Eine Baugenehmigung in Aschaffenburg zu beantragen ist kein Selbstläufer – und seit den BayBO-Novellen 2025 und 2026 hat sich das Verfahren grundlegend verändert. Was früher zwingend genehmigungspflichtig war, ist heute teilweise verfahrensfrei. Was früher über die Gemeinde lief, geht jetzt direkt an die Bauaufsichtsbehörde. Und wer mit unvollständigen Unterlagen einreicht, riskiert seit 2025, dass sein Antrag automatisch als zurückgezogen gilt. Dieser Ratgeber erklärt, was für Ihr Bauvorhaben in Aschaffenburg konkret gilt – mit Zuständigkeiten, Unterlagen, realistischen Kosten und den wichtigsten Änderungen der letzten 18 Monate.
[[bauantrag]]Wann brauchen Sie eine Baugenehmigung in Aschaffenburg?
Der Grundsatz ist eindeutig: Wer in Bayern eine bauliche Anlage errichtet, ändert oder deren Nutzung ändert, braucht grundsätzlich eine Baugenehmigung. Die Ausnahmen – verfahrensfreie Vorhaben und die Genehmigungsfreistellung – sind aber seit 2025 deutlich ausgeweitet worden.
Verfahrensfreie Vorhaben – was seit 2025 ohne Genehmigung geht
Die Bayerische Bauordnung listet in Art. 57 eine Reihe von Bauvorhaben, für die kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Seit dem 1. Januar 2025 wurden diese Grenzen erheblich angehoben:
- Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche
- Schwimmbecken im Garten – unabhängig von ihrer Größe
- Nicht überdachte Stellplätze – ohne Größenbeschränkung
- Werbeanlagen am Ort der Leistungserbringung – ohne Größenbeschränkung
- Instandsetzungsarbeiten an Bestandsgebäuden, auch mit Eingriffen in die Statik (z.B. Fundament, Dach, Tiefgarage)
Neu und besonders relevant: Der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken ist unter bestimmten Voraussetzungen seit 2025 verfahrensfrei. Er muss aber zwei Wochen vor Baubeginn der Bauordnungsbehörde in Textform angezeigt werden – per E-Mail genügt. Wichtig: Verfahrensfrei bedeutet nicht regellos. Alle materiellen Vorschriften – Abstandsflächen, Brandschutz, Bebauungsplan – gelten weiterhin. Die Verantwortung für deren Einhaltung liegt beim Bauherrn.
Genehmigungsfreistellung – Bauen im Bebauungsplangebiet
Liegt Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und entspricht Ihr Vorhaben dessen Festsetzungen, kann es genehmigungsfreigestellt sein. Das bedeutet: kein Genehmigungsverfahren, aber eine Anzeigepflicht gegenüber der Gemeinde. Die Gemeinde kann jedoch verlangen, dass ein reguläres Genehmigungsverfahren durchgeführt wird – dann entfällt die Freistellung. Die aktuellen Bebauungspläne für Aschaffenburg können auf der Website der Stadt Aschaffenburg kostenlos als PDF abgerufen werden.
Zuständige Behörde: Stadt oder Landkreis Aschaffenburg?
Aschaffenburg ist eine kreisfreie Stadt – das bedeutet: Das Bauordnungsamt der Stadt Aschaffenburg (Sandgasse 1, 63739 Aschaffenburg, bauordnungsamt@aschaffenburg.de, Tel. 06021 330-1244) ist für alle Bauvorhaben im Stadtgebiet zuständig. Für Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg – also etwa Alzenau, Laufach, Kleinostheim oder Bessenbach – ist dagegen das Landratsamt Aschaffenburg die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Diese Unterscheidung ist entscheidend: Wer seinen Antrag an die falsche Behörde schickt, verliert Zeit. Seit der BayBO-Novelle 2025 werden Bauanträge zudem direkt bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht – nicht mehr über die Gemeinde. Das gilt für Stadt und Landkreis gleichermaßen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bauantrag?
Die Checkliste des Landratsamts Aschaffenburg (Stand November 2025) gibt einen guten Überblick über die Pflichtunterlagen. Für die meisten Bauanträge werden folgende Dokumente benötigt:
- Ausgefülltes Bauantragsformular (inkl. Angaben zur Nachbarbeteiligung und Gebäudeklasse)
- Lageplan auf Grundlage des aktuellen Katasterauszugs
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung bzw. Betriebsbeschreibung
- Berechnung von GRZ, GFZ, Vollgeschossen, Abstandsflächen und Stellplätzen
- Statistischer Erhebungsbogen
Je nach Vorhaben kommen hinzu:
- Standsicherheitsnachweis: Bei Sonderbauten, wenn die Statik bauaufsichtlich geprüft wird. Bei normalen Wohn- und Gewerbegebäuden liegt die Verantwortung beim Bauherrn und seinem Tragwerksplaner. Was ein solcher Nachweis kostet und wann er zwingend erforderlich ist, erklärt unsere Seite zum Standsicherheitsnachweis.
