Sie planen ein Bauvorhaben in Sachsen-Anhalt und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Sachsen-Anhalt und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

[[banner-nutzu]]
Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Sachsen-Anhalt
Die rechtlichen Grundlagen für Bauvoranfragen in Sachsen-Anhalt sind in § 74 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) verankert. Diese Bestimmung regelt umfassend die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung eines Bauvorbescheids. Nach § 74 BauO LSA kann auf Antrag über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbständig beurteilt werden können, durch Bauvorbescheid entschieden werden.
Ein wichtiges Merkmal der Bauordnung Sachsen-Anhalt ist die dreijährige Gültigkeit des Bauvorbescheids. Diese Frist kann auf Antrag um bis zu ein Jahr verlängert werden, wodurch Bauherren zusätzliche Planungssicherheit erhalten. Die Bindungswirkung bedeutet, dass die im Bauvorbescheid geklärten Fragen bei einem späteren Baugenehmigungsantrag nicht erneut geprüft werden müssen, sofern sich die relevanten Umstände nicht geändert haben.
Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Bauaufsichtsbehörden – den Bauordnungsämtern der kreisfreien Städte Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau sowie den Landkreisen des Landes. Zusätzlich verfügen die Städte Köthen, Naumburg, Stendal, Weißenfels und Zeitz über eigene Bauaufsichtsbehörden, obwohl sie nicht kreisfrei sind.
Besonders relevant für aktuelle Vorhaben: Sachsen-Anhalt plant in seiner BauO-Novelle spezielle Verfahrensfreistellungen für bestimmte Solaranlagen im Geltungsbereich städtebaulicher Satzungen. Diese Regelung zeigt das Bestreben des Landes, den Ausbau erneuerbarer Energien durch vereinfachte Genehmigungsverfahren zu fördern.
Weitere Informationen zur Hauptseite Bauvoranfrage finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Sachsen-Anhalt
Die für eine Bauvoranfrage erforderlichen Unterlagen richten sich nach der konkreten Fragestellung und dem geplanten Bauvorhaben. Grundsätzlich sind jedoch bestimmte Standardunterlagen stets erforderlich, um eine sachgerechte Beurteilung zu ermöglichen.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Ein aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, der nicht älter als drei Monate sein sollte, ist ebenfalls grundsätzlich erforderlich. Dieser Katasterauszug dokumentiert die genauen Grundstücksgrenzen, die Lage zu benachbarten Grundstücken und eventuell eingetragene Rechte oder Beschränkungen.
Die zuständigen Bauaufsichtsbehörden stehen den Antragstellern beratend zur Seite und können im Vorfeld der Antragstellung Auskunft über die im konkreten Fall erforderlichen Unterlagen geben. Diese Beratung ist besonders wertvoll, da sie dazu beiträgt, unvollständige Anträge und die damit verbundenen Verzögerungen zu vermeiden.
Kosten einer Bauvoranfrage in Sachsen-Anhalt
Die Gebührenerhebung für Bauvoranfragen in Sachsen-Anhalt basiert auf der Baugebührenverordnung des Landes (BauGVO LSA) und ist in Tarifstelle 2.1 des Gebührenverzeichnisses geregelt. Nach dieser offiziellen Regelung bewegen sich die Gebühren für einen Vorbescheid zwischen 75,– € und 2.500,– €. Diese erhebliche Spannweite erklärt sich durch den unterschiedlichen Prüfaufwand, der je nach Komplexität des Bauvorhabens und der zu klärenden Rechtsfragen variiert.
KostenartBetragBehördengebühren75,– € bis 2.500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten600,– € bis 4.000,– €
Eine bedeutende Entlastung für Bauherren stellt die Anrechnungsregelung dar. Die für den Vorbescheid erhobene Gebühr kann bis zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden, sofern die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird. Diese Regelung verhindert eine doppelte Gebührenbelastung und macht die Bauvoranfrage für Bauherren finanziell attraktiver.
Die Verlängerung eines bereits erteilten Bauvorbescheids ist ebenfalls gebührenpflichtig. Nach Tarifstelle 2.2 der BauGVO LSA können bis zu 75 % der ursprünglichen Vorbescheidgebühr für eine Verlängerung erhoben werden, mindestens jedoch 50,– €.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Sachsen-Anhalt
Der formelle Ablauf einer Bauvoranfrage beginnt mit der Antragstellung unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks. Dieser standardisierte Vordruck gewährleistet die Vollständigkeit der erforderlichen Angaben und erleichtert der Behörde die Bearbeitung.
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt mit Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Wichtig ist dabei, dass die Bearbeitungszeit erst mit Eingang vollständiger Unterlagen beginnt.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss die Gemeinde zustimmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die offizielle Bearbeitungszeit beträgt bis zu drei Monate ab dem Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung. In der Praxis können sich die Bearbeitungszeiten aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der Bauaufsichtsbehörden jedoch erheblich verlängern.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie den Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet und Ihnen Planungssicherheit verschafft.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Sachsen-Anhalt
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Sachsen-Anhalt
Die praktische Bedeutung der Bauvoranfrage liegt vor allem in der frühen Klärung rechtlicher Unsicherheiten. Besonders häufig wird dieses Instrument bei Grundstückskäufen eingesetzt, um bereits vor Vertragsabschluss die Bebauungsmöglichkeiten zu klären. Weitere typische Anwendungsfälle sind:
Ein weiterer wichtiger Anwendungsfall liegt in der Klärung planungsrechtlicher Fragen, insbesondere bei Grundstücken ohne rechtskräftigen Bebauungsplan oder bei geplanten Abweichungen von bestehenden Festsetzungen.
Zuständige Behörden in Sachsen-Anhalt
Die Bauaufsicht in Sachsen-Anhalt ist in einem dreistufigen System organisiert. Die praktische Bearbeitung von Bauvoranfragen liegt in der Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden:
Die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit erfolgt nach dem Ort des geplanten Bauvorhabens. Bauherren können die für sie zuständige Behörde über das zentrale Bürgerportal des Landes Sachsen-Anhalt unter buerger.sachsen-anhalt.de ermitteln.
Das Landesverwaltungsamt fungiert als obere Bauaufsichtsbehörde und führt die Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden. Es ist als Widerspruchsbehörde für die Überprüfung strittiger Entscheidungen zuständig.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Sachsen-Anhalt?
Planeco Building ist Ihr zuverlässiger Partner für Bauvoranfragen in Sachsen-Anhalt. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem bundesweiten Netzwerk bieten wir Ihnen:
Unsere bauvorlageberechtigten Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Sachsen-Anhalt und wissen, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen. Wir entwickeln eine fachlich durchdachte Bauvoranfrage, die auf Ihr Projekt zugeschnitten ist und Ihre Chancen auf eine Genehmigung deutlich erhöht.
Besonders bei Nutzungsänderungen und komplexen Fragestellungen ist unsere Expertise wertvoll. Wir kennen die lokalen Besonderheiten und können bereits vor Antragstellung eine realistische Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit geben.
[[banner-nutzu]]
