Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Rheine, wer darf ihn erstellen – und wann brauchen Sie zusätzlich einen Prüfstatiker? Gerade die strengen NRW-Vorgaben zur Qualifikation von Tragwerksplanern sorgen bei Bauherren regelmäßig für Unsicherheit. Dieser Artikel zeigt Ihnen den konkreten Ablauf, die Kosten und worauf Sie bei der Beauftragung achten müssen.
Das Thema kurz und kompakt
- Kosten kennen: Ein Standsicherheitsnachweis in Rheine kostet je nach Vorhaben zwischen 500 € (Wanddurchbruch) und über 9.500 € netto (Mehrfamilienhaus oder Gewerbegebäude).
- Nur eingetragene qTWP sind zugelassen: Seit Juli 2022 dürfen in NRW ausschließlich in die Liste eingetragene qualifizierte Tragwerksplaner den Nachweis erstellen – prüfen Sie die Qualifikation vor der Beauftragung.
- Prüfpflicht ab Gebäudeklasse 3: Ab GK 3 und bei Sonderbauten muss ein staatlich anerkannter Sachverständiger die Statik zusätzlich prüfen – planen Sie dafür 2–6 Wochen extra ein.
- Planeco Building übernimmt die Koordination: Von der Tragwerksplanung über die Prüfstatik bis zur Einreichung bei der Stadt Rheine – jetzt Angebot anfragen.
Standsicherheitsnachweis in Rheine: Wann er Pflicht ist und was er kostet
Ob Neubau, Wanddurchbruch oder Dachausbau: Ohne Standsicherheitsnachweis darf in Rheine kein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben starten. Der Nachweis belegt rechnerisch, dass Ihr Gebäude sämtlichen Belastungen – von Eigengewicht über Wind bis Schnee – standhält. In NRW gelten dabei strengere Qualifikationsanforderungen als in den meisten anderen Bundesländern. Wer den Nachweis erstellen darf, was er kostet und wie das Verfahren bei der Stadt Rheine abläuft, erfahren Sie hier.
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Was ein Standsicherheitsnachweis konkret beinhaltet
Der Standsicherheitsnachweis ist weit mehr als eine einzelne Berechnung. Er besteht aus mehreren aufeinander aufbauenden Dokumenten, die zusammen belegen, dass Ihr Bauvorhaben tragfähig und gebrauchstauglich ist:
- Lastannahmen: Ermittlung aller Einwirkungen – Eigengewicht der Konstruktion, Nutzlasten (Personen, Möbel, Maschinen), Windlasten, Schneelasten und ggf. Sonderlasten
- Statisches System: Darstellung des gesamten Tragwerks einschließlich Gründung – also wie Lasten von der Dachebene über Wände und Stützen bis in den Baugrund abgeleitet werden
- Bemessungsergebnisse: Rechnerischer Nachweis, dass jedes einzelne Bauteil den Belastungen standhält und keine unzulässigen Verformungen auftreten
- Konstruktionszeichnungen, Bewehrungs- und Schalungspläne: Detailzeichnungen für die Ausführung auf der Baustelle
- Nachweis der Feuerwiderstandsfähigkeit: Brandschutzanforderungen an tragende Bauteile – ein Bestandteil, den viele Bauherren nicht auf dem Schirm haben
Gemäß § 8 BauPrüfVO NRW müssen die Berechnungen auch die Beschaffenheit des Baugrundes und seine Tragfähigkeit angeben. Gerade in Rheine – direkt an der Ems gelegen – können lokal hohe Grundwasserstände besondere Gründungsmaßnahmen erfordern. Ein Baugrundgutachten ist hier oft empfehlenswert, auch wenn es nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wann Sie in Rheine einen Standsicherheitsnachweis brauchen
Grundsätzlich gilt nach § 15 BauO NRW 2018: Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen standsicher sein. Ein Standsicherheitsnachweis ist damit bei praktisch jedem genehmigungspflichtigen Vorhaben erforderlich:
- Neubau: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbegebäude
- Wanddurchbruch oder Entfernung tragender Wände: Auch bei vermeintlich kleinen Eingriffen muss die Lastableitung neu berechnet werden
- Dachausbau oder Aufstockung: Prüfung, ob die bestehende Tragstruktur die zusätzlichen Lasten aufnehmen kann
- Nutzungsänderung: Geänderte Nutzlasten (z. B. von Büro zu Wohnen oder umgekehrt) können einen neuen Nachweis erfordern
- Anbau oder Erweiterung: Der Standsicherheitsnachweis muss das Zusammenwirken von Alt- und Neubau berücksichtigen
- Abriss angebauter Gebäude: Nachweis, dass das verbleibende Gebäude während und nach dem Rückbau standsicher bleibt
Wichtig bei verfahrensfreien Vorhaben: Laut § 68 Abs. 3 BauO NRW 2018 ist die Vorlage einer Statik bei nicht genehmigungsbedürftigen Vorhaben nicht erforderlich. Die Standsicherheitspflicht nach § 15 gilt trotzdem – Sie als Bauherr haften persönlich. Ein Standsicherheitsnachweis ist deshalb auch hier dringend empfohlen.
