Statiker

Statiker finden in Sachsen-Anhalt – worauf es ankommt

September 2, 2026
Update:
September 2, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 2, 2026
Update:
September 2, 2026
Nicht jeder Bauingenieur darf in Sachsen-Anhalt einen Standsicherheitsnachweis einreichen. Wer bei der Auswahl den falschen Fachmann beauftragt, riskiert Verzögerungen im Genehmigungsverfahren – hier erfahren Sie, worauf es ankommt.

Wer in Sachsen-Anhalt einen Statiker sucht, stößt schnell auf ein Problem: Die meisten Ergebnisse sind reine Adresslisten ohne Erklärung, wer überhaupt qualifiziert ist, einen rechtsgültigen Standsicherheitsnachweis zu erstellen. Das ist keine Nebensache. In Sachsen-Anhalt regelt § 65 BauO LSA, dass nicht jeder Bauingenieur automatisch bauvorlageberechtigt ist. Wer diesen Punkt bei der Auswahl übersieht, riskiert einen abgelehnten Nachweis und damit Wochen Verzögerung im Genehmigungsverfahren.

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Wann brauchen Sie in Sachsen-Anhalt tatsächlich einen Statiker?

Ein Statiker beziehungsweise Tragwerksplaner wird immer dann relevant, wenn ein Bauvorhaben die Standsicherheit eines Gebäudes berührt. Das betrifft deutlich mehr Vorhaben, als viele Bauherren annehmen:

  • Neubauten jeder Gebäudeklasse, unabhängig von der Größe
  • Entfernung oder Durchbruch tragender Wände, etwa beim Zusammenlegen von Räumen
  • Dachausbauten und Aufstockungen, die zusätzliche Lasten auf das Tragwerk bringen
  • Anbauten, die an die bestehende Konstruktion angeschlossen werden
  • Nutzungsänderungen mit Lastenerhöhung, etwa wenn eine Lagerfläche zur Praxis oder ein Ladengeschäft zum Fitnessstudio wird

Gerade bei Nutzungsänderungen wird die statische Prüfung häufig unterschätzt: Eine neue Nutzung verändert oft nicht nur die Brandschutzanforderungen, sondern auch die Deckenlasten, insbesondere wenn Publikumsverkehr oder schwere Maschinen hinzukommen.

Wer darf in Sachsen-Anhalt einen Standsicherheitsnachweis erstellen?

Für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 legt § 65 Abs. 2 BauO LSA fest, dass der Standsicherheitsnachweis von einer Person mit einem einschlägigen Hochschulabschluss und mindestens dreijähriger Berufserfahrung in der Tragwerksplanung erstellt werden muss, die zusätzlich in einer bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführten Liste eingetragen ist. Diese Listeneintragung ist der entscheidende Unterschied zwischen einem Bauingenieur, der Statik "kann", und einem Statiker, der in Sachsen-Anhalt tatsächlich bauvorlageberechtigt ist.

Praktisch relevant: Eintragungen aus anderen Bundesländern werden in Sachsen-Anhalt anerkannt. Für bundesweit tätige Planungsbüros bedeutet das, dass ein in einem anderen Bundesland eingetragener Tragwerksplaner auch für Projekte in Magdeburg, Halle oder Dessau-Roßlau tätig werden darf, solange die formale Eintragung vorliegt. Vor der Beauftragung lohnt es sich deshalb, sich diese Eintragung aktiv nachweisen zu lassen, statt sie vorauszusetzen.

Genehmigungsfrei heißt nicht automatisch statikfrei

Ein Missverständnis begleitet fast jedes kleinere Bauvorhaben: Wenn ein Vorhaben verfahrensfrei ist, also keine Baugenehmigung benötigt, entfällt damit nicht die materielle Pflicht zur Standsicherheit. Ein Gartenhaus, ein Carport oder ein kleiner Anbau muss weiterhin so geplant sein, dass er tatsächlich standsicher ist, auch wenn kein Bauamt den Nachweis vorab prüft. Wer hier auf eine Berechnung verzichtet, trägt im Schadensfall die volle Verantwortung. Bei größeren Anbauten am Haus oder Vorhaben wie einem genehmigungspflichtigen Gartenhaus zeigt sich das besonders deutlich: Die Grenze zwischen verfahrensfrei und genehmigungspflichtig verläuft in Sachsen-Anhalt nach Größe und Nutzung, nicht nach der Frage, ob eine Statik nötig ist.

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Der Kriterienkatalog: Wann prüft das Bauamt zusätzlich?

Neben der Frage, wer den Nachweis erstellen darf, stellt sich eine zweite: Muss die Behörde diesen Nachweis überhaupt zusätzlich prüfen? Sachsen-Anhalt arbeitet hierfür mit einem sogenannten Kriterienkatalog nach Anlage 2 der Bauvorlagenverordnung. Laut den Hinweisen zur Anwendung des Kriterienkatalogs ist eine bauaufsichtliche Prüfung insbesondere dann erforderlich, wenn schwierige Gründungsverhältnisse oder eine schwierige Nachweisführung vorliegen.

Das betrifft in Sachsen-Anhalt praktisch häufig Bestandsgebäude auf wenig erschlossenen Grundstücken oder Objekte mit unklarer Bodenbeschaffenheit. Wichtig zu wissen: Sobald eine Prüfung erforderlich ist, erstreckt sie sich auf die gesamte Tragkonstruktion, nicht nur auf die Teile, die den Kriterienkatalog ursprünglich ausgelöst haben. Das kann den Prüfaufwand und damit auch die Bearbeitungszeit erhöhen, wenn dieser Punkt nicht frühzeitig mit eingeplant wird.

