Viele Immobilieneigentümer in Nordrhein-Westfalen stehen vor der Herausforderung, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen – doch dabei lauern rechtliche Fallstricke. Die Bauordnung NRW (BauO NRW) regelt präzise, wann ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Planeco Building führt Sie sicher durch Zuständigkeiten, Antragstellung und Rechtsgrundlagen bei Ihrer Nutzungsänderung in NRW.
Das Thema kurz und kompakt
- Genehmigungspflicht beachten: Ein Antrag auf Nutzungsänderung ist immer dann erforderlich, wenn durch die Veränderung andere rechtliche Anforderungen an das Gebäude entstehen – von der Umwandlung gewerblicher Flächen zu Wohnraum bis zur Schaffung einer Ferienwohnung.
- Verfahrensfreie Bauvorhaben nutzen: Die BauO NRW sieht für bestimmte bauliche Anlagen Erleichterungen vor. So können unter bestimmten Voraussetzungen unbedeutende Nutzungsänderungen ohne förmliches Baugenehmigungsverfahren realisiert werden.
- Typische Umbauten kennen: Die Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum, der Umbau eines Kellers in Wohnraum oder die Umnutzung einer Garage erfordern jeweils spezifische Nachweise zu Raumhöhe, Belichtung und Brandschutz.
- Planeco Building als Partner: Wir erstellen deutschlandweit genehmigungsfähige Anträge zur Nutzungsänderung – mit bewährter Expertise, digitalem Workflow und vollständigen Unterlagen für die Bauaufsichtsbehörde.
Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung entsteht immer dann, wenn sich aus der Veränderung eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils andere Anforderungen ergeben. Das ist nicht nur der Fall, wenn sich die Art der baulichen Nutzung ändert – etwa von Wohnraum zu Gewerbe –, sondern auch bei intensiverer Nutzung innerhalb derselben Nutzungsart.
Das ist dann der Fall, wenn die Art der baulichen Nutzung sich ändert – also beispielsweise aus Wohnräumen eine Gewerbeeinheit entsteht oder umgekehrt aus einem Laden eine Wohnung wird. Außerdem führt auch die deutliche materielle Veränderung einer bestehenden Nutzungsart zur baurechtlichen Nutzungsänderung. Die Aufteilung von Wohnungen oder die Folgenutzung einer Gewerbeeinheit durch ein Gewerbe mit stark unterschiedlichem Charakter sind typische Beispiele für andere Anforderungen bei gleichbleibender Art der baulichen Nutzung.

Welche Regeln gelten für Nutzungsänderungen in NRW?
Maßgeblich für die Zulässigkeit einer Nutzungsart ist in ganz Deutschland das Baugesetzbuch. Hier finden Sie Informationen, wo welche Nutzungsart zulässig ist und wo damit welche Nutzungsänderung grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat.
Welche Anforderungen an Ihr Gebäude durch die Nutzungsänderung entstehen, regelt dagegen die landesspezifische Bauordnung. Für Nordrhein-Westfalen ist das die Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) aus dem Jahr 2018, die seitdem mehrfach angepasst wurde.
Die wichtigsten Regelwerke auf einen Blick:
- Baugesetzbuch (BGB): Regelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit – wo ist welche Nutzung erlaubt?
- Bauordnung NRW (BauO NRW 2018): Definiert bauordnungsrechtliche Anforderungen an Brandschutz, Raumausführung, Barrierefreiheit und regelt auch die formalen Aspekte rund um den Bauantrag.
- Bauportal NRW: Digitale Plattform für die Online-Antragstellung bei der Behörde.
Ihre Ansprechpartner für Nutzungsänderungen:
- Untere Baurechtsbehörde des Landkreises, Kreisstadt mit eigener Baurechtszuständigkeit oder der kreisfreien Stadt.
- Zuständig für: Baugenehmigungen, Beratung zur Machbarkeit, Einsicht in Bauakten
- Einreichung: Nur durch bauvorlageberechtigte Architekten.