- Brandschutznachweis: Abhängig von Gebäudeklasse und Nutzung
- Kriterienkatalog: Bei Gebäudeklasse 3 und Sonderbauten – eine bayerische Besonderheit, die bestätigt, dass bautechnische Anforderungen eingehalten werden
- Anträge auf Abweichungen, Befreiungen oder Ausnahmen, wenn das Vorhaben von Festsetzungen abweicht
Besonderheit Denkmalschutz in Aschaffenburg
Aschaffenburg hat über 400 eingetragene Baudenkmäler und vier denkmalgeschützte Ensemblebereiche – darunter die Oberstadt zwischen Stiftskirche und Schloss Johannisburg sowie die Geschäftsstraßen rund um Herstallstraße und Steingasse. Wer in diesen Bereichen baut, braucht neben der Baugenehmigung auch eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz.
Für den Bauantrag ist dann zusätzlich ein Maßnahmenkatalog erforderlich, der den historischen Bestand und das geplante Vorhaben im Detail beschreibt – mit Angaben zu Erscheinungsbild, Konstruktion und Statik sowie entsprechendem Bildmaterial. Bei Erdarbeiten in der Aschaffenburger Altstadt kommt noch eine weitere Dimension hinzu: Der Altstadtkern gilt als hochrangiges Bodendenkmal. Wer innerhalb von ca. 100 m eines ausgewiesenen Bodendenkmals baut, muss Planunterlagen mit Regelquerschnitten und Angaben zu Zieltiefen aller Bodeneingriffe vorlegen. Im schlimmsten Fall löst das archäologische Grabungen aus – mit erheblichen Zeitverzögerungen.
[[banner-klein]]Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens in Aschaffenburg
Schritt 1: Bauvoranfrage prüfen (optional, aber oft sinnvoll)
Bevor Sie einen vollständigen Bauantrag stellen und Planungskosten in fünfstelliger Höhe investieren, kann eine Bauvoranfrage in Aschaffenburg einzelne baurechtliche Fragen verbindlich klären. Seit der BayBO-Novelle 2025 gilt ein erteilter Vorbescheid jetzt vier Jahre (statt bisher drei). Die Gesamtkosten für eine Bauvoranfrage liegen erfahrungsgemäß bei 800,–€ bis 2.500,–€ netto.
Schritt 2: Bauvorlageberechtigten beauftragen
In der Regel dürfen Bauanträge nur von bauvorlageberechtigten Personen eingereicht werden. Das sind in Bayern vor allem Architekten und Bauingenieure. Bei kleineren Vorhaben wie Ein- und Zweifamilienhäusern sind auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs oder staatlich geprüfte Bautechniker bauvorlageberechtigt. Bei größeren oder komplexeren Vorhaben ist ein Architekt zwingend erforderlich.
Schritt 3: Nachbarbeteiligung durchführen
Lageplan und Bauzeichnungen müssen den betroffenen Nachbarn zur Unterschrift vorgelegt werden. Fehler bei der Nachbarbeteiligung gehen zulasten des Bauherrn. Falsche Angaben zu Nachbarunterschriften können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 500.000,–€ geahndet werden.
Schritt 4: Bauantrag einreichen – digital oder schriftlich
In Aschaffenburg können Bauanträge seit Februar 2024 vollständig digital über das BayernPortal eingereicht werden. Voraussetzung ist eine BayernID. Wer den Papierweg bevorzugt, reicht die Unterlagen direkt beim Bauordnungsamt der Stadt (oder beim Landratsamt für Landkreis-Gemeinden) ein – in dreifacher Ausfertigung.
Schritt 5: Vollständigkeitsprüfung und Bearbeitung
Seit 2025 gilt: Die Behörde prüft eingereichte Unterlagen innerhalb von drei Wochen auf Vollständigkeit. Werden festgestellte Mängel nicht fristgerecht behoben und wurde der Antragsteller auf diese Rechtsfolge hingewiesen, gilt der Antrag automatisch als zurückgezogen. Das ist eine neue, scharfe Regelung – unvollständige Unterlagen kosten nicht nur Zeit, sondern können das gesamte Verfahren zunichtemachen.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Vorhabens, der Anzahl beteiligter Stellen und der aktuellen Auslastung der Behörde ab. Realistisch sind in Bayern 2–4 Monate für unkomplizierte Vorhaben; bei Sonderbauten, Denkmalschutz-Beteiligung oder komplexen Abweichungsanträgen kann es deutlich länger dauern.
