, bei denen sich die Nutzlasten erhöhen – zum Beispiel von Wohnen zu Gewerbe oder bei erhöhten Personenzahlen

Seit dem 1. Juli 2025 sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 75 m³ verfahrensfrei (bisher 40 m³). Für diese Vorhaben entfällt die formelle Einreichungspflicht – die Standsicherheit muss aber dennoch gewährleistet sein. Wer hier auf einen Nachweis verzichtet, trägt das volle Haftungsrisiko selbst.

Prüfpflichtig oder nicht? Die Niedersachsen-Besonderheit

Hier liegt der entscheidende Unterschied zu anderen Bundesländern: In Niedersachsen richtet sich die Prüfpflicht nach § 65 Abs. 3 NBauO nach spezifischen Schwellenwerten – nicht nach einem einfachen Gebäudeklassensystem.

Nicht prüfpflichtig sind in der Regel Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser bis 7 m Wandhöhe). Der Standsicherheitsnachweis muss trotzdem vorliegen und von einem in der Liste der Ingenieurkammer Niedersachsen eingetragenen Tragwerksplaner erstellt worden sein. Dieser muss seit dem 1. Juli 2024 zusätzlich eine formelle Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgeben, dass er den Nachweis erstellt hat.

Prüfpflichtig sind Vorhaben ab Gebäudeklasse 4 und 5 – also Gebäude mit mehr als 7 m Wandhöhe, Mehrfamilienhäuser ab einer bestimmten Größe sowie Sonderbauten. Hier greift das Vier-Augen-Prinzip: Ein unabhängiger Prüfingenieur für Baustatik kontrolliert den Standsicherheitsnachweis zusätzlich. Die Beauftragung des Prüfingenieurs erfolgt durch die untere Bauaufsichtsbehörde – nicht durch den Bauherrn direkt.

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Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Niedersachsen?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Tragwerks, der Komplexität der Konstruktion und dem Aufwand für die Gründungsbemessung. Als Orientierung dienen folgende Preisspannen aus der Projektpraxis von Planeco Building:

  • Einfache Wandöffnung: ab 500,–€ netto
  • Einfamilienhaus-Neubau (Gebäudeklasse 1–3): 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
  • Mehrfamilienhaus (Gebäudeklasse 4–5): ab 9.500,–€ netto
  • Gewerbehalle oder Lagergebäude: ab 9.500,–€ netto

Bei prüfpflichtigen Vorhaben kommen die Gebühren des Prüfingenieurs hinzu. Diese richten sich nach der niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO) und liegen erfahrungsgemäß bei 800,–€ und mehr, je nach Prüfumfang.

Vorsicht bei ungewöhnlich günstigen Angeboten: Ein vollständiger Standsicherheitsnachweis umfasst Positionspläne, Konstruktionszeichnungen für alle Auflager und Anschlüsse sowie die vollständige Lastableitung bis in den Baugrund. Fehlen diese Bestandteile, entstehen bei der Prüfung Rückfragen – und am Ende höhere Gesamtkosten als bei einem sorgfältig erstellten Nachweis von Anfang an. Mehr zu den Kostenfaktoren finden Sie auf der Seite Statiker Kosten.

Wer darf den Standsicherheitsnachweis erstellen?

In Niedersachsen darf den Standsicherheitsnachweis ausschließlich erstellen, wer in der von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführten Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner nach § 21 NIngG eingetragen ist – oder einer gleichgestellten Person aus einem anderen Bundesland. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Ingenieurstudium mit Schwerpunkt Tragwerksplanung oder konstruktiver Ingenieurbau sowie mehrjährige Berufserfahrung.

Der Unterschied zwischen Tragwerksplaner und Prüfingenieur ist dabei wichtig:

  • Tragwerksplaner: Erstellt den Standsicherheitsnachweis im Auftrag des Bauherrn
  • Prüfingenieur für Baustatik: Prüft den Nachweis unabhängig bei prüfpflichtigen Vorhaben – wird von der Bauaufsichtsbehörde beauftragt, nicht vom Bauherrn

Wenn Sie noch keinen geeigneten Fachmann haben, hilft die Seite Statiker finden bei der Orientierung. Planeco Building koordiniert die Tragwerksplanung als Teil des gesamten Genehmigungsverfahrens – inklusive Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde und, wenn nötig, mit dem Prüfingenieur.

