In Mecklenburg-Vorpommern gilt eine klare Regel: Jeder Balkon, den Sie nachträglich anbauen oder neu errichten, benötigt eine Baugenehmigung – unabhängig von Größe, Konstruktionsart oder Lage am Gebäude. Es gibt keine Größengrenze, ab der ein Balkon genehmigungsfrei wäre, und auch selbsttragende Vorstellbalkone mit eigenen Stützen fallen nicht aus der Genehmigungspflicht heraus. Wer das übersieht, riskiert Bußgelder, Rückbauverfügungen und Probleme beim Verkauf oder der Versicherung der Immobilie.
[[bauantrag]]Das klingt zunächst aufwendig – ist es in der Praxis aber oft nicht, wenn die Planung von Anfang an stimmt. Für die meisten Balkonvorhaben gilt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, das den behördlichen Prüfumfang auf das Wesentliche reduziert. Und seit Juli 2025 gibt es eine neue Regelung, die Bauherren mit vollständig eingereichten Unterlagen erheblich stärkt: die Genehmigungsfiktion.
Genehmigungspflicht in MV: Was wirklich gilt
Balkone ragen über den bestehenden Gebäudeumriss hinaus und können Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken berühren. Genau deshalb sind sie in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich genehmigungspflichtig – die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) sieht keine Verfahrensfreiheit für Balkone vor.
Einige häufige Missverständnisse, die in der Praxis immer wieder auftauchen:
- „Balkone unter 10 m² sind genehmigungsfrei": Falsch. Es gibt keine Größengrenze in MV.
- „Vorstellbalkone mit eigenen Stützen brauchen keine Genehmigung": Falsch. Auch diese Konstruktionen sind genehmigungspflichtig.
- „Als untergeordnetes Bauteil ist der Balkon verfahrensfrei": Die Einstufung als untergeordnetes Bauteil betrifft nur die Abstandsflächenberechnung – nicht die Genehmigungspflicht.
Anders verhält es sich bei Terrassenüberdachungen: Diese können in MV unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei sein. Mehr dazu auf der Seite zur Terrassenüberdachung Baugenehmigung.
Das Genehmigungsverfahren: Vereinfacht, aber verbindlich
Für Balkone an Wohngebäuden gilt in Mecklenburg-Vorpommern das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBauO M-V als Regelverfahren. Balkone werden baurechtlich als Nebenanlagen zu Wohngebäuden eingestuft und profitieren damit von einem reduzierten Prüfumfang: Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft im Wesentlichen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und die Einhaltung der Abstandsflächen.
Das bedeutet für Sie in der Praxis: Wenn Ihr Balkon die Abstandsflächenregeln einhält und der Bebauungsplan keine entgegenstehenden Festsetzungen enthält, ist das Verfahren in der Regel unkompliziert.
Neu seit Juli 2025: Die Genehmigungsfiktion
Seit dem 1. Juli 2025 gilt im vereinfachten Verfahren eine Genehmigungsfiktion: Entscheidet die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Bauantrags, gilt die Genehmigung als erteilt. Das ist eine erhebliche Stärkung der Bauherrenrechte – vorausgesetzt, die Unterlagen sind von Anfang an vollständig und korrekt eingereicht. Fehlende Dokumente oder Nachforderungen unterbrechen die Frist.
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt drei Monate. In der Praxis sollten Sie mit 12 bis 20 Wochen rechnen, je nach Auslastung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
[[banner-klein]]Abstandsflächen: Die entscheidende Planungsregel für Balkone
Die Abstandsflächenregelung nach § 6 LBauO M-V ist der zentrale Planungsparameter für jeden Balkonanbau in MV. Das Grundmaß beträgt 0,4 H – also 40 % der Wandhöhe des Gebäudes – mindestens jedoch 3 Meter zur Nachbargrenze.
Balkone als privilegierte Vorbauten
Balkone können als sogenannte Vorbauten von der Abstandsflächenberechnung ausgenommen werden – wenn drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Der Balkon nimmt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch.
- Er tritt nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vor.
- Er bleibt mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt.
Sind alle drei Bedingungen erfüllt, löst der Balkon keine eigenen Abstandsflächen aus. Das ist ein zentraler Planungsparameter: Ein Balkon mit 1,40 m Tiefe, der weniger als ein Drittel der Fassade einnimmt und 2,50 m von der Nachbargrenze entfernt bleibt, ist abstandsflächenrechtlich privilegiert – auch wenn das Gebäude selbst nur den Mindestabstand von 3 m einhält.
Überschreitet Ihr geplanter Balkon eine dieser drei Grenzen, wird er abstandsflächenrechtlich wie ein eigenständiger Gebäudeteil behandelt und löst eigene Abstandsflächen aus. In solchen Fällen kann eine Abweichung nach § 67 LBauO M-V beantragt werden – das setzt jedoch eine grundstücksbezogene Atypik voraus und ist kein Standardinstrument.
Diese Unterlagen brauchen Sie für den Bauantrag
Ein vollständiger Bauantrag für einen Balkon in MV umfasst folgende Unterlagen:
- Bauantragsformular: vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Lageplan: im Maßstab 1:500 mit Darstellung der Abstandsflächen
- Bauzeichnungen: im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Baubeschreibung: mit Angaben zu Konstruktion, Materialien und Nutzung
- Standsicherheitsnachweis: statische Berechnung durch einen qualifizierten Statiker
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte: aktuell, nicht älter als drei Monate
Alle Unterlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – in der Regel einem eingetragenen Architekten – erstellt und unterschrieben werden. Privatpersonen dürfen den Bauantrag nicht selbst einreichen.
