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Was ist ein Aufteilungsplan, und was ist er nicht?
Der Aufteilungsplan ist eine technische Bauzeichnung, die zeigt, wie ein Gebäude in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt ist. Ohne diesen Plan kann das Grundbuchamt keine eigenständigen Grundbücher für die einzelnen Einheiten eines Mehrfamilienhauses anlegen. Konkret bedeutet das für Sie: Jeder Schritt bei der Aufteilung, egal ob Notar, Grundbuchamt oder Bank, setzt einen rechtswirksamen Aufteilungsplan voraus.
Drei Begriffe werden dabei häufig durcheinandergebracht:
- Aufteilungsplan ≠ Grundriss: Ein normaler Grundriss hat keine behördliche Funktion und reicht für das WEG-Verfahren nicht aus.
- Aufteilungsplan ≠ Eingabeplan: Die im Baugenehmigungsverfahren eingereichten Pläne dienen der Genehmigung von Baumaßnahmen. Sie dokumentieren nicht die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum.
- Aufteilungsplan ≠ Teilungserklärung: Die Teilungserklärung ist das notarielle Dokument, das die Rechte und Pflichten der Eigentümer regelt. Der Aufteilungsplan ist ihr technischer Anhang.
Wann brauchen Sie einen Aufteilungsplan?
Ein Aufteilungsplan wird immer dann benötigt, wenn ein Mehrfamilienhaus in rechtlich eigenständige Einheiten aufgeteilt werden soll. Drei typische Situationen aus der Praxis:
- Erbschaft oder Immobilienverkauf: Erben oder Eigentümer wollen einzelne Wohnungen separat verkaufen oder beleihen, anstatt das gesamte Haus zu veräußern.
- Finanzierung einzelner Wohneinheiten: Eine Wohnung soll als eigenständige Einheit ins Grundbuch eingetragen werden, um sie separat zu beleihen.
- Portfolioaufteilung durch Investoren: Bestandshalter, Asset Manager und Projektentwickler teilen ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen auf, um die Einheiten einzeln zu vermarkten. Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das Gebäude nur als Ganzes verkauft, verschenkt oder vererbt werden.
Wichtig: Das Verfahren gilt nicht nur für Wohnungen. Auch Teileigentum wie Gewerbeeinheiten, Tiefgaragenstellplätze oder Kellerräume erfordert einen Aufteilungsplan, wenn die Einheiten künftig eigenständig sein sollen.
Was muss der Aufteilungsplan enthalten?
Der Plan hat klare formale Anforderungen, bei denen schon kleine Fehler zur Zurückweisung durch das Grundbuchamt führen. Pflichtbestandteile sind Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Raumnummern je Einheit sowie Maßangaben zu Flächen und Raumgrenzen. Alle Räume einer Einheit tragen dabei dieselbe Ziffer.
Entscheidend für die Abgeschlossenheit ist außerdem: Jedes Wohnungs- und Teileigentum benötigt einen eigenen abschließbaren Zugang, entweder direkt von außen, aus einem gemeinschaftlichen Treppenraum oder aus einem Vorraum. Durchgangsräume, die den Weg durch Sondereigentum Dritter erfordern, verhindern die Bescheinigung.
Besonderheiten bei Bestandsgebäuden
In der Praxis zeigt sich: Alte Bauantragsunterlagen bilden Umbauten, Anbauten oder veränderte Raumaufteilungen nicht immer korrekt ab. Die Baubehörde prüft bei der Einreichung, ob der vorgelegte Plan mit dem heutigen Bauzustand übereinstimmt. Stimmt er nicht, wird der Plan nicht akzeptiert.
Das bedeutet konkret: Ohne vorheriges Bestandsaufmaß ist bei älteren Gebäuden kein prüffähiger Aufteilungsplan möglich. Wer zunächst auf veraltete Unterlagen vertraut und erst nach der Zurückweisung ein Aufmaß beauftragt, zahlt den Aufwand zweimal.
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Wer darf einen Aufteilungsplan erstellen?
In Deutschland muss die Person, die den Aufteilungsplan erstellt und einreicht, bauvorlageberechtigt sein, also eine entsprechende staatliche Zulassung besitzen. Das gilt für Architekten und Bauingenieure mit Kammereintragung sowie für öffentlich bestellte oder anerkannte Sachverständige. Wer den Plan von einer nicht zugelassenen Person erstellen lässt, kann ihn nicht einreichen, und das Verfahren kommt zum Stillstand, bevor es überhaupt begonnen hat.