So läuft der Prozess in Niedersachsen ab

  1. Tragwerksplaner beauftragen: Idealerweise parallel zur Beauftragung des Architekten – die Statik muss auf den Grundrissen und Schnitten der Architekturplanung aufbauen
  2. Baugrundgutachten einholen: Ohne Kenntnis der Bodenverhältnisse ist keine belastbare Gründungsbemessung möglich – besonders relevant bei Neubauten und Aufstockungen
  3. Standsicherheitsnachweis erstellen: Der Tragwerksplaner erstellt den Nachweis inklusive Positionsplänen und Konstruktionszeichnungen – bei Planeco Building in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Werktagen
  4. Elektronische Einreichung: Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Niedersachsen die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Bauvorlagen. Der Standsicherheitsnachweis wird mit dem Bauantrag digital eingereicht. Die Behörde kann ergänzend ein Papierexemplar als Arbeitsexemplar anfordern (§ 14 NBauVorlVO)
  5. Prüfung abwarten: Bei prüfpflichtigen Vorhaben prüft der Prüfingenieur den Nachweis. Kapazitätsengpässe bei Prüfingenieuren können die Gesamtdauer verlängern – das sollte bei der Zeitplanung berücksichtigt werden

Standsicherheitsnachweis nachreichen – die neue Sonderregelung

Seit der NBauO-Novelle 2024 gibt es in Niedersachsen eine wichtige Erleichterung für zeitkritische Projekte: Nach § 67 Abs. 3 NBauO kann die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag zulassen, dass der prüfpflichtige Standsicherheitsnachweis nach Erteilung der Baugenehmigung eingereicht wird. Die Baugenehmigung wird dann unter aufschiebender Bedingung erteilt.

Was das bedeutet: Die Genehmigung ist zunächst noch nicht vollständig wirksam. Der Nachweis muss innerhalb von einem Jahr nachgereicht und nach Prüfung bestätigt werden. Wird diese Frist versäumt, wird die Baugenehmigung unwirksam – eine Fristverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Konstruktionszeichnungen für tragende Bauteile müssen unabhängig davon spätestens vor Beginn der Ausführung des jeweiligen Bauteils vorliegen.

Diese Regelung ist sinnvoll für Vorhaben, bei denen die Baugenehmigung als Signal für Finanzierungsgespräche oder Mietvertragsverhandlungen benötigt wird – sollte aber nicht als Einladung verstanden werden, die Statik auf die lange Bank zu schieben.

Umbau im Bestand: Was § 85a NBauO für Ihren Standsicherheitsnachweis bedeutet

Seit dem 1. Juli 2024 gilt in Niedersachsen die sogenannte Umbauordnung nach § 85a NBauO. Sie bringt erhebliche Erleichterungen für Baumaßnahmen im Bestand – zum Beispiel bei Dachgeschossausbauten, Umnutzungen oder Anbauten an bestehende Gebäude.

Der Kern: Bei Umbaumaßnahmen, die unter die Erleichterungen nach § 85a fallen, werden die bautechnischen Nachweise nicht durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft. Das klingt nach weniger Aufwand – bedeutet aber gleichzeitig, dass die Verantwortung vollständig bei Entwurfsverfasser und Tragwerksplaner liegt. Die Standsicherheit nach § 12 NBauO muss weiterhin gewährleistet sein.

Entscheidend ist dabei die Dokumentationspflicht nach § 85a Abs. 3: Alle getroffenen Entscheidungen und Abweichungen vom regulären Regelwerk müssen schriftlich dokumentiert werden. Im Schadensfall ist diese Dokumentation der einzige Nachweis für eine eigenverantwortliche, fachgerechte Planung. Planeco Building stellt sicher, dass diese Dokumentation vollständig und nachvollziehbar geführt wird – gerade bei komplexen Bestandssituationen, wo die Schnittstelle zwischen Alt- und Neubauteilen erfahrungsgemäß die größten Risiken birgt.