Prüfpflicht in NRW: Wann ein Prüfstatiker hinzukommen muss
In NRW unterscheidet die BauO NRW 2018 klar zwischen der Erstellung des Standsicherheitsnachweises und seiner unabhängigen Prüfung. Diese Unterscheidung ist einer der häufigsten Stolpersteine für Bauherren:
- Erstellung: Durch einen qualifizierten Tragwerksplaner (qTWP) – bei jedem genehmigungspflichtigen Vorhaben Pflicht
- Prüfung: Durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) – nur bei bestimmten Gebäudeklassen erforderlich
Keine Prüfpflicht (Gebäudeklasse 1–2)
Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude bis zwei Geschosse und eingeschossige Gebäude bis 200 m² Grundfläche (kein Sonderbau) entfällt die Prüfung durch einen saSV. Der qTWP bescheinigt stattdessen selbst die Übereinstimmung des Nachweises mit der Bauausführung durch stichprobenhafte Baustellenkontrollen.
Prüfpflicht (Gebäudeklasse 3 und höher, Sonderbauten)
Bei allen übrigen Vorhaben muss ein saSV den Standsicherheitsnachweis prüfen. Der Bauherr beauftragt den saSV direkt – die Kosten liegen laut VPI NRW in der Regel bei unter 1 % der Baukosten. Mehr zu Aufgaben und Kosten des Prüfstatikers finden Sie hier.
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Wer den Standsicherheitsnachweis in Rheine erstellen darf
NRW stellt besonders hohe Anforderungen an die Qualifikation. Seit dem 1. Januar 2019 dürfen Standsicherheitsnachweise gemäß § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018 ausschließlich von Personen erstellt werden, die:
- Einen Hochschulabschluss in Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen besitzen
- Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen
- Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW oder der Architektenkammer NRW sind
- In die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner (qTWP) eingetragen sind
Die Übergangsfrist für die Besitzstandswahrung ist am 30. Juni 2022 abgelaufen. Wer heute nicht in der Liste eingetragen ist, darf keinen Standsicherheitsnachweis erstellen – unabhängig von der bisherigen Berufserfahrung. Verstöße können zu berufsrechtlichen Konsequenzen führen: Das Berufsgericht Düsseldorf hat bereits Verweise und Geldbußen gegen Personen verhängt, die ohne Listeneintragung Standsicherheitsnachweise vorgelegt haben.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie die Qualifikation Ihres Tragwerksplaners vor der Beauftragung über die öffentlich zugänglichen Listen der Ingenieurkammer-Bau NRW oder der Architektenkammer NRW. Planeco Building arbeitet ausschließlich mit eingetragenen qTWP zusammen.
Was ein Standsicherheitsnachweis in Rheine kostet
Die Kosten hängen maßgeblich von Art und Umfang des Vorhabens ab. Orientierungswerte für typische Projekte:
- Wanddurchbruch / kleine Wandöffnung: ab 500,–€ netto
- Neubau Einfamilienhaus: 2.500–5.500,–€ netto
- Neubau Mehrfamilienhaus: ab 9.500,–€ netto
- Gewerbegebäude / Lagerhalle: ab 9.500,–€ netto
Hinzu kommen können Kosten für die Prüfstatik (bei prüfpflichtigen Vorhaben), ein Baugrundgutachten (ca. 500–2.000,–€) sowie die Behördengebühren nach der AVwGebO NRW. Bei Bestandsgebäuden ist mit einem Zuschlag zu rechnen, da die vorhandene Tragstruktur zunächst aufgenommen und bewertet werden muss – insbesondere wenn die Bauakte der Stadt Rheine unvollständig ist.
