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Außentreppe: Brauche ich eine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Eine Außentreppe in Sachsen-Anhalt erfordert meist eine Baugenehmigung nach der Bauordnung des Landes. Planeco Building unterstützt Sie mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen bei der Umsetzung Ihres Vorhabens – von der Planung bis zur Genehmigung.
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Außentreppe: Brauche ich eine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt?

Eine Außentreppe in Sachsen-Anhalt erfordert meist eine Baugenehmigung nach der Bauordnung des Landes. Planeco Building unterstützt Sie mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen bei der Umsetzung Ihres Vorhabens – von der Planung bis zur Genehmigung.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Planen Sie eine Außentreppe für Ihr Haus in Sachsen-Anhalt? Ob als praktischer Zugang zum Garten, als zweiter Rettungsweg oder zur Erschließung einer separaten Wohneinheit – wer ohne die erforderliche Genehmigung baut, riskiert empfindliche Bußgelder oder sogar den kostspieligen Rückbau. Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) regelt klar, wann eine Außentreppe-Baugenehmigung erforderlich ist und welche Anforderungen dabei zu beachten sind.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Außentreppe?

Das deutsche Baurecht, insbesondere die BauO LSA, unterscheidet grundsätzlich zwischen verschiedenen Treppenarten. Eine echte Außentreppe steht klar im Vordergrund und wird nur teilweise von Wänden oder einem Dach eingerahmt. Im Gegensatz dazu entsteht ein Treppenraum, wenn die Treppe vollständig von Wänden und Dach umschlossen und an das Hauptgebäude angebunden wird.

Diese Unterscheidung ist entscheidend, da je nach Bauart unterschiedliche Vorschriften gelten. Nach § 33 der BauO LSA muss jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss über mindestens eine Treppe zugänglich sein. Diese sogenannte "notwendige Treppe" ist ein essentieller Bestandteil der Gebäudeerschließung und unterliegt daher strengen bauordnungsrechtlichen Anforderungen.

Außentreppe ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt gibt es nur sehr begrenzte Möglichkeiten, eine Außentreppe ohne förmliche Baugenehmigung zu errichten. Die BauO LSA kennt verschiedene Verfahrensarten:

  • Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 60 BauO LSA
  • Genehmigungsfreigestellte Bauvorhaben nach § 61 BauO LSA
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 62 BauO LSA
  • Vollständiges Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BauO LSA

Wichtig: Auch bei verfahrensfreien oder genehmigungsfreigestellten Vorhaben müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Bauvorschriften der BauO LSA.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Außentreppe in Sachsen-Anhalt?

Die meisten Außentreppen in Sachsen-Anhalt sind genehmigungspflichtig, da sie zur Erschließung des Gebäudes dienen oder ein ganzes Geschoss überbrücken. Eine Baugenehmigung ist erforderlich, wenn:

  1. Die Treppe zur Erschließung von Geschossen oder Aufenthaltsräumen dient
  2. Die Treppe als zweiter Rettungsweg fungiert
  3. Die Konstruktion die in § 60 BauO LSA definierten Grenzen für verfahrensfreie Bauvorhaben überschreitet
  4. Die Treppe Abstandsflächen nach § 6 BauO LSA beeinflusst

Die Art der Außentreppe – ob gerade, gewendelt oder als Spindeltreppe ausgeführt – beeinflusst neben der praktischen Nutzbarkeit auch die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens in Sachsen-Anhalt.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau einer Außentreppe ohne erforderliche Genehmigung gilt als Schwarzbau und kann in Sachsen-Anhalt empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann laufende Baumaßnahmen sofort stoppen und einen nachträglichen Bauantrag einfordern. Bußgelder können mehrere hundert bis wenige tausend Euro betragen. Im schlimmsten Fall droht die Anordnung des kostspieligen Rückbaus auf eigene Kosten, wenn die Treppe in ihrer errichteten Form keine Aussicht auf nachträgliche Genehmigung hat.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Außentreppe?

Für einen vollständigen Bauantrag zur Errichtung einer Außentreppe in Sachsen-Anhalt werden umfangreiche Unterlagen benötigt, die bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden müssen:

  • Bauantrag (offizielles Formular des Landes Sachsen-Anhalt)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan mit Abstandsflächenplan
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibung mit detaillierter Erläuterung des Vorhabens
  • Standsicherheitsnachweis oder Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
  • Statistischer Erhebungsbogen

Alle Unterlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (beispielsweise Architekt oder Bauingenieur) unterzeichnet sein. Bei Außentreppen als Fluchtweg kann zusätzlich ein Brandschutznachweis erforderlich werden.

Schritt für Schritt zur Außentreppe-Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt

Der Weg zur erfolgreichen Baugenehmigung für Ihre Außentreppe in Sachsen-Anhalt folgt einem strukturierten Ablauf:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Klärung der grundlegenden Anforderungen und örtlichen Gegebenheiten
  2. Planung und Unterlagenerstellung: Erstellung aller erforderlichen Bauzeichnungen und Nachweise durch qualifizierten Entwurfsverfasser
  3. Antragstellung: Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
  4. Prüfung und Bearbeitung: 3 Monate Bearbeitungszeit ab Eingang vollständiger Unterlagen
  5. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung mit 3 Jahren Gültigkeit

Baugenehmigung für Außentreppe in Sachsen-Anhalt beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building unterstützt Sie als spezialisiertes Planungsbüro bei der erfolgreichen Beantragung Ihrer Außentreppe-Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem deutschlandweiten Netzwerk gewährleisten wir eine professionelle Abwicklung Ihres Bauantrags.

  • Kostenlose Erstberatung zur Klärung Ihrer individuellen Anforderungen
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge sprechen für unsere Expertise
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Sachsen-Anhalt

Unser erfahrenes Team kennt die Besonderheiten der BauO LSA und arbeitet eng mit den Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt zusammen. Von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Genehmigung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – transparent, professionell und termintreu. Benötigen Sie zusätzlich einen Statiker für den Standsicherheitsnachweis? Auch hier unterstützen wir Sie gerne mit unserem qualifizierten Netzwerk.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Außentreppe-Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt?

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Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den Bauantrag innerhalb von drei Monaten ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Diese Frist kann bei wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängert werden. Bei Planeco Building erstellen wir Ihre Antragsunterlagen in nur 14–21 Tagen, damit Sie schnellstmöglich beim Bauamt einreichen können.

Welche Abstandsflächen muss ich in Sachsen-Anhalt bei einer Außentreppe einhalten?

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Nach § 6 der BauO LSA müssen in Wohngebieten Abstandsflächen von 0,4 H (Wandhöhe) mit einem Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werden. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 mit maximal drei oberirdischen Geschossen genügt eine Tiefe von 3 Metern. Bei beengten Grundstücken können Befreiungen beantragt oder platzsparende Treppenarten gewählt werden.

Benötige ich für meine Außentreppe in Sachsen-Anhalt einen Statiker?

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Ja, für die meisten Außentreppen ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich. Dieser kann als einfache Erklärung zum Standsicherheitsnachweis mit Nennung des beauftragten Statikers oder als vollständige statische Berechnung eingereicht werden. Planeco Building vermittelt Ihnen gerne qualifizierte Statiker aus unserem Netzwerk.