Wer im Saarland eine Außentreppe errichten möchte, steht vor einer Vielzahl baurechtlicher Bestimmungen. Die Landesbauordnung für das Saarland (LBO), die in ihrer neuesten Fassung seit dem 19. Februar 2025 gilt, regelt umfassend alle Anforderungen an Außentreppen. Während die Reform einige Erleichterungen für bestimmte Bauvorhaben wie Gartenhäuser gebracht hat, bleiben Außentreppen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Mit der richtigen Planung und professioneller Unterstützung lässt sich jedoch jede Außentreppe erfolgreich genehmigen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Außentreppe?
Das saarländische Baurecht behandelt Außentreppen als eigenständige Bauteile, die zur Erschließung von Gebäuden dienen. Nach § 34 der Landesbauordnung Saarland müssen alle nicht zu ebener Erde liegenden Geschosse über mindestens eine Treppe zugänglich sein. Diese sogenannten "notwendigen Treppen" unterliegen grundsätzlich der Genehmigungspflicht.
Eine wichtige Unterscheidung macht das saarländische Baurecht zwischen echten Außentreppen und Treppenräumen. Bei einer echten Außentreppe steht das Treppenbauteil im Vordergrund und wird nur teilweise von Wänden oder einem Dach eingerahmt. Ein Treppenraum hingegen ist vollständig von Wänden und Dach umschlossen und muss deutlich strengere rechtliche und technische Anforderungen erfüllen.
Die Technische Verordnung zur Bauordnung (TVO) ergänzt die LBO um detaillierte Bestimmungen zu Treppenbreiten, Handläufen und Geländern. Diese Vorschriften stellen sicher, dass Außentreppen sicher begangen werden können und im Notfall als Rettungsweg dienen.
Außentreppe ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten im Saarland?
Im Saarland gibt es nur sehr begrenzte Möglichkeiten, eine Außentreppe ohne Baugenehmigung zu errichten. Die neue LBO von 2025 hat zwar die Kategorie der verfahrensfreien Vorhaben nach § 61 erweitert, jedoch betrifft dies hauptsächlich einzelgeschossige Gebäude bis zu 75 Kubikmetern umbauten Raum.
- Kleine Eingangstreppen mit wenigen Stufen können als untergeordnete Bauteile gelten
- Treppen, die weniger als 1,50 Meter vor die Außenwand vortreten
- Mindestabstand von 2 Metern zur Grundstücksgrenze muss eingehalten werden
- Maximale Ausdehnung über weniger als ein Viertel der Fassadenfläche
Wichtig: Auch bei vermeintlich genehmigungsfreien Vorhaben müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der Bauvorschriften, insbesondere bei Abstandsflächen und Brandschutz.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Außentreppe im Saarland?
Eine Baugenehmigung für Außentreppen ist im Saarland in folgenden Fällen erforderlich:
- Erschließungstreppen: Treppen, die zur Erschließung des Gebäudes oder einzelner Geschosse dienen
- Rettungswege: Außentreppen, die als zweiter Rettungsweg fungieren
- Größere Treppen: Treppen, die ein ganzes Geschoss überbrücken
- Überschreitung von Abstandsflächen: Wenn die erforderlichen 2,5 bis 3 Meter zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten werden
Die Art der Außentreppe – ob gerade, gewendelt oder als Spindeltreppe – beeinflusst neben der Nutzbarkeit auch die Genehmigungsfähigkeit. Besonders bei beengten Grundstücksverhältnissen können Wendeltreppen eine platzsparende Alternative darstellen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer Außentreppe ohne erforderliche Genehmigung gilt als "Schwarzbau" und kann erhebliche Konsequenzen haben. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann laufende Baumaßnahmen sofort stoppen und einen nachträglichen Bauantrag einfordern. Bußgelder zwischen mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro sind üblich. Im schlimmsten Fall droht die Anordnung des kostenpflichtigen Rückbaus, wenn die Treppe nicht genehmigungsfähig ist.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Außentreppe?
Für einen vollständigen Bauantrag im Saarland sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100
- Antragsformulare: Unterschrieben durch einen vorlageberechtigten Architekt und den Bauherr
- Vermesserlageplan: Mit Abstandsflächenplan zur Darstellung der Grenzabstände
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Vorhabens
- Statistischer Erhebungsbogen: Standardformular für statistische Zwecke
- Standsicherheitsnachweis: Erklärung oder statische Berechnung durch einen Statiker
Bei Außentreppen, die als Fluchtweg dienen, sind zusätzliche Brandschutznachweise erforderlich. Diese müssen belegen, dass nicht brennbare Materialien wie Stahl oder Beton verwendet werden und die Standsicherheit im Brandfall gewährleistet ist.
Schritt für Schritt zur Außentreppe-Baugenehmigung im Saarland
- Erstberatung und Planung: Kostenlose Beratung zur Genehmigungsfähigkeit und ersten Planungsschritten
- Beauftragung eines Architekten: Nur vorlageberechtigte Entwurfsverfasser dürfen Bauanträge einreichen
- Erstellung der Bauunterlagen: Vollständige Planzeichnungen und alle erforderlichen Nachweise
- Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde: Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 10 Arbeitstagen
- Genehmigungsverfahren: Sachliche Prüfung und Entscheidung innerhalb von 2 Monaten
Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Stellungnahmen anderer Behörden erforderlich sind oder Nachbesserungen an den Unterlagen vorgenommen werden müssen.
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