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Standsicherheitsnachweis in Remscheid vom Statiker

April 7, 2026
Update:
April 7, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
April 7, 2026
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April 7, 2026
Ob Neubau in Hanglage, Wanddurchbruch oder Nutzungsänderung – ohne vollständigen Standsicherheitsnachweis geht in Remscheid nichts voran. Planeco Building liefert alle Unterlagen in 14–21 Tagen, damit Ihr Bauantrag beim ersten Einreichen vollständig ist.
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Standsicherheitsnachweis Remscheid

Ob Neubau in Hanglage, Wanddurchbruch oder Nutzungsänderung – ohne vollständigen Standsicherheitsnachweis geht in Remscheid nichts voran. Planeco Building liefert alle Unterlagen in 14–21 Tagen, damit Ihr Bauantrag beim ersten Einreichen vollständig ist.
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Sebastian Rupp
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April 7, 2026
Lesezeit: 5 Min.

Was passiert, wenn der Bauantrag beim Fachdienst Bauordnung Remscheid eingeht – aber der Standsicherheitsnachweis fehlt? Im Schnitt fast drei Monate Wartezeit, bis alle Unterlagen komplett sind. Wer Neubau, Anbau oder Wanddurchbruch plant, braucht die Statik parallel zur Architektenplanung. Doch welche Nachweise sind für Ihr konkretes Vorhaben tatsächlich erforderlich, und wann wird zusätzlich ein Prüfstatiker Pflicht?

Das Thema kurz und kompakt

  • Immer Pflicht, nicht immer prüfpflichtig: Jedes Bauvorhaben in Remscheid braucht einen Standsicherheitsnachweis – eine zusätzliche Prüfung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen ist aber erst ab Gebäudeklasse 3 oder bei Sonderbauten nötig.
  • Kosten realistisch einplanen: Für einen Wanddurchbruch starten die Kosten ab 500 € netto, für ein Einfamilienhaus bei 2.500–5.500 € netto. Bei Bestandsumbauten liegen die Kosten 20–33 % über Neubau-Nachweisen.
  • Hanglage und Schneelast beachten: Remscheids Höhenlage (Schneelastzone 2/2a) und die häufigen Hanggrundstücke erfordern ein Baugrundgutachten vor der Statik-Erstellung – sonst drohen Nacharbeiten und Mehrkosten.
  • Vollständige Unterlagen in 14–21 Tagen: Planeco Building erstellt den kompletten Standsicherheitsnachweis inklusive Konstruktionszeichnungen und Bewehrungsplänen. Jetzt kostenlos beraten lassen und klären, welche Nachweise Ihr Vorhaben erfordert.

Wann Sie in Remscheid einen Standsicherheitsnachweis brauchen

Jedes Bauvorhaben, das in die Tragstruktur eines Gebäudes eingreift, erfordert einen Standsicherheitsnachweis – unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsänderung handelt. In Remscheid betrifft das konkret:

  • Neubau: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbegebäude, Lagerhalle
  • Wanddurchbruch: Entfernung oder Öffnung tragender Wände, z. B. um zwei Räume zu verbinden
  • Aufstockung und Anbau: Zusätzliche Geschosse, Wintergärten mit statischer Anbindung, Gauben
  • Dachgeschossausbau: Besonders bei älteren bergischen Gebäuden, deren Dachkonstruktion für Wohnnutzung nicht ausgelegt wurde
  • Nutzungsänderung: Wenn sich die Nutzlasten ändern – etwa bei einer Nutzungsänderung von Büro zu Gastronomie oder Lager zu Verkaufsfläche

Ein häufiger Sonderfall in Remscheid: Die bergische Hanglage erzeugt bei Gründungen und Stützmauern zusätzliche statische Anforderungen. Wer am Hang baut oder einen Bestandsbau in Hanglage erweitert, sollte ein Baugrundgutachten vor der Statik-Erstellung einplanen – die Bodenverhältnisse (Schiefer, Lehm, Fels) variieren in Remscheid teils innerhalb weniger hundert Meter.

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Nachweispflicht vs. Prüfpflicht – der entscheidende Unterschied

Der häufigste Irrtum bei Bauherren in NRW: „Mein Einfamilienhaus ist Gebäudeklasse 1 – ich brauche keine Statik." Das ist falsch. Der Standsicherheitsnachweis ist immer erforderlich. Die Frage ist nur, ob er zusätzlich von einem staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) geprüft werden muss.

Die BauO NRW 2018, § 68 Abs. 2 regelt die Prüfpflicht nach Gebäudeklassen:

Nicht prüfpflichtig (aber nachweispflichtig)

  • Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 einschließlich Nebengebäude
  • Freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude bis zwei Geschosse (ohne Jauche-/Flüssigmistanlagen)
  • Eingeschossige Gebäude bis 200 m² Grundfläche (kein Sonderbau)

Bei diesen Vorhaben erstellt ein qualifizierter Tragwerksplaner den Nachweis und bescheinigt die Übereinstimmung mit der Bauausführung durch stichprobenhafte Baustellenkontrollen.