Schritt 6: Baugenehmigung erhalten und Baubeginn anzeigen
Mit der Baugenehmigung darf gebaut werden – aber erst nach der Anzeige des Baubeginns bei der Behörde. Auch die Nutzungsaufnahme muss angezeigt werden. Beides ist in Aschaffenburg ebenfalls digital möglich.
Was kostet eine Baugenehmigung in Aschaffenburg?
Die Behördengebühren für eine Baugenehmigung betragen in Bayern 1–4 ‰ der Baukosten. Bei einem Einfamilienhaus mit 300.000,–€ Baukosten sind das also 300,–€ bis 1.200,–€ reine Behördengebühren. Hinzu kommen die Planungs- und Nebenkosten:
- Architekten- und Planungsleistungen: ab 6.000,–€ netto
- Vermessung und amtlicher Lageplan: 500,–€ bis 1.000,–€ netto
- Statik und bautechnische Nachweise: 1.500,–€ bis 2.500,–€ netto
Für ein typisches Einfamilienhaus mit 300.000,–€ Baukosten sollten Sie mit Gesamtkosten von ca. 9.500,–€ bis 14.000,–€ netto für alle Planungs- und Genehmigungsleistungen rechnen. Bei einer Nutzungsänderung liegen die Behördengebühren laut Stadt Aschaffenburg zwischen 40,–€ und 5.000,–€ je nach Verwaltungsaufwand – die Planungskosten kommen hinzu.
Gebühren fallen übrigens auch dann an, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.
Neue BayBO 2025/2026: Was sich für Bauherren in Aschaffenburg konkret ändert
Die Bayerische Bauordnung wurde seit Januar 2025 durch drei Modernisierungsgesetze grundlegend überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Erweiterte Verfahrensfreiheit (seit 01.01.2025): Mehr Vorhaben ohne Genehmigungsverfahren – aber mit Anzeigepflicht bei Dachgeschossausbau und Nutzungsänderungen
- Direkteinreichung bei der Bauaufsichtsbehörde (seit 01.01.2025): Kein Umweg mehr über die Gemeinde
- Vollständigkeitsprüfung mit Rücknahmefiktion (seit 01.01.2025): Unvollständige Unterlagen führen nach Fristablauf zum automatischen Rückzug des Antrags
- Neues Stellplatzrecht (seit 01.10.2025): Stellplätze können bauordnungsrechtlich nur noch gefordert werden, wenn eine kommunale Satzung besteht. Die Stadt Aschaffenburg hat eine eigene Stellplatzsatzung – deren Wechselwirkung mit der neuen Rechtslage sollte im Einzelfall geprüft werden
- Bau-Turbo Art. 82c BayBO (seit 01.01.2026): Beschleunigung durch erweiterte Genehmigungsfiktionen – bei Fristablauf gilt die Genehmigung in bestimmten Fällen als erteilt
- Vorbescheid-Gültigkeit verlängert (seit 01.01.2025): Von drei auf vier Jahre
Für Bauherren bedeutet die erweiterte Verfahrensfreiheit: mehr Eigenverantwortung, nicht weniger Pflichten. Wer ohne Genehmigung baut und dabei gegen materielle Vorschriften verstößt, riskiert behördliches Einschreiten – bis hin zur Anordnung des Abrisses. Planeco Building empfiehlt, bei Unsicherheit über die Genehmigungspflicht immer eine fachkundige Einschätzung einzuholen, bevor mit dem Bau begonnen wird.
Bauantrag abgelehnt – was tun?
In Bayern gibt es kein Widerspruchsverfahren. Wer eine Ablehnung erhält, kann direkt verwaltungsgerichtliche Klage auf Erteilung der Baugenehmigung erheben. Häufig sinnvoller ist es jedoch, die Ablehnungsgründe zu analysieren, den Bauantrag anzupassen und neu einzureichen – oder vorab eine Bauvoranfrage zu stellen, um die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens verbindlich zu klären. Planeco Building hat in über 1.400 Bauanträgen Erfahrung damit, worauf Behörden besonders achten – und wie Anträge von Anfang an vollständig und genehmigungsfähig eingereicht werden. Wenn Sie einen erfahrenen Statiker oder einen bauvorlageberechtigten Architekten für Ihr Vorhaben suchen, unterstützt Planeco Building bundesweit – mit lokaler Expertise auch in Aschaffenburg und dem gesamten Landkreis.















