Planen Sie eine Außentreppe Baugenehmigung in Bremen? Die Hansestadt Bremen unterliegt der aktuellen Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) vom 29. Mai 2024, die strenge Anforderungen an Außentreppen stellt. Ob als Zugang zum Garten, zweiter Rettungsweg oder zur Erschließung einer separaten Wohneinheit – ohne die notwendige Baugenehmigung riskieren Sie Bußgelder oder sogar den Rückbau. Planeco Building unterstützt Sie mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen dabei, Ihre Außentreppe schnell zu realisieren.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Außentreppe?
Das deutsche Baurecht unterscheidet bei Außentreppen zwischen verschiedenen Kategorien. Nach der Bremischen Landesbauordnung gelten Außentreppen als bauliche Anlagen, die der Erschließung eines Gebäudes dienen. Sie unterliegen daher grundsätzlich der Genehmigungspflicht nach § 59 Absatz 1 BremLBO.
Die BremLBO kategorisiert Außentreppen nicht als geringfügige Baumaßnahmen, da sie sich auf nachbarliche Belange und die städtebauliche Gestaltung auswirken können. Besonders relevant ist die Unterscheidung zwischen:
- Echten Außentreppen: Freistehende Treppenbauteile, die lediglich teilweise eingerahmt werden
- Treppenräumen: Vollständig von Wänden und Dach umschlossene Treppen mit höheren Anforderungen
- Rettungswegen: Außentreppen als zweiter Fluchtweg mit besonderen Brandschutzanforderungen
Außentreppe ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Bremen?
In Bremen sind die Möglichkeiten für genehmigungsfreie Außentreppen stark begrenzt. Nach § 61 BremLBO fallen Außentreppen nicht unter die verfahrensfreien Bauvorhaben. Auch die Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO greift bei Außentreppen typischerweise nicht, wenn sie zur Erschließung eines ganzen Geschosses dienen.
Die einzigen Ausnahmen betreffen:
- Kleine Eingangstreppen: Treppen mit maximal 3-4 Stufen zur direkten Gebäudeerschließung
- Gartentreppen: Reine Gestaltungselemente ohne Erschließungsfunktion
- Podeste unter 1,60 Meter: Nach § 6 Absatz 7 BremLBO als untergeordnete Vorbauten
Wichtig: Selbst bei vermeintlich genehmigungsfreien Vorhaben müssen alle baurechtlichen Vorschriften der BremLBO eingehalten werden, insbesondere die Abstandsflächen von mindestens 3 Metern zur Grundstücksgrenze.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Außentreppe in Bremen?
Eine Außentreppe Baugenehmigung in Bremen ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich:
- Geschosserschließung: Treppen, die ein ganzes Geschoss überbrücken oder erschließen
- Rettungswege: Außentreppen als zweiter Fluchtweg nach § 33 BremLBO
- Abstandsflächenüberschreitung: Treppen, die näher als 3 Meter zur Grundstücksgrenze stehen
- Höhere Treppen: Außentreppen über 1 Meter Höhe über dem Gelände
- Anbauten an Bestandsgebäude: Jede nachträgliche Erweiterung des Hauptgebäudes
Nach der BremLBO können Außentreppen in drei Verfahrensarten eingeteilt werden: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BremLBO für kleinere Wohngebäude oder umfängliches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BremLBO bei komplexeren Fällen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer Außentreppe ohne notwendige Genehmigung in Bremen kann schwerwiegende Folgen haben. Die Bauaufsichtsbehörde kann sofortige Baustopps verhängen und Bußgelder zwischen 500,– € und 5.000,– € verhängen. Bei schwerwiegenden Verstößen droht zusätzlich die Anordnung des Rückbaus auf eigene Kosten.
Die Behörde kann außerdem eine nachträgliche Genehmigung einfordern, die mit zusätzlichen Prüfkosten und Verzögerungen verbunden ist. In extremen Fällen, wenn die Treppe nicht genehmigungsfähig ist, bleibt nur der kostspielige Abriss der bereits errichteten Anlage.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Außentreppe?
Für einen vollständigen Bauantrag für eine Außentreppe in Bremen sind nach der Bremischen Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV) folgende Unterlagen erforderlich:
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100 mit Darstellung des Steigungsverhältnisses
- Lageplan: Nach § 7 BremBauVorlV mit Nordrichtung und Außenmaßen der geplanten Anlage
- Abstandsflächenplan: Darstellung der Abstände zur Grundstücksgrenze
- Bau- und Betriebsbeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Vorhabens nach § 9 BremBauVorlV
- Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnung oder Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Antragsformulare: Unterschrieben durch vorlageberechtigten Entwurfsverfasser und Bauherr
Die Bauzeichnungen müssen besonders die Rettungswege nach § 33 BremLBO kennzeichnen, einschließlich notwendiger Treppenräume, Ausgänge und mit Rettungsgeräten erreichbare Stellen unter Angabe der lichten Maße und Brüstungshöhen.
Schritt für Schritt zur Außentreppe-Baugenehmigung in Bremen
- Kostenlose Erstberatung: Klärung der Machbarkeit und rechtlichen Anforderungen mit Planeco Building
- Planung und Unterlagenerstellung: Erstellung aller notwendigen Bauvorlagen durch qualifizierte Architekten
- Antragstellung: Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Bremen oder Bremen-Nord
- Vollständigkeitsprüfung: Prüfung der Unterlagen durch die Behörde (1-2 Wochen)
- Genehmigungsverfahren: Bearbeitung innerhalb von 12 Wochen nach § 69 Absatz 3 BremLBO
Nach Erteilung der Genehmigung ist vor Baubeginn eine Bauzustandsanzeige mindestens eine Woche vor dem geplanten Baubeginn erforderlich. Die Genehmigung erlischt nach drei Jahren, kann aber einmal um zwei Jahre verlängert werden.
Baugenehmigung für Außentreppe in Bremen beantragen – mit Planeco Building
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