Prüfpflichtig

  • Gebäudeklasse 3, 4 und 5 (z. B. Mehrfamilienhäuser, Gebäude über 7 m Höhe)
  • Sonderbauten nach § 50 BauO NRW (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser)

Hier muss der Bauherr – nicht der Architekt – einen saSV beauftragen, der über die Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt ist. Wichtig: In NRW darf pro Bauvorhaben nur ein einziger Sachverständiger sowohl die Prüfung als auch die Baukontrolle übernehmen. Die Kosten für den Prüfstatiker liegen in der Regel bei unter 1 % der Baukosten.

Was ein vollständiger Standsicherheitsnachweis umfasst

Ein reiner Berechnungsausdruck ist kein vollständiger Standsicherheitsnachweis. Für Bauantrag und Bauausführung werden folgende Bestandteile benötigt:

  • Darstellung des statischen Systems: Alle tragenden Bauteile, Lastabtragung, Gründung
  • Statische Berechnung: Nachweis der Tragfähigkeit (Grenzzustand ULS) und Gebrauchstauglichkeit (Grenzzustand SLS)
  • Konstruktionszeichnungen: Detailpläne für Auflager, Anschlüsse, Verbindungen
  • Schal- und Bewehrungspläne: Ausführungspläne für alle Stahlbetonbauteile
  • Nachweis der Feuerwiderstandsfähigkeit: Statisch-konstruktiver Brandschutz der tragenden Bauteile

Fehlen Konstruktionszeichnungen oder Bewehrungspläne – wie es bei günstigen Pauschalangeboten vorkommt – entstehen auf der Baustelle Unsicherheiten, Rückfragen und Mehrkosten. Planeco Building liefert bei jedem Standsicherheitsnachweis alle für die Bauausführung notwendigen Unterlagen mit.

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Ablauf in Remscheid: Von der Beauftragung bis zur Genehmigung

  1. Baugrundgutachten einholen: Besonders bei Hanggrundstücken in Remscheid sollte das Gutachten vor der Statik vorliegen – es liefert die Bodenkennwerte für die Gründungsberechnung.
  2. Tragwerksplaner beauftragen: Auf Basis der Architektenplanung und des Bodengutachtens erstellt der Statiker den vollständigen Nachweis. Bei Planeco Building dauert die Erstellung 14–21 Tage.
  3. Prüfung (bei prüfpflichtigen Vorhaben): Bauherr beauftragt einen saSV. Dessen Bescheinigung muss spätestens bei Baubeginn beim Fachdienst Bauordnung Remscheid vorliegen.
  4. Einreichung beim Bauamt: Der Standsicherheitsnachweis wird als Bauvorlage zusammen mit dem Bauantrag eingereicht – oder bei genehmigungsfreigestellten Vorhaben (§ 63 BauO NRW) beim Bauherrn hinterlegt.

Zeitfaktor Remscheid: Das Bauamt Remscheid wartet nach eigenen Angaben im Schnitt fast drei Monate, bis alle Unterlagen vollständig sind. Wer den Standsicherheitsnachweis erst nach Einreichung des Bauantrags beauftragt, verliert wertvolle Zeit. Parallelbeauftragung von Architektenplanung und Statik ist der effektivste Weg, Verzögerungen zu vermeiden.

Was ein Standsicherheitsnachweis in Remscheid kostet

Die Kosten hängen von Gebäudetyp, Komplexität und Bestandssituation ab. Als Orientierung:

  • Wanddurchbruch / kleine Wandöffnung: ab 500,–€ netto
  • Einfamilienhaus-Neubau: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
  • Mehrfamilienhaus: ab 9.500,–€ netto
  • Gewerbegebäude / Lagerhalle: ab 9.500,–€ netto

Bei Bestandsumbauten liegen die Kosten regelmäßig 20–33 % über vergleichbaren Neubau-Nachweisen. Der Grund: Fehlende Bestandspläne, unbekannte Materialien und nicht dokumentierte tragende Strukturen erfordern zusätzliche Bestandsaufnahmen. In Remscheid betrifft das besonders ältere bergische Schieferhäuser, für die selten eine Bestandsstatik existiert.

Hinzu kommen bei prüfpflichtigen Vorhaben die Kosten für den saSV. Detaillierte Informationen zu den Kosten für einen Statiker finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

Wer den Standsicherheitsnachweis erstellen darf

Nur qualifizierte Tragwerksplaner dürfen den Standsicherheitsnachweis erstellen. Die BauO NRW verlangt dafür:

  • Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen
  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Tragwerksplanung
  • Eintragung in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner der Ingenieurkammer-Bau NRW oder Architektenkammer NRW

Ein Architekt kann die Statik in der Regel nicht selbst übernehmen – es sei denn, er verfügt über die entsprechende Zusatzqualifikation und Eintragung. In der Praxis sind Architektur und Tragwerksplanung getrennte Fachdisziplinen.

