Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Unna, wann wird eine Prüfstatik fällig – und warum spielt der Altbergbau bei der Gründungsplanung eine so große Rolle? Wer in Unna baut, umbaut oder eine Nutzungsänderung plant, steht vor regionalen Besonderheiten, die anderswo keine Rolle spielen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Pflichten gelten, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie Sie typische Fehler vermeiden.
Das Thema kurz und kompakt
- Immer Pflicht: Ein Standsicherheitsnachweis ist in Unna für jeden Neubau, jeden tragenden Eingriff und jede Nutzungsänderung mit geänderten Lasten erforderlich – auch bei genehmigungsfreigestellten Vorhaben.
- Prüfpflicht nach Gebäudeklasse: Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 benötigen keine externe Prüfstatik, ab Gebäudeklasse 3 und bei Sonderbauten ist ein staatlich anerkannter Sachverständiger Pflicht.
- Bergbau beachten: Unna liegt im Einflussbereich des Steinkohlenbergbaus – ein Baugrundgutachten mit Altbergbau-Bewertung ist für eine sichere Gründungsplanung unverzichtbar.
- Planeco Building übernimmt alles: Von der Statik über die Behördenabstimmung bis zur Einreichung beim Bauordnungsamt Unna – digital, in 14–21 Tagen. Jetzt Angebot anfragen.
Wann Sie in Unna einen Standsicherheitsnachweis brauchen – und wann nicht
Jeder Neubau, jeder Eingriff in tragende Bauteile und jede Nutzungsänderung mit veränderten Lasten erfordert in Unna einen Standsicherheitsnachweis. Das gilt unabhängig davon, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder unter die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW 2018 fällt. Auch bei freigestellten Vorhaben muss der Nachweis spätestens vor Baubeginn vorliegen.
Konkret betrifft das in der Praxis:
- Neubauten: Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbegebäude, Lagerhallen
- Tragende Eingriffe im Bestand: Wanddurchbrüche, Entfernung tragender Wände, Dachgeschossausbauten, Deckenöffnungen
- Nutzungsänderungen: Wenn sich die Nutzlasten ändern – etwa von Büro zu Gastronomie oder von Lager zu Verkaufsfläche. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Nutzungsänderung.
- PV-Anlagen auf Bestandsdächern: Seit der Solardachpflicht NRW (§ 42a BauO NRW) prüfen viele Eigentümer, ob ihr Dach die Zusatzlast einer Photovoltaikanlage trägt
Ausnahme: Für verfahrensfreie Vorhaben – etwa kleine Nebengebäude oder bestimmte Garagen – ist nach § 68 Abs. 3 BauO NRW 2018 in der Regel keine Vorlage einer Statik beim Bauamt erforderlich. Die Verantwortung für die Standsicherheit bleibt aber beim Bauherrn.
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Prüfpflicht in NRW: Brauchen Sie zusätzlich eine Prüfstatik?
Ein häufiges Missverständnis: „Nicht prüfpflichtig" bedeutet nicht „keine Statik nötig". Es bedeutet lediglich, dass der Nachweis nicht zusätzlich von einem staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) geprüft werden muss. Erstellt werden muss er immer.
Die Prüfpflicht in NRW richtet sich nach der Gebäudeklasse Ihres Vorhabens:
Nicht prüfpflichtig
- Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 einschließlich Nebengebäude (typisches Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte)
- Freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude bis zwei Geschosse (ohne Jauche-/Flüssigmistanlagen)
- Eingeschossige Gebäude bis 200 m² Grundfläche, sofern kein Sonderbau
In diesen Fällen bescheinigt der qualifizierte Tragwerksplaner (qTWP) nach § 54 Abs. 4 BauO NRW die Übereinstimmung des Nachweises mit der Bauausführung – inklusive stichprobenhafter Baustellenkontrollen. Wenn Sie einen Statiker finden möchten, der als qTWP zugelassen ist, sollten Sie auf die entsprechende Qualifikation achten.
Prüfpflichtig
- Wohngebäude ab Gebäudeklasse 3 (z. B. Mehrfamilienhäuser ab drei Geschossen)
- Gebäudeklassen 4 und 5 (größere Wohn- und Geschäftsgebäude)
- Sonderbauten (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser etc.)
Hier beauftragt der Bauherr einen saSV, der den Standsicherheitsnachweis prüft und die Bauausführung stichprobenhaft kontrolliert. Die Bescheinigung des saSV ist spätestens mit der Baubeginnanzeige beim Bauordnungsamt der Stadt Unna (Amt 63) einzureichen. Wichtig: In NRW darf nur ein einziger Sachverständiger pro Bauvorhaben beauftragt werden. Detaillierte Informationen zu Aufgaben und Kosten der Prüfstatik finden Sie in unserem Ratgeber zu Prüfstatiker-Kosten.
Besonderheit Unna: Bergbau und Baugrund
Unna liegt im östlichen Ruhrgebiet und ist historisch vom Steinkohlenbergbau geprägt. Der Kreis Unna gehört offiziell zu den besonders betroffenen Steinkohlekraftwerksstandorten in NRW. Für den Standsicherheitsnachweis hat das eine direkte Konsequenz: Ohne belastbare Angaben zum Baugrund kann keine fundierte Gründungsberechnung erstellt werden.
