Bauen

Altbausanierung: Wann brauche ich Architekt und Statiker?

September 10, 2026
Update:
September 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 10, 2026
Update:
September 10, 2026
Bei der Altbausanierung ist nicht immer klar, ob Sie einen Architekten, einen Statiker oder beide gleichzeitig brauchen. Denn: Anders als beim Neubau ist die Bausubstanz im Bestand selten vollständig dokumentiert. Das erschwert die Einschätzung, was Ihr Vorhaben tatsächlich braucht.
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Altbausanierung: Wann brauche ich Architekt und Statiker?

Bei der Altbausanierung ist nicht immer klar, ob Sie einen Architekten, einen Statiker oder beide gleichzeitig brauchen. Denn: Anders als beim Neubau ist die Bausubstanz im Bestand selten vollständig dokumentiert. Das erschwert die Einschätzung, was Ihr Vorhaben tatsächlich braucht.
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Sebastian Rupp
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10.09.2026
(Aktualisiert:
10.09.2026
)
Lesezeit: 5 Min.

Bei vielen Altbauten fehlen vollständige Baupläne aus der Bauzeit; die tatsächliche Tragfähigkeit ist deshalb oft unklar. Wer zuerst nur den Architekten und später den Statiker beauftragt, riskiert teure Umplanungen oder einen abgelehnten Bauantrag. Planeco Building begleitet Ihre Altbausanierung mit einem eingespielten Team aus Architekten und Tragwerksplanern, die von Anfang an gemeinsam planen, statt nacheinander zu arbeiten.

Das Thema kurz und kompakt

  • Klare Rollentrennung: Der Architekt plant das Bauvorhaben und reicht den Bauantrag ein; der Statiker (Tragwerksplaner) wiederum berechnet und verantwortet die Standsicherheit des Gebäudes.
  • Der Bestand entscheidet: Maßnahmen wie ein Wanddurchbruch, ein Dachgeschossausbau oder eine Aufstockung erfordern fast immer einen Statiker – unabhängig davon, ob bereits ein Architekt beauftragt wurde.
  • Nur bauvorlageberechtigte Fachleute reichen ein: Ein Statiker allein darf den Bauantrag in der Regel nicht unterschreiben. Diese Aufgabe übernehmen Architekten und Ingenieure, die in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind.
  • Planeco Building übernimmt beides: Mit erfahrenen Architekten und Tragwerksplanern begleitet Planeco Building Ihre Altbausanierung von der ersten Einschätzung bis zur Einreichung beim Bauamt, deutschlandweit und digital.

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Warum ist die Altbausanierung planerisch besonders anspruchsvoll?

Eine Altbausanierung wird aus ganz unterschiedlichen Gründen angestoßen, etwa dem Wunsch nach mehr Wohnraum durch einen Dachausbau, einer energetischen Modernisierung, oder schlichtweg einer neuen Raumaufteilung. Anders als beim Neubau trifft die Planung dabei immer auf einen bestehenden, oft aber auch historisch gewachsenen Baukörper.

Dieser Umstand macht die Planung komplexer als bei einem Neubau:

  • Fehlende Bestandsunterlagen: Baupläne aus der Bauzeit sind häufig unvollständig oder gar nicht mehr vorhanden.
  • Unbekannte Tragstruktur: Welche Wände tatsächlich tragend sind, zeigt sich oft erst bei einer genauen Bauwerksprüfung.
  • Geltende Vorschriften: Auch im Bestand gelten aktuelle Anforderungen an Statik, Brandschutz und teils Denkmalschutz.

Wer diese Faktoren von Anfang an berücksichtigt, kann Umbau und Statik von Beginn an sinnvoll aufeinander abstimmen, statt später nachzubessern.

Architekt oder Statiker: Wo liegt der Unterschied bei der Altbausanierung?