Diese Unterlagen braucht Ihr Tragwerksplaner

Je vollständiger die Unterlagen bei Beauftragung vorliegen, desto schneller kann der Standsicherheitsnachweis erstellt werden. Folgende Informationen und Dokumente werden in der Regel benötigt:

  • Aktuelle Grundrisse, Schnitte und Ansichten (vom Architekten oder aus dem Bauantrag)
  • Angaben zur geplanten Nutzung und zu den Nutzlasten
  • Informationen zum Baugrund (Baugrundgutachten, sofern vorhanden)
  • Bei Bestandsgebäuden: vorhandene Bestandspläne und, wenn verfügbar, die ursprüngliche Statik
  • Angaben zu geplanten Materialien (Stahlbeton, Holz, Mauerwerk, Stahl)
  • Lageplan mit Grundstücksgrenzen und Nachbarbebauung

Fehlen diese Unterlagen, entstehen Rückfragen – und damit Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. Wenn Sie noch keinen Standsicherheitsnachweis beauftragt haben und unsicher sind, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret benötigt werden, berät Planeco Building im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

Drei Irrtümer, die Bauherren teuer zu stehen kommen

Irrtum 1: „Für mein Einfamilienhaus brauche ich keine Statik."
Falsch. Der Standsicherheitsnachweis ist auch für Einfamilienhäuser in Niedersachsen erforderlich. Was entfällt, ist die behördliche Prüfpflicht – nicht die Nachweispflicht selbst. Wer ohne Nachweis baut, haftet persönlich für alle Schäden.

Irrtum 2: „Mein Vorhaben ist verfahrensfrei, also brauche ich keine Statik."
Auch verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen standsicher sein. Die NBauO-Novelle 2025 hat zwar die Schwellenwerte angehoben – aber die physikalischen Anforderungen an Standsicherheit bestehen unabhängig vom Verfahren.

Irrtum 3: „Der günstigste Anbieter reicht."
Ein Standsicherheitsnachweis ohne vollständige Konstruktionszeichnungen, ohne Lastableitung bis in den Baugrund oder ohne Angaben zur Auflagerung wird von der Bauaufsichtsbehörde oder dem Prüfingenieur zurückgewiesen. Die Nacharbeit kostet mehr als ein sorgfältig erstellter Nachweis von Anfang an. Planeco Building hat in über 1.400 Bauanträgen erlebt, dass lückenhafte Nachweise die häufigste Ursache für Verfahrensverzögerungen sind.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich für mein Einfamilienhaus in Niedersachsen einen Standsicherheitsnachweis?

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Ja. Der Standsicherheitsnachweis ist auch für Einfamilienhäuser in Niedersachsen Pflicht. Was bei Gebäudeklassen 1 bis 3 entfällt, ist die behördliche Prüfung durch einen Prüfingenieur – nicht der Nachweis selbst. Wer ohne Nachweis baut, haftet persönlich für alle Schäden an Konstruktion und Dritten.

Was passiert, wenn ich bei einem Umbau im Bestand keinen Standsicherheitsnachweis einreiche?

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Bei Umbaumaßnahmen unter § 85a NBauO entfällt zwar die behördliche Prüfung – die Standsicherheit nach § 12 NBauO muss aber weiterhin gewährleistet und dokumentiert sein. Fehlt diese Dokumentation im Schadensfall, tragen Entwurfsverfasser und Tragwerksplaner die volle Verantwortung. Ein fehlender Nachweis kann zudem zur Nutzungsuntersagung führen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Standsicherheitsnachweises in Niedersachsen?

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Bei vollständig vorliegenden Unterlagen – Grundrisse, Schnitte, Angaben zu Nutzung und Baugrund – erstellt Planeco Building den Standsicherheitsnachweis in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Werktagen. Bei prüfpflichtigen Vorhaben sollte zusätzlich Zeit für die Prüfung durch den Prüfingenieur eingeplant werden, da hier Kapazitätsengpässe auftreten können.