Wer in Halle (Saale) bauen, umbauen oder eine Immobilie anders nutzen möchte, hat es mit einer klaren Zuständigkeit zu tun: Als kreisfreie Stadt ist Halle selbst die untere Bauaufsichtsbehörde. Das bedeutet, Bauherren reichen ihren Antrag direkt bei der Stadtverwaltung ein – ohne den Umweg über eine Landkreisbehörde. Was das Verfahren konkret bedeutet, welche Unterlagen erforderlich sind, was es kostet und wo die typischen Stolpersteine liegen, zeigt dieser Leitfaden.
[[bauantrag]]Wann brauchen Sie eine Baugenehmigung in Halle (Saale)?
Nicht jedes Bauvorhaben ist automatisch genehmigungspflichtig. Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) unterscheidet vier Verfahrenswege – welcher gilt, hängt von Art, Größe und Lage Ihres Vorhabens ab:
- Verfahrensfreie Vorhaben: Kleinere Baumaßnahmen, die ohne jede Genehmigung zulässig sind – etwa eingeschossige Gebäude bis 10 m² Grundfläche oder Garagen bis 50 m² mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m. Wichtig: Auch hier gelten alle materiellen Baurechtsanforderungen wie Abstandsflächen und Bebauungsplan-Festsetzungen.
- Genehmigungsfreistellung: Für einfachere Wohngebäude im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, sofern das Vorhaben dessen Festsetzungen vollständig einhält. Die Unterlagen werden eingereicht, aber nicht aktiv geprüft.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Für die meisten Wohngebäude und einfachere Gewerbebauten. Die Bauaufsicht prüft ein reduziertes Programm. Besonderheit: Liegt nach drei Monaten kein Bescheid vor, gilt der Antrag als genehmigt (Genehmigungsfiktion).
- Reguläres Baugenehmigungsverfahren: Für komplexere Vorhaben mit vollumfänglicher Prüfung. Die Drei-Monats-Frist gilt ebenfalls, eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Monate ist bei wichtigem Grund möglich – die Genehmigungsfiktion greift hier jedoch nicht.
Bei Unsicherheit, welches Verfahren für Ihr Vorhaben gilt, empfiehlt sich eine Bauvoranfrage in Halle (Saale), bevor der eigentliche Antrag gestellt wird.
Zuständige Behörde: Die Abteilung Baugenehmigung der Stadt Halle
Zuständig für alle Baugenehmigungen in Halle (Saale) ist die Abteilung Baugenehmigung im Fachbereich Bauordnung und Stadtvermessung:
- Adresse: Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale)
- Telefon: +49 345 221 6306
- E-Mail: bauen@halle.de
- Sprechzeiten: Dienstags von 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr, ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
Ein wichtiger Hinweis für die Praxis: Einen Bauantrag in Halle online einzureichen ist derzeit nicht möglich. Die Stadt bereitet aktuell einen umfangreichen Systemwechsel vor, um den digitalen Bauantrag einzuführen. Bis dahin müssen alle Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in Papierform eingereicht werden.
Ebenfalls in der Neustädter Passage 18 ansässig ist die Abteilung Denkmalschutz – relevant für alle Bauvorhaben in der Altstadt und den Gründerzeitvierteln von Halle.
Bauantrag in Halle (Saale): Der Ablauf im Überblick
- Bauvoranfrage stellen (optional, aber empfehlenswert): Bei komplexen Vorhaben oder Unsicherheit über die Genehmigungsfähigkeit klärt eine Bauvoranfrage die grundsätzliche Machbarkeit – bevor Planungskosten entstehen.
- Bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser beauftragen: Für die meisten genehmigungspflichtigen Vorhaben ist ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur zwingend erforderlich. Er erstellt alle Bauvorlagen und reicht den Antrag ein.
- Unterlagen zusammenstellen: Antragsformular, Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis und weitere Nachweise je nach Vorhaben (siehe nächster Abschnitt).
