Eine Außentreppe Baugenehmigung in Brandenburg ist in den meisten Fällen erforderlich, wenn Sie eine Treppe an Ihrem Gebäude errichten möchten. Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) regelt dabei alle wichtigen Aspekte – von den technischen Anforderungen bis hin zu den Genehmigungsverfahren. Wer ohne die notwendige Genehmigung baut, riskiert Bußgelder von mehreren tausend Euro oder sogar den kostspflichtigen Rückbau.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Außentreppe?
Das deutsche Baurecht unterscheidet zwischen verschiedenen Treppentypen und deren rechtlicher Einordnung. Eine echte Außentreppe steht im Vordergrund und wird nur teilweise von Wänden oder einem Dach eingerahmt. Wird die Treppe hingegen vollständig von Wänden und Dach umschlossen, entsteht ein sogenannter Treppenraum, der deutlich strengeren Anforderungen unterliegt.
Nach der Brandenburgischen Bauordnung gelten Außentreppen als Änderung oder Anbau an bestehenden Gebäuden und beeinflussen damit das äußere Erscheinungsbild sowie möglicherweise die Einhaltung von Abstandsflächen. Eine formelle Baugenehmigung ist daher erforderlich, um sicherzustellen, dass alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Außentreppe ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Brandenburg?
Die genehmigungsfreien Bauvorhaben sind in § 61 BbgBO aufgelistet, jedoch sind Außentreppen praktisch nicht darunter zu finden. Die Liste beschränkt sich auf Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume, temporäre Strukturen oder untergeordnete bauliche Anlagen, die nicht zur Gebäudeerschließung dienen.
- Kleine Gartentreppen: Treppen mit nur drei bis vier Stufen zur reinen Gartengestaltung können in Einzelfällen ohne formelle Genehmigung errichtet werden
- Erschließungstreppen: Treppen, die zur Gebäudeerschließung dienen oder als Rettungsweg ausgebildet sind, fallen nicht unter die genehmigungsfreien Vorhaben
- Einhaltung aller Vorschriften: Auch bei vermeintlich genehmigungsfreien Vorhaben müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden
In Brandenburg sind solche Ausnahmen sehr begrenzt, weshalb praktisch jede Außentreppe mit mehr als wenigen Stufen oder zur Gebäudeerschließung genehmigungspflichtig ist.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Außentreppe in Brandenburg?
Eine Baugenehmigung für eine Außentreppe in Brandenburg ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich:
- Erschließungsfunktion: Wenn die Treppe zur Erschließung des Gebäudes dient oder ein ganzes Geschoss überbrückt
- Rettungsweg: Wenn die Außentreppe als zweiter Rettungsweg ausgebildet werden soll
- Höhe über 1 Meter: Bei Treppen, die mehr als 1 Meter über dem natürlichen Gelände liegen
- Mehr als vier Stufen: Außentreppen mit mehr als vier Stufen gelten nicht mehr als geringfügige Baumaßnahme
Die Art der Außentreppe – ob gerade, gewendelt oder als Spindeltreppe – beeinflusst neben der Nutzbarkeit auch die Genehmigungsfähigkeit. Der Grund liegt darin, dass die Außentreppe keine geringfügige Baumaßnahme darstellt, sondern als eigenständiges Bauteil der Genehmigungspflicht unterliegt.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer Außentreppe ohne Baugenehmigung kann erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben:
- Bußgelder: Mehrere hundert bis 5.000,– € Strafe für den illegalen Anbau
- Baustopp: Die Bauaufsichtsbehörde kann laufende Baumaßnahmen sofort stoppen
- Nachträglicher Bauantrag: Einreichung eines nachträglichen Bauantrags auf eigene Kosten
- Rückbauanordnung: Im schlimmsten Fall Anordnung des kostspflichtigen Rückbaus
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Außentreppe?
Für einen vollständigen Bauantrag für eine Außentreppe in Brandenburg werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100
- Antragsformulare: Unterschrieben durch einen vorlageberechtigten Architekten und den Bauherren
- Lageplan: Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:200 mit Darstellung der Außentreppe
- Abstandsflächenplan: Nachweis der Abstände zur Grundstücksgrenze
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Vorhabens mit Zweck und Materialien
- Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnung oder Erklärung des Tragwerkplaners
Die Antragsformulare müssen vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt und unterschrieben werden. Ohne die Unterschrift und den Stempel des Architekten wird der Antrag bei der Vollständigkeitsprüfung zurückgewiesen.
Schritt für Schritt zur Außentreppe-Baugenehmigung in Brandenburg
- Kostenlose Erstberatung: Klärung der grundlegenden Fragen und Machbarkeitsprüfung
- Planung und Unterlagenerstellung: Erstellung aller erforderlichen Bauzeichnungen und Formulare durch qualifizierte Architekten
- Einreichung beim Bauamt: Vollständige Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen
- Behördenprüfung: Prüfung der Unterlagen und Beteiligung der Fachbehörden (Dauer: ca. 4 Monate)
- Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung und Beginn der Baumaßnahme
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen und beteiligt anschließend alle relevanten Fachbehörden. Nach Eingang aller Stellungnahmen hat die Behörde einen Monat Zeit für die Entscheidung.
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