Anbauen

Außentreppe: Brauche ich eine Baugenehmigung in Brandenburg?

November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
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November 28, 2025
Eine Außentreppe in Brandenburg erfordert meist eine Baugenehmigung nach der Brandenburgischen Bauordnung. Planeco Building unterstützt Sie dabei, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihr Vorhaben erfolgreich umzusetzen – von der ersten Beratung bis zur erteilten Genehmigung.
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Außentreppe: Brauche ich eine Baugenehmigung in Brandenburg?

Eine Außentreppe in Brandenburg erfordert meist eine Baugenehmigung nach der Brandenburgischen Bauordnung. Planeco Building unterstützt Sie dabei, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihr Vorhaben erfolgreich umzusetzen – von der ersten Beratung bis zur erteilten Genehmigung.
Sebastian Rupp
November 28, 2025
5 Minuten

Eine Außentreppe Baugenehmigung in Brandenburg ist in den meisten Fällen erforderlich, wenn Sie eine Treppe an Ihrem Gebäude errichten möchten. Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) regelt dabei alle wichtigen Aspekte – von den technischen Anforderungen bis hin zu den Genehmigungsverfahren. Wer ohne die notwendige Genehmigung baut, riskiert Bußgelder von mehreren tausend Euro oder sogar den kostspflichtigen Rückbau.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Außentreppe?

Das deutsche Baurecht unterscheidet zwischen verschiedenen Treppentypen und deren rechtlicher Einordnung. Eine echte Außentreppe steht im Vordergrund und wird nur teilweise von Wänden oder einem Dach eingerahmt. Wird die Treppe hingegen vollständig von Wänden und Dach umschlossen, entsteht ein sogenannter Treppenraum, der deutlich strengeren Anforderungen unterliegt.

Nach der Brandenburgischen Bauordnung gelten Außentreppen als Änderung oder Anbau an bestehenden Gebäuden und beeinflussen damit das äußere Erscheinungsbild sowie möglicherweise die Einhaltung von Abstandsflächen. Eine formelle Baugenehmigung ist daher erforderlich, um sicherzustellen, dass alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Außentreppe ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Brandenburg?

Die genehmigungsfreien Bauvorhaben sind in § 61 BbgBO aufgelistet, jedoch sind Außentreppen praktisch nicht darunter zu finden. Die Liste beschränkt sich auf Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume, temporäre Strukturen oder untergeordnete bauliche Anlagen, die nicht zur Gebäudeerschließung dienen.

  • Kleine Gartentreppen: Treppen mit nur drei bis vier Stufen zur reinen Gartengestaltung können in Einzelfällen ohne formelle Genehmigung errichtet werden
  • Erschließungstreppen: Treppen, die zur Gebäudeerschließung dienen oder als Rettungsweg ausgebildet sind, fallen nicht unter die genehmigungsfreien Vorhaben
  • Einhaltung aller Vorschriften: Auch bei vermeintlich genehmigungsfreien Vorhaben müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden

In Brandenburg sind solche Ausnahmen sehr begrenzt, weshalb praktisch jede Außentreppe mit mehr als wenigen Stufen oder zur Gebäudeerschließung genehmigungspflichtig ist.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Außentreppe in Brandenburg?

Eine Baugenehmigung für eine Außentreppe in Brandenburg ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich:

  1. Erschließungsfunktion: Wenn die Treppe zur Erschließung des Gebäudes dient oder ein ganzes Geschoss überbrückt
  2. Rettungsweg: Wenn die Außentreppe als zweiter Rettungsweg ausgebildet werden soll
  3. Höhe über 1 Meter: Bei Treppen, die mehr als 1 Meter über dem natürlichen Gelände liegen
  4. Mehr als vier Stufen: Außentreppen mit mehr als vier Stufen gelten nicht mehr als geringfügige Baumaßnahme