- Antrag einreichen: Schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Abteilung Baugenehmigung, Neustädter Passage 18. Die Drei-Monats-Frist beginnt erst mit dem bestätigten Eingangsdatum vollständiger Unterlagen.
- Prüfung durch die Bauaufsicht: Bei unvollständigen Unterlagen oder Rückfragen ergeht eine Nachforderung – die Frist läuft erst nach Vorlage der fehlenden Dokumente weiter. Das ist die häufigste Ursache für Verzögerungen.
- Baugenehmigung erhalten: Nach positivem Bescheid liegt die Genehmigung schriftlich vor. Sie gilt drei Jahre – innerhalb dieser Frist muss mit dem Bau begonnen werden. Bei Unterbrechungen von mehr als zwei Jahren erlischt sie ebenfalls. Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich.
- Baubeginnsanzeige einreichen: Mindestens eine Woche vor Baubeginn muss eine Baubeginnsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde eingehen. Dieser Schritt wird in der Praxis häufig vergessen – mit möglichen Konsequenzen für die Rechtmäßigkeit des Baubeginns.
Erforderliche Unterlagen für den Bauantrag
Die Bauvorlagenverordnung Sachsen-Anhalt (BauVorlVO) legt fest, welche Dokumente einzureichen sind. Für ein reguläres Baugenehmigungsverfahren sind das mindestens:
- Antragsformular: Ausgefüllt und unterschrieben vom Bauherrn und Entwurfsverfasser
- Lageplan: Im Maßstab 1:500 oder größer, katasterbasiert
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster: Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch, nicht älter als sechs Monate
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
- Bau- und Betriebsbeschreibung: Technische Beschreibung des Vorhabens
- Standsicherheitsnachweis: In Sachsen-Anhalt in Form einer „Erklärung zum Kriterienkatalog" – dieser bestimmt, ob eine bauaufsichtliche Prüfung der Statik erforderlich ist oder ein Prüfingenieur eingeschaltet werden muss
- Brandschutznachweis: Je nach Gebäudeklasse und Nutzung
- Erschließungsnachweis: Nachweis der gesicherten Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Abwasserentsorgung
Bei Nutzungsänderungen kommen zusätzlich spezifische Unterlagen hinzu – etwa ein Nachweis der bisherigen genehmigten Nutzung. Liegt die ursprüngliche Baugenehmigung nicht vor, kann sie über das Bauaktenarchiv der Stadt Halle eingesehen werden.
Planeco Building stellt alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusammen und reicht den Antrag bei der zuständigen Behörde ein – einschließlich der Koordination mit dem Statiker für den Standsicherheitsnachweis.
Was kostet eine Baugenehmigung in Halle (Saale)?
Die behördlichen Gebühren berechnen sich nach der Baugebührenverordnung Sachsen-Anhalt (BauGVO): mindestens 50,– € netto zuzüglich 5,– € je angefangene 500,– € des anrechenbaren Bauwertes. Für ein Einfamilienhaus mit einem Bauwert von 300.000,– € ergibt das Behördengebühren von rund 3.000,– €.
Die Gesamtkosten eines Bauantrags setzen sich jedoch aus mehreren Positionen zusammen:
- Behördengebühren: ca. 1.500,– € bis 4.000,– € netto (abhängig vom Bauwert)
- Architekten- und Planungsleistungen: ab ca. 3.500,– € netto für einfachere Vorhaben
- Vermessung und Lageplan: ca. 500,– € bis 1.200,– € netto
- Statik und Standsicherheitsnachweis: ab ca. 500,– € netto für einfache Nachweise
Für ein Einfamilienhaus mit 300.000,– € Baukosten sollten Bauherren realistisch mit Gesamtkosten von ca. 9.500,– € bis 14.000,– € netto für alle Planungs- und Genehmigungsleistungen rechnen. Informationen zu den Kosten für Statikleistungen finden sich gesondert.