Auch Jahre nach Stilllegung der Zechen können Setzungen, Brüche und Schieflagen auftreten. Hinzu kommt der Grubenwasseranstieg in verlassenen Kohleflözen, der zu neuen Bodenbewegungen führen kann. Wer in Unna baut oder eine Bestandsimmobilie kauft, sollte deshalb:
- Eine Bergschadensauskunft bei der RAG oder dem Geologischen Dienst NRW einholen – idealerweise vor dem Grundstückskauf
- Ein Baugrundgutachten beauftragen, das explizit Altbergbau-Einflüsse bewertet (Kosten: ca. 1.000,–€ bis 2.500,–€ je nach Umfang)
- Mehrkosten für die Gründung einplanen: Verstärkte Bodenplatten, Pressfugen oder flexible Leitungsanschlüsse als Bergschädensicherung
Planeco Building berücksichtigt bei Projekten im Raum Unna diese regionalen Gegebenheiten bereits in der Angebotsphase, damit Sie keine bösen Überraschungen bei der Gründungsplanung erleben.
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Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Unna?
Die Kosten hängen von Gebäudetyp, Komplexität und Prüfpflicht ab. Orientierungswerte bei Planeco Building:
- Kleine Wandöffnung / Durchbruch: ab 500,–€ netto
- Einfamilienhaus-Neubau (GK 1–2): 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
- Mehrfamilienhaus (GK 3–5): ab 9.500,–€ netto
- Lagerhallen / Gewerbegebäude: ab 9.500,–€ netto
Dazu kommen bei prüfpflichtigen Vorhaben die Honorare des saSV (ca. 2.000,–€ bis 5.000,–€, abhängig von Rohbausumme und Komplexität) sowie ggf. das Baugrundgutachten. Die Prüfkosten richten sich nach der Sachverständigenverordnung NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Einen umfassenden Überblick über die Honorarstruktur bietet unsere Seite zu Statiker-Kosten.
Rechenbeispiel: EFH-Neubau in Unna
- Standsicherheitsnachweis: ca. 3.500,–€ netto
- Prüfstatik: entfällt (GK 2, nicht prüfpflichtig)
- Baugrundgutachten: ca. 1.500,–€ (empfohlen wegen Bergbauhistorie)
- Baugenehmigungsgebühr: ca. 600,–€ bis 1.200,–€
- Gesamtkosten Statik-Bereich: ca. 5.600,–€ bis 6.200,–€
Ablauf: Von der Beauftragung bis zur Genehmigung
- Tragwerksplaner beauftragen: Idealerweise parallel zum Architekten, nicht erst nach Abschluss der Entwurfsplanung. So lassen sich statische Anforderungen frühzeitig in den Entwurf integrieren.
- Standsicherheitsnachweis erstellen: Der Tragwerksplaner erarbeitet Lastannahmen, statisches System, Bemessung und Konstruktionszeichnungen. Bei Planeco Building beträgt die Bearbeitungszeit 14–21 Tage.
- Prüfung durch saSV (falls prüfpflichtig): Der Bauherr beauftragt einen staatlich anerkannten Sachverständigen. Die Prüfung dauert in der Regel weitere 2–4 Wochen.
- Einreichung beim Bauordnungsamt Unna: Standsicherheitsnachweis und ggf. Prüfbescheinigung werden spätestens mit der Baubeginnanzeige eingereicht.
- Bauausführung mit Kontrolle: Der qTWP (bei nicht prüfpflichtigen Vorhaben) oder der saSV (bei prüfpflichtigen Vorhaben) kontrolliert die Bauausführung stichprobenhaft. Mit der Fertigstellungsanzeige wird die Bescheinigung nach SV-VO § 12 vorgelegt.
Praxis-Tipp: Wer den Tragwerksplaner erst nach der Entwurfsplanung einbindet, riskiert Umplanungen und Mehrkosten. Eine frühe Abstimmung zwischen Architekt und Statiker spart in der Regel Zeit und Geld.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
„Für mein Einfamilienhaus brauche ich keine Statik"
Falsch. Der Standsicherheitsnachweis ist auch für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 Pflicht – nur die externe Prüfung durch einen saSV entfällt. Ohne Nachweis haftet der Bauherr allein für die Tragfähigkeit.
„Der Architekt macht die Statik gleich mit"
In der Regel nicht. Die Tragwerksplanung erfordert einen qualifizierten Bauingenieur. Der Architekt koordiniert das Projekt und erstellt die Entwurfs- und Genehmigungsplanung – die statische Berechnung ist eine eigenständige Fachleistung.
„In Unna gibt es keine Bergbauprobleme mehr"
Auch Jahrzehnte nach Stilllegung der Zechen treten Setzungen und Brüche auf. Der Grubenwasseranstieg verschärft die Situation aktuell. Ein Baugrundgutachten mit Altbergbau-Bewertung ist in Unna keine Vorsichtsmaßnahme, sondern eine notwendige Grundlage für eine sichere Gründungsplanung.
Bestandsunterlagen beim Immobilienkauf sichern
Wenn Sie eine Bestandsimmobilie in Unna kaufen, verlangen Sie neben der Baugenehmigung immer auch die Übergabe der statischen Unterlagen. Fehlende Nachweise können bei späteren Umbauten oder behördlichen Anforderungen erhebliche Mehrkosten verursachen.
Zuständige Behörde in Unna
Für Bauvorhaben im Stadtgebiet Unna ist das Bauordnungsamt der Stadt Unna (Amt 63) als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Kontakt: bauordnung@stadt-unna.de, Tel. 02303 103-6300.
Für die umliegenden Gemeinden im Kreis Unna (Holzwickede, Bönen, Fröndenberg u. a.) ist der Kreis Unna als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Übergeordnete Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Planeco Building übernimmt bei Projekten in Unna die komplette Abstimmung mit der zuständigen Behörde – von der Klärung der Prüfpflicht bis zur Einreichung aller Unterlagen. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen bundesweit und einer digitalen Abwicklung ohne versteckte Kosten erhalten Sie Ihren Standsicherheitsnachweis in 14–21 Tagen. Wenn Sie eine Bauvoranfrage in Unna stellen möchten, unterstützen wir Sie ebenfalls.