Bei einem Neubau ist die Aufgabenteilung meist klar: Der Architekt entwirft, und der Statiker rechnet nach. Bei der Altbausanierung lässt sich die tatsächliche Tragfähigkeit jedoch oft erst durch eine gemeinsame Bestandsaufnahme zuverlässig einschätzen. Genau deshalb ist die klare Aufgabenverteilung zwischen beiden Fachleuten bei der Altbausanierung besonders wichtig:

  • Der Architekt übernimmt die Planung: Er plant den Grundriss, koordiniert die beteiligten Gewerke und reicht den Bauantrag beim Bauamt ein.
  • Der Statiker, offiziell Tragwerksplaner genannt, ermittelt die einwirkenden Kräfte und weist rechnerisch nach, dass Wände, Decken und das Fundament diese sicher abtragen.
Ein Architekt lernt im Studium nur grundlegende Tragwerksplanung, für eine eigenständige statische Berechnung reicht das in der Regel nicht aus. Jede bauliche Anlage muss jedoch sowohl im Ganzen als auch in ihren einzelnen Teilen standsicher sein. Diese Pflicht gilt ausdrücklich auch während einer Altbausanierung.

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Wann ist ein Statiker bei der Altbausanierung Pflicht?

Ob bei einer Altbausanierung ein Statiker nötig wird, hängt fast immer davon ab, ob der Eingriff die Tragstruktur des Gebäudes verändert. Bei einer Altbausanierung lösen bestimmte Vorhaben die Pflicht besonders häufig aus:

  • Ein Wanddurchbruch oder das Entfernen einer tragenden Wand
  • Der Ausbau des Dachgeschosses oder eine Aufstockung
  • Ein neues Treppenloch oder ein zusätzlicher Deckendurchbruch
  • Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, wenn sie die Dachlast erhöht

Ein Beispiel: Viele Bauherren möchten Küche und Wohnzimmer zu einem offenen Raum verbinden und dazu die dazwischenliegende Wand entfernen. Ob das möglich ist, hängt davon ab, ob die Wand tragend ist. Ist das der Fall, muss der Statiker berechnen, wie viel Last die Wand aktuell abträgt und mit welchem Ersatz, etwa einem Stahlträger, diese Last künftig aufgefangen wird. Ohne diese Berechnung und den zugehörigen Standsicherheitsnachweis genehmigt das Bauamt den Wanddurchbruch nicht.

Wann brauchen Sie zusätzlich einen Architekten?

Nicht jede Sanierung braucht einen Architekten. Sobald sich aber der Grundriss ändert, ein Anbau entsteht oder mehrere Gewerke koordiniert werden müssen, wird ein Architekt zur zentralen Anlaufstelle für Ihr Projekt.

Außerdem gilt: Nur wer die Berufsbezeichnung Architekt führen darf oder in die Liste der bauvorlageberechtigten Fachleute bei der zuständigen Ingenieurkammer eingetragen ist, darf den Bauantrag rechtsgültig unterschreiben. Die vollständige Berechnung Ihres Statikers reicht für die Einreichung in der Regel nicht aus.

Steht Ihr Gebäude zudem unter Denkmalschutz, kommt neben dem Bauamt zusätzlich die Denkmalschutzbehörde ins Spiel. Ein Architekt mit Erfahrung im Bestand kennt diese Abstimmung und plant sie von Anfang an mit ein.

Architekt und Statiker gemeinsam beauftragen: Wer übernimmt was?

Bei vielen Sanierungsvorhaben im Bestand sind Architekt und Statiker gleichzeitig gefragt. Die Reihenfolge, in der beide eingebunden werden, entscheidet am Ende oft darüber, ob die Planung reibungslos umsetzbar ist oder teuer nachgebessert werden muss. Damit Architekt und Statiker nicht aneinander vorbeiplanen, hilft eine klare Abfolge, die sich in der Praxis bewährt hat:

  • Vorbereitung: Architekt und Statiker nehmen den Bestand gemeinsam auf und schätzen die Machbarkeit ein, bevor die eigentliche Planung beginnt.
  • Planung: Grundriss- und Tragwerksplanung laufen parallel, nicht nacheinander. So lassen sich Konflikte früh erkennen, statt sie später teuer zu korrigieren.
  • Antragstellung: Der Architekt oder ein bauvorlageberechtigter Ingenieur reicht den Bauantrag ein, die statische Berechnung geht als Anlage mit.
  • Bauausführung: Der Statiker liefert Detail- und Bewehrungspläne, damit die Handwerker vor Ort exakt wissen, wie tragende Bauteile ausgeführt werden müssen.

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Was passiert, wenn Sie ohne die richtige Fachplanung sanieren?