Planeco Building bietet für den Standsicherheitsnachweis volle Preistransparenz ohne versteckte Kosten. Die Statiker-Kosten werden vor Beauftragung klar kommuniziert.
Ablauf: So erhalten Sie Ihren Standsicherheitsnachweis
- Beauftragung und Unterlagenzusammenstellung: Entwurfsplanung, Bauzeichnungen, Angaben zur Nutzung und ggf. Bestandspläne bereitstellen. Bei Umbauten in Rheine lohnt sich vorab eine Bauakteneinsicht bei der Stadt.
- Erstellung durch qTWP: Der qualifizierte Tragwerksplaner erstellt den vollständigen Standsicherheitsnachweis. Bei Planeco Building beträgt die Bearbeitungszeit 14–21 Tage.
- Prüfung durch saSV (bei Prüfpflicht): Der Bauherr beauftragt einen staatlich anerkannten Sachverständigen. Die Prüfung dauert je nach Komplexität weitere 2–6 Wochen.
- Einreichung bei der Stadt Rheine: Die Bescheinigung nach § 12 Abs. 1 SV-VO und eine Ausfertigung der geprüften Nachweise müssen spätestens mit der Baubeginnanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
- Stichprobenhafte Kontrollen: Während der Bauausführung kontrolliert der qTWP (oder bei Prüfpflicht der saSV) stichprobenhaft die Übereinstimmung von Planung und Ausführung.
- Fertigstellungsbescheinigung: Mit der Fertigstellungsanzeige wird die Bescheinigung über die durchgeführten Kontrollen bei der Stadt Rheine eingereicht.
Zeitplanung: Rechnen Sie vom Zeitpunkt der Beauftragung bis zur vollständigen Einreichung bei der Behörde mit mindestens 4–8 Wochen. Beauftragen Sie den Tragwerksplaner daher bereits in der Entwurfsphase – nicht erst kurz vor dem Bauantrag.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie
Damit Ihr Standsicherheitsnachweis zügig erstellt werden kann, sollten folgende Unterlagen vorliegen:
- Entwurfsplanung / Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Bemaßung
- Angaben zur geplanten Nutzung: Wohnen, Büro, Gewerbe, Lager – entscheidend für die Nutzlastannahmen
- Lageplan: Mit Angaben zu Nachbarbebauung und Geländehöhen
- Bestandspläne (bei Umbauten): Falls vorhanden, ggf. über Bauakteneinsicht bei der Stadt Rheine beschaffen
- Baugrundgutachten (empfohlen): Besonders bei Neubauten in Ems-Nähe oder auf bisher unbebauten Grundstücken
- Angaben zu besonderen Lasten: Schwere technische Anlagen, Photovoltaik, Dachbegrünung
Typische Projekte in Rheine
Neubau Einfamilienhaus (Gebäudeklasse 1–2)
Kosten für den Standsicherheitsnachweis: 2.500–5.500,–€ netto. Keine Prüfpflicht durch saSV, aber stichprobenhafte Kontrollen durch den qTWP sind Pflicht. Die Nachweise müssen spätestens vor Baubeginn vorliegen – auch bei Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW.
Wanddurchbruch im Bestandsgebäude
Kosten: ab 500,–€ netto. Vor der Beauftragung empfiehlt sich eine Bauakteneinsicht bei der Stadt Rheine, um vorhandene Bestandspläne und die ursprüngliche Statik zu sichten. Allerdings übernimmt die Stadt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Akten.
Neubau Mehrfamilienhaus (Gebäudeklasse 3–5)
Kosten: ab 9.500,–€ netto. Hier greift die Prüfpflicht durch einen saSV. Die Bescheinigung nach § 12 Abs. 1 SV-VO muss vor Baubeginn bei der Stadt Rheine eingereicht werden. Die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender Bauteile steigen mit der Gebäudeklasse – in GK 5 müssen tragende Wände und Stützen feuerbeständig ausgeführt werden.
Nutzungsänderung
Wenn sich die Nutzungsart ändert – etwa von Gewerbe zu Wohnen oder umgekehrt – ändern sich häufig auch die anzusetzenden Nutzlasten. In vielen Fällen ist dann ein neuer Standsicherheitsnachweis erforderlich, der die geänderten Lastannahmen berücksichtigt. Planeco Building übernimmt bei Nutzungsänderungen in NRW die gesamte Koordination – von der Architekturplanung über die Statik bis zur Einreichung bei der Behörde.