Wichtig für die Abstimmung: Der Notar kann die Teilungserklärung erst beurkunden, wenn der behördlich besiegelte Aufteilungsplan vorliegt. Wer beides parallel plant, sollte den Architekten frühzeitig einbinden.
Aufteilungsplan erstellen: Wie läuft das Verfahren ab?
Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses folgt einem festen Ablauf. Jede Phase baut auf der vorherigen auf, eine Abkürzung gibt es nicht.
Schritt 1: Bestandsaufmaß
Weil alte Baupläne den tatsächlichen Gebäudezustand selten korrekt abbilden, steht am Anfang fast immer ein Aufmaß. Ein Architekt dokumentiert alle Räume, Maße, Zugänge und baulichen Veränderungen.
Schritt 2: Aufteilungsplan erstellen
Auf Basis des Aufmaßes entstehen Bauzeichnungen mit Grundriss, Schnitt und Ansicht für jede Etage. Alle Räume werden nummeriert und sämtliche Maßangaben eingetragen, die das Grundbuchamt für die eindeutige Abgrenzung benötigt.
Schritt 3: Einreichung beim Bauamt
Der fertige Plan wird zusammen mit dem Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die Behörde prüft, ob der Plan mit dem tatsächlichen Bauzustand übereinstimmt und ob die Einheiten die nötigen Kriterien erfüllen.
Nach positiver Prüfung erhält der Plan das Siegel und die Unterschrift der Behörde, womit er die rechtliche Grundlage für alle weiteren Schritte bildet.
Schritt 4: Notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag
Mit dem besiegelten Aufteilungsplan als Anlage erstellt und beurkundet der Notar die Teilungserklärung. Der Notar erklärt die Aufteilung anschließend beim Grundbuchamt und beantragt die Anlage eigenständiger Grundbücher für jede Einheit. Erst nach dieser Eintragung können die Wohnungen einzeln veräußert oder separat beliehen werden.

Typische Fehler beim Aufteilungsplan und wie man sie vermeidet
In der Praxis scheitern viele Aufteilungen an vermeidbaren Fehlern bei der Erstellung der Planunterlagen. Die häufigsten vier Fehler sind:
- Veraltete Pläne als Grundlage: Die Baubehörde lehnt Pläne ab, die nicht den heutigen Bauzustand zeigen.
- Fehlende oder ungenaue Maßangaben: Ohne präzise Maßangaben weist das Grundbuchamt den Plan zurück.
- Nicht abgeschlossene Grundrisse: Durchgangsräume, die den Zugang über Sondereigentum Dritter erfordern, verhindern die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Experten-Tipp: Wer den Aufteilungsplan gemeinsam mit dem Bestandsaufmaß beauftragt, statt beides nacheinander zu klären, vermeidet den häufigsten Doppelaufwand im gesamten Verfahren.
Wie Planeco Building Sie beim Aufteilungsplan unterstützt
Planeco Building ist ein spezialisiertes Architekturbüro mit der Erfahrung aus über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen, darunter viele Aufteilungs- und Abgeschlossenheitsverfahren. Der Leistungsumfang beim Aufteilungsplan deckt alle Schritte ab, für die Eigentümer und Investoren sonst mehrere Dienstleister koordinieren müssen:
- Bestandsaufmaß vor Ort, digital dokumentiert
- Präzise Bauzeichnungen mit allen Pflichtangaben
- Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde und Begleitung bis zur Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für Bestandshalter und Investoren, die mehrere Einheiten gleichzeitig aufteilen möchten, koordiniert Planeco Building alle laufenden Verfahren. Das spart erheblich Zeit gegenüber einer schrittweisen Beauftragung und reduziert das Risiko inkonsistenter Planunterlagen.
Fazit: Aufteilung erfolgreich umsetzen mit Planeco Building
Ohne behördlich besiegelten Aufteilungsplan gibt es keine Abgeschlossenheitsbescheinigung, ohne Bescheinigung keine Grundbucheintragung, und ohne Eintragung können die einzelnen Einheiten nicht separat verkauft, beliehen oder vererbt werden. Der häufigste Grund für Verzögerungen sind Bestandspläne, die nicht mehr stimmen, und Zeichnungen, die ohne Bestandsaufmaß erstellt wurden.
Planeco Building liefert Bestandsaufmaß, prüffähigen Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsnachweis aus einer Hand, bundesweit und vollständig digital. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an.