Wer bei einer Altbausanierung auf die passende Fachplanung verzichtet, riskiert mehrere Konsequenzen gleichzeitig:

  • Verzögerung: Ohne Standsicherheitsnachweis kann das Bauamt den Bauantrag nicht abschließend bearbeiten und der Antrag bleibt liegen, bis die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden.
  • Versicherungsschutz: Bei einem Bauschaden müssen Sie im Zweifel nachweisen können, dass eine qualifizierte Person das Vorhaben geprüft und freigegeben hat.
  • Bußgeld: Je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes drohen Bußgelder bis in den sechsstelligen Bereich.

Zwei Dinge sind dabei wichtig zu trennen: Ein qualifizierter Architekt sorgt für eine genehmigungsfähige Planung; die Genehmigung selbst erteilt aber immer das zuständige Bauamt. Im Einzelfall, etwa bei einer strittigen Bestandssituation, sollten Sie diesen Punkt zusätzlich mit einem Rechtsanwalt klären.

So unterstützt Sie Planeco Building bei der Altbausanierung

Planeco Building bringt Architekten und Tragwerksplaner unter einem Dach zusammen, damit Planung und Statik von Anfang an aufeinander abgestimmt sind. Konkret übernimmt Planeco Building die Bestandsaufnahme, die Machbarkeitsprüfung, den Standsicherheitsnachweis sowie die Erstellung und Einreichung des Bauantrags beim zuständigen Bauamt.

Mit der Erfahrung aus über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen kennt unser Team die typischen Besonderheiten im Altbau und plant sie von Beginn an mit ein. Die Bearbeitung der Antragsunterlagen dauert in der Regel 14 bis 21 Tage – vorausgesetzt, alle erforderlichen Informationen liegen vor. Der Prozess läuft deutschlandweit und digital; Termine vor Ort sind bei einer Altbausanierung dennoch möglich, wenn die Bausubstanz das erfordert.

Fazit: Sicher durch die Altbausanierung mit Planeco Building

Bei der Altbausanierung übernimmt der Architekt Planung, Grundriss und Bauantrag, während der Statiker für die Standsicherheit des Gebäudes sorgt. Bei den meisten größeren Eingriffen im Bestand brauchen Sie beide. Stimmen Sie sich im Idealfall von Anfang an eng mit Architekt UND Statiker ab, statt sie nacheinander zu beauftragen.

Planeco Building bietet genau diese Abstimmung aus einer Hand, mit erfahrenen Architekten und Tragwerksplanern, die Statik und Bauantrag nahtlos zusammenführen – deutschlandweit und digital. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Vorhaben einen Statiker, einen Architekten oder beide erfordert, ist eine unverbindliche Erstberatung der richtige erste Schritt.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kann mein Architekt bei der Altbausanierung auch die Statik übernehmen?

In der Regel nein. Architekten lernen im Studium nur grundlegende Tragwerksplanung, das reicht für eigenständige statische Berechnungen nicht aus. Nur wenn ein Architekt zusätzlich die fachliche Qualifikation und – je nach Bundesland und Vorhaben – die entsprechende Anerkennung zur Erstellung bautechnischer Nachweise besitzt, darf er die Statik selbst ausstellen. Die Voraussetzungen hierfür sind von der Bauvorlageberechtigung zu unterscheiden und variieren je nach Bundesland und Gebäudeklasse.

Brauchen Bauherren bei einer Kernsanierung ihres Altbaus immer einen Statiker?

Bei Eingriffen in tragende Bauteile ja, bei rein energetischen oder optischen Maßnahmen häufig nicht. Wird zum Beispiel nur eine nicht tragende Wand entfernt oder die Nutzlast reduziert, kann statt einer vollständigen Berechnung oft eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreichen. Bei tragenden Wänden, einem Dachausbau oder einer Aufstockung führt dagegen kaum ein Weg am Statiker vorbei.

Was kostet die gemeinsame Beauftragung von Architekt und Statiker bei einer Altbausanierung?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, die Kosten hängen stark vom Umfang der Eingriffe und vom Zustand der Bausubstanz ab. Statt einzelner Zahlen lohnt sich ein individuelles, transparentes Kostenangebot, das den tatsächlichen Aufwand Ihres Vorhabens berücksichtigt. Eine erste Einschätzung dazu liefert eine unverbindliche Erstberatung.