Die Art der Außentreppe – ob gerade, gewendelt oder als Spindeltreppe – beeinflusst neben der Nutzbarkeit auch die Genehmigungsfähigkeit. Der Grund liegt darin, dass die Außentreppe keine geringfügige Baumaßnahme darstellt, sondern als eigenständiges Bauteil der Genehmigungspflicht unterliegt.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau einer Außentreppe ohne Baugenehmigung kann erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben:

  • Bußgelder: Mehrere hundert bis 5.000,– € Strafe für den illegalen Anbau
  • Baustopp: Die Bauaufsichtsbehörde kann laufende Baumaßnahmen sofort stoppen
  • Nachträglicher Bauantrag: Einreichung eines nachträglichen Bauantrags auf eigene Kosten
  • Rückbauanordnung: Im schlimmsten Fall Anordnung des kostspflichtigen Rückbaus

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Außentreppe?

Für einen vollständigen Bauantrag für eine Außentreppe in Brandenburg werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100
  • Antragsformulare: Unterschrieben durch einen vorlageberechtigten Architekten und den Bauherren
  • Lageplan: Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:200 mit Darstellung der Außentreppe
  • Abstandsflächenplan: Nachweis der Abstände zur Grundstücksgrenze
  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Vorhabens mit Zweck und Materialien
  • Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnung oder Erklärung des Tragwerkplaners

Die Antragsformulare müssen vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt und unterschrieben werden. Ohne die Unterschrift und den Stempel des Architekten wird der Antrag bei der Vollständigkeitsprüfung zurückgewiesen.

Schritt für Schritt zur Außentreppe-Baugenehmigung in Brandenburg

  1. Kostenlose Erstberatung: Klärung der grundlegenden Fragen und Machbarkeitsprüfung
  2. Planung und Unterlagenerstellung: Erstellung aller erforderlichen Bauzeichnungen und Formulare durch qualifizierte Architekten
  3. Einreichung beim Bauamt: Vollständige Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen
  4. Behördenprüfung: Prüfung der Unterlagen und Beteiligung der Fachbehörden (Dauer: ca. 4 Monate)
  5. Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung und Beginn der Baumaßnahme

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen und beteiligt anschließend alle relevanten Fachbehörden. Nach Eingang aller Stellungnahmen hat die Behörde einen Monat Zeit für die Entscheidung.

Baugenehmigung für Außentreppe in Brandenburg beantragen – mit Planeco Building

Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen ist Planeco Building Ihr verlässlicher Partner für die Außentreppe-Baugenehmigung in Brandenburg. Unser deutschlandweites Netzwerk aus zertifizierten Architekten und Ingenieuren gewährleistet eine fachgerechte Bearbeitung mit lokaler Expertise.

  • Kostenlose Erstberatung und unverbindliches Angebot
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  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Brandenburg

Während einzelne Architekten oft Wochen für die Unterlagenerstellung benötigen, können wir durch unsere Spezialisierung und erprobte Prozesse bereits nach 14–21 Tagen beim Bauamt einreichen – das spart Ihnen wertvolle Zeit für Ihr Bauvorhaben.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sind alle Außentreppen in Brandenburg genehmigungspflichtig?

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Grundsätzlich ja. Nach der Brandenburgischen Bauordnung sind Außentreppen in der Regel genehmigungspflichtig, da sie als Änderung oder Anbau an bestehenden Gebäuden gelten. Nur sehr kleine Treppen zur reinen Gartengestaltung mit wenigen Stufen können in Einzelfällen ohne formelle Genehmigung errichtet werden.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren für eine Außentreppe in Brandenburg?

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Das reguläre Baugenehmigungsverfahren dauert in Brandenburg etwa 4 Monate nach Einreichung vollständiger Unterlagen. Planeco Building kann Ihre Antragsunterlagen bereits nach 14–21 Tagen beim zuständigen Bauamt einreichen, wodurch Sie schneller zur Genehmigung gelangen.

Welche Behörde ist für die Außentreppe-Baugenehmigung in Brandenburg zuständig?

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Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt. Brandenburg hat insgesamt 20 untere Bauaufsichtsbehörden, die jeweils für ihr Verwaltungsgebiet zuständig sind.