Nutzungsänderung

Nutzungsänderung NRW: Dachboden, Keller & Garage zu Wohnraum umbauen

March 26, 2024
Update:
November 14, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
March 26, 2024
Update:
November 14, 2025
Nutzungsänderung NRW: Planeco Building führt Sie sicher durch Zuständigkeiten, Antragstellung und Rechtsgrundlagen.

Viele Immobilieneigentümer in Nordrhein-Westfalen stehen vor der Herausforderung, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen – doch dabei lauern rechtliche Fallstricke. Die Bauordnung NRW (BauO NRW) regelt präzise, wann ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Planeco Building führt Sie sicher durch Zuständigkeiten, Antragstellung und Rechtsgrundlagen bei Ihrer Nutzungsänderung in NRW.

Das Thema kurz und kompakt

Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung entsteht immer dann, wenn sich aus der Veränderung eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils andere Anforderungen ergeben. Das ist nicht nur der Fall, wenn sich die Art der baulichen Nutzung ändert – etwa von Wohnraum zu Gewerbe –, sondern auch bei intensiverer Nutzung innerhalb derselben Nutzungsart.

Das ist dann der Fall, wenn die Art der baulichen Nutzung sich ändert – also beispielsweise aus Wohnräumen eine Gewerbeeinheit entsteht oder umgekehrt aus einem Laden eine Wohnung wird. Außerdem führt auch die deutliche materielle Veränderung einer bestehenden Nutzungsart zur baurechtlichen Nutzungsänderung. Die Aufteilung von Wohnungen oder die Folgenutzung einer Gewerbeeinheit durch ein Gewerbe mit stark unterschiedlichem Charakter sind typische Beispiele für andere Anforderungen bei gleichbleibender Art der baulichen Nutzung.

Welche Regeln gelten für Nutzungsänderungen in NRW?

Maßgeblich für die Zulässigkeit einer Nutzungsart ist in ganz Deutschland das Baugesetzbuch. Hier finden Sie Informationen, wo welche Nutzungsart zulässig ist und wo damit welche Nutzungsänderung grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat.

Welche Anforderungen an Ihr Gebäude durch die Nutzungsänderung entstehen, regelt dagegen die landesspezifische Bauordnung. Für Nordrhein-Westfalen ist das die Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) aus dem Jahr 2018, die seitdem mehrfach angepasst wurde.

Die wichtigsten Regelwerke auf einen Blick:

  • Baugesetzbuch (BGB): Regelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit – wo ist welche Nutzung erlaubt?
  • Bauordnung NRW (BauO NRW 2018): Definiert bauordnungsrechtliche Anforderungen an Brandschutz, Raumausführung, Barrierefreiheit und regelt auch die formalen Aspekte rund um den Bauantrag.
  • Bauportal NRW: Digitale Plattform für die Online-Antragstellung bei der Behörde.

Ihre Ansprechpartner für Nutzungsänderungen:

  • Untere Baurechtsbehörde des Landkreises, Kreisstadt mit eigener Baurechtszuständigkeit oder der kreisfreien Stadt.
  • Zuständig für: Baugenehmigungen, Beratung zur Machbarkeit, Einsicht in Bauakten
  • Einreichung: Nur durch bauvorlageberechtigte Architekten.

Planeco Building übernimmt für Sie die komplette Antragstellung und führt Sie sicher durch alle Anforderungen der BauO NRW – von der ersten Beratung bis zur digitalen Einreichung über das Bauportal NRW.

Wichtig: Die Aufnahme Ihrer neuen Nutzung ist grundsätzlich erst nach Erteilung der Baugenehmigung zulässig. Steht die Nutzungsänderung in Verbindung mit Baumaßnahmen, kann vor der Nutzungsaufnahme auch die förmliche Abnahme des fertiggestellten Umbaus durch die Behörde angeordnet werden.

Verfahrensfreie Nutzungsänderung in NRW

Nicht jedes Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen erfordert ein aufwendiges Baugenehmigungsverfahren. Die BauO NRW definiert in § 62 verfahrensfreie Vorhaben, die ohne Baugenehmigung realisiert werden dürfen.

Wichtig zu verstehen: Verfahrensfrei bedeutet nicht regelungsfrei. Auch ohne förmliches Genehmigungsverfahren müssen Sie alle bauordnungsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorschriften einhalten. Bei Verstößen drohen nachträgliche Änderungsanordnungen, der Bedarf, die neue Nutzung nachträglich genehmigen zu lassen oder sogar eine Nutzungsuntersagung.

Wann ist eine Nutzungsänderung verfahrensfrei?