Planeco Building übernimmt für Sie die komplette Antragstellung und führt Sie sicher durch alle Anforderungen der BauO NRW – von der ersten Beratung bis zur digitalen Einreichung über das Bauportal NRW.
Wichtig: Die Aufnahme Ihrer neuen Nutzung ist grundsätzlich erst nach Erteilung der Baugenehmigung zulässig. Steht die Nutzungsänderung in Verbindung mit Baumaßnahmen, kann vor der Nutzungsaufnahme auch die förmliche Abnahme des fertiggestellten Umbaus durch die Behörde angeordnet werden.
Verfahrensfreie Nutzungsänderung in NRW
Nicht jedes Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen erfordert ein aufwendiges Baugenehmigungsverfahren. Die BauO NRW definiert in § 62 verfahrensfreie Vorhaben, die ohne Baugenehmigung realisiert werden dürfen.
Wichtig zu verstehen: Verfahrensfrei bedeutet nicht regelungsfrei. Auch ohne förmliches Genehmigungsverfahren müssen Sie alle bauordnungsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorschriften einhalten. Bei Verstößen drohen nachträgliche Änderungsanordnungen, der Bedarf, die neue Nutzung nachträglich genehmigen zu lassen oder sogar eine Nutzungsuntersagung.
Wann ist eine Nutzungsänderung verfahrensfrei?
- Änderungen ohne neue Anforderungen: Wenn die neue Nutzung keine anderen bauordnungsrechtlichen Anforderungen mit sich bringt – z. B. die Umnutzung eines Büros in ein anderes Büro ohne Änderung der Personenzahl
- Genehmigungsfreistellung: Bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans greift nach § 63 BauO NRW die Genehmigungsfreistellung – hier können Sie nach Ablauf der Wartezeit mit dem Bau beginnen. Dies gilt nur für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1–4 oder sonstige Gebäude der Gebäudeklasse 1–2.
Wichtig: Die Genehmigungsfreistellung ist kein verfahrensfreies Vorhaben, sondern ein eigenständiges Verfahren. Sie müssen alle Unterlagen vollständig einreichen – die Behörde prüft diese jedoch nicht inhaltlich, sondern nur auf Vollständigkeit. Planeco Building prüft, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist oder welches Genehmigungsverfahren für Sie optimal ist.
Typische Nutzungsänderungen in NRW: Dachboden, Keller und Garage
Die häufigsten Anfragen zu Nutzungsänderungen in Nordrhein-Westfalen betreffen die Schaffung zusätzlichen Wohnraums durch den Ausbau ungenutzter Flächen. Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
Anforderungen nach Nutzungsänderungsart:
Empfehlung: Bei allen drei Nutzungsänderungen sollten Sie frühzeitig die Machbarkeit prüfen lassen. Planeco Building bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an.
Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in NRW?
Die Bauordnung NRW setzt klare Fristen, in denen über Ihren Bauantrag entschieden werden muss. Zunächst hat die Behörde 10 Arbeitstage Zeit, die Vollständigkeit Ihres Antrags zu prüfen.
Bearbeitungsfristen nach Verfahrensart:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: 6 Wochen ab Vollständigkeit
- Reguläres Baugenehmigungsverfahren: 3 Monate ab Vollständigkeit
Die tatsächliche Bearbeitungsdauer variiert dagegen stark. Sowohl Nachforderungen der Behörde an Sie und Ihren Planer als auch die Mitwirkung anderer Fachämter können die Bearbeitung deutlich verzögern.
Faktoren, die die Dauer beeinflussen:
- Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
- Auslastung der Bauaufsichtsbehörde
- Notwendigkeit der Beteiligung von Fachbehörden
- Erforderliche Nachbarbenachrichtigungen
- Komplexität des Bauvorhabens
Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in NRW?