Statiker oder Architekt: Wer übernimmt was?

Ein häufiger Irrtum: Architekten seien während der Planung ausreichend qualifiziert, um auch die Statik selbst zu übernehmen. Architekten lernen im Studium die Grundlagen der Baustatik und planen ihre Entwürfe mit einem Gefühl für Tragfähigkeit, gelten aber baurechtlich nicht als Statiker. Die eigenverantwortliche Erstellung eines Standsicherheitsnachweises bleibt dem Tragwerksplaner vorbehalten. In der Praxis arbeiten beide Fachrichtungen eng zusammen: Der Architekt entwickelt Grundriss und Konstruktion, der Statiker prüft und berechnet die Tragfähigkeit. Wie diese Zusammenarbeit zwischen Architekt und Statiker im Detail abläuft, entscheidet häufig darüber, wie reibungslos ein Bauantrag durch die Bauaufsichtsbehörde geht.

So finden Sie einen qualifizierten Statiker in Sachsen-Anhalt

Für die Auswahl eines geeigneten Statikers haben sich in der Praxis drei Wege bewährt:

  1. Empfehlung über Architekt oder Bauunternehmen: Häufig der schnellste Weg, da bereits eine Einschätzung zur Zusammenarbeit vorliegt.
  2. Direkte Recherche über die Ingenieurkammer: Die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gibt Auskunft über die formale Qualifikation, liefert aber keine Aussage zu Verfügbarkeit oder Erfahrung mit vergleichbaren Projekten.
  3. Digitales Planungsbüro mit bundesweitem Service: Statik, Architektur und Genehmigungsverfahren aus einer Hand, unabhängig vom Standort in der Altmark, im Harz oder in der Börde.

Gerade in ländlicheren Regionen Sachsen-Anhalts ist die Dichte lokal ansässiger Tragwerksplaner geringer als in Magdeburg oder Halle. Digitale Prozesse mit Fernbegutachtung über Fotos, Pläne und Videobegehung lösen diese Verfügbarkeitslücke zunehmend auf. Weitere Hintergründe zur Auswahl finden Sie auch auf unserer Seite Statiker finden.

Was kostet ein Statiker in Sachsen-Anhalt?

Da die HOAI seit 2019 nicht mehr verbindlich ist, werden Honorare frei verhandelt, was zu spürbaren Preisunterschieden zwischen Anbietern führt. Zur groben Orientierung:

  • Wanddurchbruch oder Entfernung einer tragenden Wand: ab 250,–€ netto, abhängig von Bauteil und Aufwand der Begutachtung
  • Standsicherheitsnachweis für ein Einfamilienhaus: ab 1.600,–€ netto
  • Nutzungsänderung mit Lastenberechnung: abhängig von Gebäudegröße und vorhandener Bestandsdokumentation

Ein einfacher Standsicherheitsnachweis kostet bei Planeco Building ab 500,–€ netto. Detaillierte Kostenfaktoren nach Projekttyp erläutern wir auf der Seite Statiker Kosten.

Besonderheiten bei Bestandsimmobilien in Sachsen-Anhalt

Zahlreiche Bestandsgebäude in Sachsen-Anhalt stammen aus DDR-Bauzeiten oder sind ältere Altbauten mit unvollständigen oder fehlenden Bauunterlagen. Ohne historische Bewehrungspläne oder Statikunterlagen muss der Bestand vor der eigentlichen Berechnung zunächst begutachtet werden. Diese zusätzliche Bestandsaufnahme erhöht sowohl den Zeitaufwand als auch die Kosten gegenüber einem klassischen Neubauprojekt, lässt sich jedoch mit einer frühzeitigen Begehung realistisch einplanen. Bei Vorhaben mit Nutzungsänderung, etwa dem Umbau eines ehemaligen Gewerbeobjekts, empfiehlt sich zusätzlich ein Blick auf die konkreten Anforderungen zur Bauvoranfrage in Sachsen-Anhalt, um Statik und Genehmigungsverfahren von Anfang an parallel zu planen statt nacheinander.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Muss ein Statiker in Sachsen-Anhalt zwingend vor Ort sein?

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Nein. Bundesweit tätige Tragwerksplaner können Projekte in Sachsen-Anhalt übernehmen, sofern ihre Eintragung als Nachweisberechtigte anerkannt ist. Fotos, Pläne und digitale Begehungen ersetzen heute in vielen Fällen den persönlichen Ortstermin – besonders bei Vorhaben, bei denen ausreichend Bestandsdokumentation vorliegt.

Was passiert, wenn ich bei einer Nutzungsänderung auf die Statik verzichte?

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Eine Nutzungsänderung verändert häufig die Deckenlasten – etwa wenn Publikumsverkehr oder schwere Einrichtung hinzukommt. Ohne statische Prüfung kann der Bauantrag von der Bauaufsichtsbehörde abgelehnt oder nachgefordert werden. Im schlimmsten Fall drohen Haftungsrisiken, wenn die Standsicherheit im Betrieb nicht gegeben ist.

Wie lange dauert die Erstellung eines Standsicherheitsnachweises in Sachsen-Anhalt?

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Bei vollständigen Unterlagen und einem klar definierten Vorhaben ist ein einfacher Standsicherheitsnachweis oft in wenigen Wochen erstellbar. Bei Bestandsgebäuden ohne historische Statikunterlagen – in Sachsen-Anhalt häufig bei DDR-Bauten – verlängert sich der Vorlauf durch die notwendige Bestandsaufnahme. Eine frühzeitige Beauftragung parallel zur Genehmigungsplanung spart hier am meisten Zeit.