  • Änderungen ohne neue Anforderungen: Wenn die neue Nutzung keine anderen bauordnungsrechtlichen Anforderungen mit sich bringt – z. B. die Umnutzung eines Büros in ein anderes Büro ohne Änderung der Personenzahl
  • Genehmigungsfreistellung: Bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans greift nach § 63 BauO NRW die Genehmigungsfreistellung – hier können Sie nach Ablauf der Wartezeit mit dem Bau beginnen. Dies gilt nur für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1–4 oder sonstige Gebäude der Gebäudeklasse 1–2.
Wichtig: Die Genehmigungsfreistellung ist kein verfahrensfreies Vorhaben, sondern ein eigenständiges Verfahren. Sie müssen alle Unterlagen vollständig einreichen – die Behörde prüft diese jedoch nicht inhaltlich, sondern nur auf Vollständigkeit. Planeco Building prüft, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist oder welches Genehmigungsverfahren für Sie optimal ist.

Typische Nutzungsänderungen in NRW: Dachboden, Keller und Garage

Die häufigsten Anfragen zu Nutzungsänderungen in Nordrhein-Westfalen betreffen die Schaffung zusätzlichen Wohnraums durch den Ausbau ungenutzter Flächen. Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

Anforderungen nach Nutzungsänderungsart:

Nutzungsänderung Zentrale Anforderungen Besonderheiten NRW
Dachboden zu Wohnraum – Mindestraumhöhe 2,20 m (mind. 50 % der Nettofläche), Flächen mit lichter Höhe unter 1,50 m bleiben außer Betracht.
– Rohbaumaß der Fenster mind. 1/8 der Nettofläche des Raumes (inkl. Vorbauten etc.)
– Zweiter Rettungsweg.
Bei vorhandenem Bebauungsplan oft Genehmigungsfreistellung möglich
Keller zu Wohnraum – Mindestraumhöhe 2,20 m (mind. 50 % der Nettofläche), Flächen mit lichter Höhe unter 1,50 m bleiben außer Betracht.
– Rohbaumaß der Fenster mind. 1/8 der Nettofläche des Raumes (inkl. Vorbauten etc.)
– zweiter Rettungsweg.
NRW erlaubt reduzierte Raumhöhe von 2,20 m statt 2,30 m für Kellergeschosse
Garage zu Wohnraum – Mindestraumhöhe 2,40 m, bei Gebäudeklasse 1–2 auch 2,30 m
– Abstandsflächen mind. 3 m zur Grenze, Entfall der Privilegierung als Grenzbau durch entstehende Aufenthaltsräume.
– Ersatzstellplatz oft erforderlich, zweiter Rettungsweg.
Abstandsflächenproblematik häufigster Grund für Ablehnung – Befreiung oder Nachbarzustimmung nötig

Empfehlung: Bei allen drei Nutzungsänderungen sollten Sie frühzeitig die Machbarkeit prüfen lassen. Planeco Building bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in NRW?

Die Bauordnung NRW setzt klare Fristen, in denen über Ihren Bauantrag entschieden werden muss. Zunächst hat die Behörde 10 Arbeitstage Zeit, die Vollständigkeit Ihres Antrags zu prüfen.

Bearbeitungsfristen nach Verfahrensart:

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: 6 Wochen ab Vollständigkeit
  • Reguläres Baugenehmigungsverfahren: 3 Monate ab Vollständigkeit

Die tatsächliche Bearbeitungsdauer variiert dagegen stark. Sowohl Nachforderungen der Behörde an Sie und Ihren Planer als auch die Mitwirkung anderer Fachämter können die Bearbeitung deutlich verzögern.

Faktoren, die die Dauer beeinflussen:

  • Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
  • Auslastung der Bauaufsichtsbehörde
  • Notwendigkeit der Beteiligung von Fachbehörden
  • Erforderliche Nachbarbenachrichtigungen
  • Komplexität des Bauvorhabens

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Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in NRW?

Die Bauordnung NRW setzt klare Fristen, in denen über Ihren Bauantrag entschieden werden muss. Zunächst hat die Behörde 10 Arbeitstage Zeit, die Vollständigkeit Ihres Antrags zu prüfen.

Bearbeitungsfristen nach Verfahrensart:

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: 6 Wochen ab Vollständigkeit
  • Reguläres Baugenehmigungsverfahren: 3 Monate ab Vollständigkeit

Die tatsächliche Bearbeitungsdauer variiert dagegen stark. Sowohl Nachforderungen der Behörde an Sie und Ihren Planer als auch die Mitwirkung anderer Fachämter können die Bearbeitung deutlich verzögern.

Faktoren, die die Dauer beeinflussen:

  • Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
  • Auslastung der Bauaufsichtsbehörde
  • Notwendigkeit der Beteiligung von Fachbehörden
  • Erforderliche Nachbarbenachrichtigungen
  • Komplexität des Bauvorhabens

Kosten einer Nutzungsänderung in NRW

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Nordrhein-Westfalen setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Eine realistische Kostenkalkulation hilft Ihnen, Ihr Budget präzise zu planen und unerwartete Ausgaben zu vermeiden.