Remscheid-spezifisch: Lastannahmen und lokale Besonderheiten

Für die statische Berechnung in Remscheid gelten standortabhängige Lastannahmen, die direkt in den Nachweis einfließen:

  • Windzone 1: Standardanforderungen, keine erhöhten Windlasten
  • Schneelastzone 2/2a: Durch die Höhenlage Remscheids (ca. 250–380 m ü. NHN) fallen die Schneelasten höher aus als in umliegenden Talstädten – das beeinflusst die Dimensionierung von Dachkonstruktionen direkt
  • Hanglage: Viele Grundstücke in Remscheid erfordern eine aufwendigere Gründung. Stützmauern, Hangabfangungen und Erddruck auf Kellerwände müssen im Standsicherheitsnachweis berücksichtigt werden

Der zuständige Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Remscheid sitzt in der Ludwigstraße 14, 42853 Remscheid (Tel. 02191 162424). Für eine Bauvoranfrage in Remscheid empfiehlt sich vorab eine Klärung, ob das Vorhaben prüfpflichtig ist.

Zwei Praxisbeispiele aus Remscheid

Wanddurchbruch in einem Reihenhaus (Gebäudeklasse 2)

Ein Eigentümer möchte in seinem Reihenhaus Küche und Wohnzimmer durch eine Wandöffnung verbinden. Der Ablauf:

  • Standsicherheitsnachweis: ab 500,–€ netto – der Tragwerksplaner dimensioniert den erforderlichen Sturz
  • Prüfpflicht: Nein (GK 2, Wohngebäude in NRW)
  • Bearbeitungszeit: ca. 14–21 Tage bei Planeco Building
  • Besonderheit: Der Tragwerksplaner bescheinigt die Übereinstimmung mit der Bauausführung – ein saSV ist nicht erforderlich

Neubau Einfamilienhaus in Hanglage

Eine Familie plant einen EFH-Neubau auf einem Hanggrundstück in Remscheid-Lennep:

  • Standsicherheitsnachweis: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto – je nach Komplexität der Gründung
  • Prüfpflicht: Nein (GK 1, freistehendes Wohngebäude)
  • Zusätzlich erforderlich: Baugrundgutachten wegen Hanglage und unklarer Bodenverhältnisse
  • Schneelast: Höher als in Wuppertal-Tal oder Solingen – muss bei der Dachkonstruktion berücksichtigt werden

Häufige Fehler bei der Beauftragung vermeiden

Aus über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen kennt Planeco Building die typischen Stolpersteine:

  • Zu späte Beauftragung: Wer den Statiker erst nach Einreichung des Bauantrags beauftragt, riskiert monatelange Verzögerungen – besonders in Remscheid
  • Kein Bodengutachten: Ohne Bodenkennwerte kann der Tragwerksplaner die Gründung nicht berechnen. Nachträgliche Änderungen kosten Zeit und Geld
  • Unvollständige Leistung: Ein Standsicherheitsnachweis ohne Konstruktionszeichnungen und Bewehrungspläne ist auf der Baustelle wertlos
  • Nachträgliche Änderungen am Tragwerk: Wer während der Bauausführung Stützen versetzt oder zusätzliche Öffnungen schafft, muss den Nachweis anpassen lassen – bei prüfpflichtigen Vorhaben auch erneut prüfen lassen

Die kostenlose Erstberatung bei Planeco Building klärt vorab, welche Nachweise für Ihr konkretes Vorhaben in Remscheid erforderlich sind – und ob eine Prüfpflicht besteht.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich für einen Wanddurchbruch in Remscheid einen Standsicherheitsnachweis?

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Ja, sobald eine tragende Wand geöffnet oder entfernt wird, ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich. Der Tragwerksplaner dimensioniert den nötigen Sturz und bescheinigt die korrekte Ausführung. Bei einem Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 oder 2 entfällt allerdings die zusätzliche Prüfung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen.

Wann muss der Standsicherheitsnachweis beim Bauamt Remscheid vorliegen?

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Der Nachweis wird als Bauvorlage zusammen mit dem Bauantrag eingereicht. Da das Bauamt Remscheid im Schnitt fast drei Monate auf vollständige Unterlagen wartet, sollte die Statik parallel zur Architektenplanung beauftragt werden. Bei prüfpflichtigen Vorhaben muss die Bescheinigung des Sachverständigen spätestens bei Baubeginn vorliegen.

Was kostet ein Standsicherheitsnachweis für ein Einfamilienhaus in Remscheid?

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Für einen EFH-Neubau liegen die Kosten zwischen 2.500 und 5.500 Euro netto, abhängig von der Komplexität der Gründung. Bei Hanggrundstücken – in Remscheid häufig – kann ein zusätzliches Baugrundgutachten nötig sein, das die Bodenkennwerte für die Gründungsberechnung liefert. Bestandsumbauten kosten in der Regel 20–33 % mehr als vergleichbare Neubauten.