Besonderheiten beim Bauen in Halle (Saale)
Denkmalschutz in der Altstadt und den Gründerzeitvierteln
Halle (Saale) verfügt über einen der größten zusammenhängenden Gründerzeitbestände in Deutschland. Bauvorhaben in der Altstadt, in der Südlichen Innenstadt oder in den Gründerzeitquartieren lösen regelmäßig denkmalschutzrechtliche Anforderungen aus. In diesen Fällen ist neben der Baugenehmigung eine zusätzliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, die bei der Abteilung Denkmalschutz – ebenfalls in der Neustädter Passage 18 – beantragt wird. Wer diesen Abstimmungsbedarf nicht frühzeitig einplant, riskiert erhebliche Verzögerungen im Genehmigungsverfahren.
Novelle der BauO LSA 2025: Was sich für Bauherren ändert
Der Landtag Sachsen-Anhalt hat im Dezember 2025 eine umfangreiche Novellierung der BauO LSA beschlossen, die mehr als 30 Paragrafen ändert. Für Bauherren in Halle sind vor allem drei Punkte relevant:
- Dachgeschossausbau: Unter bestimmten Voraussetzungen ist für den Ausbau von Dachgeschossen künftig keine Genehmigung mehr erforderlich. Das ist besonders für Eigentümer von Bestandsgebäuden in Halle relevant.
- Experimentierklausel für Bestandsumbauten: Neue Regelungen erleichtern den Umbau im Bestand – Gebäudeabrisse sollen vermieden, vorhandene Bausubstanz länger genutzt werden. Für Halle mit seinem großen Gründerzeitbestand ist das ein erheblicher praktischer Vorteil.
- Nutzungsänderungen im Bestand: Modernisierungen und Umnutzungen in vorhandener Bausubstanz werden insgesamt erleichtert. Wer etwa Gewerbe in Wohnen umwandeln möchte, profitiert von reduzierten Anforderungen.
Das genaue Inkrafttreten einzelner Regelungen sollte im konkreten Fall geprüft werden, da zwischen Beschluss und Wirksamkeit Übergangsfristen gelten können.
Typische Stolpersteine beim Bauantrag in Halle
- Unvollständige Unterlagen: Die häufigste Ursache für Verzögerungen. Die Drei-Monats-Frist beginnt erst mit dem bestätigten Eingang vollständiger Unterlagen – eine Nachforderung setzt die Uhr zurück.
- Nachbarzustimmung nicht eingeholt: Wer die schriftliche Zustimmung der Nachbarn bereits mit dem Antrag vorlegt, spart Zeit, weil die Behörde keine separate Beteiligung durchführen muss.
- Gebührenvorauszahlung unerwartet: Die Bauaufsicht kann eine Vorauszahlung der Behördengebühren verlangen. Das sollte in der Finanzplanung berücksichtigt werden.
- Baugenehmigung verfällt: Wer nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bau beginnt oder die Arbeiten länger als zwei Jahre unterbricht, verliert die Genehmigung. Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich, muss aber rechtzeitig beantragt werden.
- Baubeginnsanzeige vergessen: Mindestens eine Woche vor Baubeginn muss die Anzeige bei der Bauaufsicht eingehen – ohne sie ist der Baubeginn formell nicht zulässig.
- Denkmalschutz nicht mitgedacht: In Halle betrifft das einen erheblichen Teil des Stadtgebiets. Wer den Abstimmungsbedarf mit der Abteilung Denkmalschutz nicht frühzeitig einplant, riskiert Nachforderungen und Verzögerungen.
Planeco Building begleitet Bauherren in Halle (Saale) durch den gesamten Prozess – von der ersten Einschätzung der Genehmigungspflicht über die vollständige Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Einreichung beim Bauamt. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und einer Bearbeitungszeit von 14–21 Tagen für die Zusammenstellung der Planungsunterlagen ist Planeco Building auch für Vorhaben in Halle der richtige Ansprechpartner. Wenn Sie einen Statiker für Ihr Bauvorhaben benötigen, vermittelt Planeco Building auch hier den passenden Fachmann.















