Eine Außentreppe erweitert die Nutzungsmöglichkeiten Ihres Hauses erheblich – sei es als zusätzlicher Zugang, zweiter Rettungsweg oder zur Erschließung separater Wohneinheiten. In Mecklenburg-Vorpommern unterliegt die Errichtung von Außentreppen der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) und erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Wer ohne die erforderliche Genehmigung baut, riskiert Bußgelder von mehreren hundert bis tausend Euro oder sogar den kostspflichtigen Rückbau.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Außentreppe?
Das Baurecht in Mecklenburg-Vorpommern betrachtet Außentreppen grundsätzlich als eigenständige Bauteile, die der Genehmigungspflicht unterliegen. Nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Oktober 2015 werden Außentreppen rechtlich von vollständig umschlossenen Treppenräumen unterschieden. Eine echte Außentreppe steht als Treppenbauteil im Vordergrund und wird nur teilweise von Wänden oder einem Dach eingerahmt, während ein Treppenraum vollständig von Wänden und Dach umschlossen ist.
Diese Unterscheidung ist entscheidend, da je nach Bauart unterschiedliche Vorschriften gelten. Außentreppen müssen die Anforderungen des § 34 LBauO M-V für Treppen erfüllen, insbesondere hinsichtlich Trittstufentiefe, Steigungsverhältnisse und Handläufe. Wenn die Außentreppe als notwendige Treppe zur Erschließung oberirdischer Geschosse dient, greifen zusätzlich die Bestimmungen des § 35 LBauO M-V für notwendige Treppenräume.
Außentreppe ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern fallen Außentreppen nicht unter die verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 61 LBauO M-V. Das bedeutet: Außentreppen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und können nicht ohne behördliche Prüfung errichtet werden. Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmeregelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Vorgehensweise ermöglichen.
- Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V: Für Wohngebäude und ihre Nebenanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes kann eine Genehmigungsfreistellung gelten, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBauO M-V: Die typische Verfahrensart für Wohngebäude und sonstige bauliche Anlagen mit begrenzter bauaufsichtlicher Prüfung
- Beschränkte Prüfung: Im vereinfachten Verfahren werden hauptsächlich städtebauliche Planung, Abstandsflächen und beantragte Abweichungen geprüft
Wichtig: Auch bei genehmigungsfreigestellten Vorhaben müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Verantwortung für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften liegt allein beim Bauherrn.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Außentreppe in Mecklenburg-Vorpommern?
Eine Baugenehmigung für Außentreppen ist in Mecklenburg-Vorpommern in folgenden Fällen erforderlich:
- Eigenständige Bauteile: Außentreppen gelten als eigenständige Bauteile und fallen unter die Genehmigungspflicht nach § 59 LBauO M-V
- Geschosserschließung: Treppen, die der Erschließung oberirdischer Geschosse dienen, unterliegen besonderen Anforderungen als notwendige Treppen
- Abstandsflächen: Wenn die Außentreppe in Abstandsflächen hineinragt, ist eine Prüfung und möglicherweise eine Abweichung nach § 67 LBauO M-V erforderlich
- Brandschutz: Außentreppen, die als Rettungsweg dienen, müssen zusätzliche brandschutztechnische Anforderungen erfüllen
Die Bearbeitungsdauer für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren beträgt maximal drei Monate nach Eingang des vollständigen Bauantrages. Falls die Frist überschritten wird, ohne dass die Genehmigung versagt wurde, gilt sie als fiktiv erteilt.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer Außentreppe ohne erforderliche Baugenehmigung wird als Schwarzbau eingestuft und kann erhebliche Konsequenzen haben. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann laufende Baumaßnahmen stoppen und einen nachträglichen Bauantrag einfordern. Bußgelder bewegen sich im Bereich von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro, abhängig vom Umfang des Verstoßes. Im schlimmsten Fall droht die Anordnung des Rückbaus auf eigene Kosten, wenn die Treppe in der errichteten Form keine Aussicht auf Genehmigung hat.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Außentreppe?
Für einen vollständigen Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern benötigen Sie folgende Unterlagen gemäß der Bauvorlagenverordnung M-V:
- Amtliches Antragsformular mit Unterschrift eines bauvorlageberechtigen Entwurfsverfassers
- Vermesserlageplan mit Darstellung des Baugrunds und benachbarter Grundstücke im Umkreis von mindestens 50 Metern
- Katasterauszug (amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte)
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundrissen, Ansichten und Schnittzeichnungen
- Detaillierte Baubeschreibung mit Art und Umfang der geplanten Außentreppe
- Statistischer Erhebungsbogen für behördliche Zwecke
- Standsicherheitsnachweis oder statische Berechnung (je nach Komplexität der Treppe)
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn die Außentreppe in Abstandsflächen liegt. In diesem Fall muss ein separater Abstandsflächenplan die Abstände zur Grundstücksgrenze deutlich machen.
Schritt für Schritt zur Außentreppe-Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern
- Kostenlose Erstberatung: Klären Sie grundlegende Fragen zur Genehmigungsfähigkeit und den örtlichen Gegebenheiten
- Planung durch Architekten: Erstellung der erforderlichen Bauzeichnungen und technischen Unterlagen
- Statische Berechnung: Beauftragung eines Statikers für den Standsicherheitsnachweis (falls erforderlich)
- Vollständige Antragsstellung: Einreichung aller Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
- Behördliche Prüfung: Bearbeitungszeit von maximal drei Monaten im vereinfachten Verfahren
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