Die Bauordnung NRW setzt klare Fristen, in denen über Ihren Bauantrag entschieden werden muss. Zunächst hat die Behörde 10 Arbeitstage Zeit, die Vollständigkeit Ihres Antrags zu prüfen.
Bearbeitungsfristen nach Verfahrensart:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: 6 Wochen ab Vollständigkeit
- Reguläres Baugenehmigungsverfahren: 3 Monate ab Vollständigkeit
Die tatsächliche Bearbeitungsdauer variiert dagegen stark. Sowohl Nachforderungen der Behörde an Sie und Ihren Planer als auch die Mitwirkung anderer Fachämter können die Bearbeitung deutlich verzögern.
Faktoren, die die Dauer beeinflussen:
- Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
- Auslastung der Bauaufsichtsbehörde
- Notwendigkeit der Beteiligung von Fachbehörden
- Erforderliche Nachbarbenachrichtigungen
- Komplexität des Bauvorhabens
Kosten einer Nutzungsänderung in NRW
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Nordrhein-Westfalen setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Eine realistische Kostenkalkulation hilft Ihnen, Ihr Budget präzise zu planen und unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
Kostenübersicht Nutzungsänderung NRW:
Planeco Building bietet Ihnen transparente Preise für die komplette Antragstellung – von der Machbarkeitsprüfung über die Erstellung aller Unterlagen bis zur erfolgreichen Genehmigung. Jetzt unverbindliches Angebot einholen.
Beispiel für eine Nutzungsänderung in NRW
Ein häufiger Wunsch ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraums, sei es für die eigene Familie oder zur Fremdvermietung. Ob Dachboden, Keller oder Garage – das Verfahren hängt entscheidend davon ab, ob ein Bebauungsplan vorliegt.
Genehmigungsverfahren bei Wohnraumschaffung in NRW:
Typische bauordnungsrechtliche Anforderungen
Unabhängig vom Verfahren müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Raumhöhe: Standard 2,40 m bei Dachboden, bei Wohngebäuden GK1-2 kann auch 2,30 mzugelassen werden. 2,20 m bei Kellerräumen
- Belichtung und Belüftung: Rohbaumaß der Fenster mind. 1/8 der Nettofläche des Raumes
- Zweiter Rettungsweg: Nachweis eines zusätzlichen Rettungsweges, meist über ein Fenster
- Energetische Anforderungen: Einhaltung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes
- Stellplatznachweis: Bei Schaffung neuer Wohneinheiten oder Wegfall bestehender Stellplätze
Welche spezifischen Auflagen im Rahmen der Genehmigung an Sie herangetragen werden, hängt von den individuellen Bedingungen Ihres Gebäudes und Ihres Vorhabens ab. Planeco Building prüft kostenfrei Ihre Ausgangslage und erstellt einen maßgeschneiderten Projektplan.
Nutzungsänderung in NRW mit Planeco Building
Die Nutzungsänderung in Nordrhein-Westfalen folgt klaren Regelungen der BauO NRW – doch die praktische Umsetzung erfordert fundiertes Fachwissen und Erfahrung mit den lokalen Bauaufsichtsbehörden. Von der verfahrensfreien Nutzungsänderung über die Genehmigungsfreistellung bis zum vollständigen Baugenehmigungsverfahren variieren die Anforderungen erheblich.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:
- Kostenfreie Erstberatung: Wir analysieren Ihre Ausgangslage und klären, welches Verfahren für Ihr Vorhaben optimal ist.
- Vollständige Antragsunterlagen: Alle erforderlichen Planungen, Nachweise und Formulare aus einer Hand.
- Digitale Einreichung: Professionelle Antragstellung über das Bauportal NRW.
- Behördenkommunikation: Wir übernehmen die Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde und reagieren auf Nachforderungen.
- Transparente Preise: Keine versteckten Kosten – Sie wissen von Anfang an, womit Sie rechnen müssen.

















