Eine Außentreppe für Ihr Haus in Baden-Württemberg zu planen, erfordert meist eine Baugenehmigung. Seit der umfassenden Reform der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) am 28. Juni 2025 gelten jedoch deutlich vereinfachte und beschleunigte Verfahren. Die neue Genehmigungsfiktion sorgt dafür, dass Ihr Antrag nach drei Monaten automatisch als genehmigt gilt, wenn die Behörde keine Entscheidung trifft. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur Außentreppe Baugenehmigung in Baden-Württemberg und wie Planeco Building Sie dabei unterstützt.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Außentreppe?
Das Baurecht in Baden-Württemberg betrachtet Außentreppen als eigenständige Bauteile, die grundsätzlich unter die Baugenehmigung fallen. Nach § 28 der LBO müssen Treppen spezifische Sicherheitsanforderungen erfüllen, insbesondere wenn sie als notwendige Treppen zur Erschließung von Geschossen dienen. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Treppentypen und deren baurechtlicher Einordnung.
Eine echte Außentreppe liegt vor, wenn das Treppenbauteil im Vordergrund steht und nur teilweise von baulichen Elementen umgeben ist. Wird die Treppe hingegen vollständig von Wänden und Dach umschlossen, entsteht ein Treppenraum mit deutlich strengeren Anforderungen an Brandschutz und Standsicherheit.
Außentreppe ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Baden-Württemberg?
Die LBO Baden-Württemberg sieht für kleinere Außentreppen bestimmte Erleichterungen vor. Treppen, die maximal 1 Meter aus dem Erdreich herausragen, dürfen ohne Abstandsflächen errichtet werden. Diese Regelung gilt jedoch nur für sehr kleine Konstruktionen, die als geringfügige Baumaßnahmen eingestuft werden können.
- Kleine Gartentreppen: Treppen mit maximal drei bis vier Stufen können unter Umständen verfahrensfrei sein
- Höhenbegrenzung: Treppen bis 1 Meter Höhe unterliegen reduzierten Anforderungen
- Abstandsflächen: Erleichterungen bei der Einhaltung der Mindestabstände zur Grundstücksgrenze
- Beachtung der Nachbarrechte: Auch bei verfahrensfreien Vorhaben müssen Grundstücksgrenzen respektiert werden
Wichtig: Auch verfahrensfreie Außentreppen müssen alle baurechtlichen Vorschriften einhalten. Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Bauvorschriften.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Außentreppe in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg benötigen Sie für Ihre Außentreppe eine Baugenehmigung, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt. Die LBO-Reform 2025 hat die Verfahrensarten erweitert und vereinfacht, sodass Sie zwischen verschiedenen Genehmigungsverfahren wählen können.
- Geschosserschließung: Außentreppen, die ein ganzes Geschoss überbrücken oder zur Haupterschließung dienen
- Rettungsweg-Funktion: Treppen, die als zweiter Rettungsweg oder Fluchtweg vorgesehen sind
- Höhe über 1 Meter: Alle Außentreppen, die mehr als einen Meter aus dem Erdreich herausragen
- Komplexe Konstruktionen: Wendeltreppen, Spindeltreppen oder aufwendige Treppenanlagen
- Integration ins Hauptgebäude: Treppen, die baulich mit dem Hauptgebäude verbunden werden
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer Außentreppe ohne erforderliche Baugenehmigung in Baden-Württemberg kann erhebliche Folgen haben. Die zuständige Baurechtsbehörde kann Baumaßnahmen stoppen und einen nachträglichen Bauantrag einfordern. Bußgelder für Schwarzbauten können mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Im schlimmsten Fall droht die Anordnung des Rückbaus auf eigene Kosten, wenn die Treppe in ihrer errichteten Form keine Aussicht auf Genehmigung hat.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Außentreppe?
Für einen vollständigen Bauantrag Ihrer Außentreppe in Baden-Württemberg werden verschiedene Unterlagen benötigt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Anträge digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) eingereicht werden.
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100
- Antragsformulare: Unterschrieben durch einen vorlageberechtigten Entwurfsverfasser und den Bauherrn
- Katasterauszug: Aktueller Lageplan zum Grundstück
- Abstandsflächenplan: Darstellung der Abstände zur Grundstücksgrenze
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Vorhabens
- Statistischer Erhebungsbogen: Standardformular für statistische Zwecke
- Standsicherheitsnachweis: Bei größeren Treppen erforderlich
Schritt für Schritt zur Außentreppe-Baugenehmigung in Baden-Württemberg
Der Weg zur erfolgreichen Genehmigung Ihrer Außentreppe folgt einem strukturierten Ablauf, der durch die LBO-Reform 2025 deutlich beschleunigt wurde:
- Kostenlose Erstberatung: Klärung der grundlegenden Fragen und Machbarkeit mit Planeco Building
- Planung und Entwurf: Erstellung der Bauzeichnungen durch einen qualifizierten Architekt
- Antragsstellung: Digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg
- Vollständigkeitsprüfung: Die Behörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit
- Bearbeitung und Genehmigung: Entscheidung binnen 1 Monat (vereinfachtes Verfahren) oder 2 Monaten (vollständiges Verfahren)
Baugenehmigung für Außentreppe in Baden-Württemberg beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für die Außentreppe Baugenehmigung Baden-Württemberg. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über die Expertise, um auch Ihr Projekt zum Erfolg zu führen. Unser deutschlandweites Netzwerk aus zertifizierten Architekten und Ingenieuren gewährleistet eine fachgerechte Bearbeitung in Baden-Württemberg.
- Kostenlose Erstberatung für Ihr individuelles Vorhaben
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- 14–21 Tage Bearbeitungszeit bis zur Antragseinreichung
- Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Baden-Württemberg
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit durch die Behörden beträgt dank der LBO-Reform 2025 nur noch wenige Wochen bis drei Monate. Mit der neuen Genehmigungsfiktion erhalten Sie automatisch eine Genehmigung, wenn die Behörde nicht fristgerecht entscheidet. Starten Sie jetzt mit Ihrer Außentreppe-Baugenehmigung!