Wichtig für die Praxis: Mehrere Kommunen in MV, darunter die Landeshauptstadt Schwerin, akzeptieren Bauanträge seit 2022 ausschließlich in digitaler Form. Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde – das ist je nach Lage Ihres Grundstücks das Landratsamt oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Warum der Standsicherheitsnachweis bei jedem Balkon Pflicht ist
Der Standsicherheitsnachweis ist bei Balkonanbauten nicht optional – er ist gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt besonders für nachträgliche Anbauten an Bestandsgebäuden, bei denen die Anschlusspunkte am bestehenden Tragwerk geprüft werden müssen. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern, wo ein erheblicher Teil des Wohnungsbestands aus Plattenbauten der DDR-Ära besteht, erfordert die statische Prüfung der Anschlusspunkte besondere Sorgfalt. Die Kosten für die Statik hängen von der Konstruktionsart und dem Gebäudetyp ab.
Kosten der Balkon-Baugenehmigung in MV
Die Gesamtkosten für eine Balkon-Baugenehmigung in MV setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:
- Architekten- und Planungsleistungen: ab 1.500,–€ netto für einen einfachen Balkonanbau; bei Planeco Building liegen die Kosten für Bauantrag inkl. Architektenleistungen erfahrungsgemäß zwischen 1.500,–€ und 2.500,–€ netto
- Standsicherheitsnachweis: ab 500,–€ netto, je nach Konstruktionskomplexität
- Behördengebühren: richten sich nach der Baugebührenverordnung MV (BauGebVO M-V) und den Baukosten des Vorhabens; typischerweise einige hundert Euro
- Baukosten für den Balkon selbst: je nach Konstruktion und Material zwischen 5.000,–€ und 25.000,–€
Die Genehmigungskosten sind damit im Verhältnis zu den Baukosten überschaubar – und deutlich geringer als die Kosten eines nachträglichen Rückbaus oder eines Bußgeldverfahrens.
Besondere Anforderungen in Mecklenburg-Vorpommern
Denkmalschutz in den Hansestädten
In Rostock, Stralsund, Wismar und Greifswald – sowie in zahlreichen weiteren Gemeinden mit historischer Bausubstanz – kann ein Balkonanbau zusätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz MV erfordern. Stralsund und Wismar stehen als UNESCO-Welterbe unter besonderem Schutz. Planen Sie einen Balkon an einem Gebäude in einer dieser Städte, sollten Sie die denkmalrechtliche Prüfung frühzeitig einbeziehen – idealerweise über eine Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern.
Küstenschutzgebiete an der Ostsee
Für Immobilien in unmittelbarer Küstennähe gelten besondere Einschränkungen. In der Zone 1 des Küstenschutzgebiets sind Neubauten und wesentliche Erweiterungen in der Regel unzulässig. Wer eine Ferienwohnung an der Ostsee mit einem Balkon aufwerten möchte – was den Vermietungswert erheblich steigern kann – sollte die Lage des Grundstücks im Verhältnis zum Küstenschutzgebiet vorab klären.
Umwehrungspflicht und Brüstungshöhen
Balkone müssen in MV umwehrt werden. Die Mindesthöhe beträgt 0,90 m bei Absturzhöhen bis 12 m und 1,10 m bei mehr als 12 m. Diese Anforderung ist Teil der Baugenehmigungsprüfung und muss in den Bauzeichnungen dargestellt werden.
Bauen ohne Genehmigung: Risiken, die Sie kennen sollten
Ein ungenehmigter Balkon ist eine formell illegale bauliche Anlage. Die Konsequenzen können erheblich sein:
- Bußgelder: nach § 84 LBauO M-V bis zu 500.000,–€
- Rückbauverfügung: die Bauaufsichtsbehörde kann den Rückbau auf Kosten des Eigentümers anordnen
- Nutzungsuntersagung: bei ungenehmigten Anbauten kann die Nutzung untersagt werden
- Versicherungsrisiken: Schäden am ungenehmigten Bauteil können vom Versicherungsschutz ausgenommen sein
- Probleme beim Verkauf: ungenehmigter Bestand muss beim Immobilienverkauf offengelegt werden und kann den Wert mindern
Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, aber nicht garantiert – und oft teurer als eine ordnungsgemäße Planung von Anfang an.
So läuft Ihr Balkon-Bauantrag in MV ab
- Machbarkeitsprüfung: Bebauungsplan prüfen, Abstandsflächen berechnen, Denkmalschutz und Küstenschutz klären. Bei unklarer Rechtslage empfiehlt sich eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt.
- Planung und Unterlagenerstellung: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Lageplan. Parallel dazu erstellt ein Statiker den Standsicherheitsnachweis. Planeco Building übernimmt beide Leistungen aus einer Hand.
- Einreichung beim Bauamt: Der vollständige Bauantrag wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht – in vielen Kommunen in MV inzwischen ausschließlich digital.
- Behördliche Prüfung: Die Behörde prüft bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und Abstandsflächen, beteiligt ggf. die Gemeinde und Nachbarn. Bei vollständigen Unterlagen gilt seit Juli 2025 die Genehmigungsfiktion nach drei Monaten.
- Baubeginn: Nach Erhalt der Baugenehmigung – oder nach Eintritt der Genehmigungsfiktion – kann mit dem Bau begonnen werden. Die Genehmigung ist in der Regel drei Jahre gültig.
Planeco Building begleitet Bauherren und Immobilieneigentümer durch alle fünf Phasen – von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur eingereichten Genehmigung. Mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauanträgen und einem eingespielten Netzwerk aus Architekten und Statikern liegt die Bearbeitungszeit für die Planungsunterlagen typischerweise bei 14 bis 21 Tagen. Wenn Sie einen Statiker finden oder einen Architekten für Ihr Vorhaben in MV beauftragen möchten, erhalten Sie bei Planeco Building alles aus einer Hand.