Kostenübersicht Nutzungsänderung NRW:

Kostenposition Beschreibung Preisspanne
Architektenhonorar (einfach) Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahmen, z. B. Umwandlung Büro zu Wohnraum 1.500,– € – 3.000,– €
Architektenhonorar (mittel) Nutzungsänderung mit umfangreicher Planung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten 3.000,– € – 8.000,– €
Architektenhonorar (komplex) Komplexe Vorhaben mit Brandschutzkonzept, Statik und umfangreichen Nachweisen ab 8.000,– €
Behördengebühren NRW Etwa 0,5 % – 1 % der geschätzten Baukosten, Beispiel: 30.000,– € Baukosten = ca. 210,– € Gebühr 200,– € – 1.000,– €
Statische Berechnung Bei tragenden Veränderungen, z. B. Fenstervergrößerung oder Wanddurchbrüchen 800,– € – 2.500,– €
Brandschutznachweis Bei größeren Vorhaben oder Sonderbauten erforderlich 500,– € – 1.500,– €
Wärmeschutznachweis Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei energetischen Änderungen 300,– € – 800,– €
Vermessung/Bestandsaufnahme Falls keine aktuellen Bestandspläne vorhanden sind 400,– € – 1.200,– €

Planeco Building bietet Ihnen transparente Preise für die komplette Antragstellung – von der Machbarkeitsprüfung über die Erstellung aller Unterlagen bis zur erfolgreichen Genehmigung. Jetzt unverbindliches Angebot einholen.

Beispiel für eine Nutzungsänderung in NRW

Ein häufiger Wunsch ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraums, sei es für die eigene Familie oder zur Fremdvermietung. Ob Dachboden, Keller oder Garage – das Verfahren hängt entscheidend davon ab, ob ein Bebauungsplan vorliegt.

Genehmigungsverfahren bei Wohnraumschaffung in NRW:

Situation Verfahrensart Was bedeutet das für Sie?
Mit Bebauungsplan Genehmigungsfreistellung (Wohngebäude GK1–4, sonstige Gebäude GK1–2) Sie können ohne aufwendiges Baugenehmigungsverfahren starten – müssen jedoch alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften einhalten
Ohne Bebauungsplan Vollständiges Genehmigungsverfahren, ggf. vereinfachtes Genehmigungsverfahren Sie benötigen einen kompletten Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen

Typische bauordnungsrechtliche Anforderungen

Unabhängig vom Verfahren müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Raumhöhe: Standard 2,40 m bei Dachboden, bei Wohngebäuden GK1-2 kann auch 2,30 mzugelassen werden. 2,20 m bei Kellerräumen
  • Belichtung und Belüftung: Rohbaumaß der Fenster mind. 1/8 der Nettofläche des Raumes
  • Zweiter Rettungsweg: Nachweis eines zusätzlichen Rettungsweges, meist über ein Fenster
  • Energetische Anforderungen: Einhaltung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes
  • Stellplatznachweis: Bei Schaffung neuer Wohneinheiten oder Wegfall bestehender Stellplätze

Welche spezifischen Auflagen im Rahmen der Genehmigung an Sie herangetragen werden, hängt von den individuellen Bedingungen Ihres Gebäudes und Ihres Vorhabens ab. Planeco Building prüft kostenfrei Ihre Ausgangslage und erstellt einen maßgeschneiderten Projektplan.

Nutzungsänderung in NRW mit Planeco Building

Die Nutzungsänderung in Nordrhein-Westfalen folgt klaren Regelungen der BauO NRW – doch die praktische Umsetzung erfordert fundiertes Fachwissen und Erfahrung mit den lokalen Bauaufsichtsbehörden. Von der verfahrensfreien Nutzungsänderung über die Genehmigungsfreistellung bis zum vollständigen Baugenehmigungsverfahren variieren die Anforderungen erheblich.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenfreie Erstberatung: Wir analysieren Ihre Ausgangslage und klären, welches Verfahren für Ihr Vorhaben optimal ist.
  • Vollständige Antragsunterlagen: Alle erforderlichen Planungen, Nachweise und Formulare aus einer Hand.
  • Digitale Einreichung: Professionelle Antragstellung über das Bauportal NRW.
  • Behördenkommunikation: Wir übernehmen die Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde und reagieren auf Nachforderungen.
  • Transparente Preise: Keine versteckten Kosten – Sie wissen von Anfang an, womit Sie rechnen müssen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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Braucht man für eine Nutzungsänderung in NRW einen Bauantrag?

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Grundsätzlich brauchen Sie für jede Nutzungsänderung in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung, sofern Ihr Vorhaben nicht durch die Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen von der Genehmigungspflicht freigestellt ist.

Wo finde ich die rechtlichen Vorgaben zur Nutzungsänderung in NRW?

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Die relevanten Rechtsvorschriften finden Sie im bundeseinheitlich geltenden Baugesetzbuch und der landesspezifischen Bauordnung Nordrhein-Westfalen.

Wer darf den Antrag für eine Nutzungsänderung in NRW stellen?

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Anträge auf Nutzungsänderung müssen in Nordrhein-Westfalen von einer planvorlageberechtigten Person, in aller Regel einem Architekten, bei der Unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden.

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