Planen Sie eine Außentreppe für Ihr Haus in Hessen? Die gute Nachricht: Das Bundesland bietet eine der liberalsten Regelungen deutschlandweit. Während in anderen Ländern fast alle Außentreppen genehmigungspflichtig sind, können Sie in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen ohne aufwändiges Verfahren bauen. Dennoch gibt es wichtige rechtliche Aspekte zu beachten – von Abstandsflächen bis zur Verkehrssicherheit.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Außentreppe?
Im deutschen Baurecht werden Außentreppen grundsätzlich als eigenständige bauliche Anlagen betrachtet, die der Kontrolle der Bauaufsichtsbehörden unterliegen. Dies liegt daran, dass sie keine geringfügigen Baumaßnahmen darstellen, sondern wesentliche Bauteile zur Erschließung von Gebäuden. Die Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018, zuletzt geändert am 14. Oktober 2025, bildet die rechtliche Grundlage für alle baulichen Vorhaben in Hessen.
Das Baurecht unterscheidet zwischen echten Außentreppen und Treppenräumen. Eine echte Außentreppe steht klar im Vordergrund und wird nur teilweise von Wänden oder einem Dach eingerahmt. Ein Treppenraum hingegen entsteht, wenn die Treppe vollständig von Wänden und Dach umschlossen und an das Hauptgebäude angebunden wird. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da verschiedene Anforderungen gelten.
Außentreppe ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hessen?
Hessen nimmt unter den deutschen Bundesländern eine Sonderstellung ein. Nach § 63 der Hessischen Bauordnung sind Außentreppen, die als Eingangstreppen dienen, mitsamt ihrer Podeste und Eingangsüberdachungen genehmigungsfrei. Diese Regelung stellt eine erhebliche Erleichterung für Bauherren dar und reduziert administrative Hürden erheblich.
- Eingangstreppen ohne Genehmigung nach § 63 HBO
- Podeste und Überdachungen sind mit eingeschlossen
- Verkehrssicherheit muss dennoch gewährleistet sein
- Abstandsflächen müssen eingehalten werden
Wichtig: Die Genehmigungsfreiheit bedeutet nicht, dass Sie ohne Regeln bauen dürfen. Alle baurechtlichen Vorschriften müssen weiterhin beachtet werden, insbesondere die Einhaltung der Abstandsflächen und der Verkehrssicherheit.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Außentreppe in Hessen?
Obwohl Hessen großzügige Regelungen bietet, gibt es Situationen, in denen eine Baugenehmigung für Außentreppen zwingend erforderlich ist. Dies betrifft hauptsächlich Treppen, die nicht als einfache Eingangstreppen klassifiziert werden können.
- Außentreppen als Rettungswege: Treppen, die als zweiter Rettungsweg oder Fluchtweg dienen
- Geschosserschließung: Treppen, die ganze Geschosse überbrücken
- Komplexe Treppenräume: Vollständig umschlossene und angebundene Treppenräume
- Überschreitung von Grenzwerten: Wenn Abstandsflächen nicht eingehalten werden können
- Sonderbauten: Bei besonderen baulichen Anlagen
Für solche Vorhaben gilt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 65 HBO mit einer maximalen Bearbeitungszeit von 3 Monaten. Bei vollständigen Unterlagen und keiner Entscheidung innerhalb der Frist gilt die Genehmigung als erteilt (Fiktionswirkung).
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer eine genehmigungspflichtige Außentreppe ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann laufende Baumaßnahmen stoppen und einen nachträglichen Bauantrag einfordern. Bußgelder können mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Im schlimmsten Fall kann ein Rückbau der illegal errichteten Außentreppe angeordnet werden, was erhebliche finanzielle Verluste bedeutet.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Außentreppe?
Für einen vollständigen Bauantrag in Hessen werden nach dem aktuellen Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 24. Juli 2025 folgende Unterlagen benötigt:
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
- Antragsformulare: Unterschrieben durch vorlageberechtigten Architekt und Bauherr
- Vermesserlageplan: Aktuelle Vermessung des Grundstücks
- Abstandsflächenplan: Darstellung der Abstände zur Grundstücksgrenze
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Vorhabens
- Statistischer Erhebungsbogen: Für statistische Zwecke
- Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnung durch Statiker
Seit dem 1. April 2025 können Bauanträge ausschließlich digital über das Bauportal Hessen eingereicht werden. Anträge in Papierform werden nicht mehr akzeptiert.
Schritt für Schritt zur Außentreppe-Baugenehmigung in Hessen
- Erstberatung und Prüfung: Klärung der Genehmigungspflicht und Machbarkeitsprüfung
- Planung und Unterlagenerstellung: Erstellung aller erforderlichen Bauzeichnungen und Nachweise
- Digitale Antragstellung: Einreichung über das Bauportal Hessen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
- Behördenprüfung: Prüfung der Unterlagen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde
- Genehmigungserteilung: Nach maximal 3 Monaten oder automatisch durch Fiktionswirkung
Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde – in Landkreisen beim Kreisausschuss, in kreisfreien Städten beim Magistrat. Die Oberen Bauaufsichtsbehörden sind die drei Regierungspräsidien in Darmstadt, Kassel und Gießen.
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